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Pauschalreise und Reiserücktrittsversicherung RRV


Jagstcamp-Widdern am 16 Dez 2020 17:26:55

moin gemeinde,

unsere geplante neuseelandreise hat(te) mitgebuchte (hotel-)übernachtungen, auch die womomiete ist mitgebucht.
also ein paket, somit pauschalreise - alle klar.
die reise kann nicht stattfinden, das reisebüro zickt NICHT rum und erstattet alle anzahlungen.
für diese reise hatte ich auch (zum ersten mal in meinem leben) eine rrv abgeschlossen.
jezz meine frage: ist bei einer unmöglichen reise auch der versicherungsvertrag hinfällig und somit die kohle zurückzuzahlen?

alleswirdgut
hartmut

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topolino666 am 16 Dez 2020 17:37:58

dazu OT: .... so wie das Oktoberfest?

Was nicht ist kann auch nicht abgesagt werden! ;-)

--> Link

Inhaltlich wird die RRV nicht an DIESE Reise gekoppelt sein und weiter gelten => vermutlich kein Rücktritt von der Rücktrittsversicherung. ;-)

Jagstcamp-Widdern am 16 Dez 2020 17:41:57

die police nennt den exacten reisepreis sowie anfang und ende der 8,5 wochen...

alleswirdgut
hartmut

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Jagstcamp-Widdern am 17 Dez 2020 18:07:40

hammer hier keine versicherungsprofis :?:

alleswirdgut
hartmut

wolfherm am 17 Dez 2020 18:16:36

Du wirst da nichts zurück bekommen. Weil die Versicherung ja schon ab Abschluß in den vergangenen Monaten in der Haftung war. Da hätte sie ja evtl. auch schon eintreten müssen. Hatte ich letztes Jahr in einem etwas anderen Zusammenhang.

xiquadrat am 17 Dez 2020 18:58:38

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:jezz meine frage: ist bei einer unmöglichen reise auch der versicherungsvertrag hinfällig und somit die kohle zurückzuzahlen?

nein, weshalb sollte sie. Die Versicherung greift ja bereits ab Abschluß, und deckt außerdem Rücktrittsgründe ab, die bei dir persönlich liegen würden. Insofern ist sie ja für die versicherten Fälle leistungspflichtig und du eben beitragspflichtig.

Ein pandemiebedingtes Einreiseverbot ins Zielland wird ja auch nicht von einer RRV abgesichert, weil - wie in deinem Fall ja geschehen - eine Unmöglichkeit der Leistung des Veranstalters, und damit ein Erstattungsanspruch gegenüber dem - eintritt.

Jagstcamp-Widdern am 18 Dez 2020 10:36:26

ok,
diese logik habe ich verstanden! :ja:
ich ärger die aber trotzdem noch ein bischen von wegen gutschein für zukünftige reisen oder so...
egt müszten deren kaszen voll sein...

danke!
hartmut

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