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Hallo, ich habe heute meine Beitragsrechnung bekommen (Saisonkennzeichen) und ESV/HDI ist trotz höherer SF-Klasse wieder teurer geworden. Nun habe ich mal bei Horbach geschaut - war ein Tipp in einem anderen Thread - und bin über die Preise dort total erstaunt € 329 gegenüber € 498. Dieser Unterschied macht mich nun stutzig, nach dem Motto zu schön um wahr zu sein. Daher meine Frage: Wer hat Erfahrung mit Horbach und welche? Mache ich mir unnötig Gedanken? Die Unterschiede in den Bedingungen, die ich bisher gesehen habe, rechtfertigen den Mehrpreis von HDI für mich nicht. Oder übersehe ich da etwas? Im Netz habe ich hierzu nichts gefunden. Gruß spider53 Dann erzähl mal welchen Neupreis hast Du angegeben, welche SV Rabatt, und welche Saisonzeit wird vereinbart. Hallo, bin vor 2 Jahren bei der damaligen Erhöhung auch von ESV zu Horbach gewechselt. Beitrag damals bei gleichen Bedingungen, für ein ganzes Jahr 30.-€ mehr als bei ESV für ein halbes Jahr. Bin immer noch bei Horbach, keine Erhöhung und zufrieden. Gruß, Siggi.
Hier geht es darum, ob jemand Erfahrung (positiv oder Negativ) mit Horbach hat. Die Daten sind für beide Versicherungen identisch und HDI ist ja auch nicht der Teuerste. Daher meine Skepsis. Gruß spider53 Hallo, die Versicherung kannte ich noch nicht. Ich habe mal die Versicherungsbedingungen durchgelesen. Leider kann ich den Preis der Vollkaskoversicherung nicht berechnen bin wohl zu blöd. Bei mir steht das VK500Euro SB plus TK 150 Euro =15 Euro pro Tausend macht bei 78000 Neuwert 1170,00 Euro wenn ich richtig gerechnet habe ist das nicht billig. Zusätzlich steht in den Versicherungsbedingungen Spiegelschaden ist kein TK sondern VK Schaden. Dann gute Nacht. Das ist für mich persönlich uninteressant, Michael
€ 1.170 ist richtig, aber das ist 100%, dann kommen die % der SF-Klasse und 20% für ein GFK- oder Blechdach und eventuell das Saisonkennzeichen. Dann sieht die Sache schon anders aus. Spiegelschaden habe ich schon hinter mir, sind ca. € 230 und 1-2 Stunden Schauben, wenn man es öfter macht auch schneller :) Bei €150 SB und Rückstufung rechnet sich das nicht, es der Versicherung zu melden. Ist meine Meinung. Gruß spider53 Bei der TK gibt es eine Selbstbeteiligung aber keine Rückstufung. Micha Moinsen, erst einmal vielen Dank für diesen Thread, denn Horbach war mir nicht bekannt. Das "Vertriebsmodell" ist mir hingegen bekannt, Makler/Vermittler (so beispielsweise auch RMV) verhandeln mit einem Versicherer (in diesem Beispiel die Helvetia) Sonderbedingungen (in der Regel nur für die Kasko) aus. Um die Sonderkonditionen kontinuierlich vom Versicherer zu erhalten, müssen meistens Grundbedingungen seitens des Vermittlers erfüllt werden. Das können Stückzahlen oder Mindestumsätze sein. Zudem wird beim Versicherer auf die Schadenquote geachtet, denn die wollen (und sollen) verdienen. Erfreulich sind immer zuerst die Beiträge. Warum aber sind die so viel günstiger als bei anderen? Weil die Sonderbedingungen einschneidende Einschränkungen zum Nachteil des Kunden beinhalten! Bei Horbach ist das wie bei vergleichbaren Wettbewerbern auch die exhobitant hohe SB bei Sturm- und Glasschäden sowie die massiven Einschränkungen bei der sogenannten fiktiven Schadenabrechnung nach Gutachten. Hinzu kommen Altersbeschränkungen beim Womo. Dennoch kann der Vers.-Schutz für den Einen oder Anderen interessant sein, wenn die von mir vorgenannten Beispiele vernachlässigt werden können. Pro Horbach: 1. Kaskoschäden werden von Horbach und nicht der Helvetia reguliert 2. Günstige Beiträge 3. Fährrisiko (wenn man Wert drauf legt) 4. Normale Glasschaden-SB bei Womos mit normalen Fahrerhaus 5. Kein eingeschränkter Nutzerkreis 6. Kein fest vereinbarte Jahresfahrleistung 7. Geltungsbereich u.a. auch Marokko und Türkei vollumfänglich Kontra Horbach: 1. € 1.500 SB bei Elementarschäden 2. Glasschäden bei Integrierten nur bis max. € 3.000 versichert 3. Außenspiegelglas ist gar nicht über die Teilkasko versichert 4. Kaufpreisregulierung nur bis 12 Monate 5. Schutzbrief zwar bis 4 t, aber nur bis max. € 300..., ob abwählbar, weiß ich nicht 6. Einschneidende Kürzungen bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten oder KVA Das habe ich "mal eben auf die Schnelle" erstellt, ohne in die Tiefe zu gehen. Ich habe mir ein Angebot bei Horbach rechnen lassen, die sind gerade einmal € 108,81 günstiger als mein aktueller Versicherer. Allerdings habe ich bei meiner Teilkasko grundsätzlich € 150 SB und bei der Vollkasko € 300 SB. Auch das Außenspiegelglas ist über die Teilkasko mitversichert! Und die Kaufpreisentschädigung beträgt 24 Monate. Wie immer bei diesem Thema kann eine Entscheidung nur individuell betrachtet und auch entschieden werden! Und dies empfehle ich abschließend auch dem TE :) Grüße der Duc Ich bin seit 6 Tagen bei Horbach und habe daher noch relativ wenig Erfahrungen zur Schadensabwicklung... und werde die auch hoffentlich nie bekommen. Ich zahle jetzt rund 250 Euro/Jahr statt 400 bei ESV. Randbedingungen: Mindesttarif für 50.000 Neupreis, maximale SF, SB 1000/1000, da ich prinzipiell nur große Schäden absichere. Angesichts der Tatsache, dass ich derzeit aus familiären Gründen eh nur wenig fahren kann, ist der Preis für mich super. Zu den oben genannten Pro-Punkten kommt noch dazu, dass der Auslandsschadenschutz inbegriffen ist (bei ESV nur in der Premium-Variante, die rund einen Hunni Aufpreis kostet). Weiterhin ist die Rückstufung bei einem eventuellen Schaden moderat im Vergleich zu manch anderen Anbietern. Weiterhin hat mir das klare Preismodell gefallen. Negativ ist, dass der Abzug "Neu für Alt" nicht ausgeschlossen ist, aber angeblich selten zur Anwendung kommt und dann auch nur für Reifen oder Lackierung. Dieser Punkt hat mir am meisten Bauchschmerzen gemacht, dennoch bin ich dieses Risiko mal eingegangen. Grüße Frank Hallo, Duc hat ja bereits eine Reihe von Pros und Kontras herausgestellt. Ich bin nun auch noch tiefer in die Bedingungen eingetaucht, so wie ich sie verstehe. Dabei habe ich die folgenden Punkte gefunden, wobei Versicherungschinesisch für mich immer schwer zu interpretieren ist, da oftmals an anderer Stelle der VB noch Einschränkungen oder zusätzliche Bedingungen versteckt sind. - Außenspiegel: Bei Horbach nur über Vollkasko versichert, bei HDI/ESV ist das Glas über die TK mitversichert, aber beim Ducato kostet ein Glas gar keine €150, also kein Vorteil - Abschleppkosten: Bei Horbach € 300, bei HDI/ESV € 180, Vorteil Horbach Was aber bleibt, ist die Abrechnung über Gutachten und die "Alt gegen Neu"-Aufrechnung. Aber bereits die Haftpflicht macht einen großen Unterschied und das bei gleichen Konditionen Horbach € 112, HDI € 205 Ich habe auch je ein Angebot von HUK24 vom November und von heute. Die Haftpflicht liegt auf dem Niveau von Horbach (€ 119), bei der VK ist der angebotene Beitrag von November zu heute von € 288 auf € 361 gestiegen, das verstehe wer will. (gleiche Bedingungen, jeweils Versicherungsbeginn 1.3.2021) Ich tendiere zu Horbach mit VK 1000/1000, da ich wie Palstek der Meinung bin, dass eine Versicherung zur Abdeckung großer Schäden ist und nicht für Beträge, die einen zwar ärgern, aber zu verkraften sind. Unterm Strich ist das oft die preiswertere Variante. Im Übrigen habe ich praktisch noch nie erlebt, dass eine Versicherung im Schadensfall freiwillig das bezahlt, das einem zusteht. Bei mir hat sich da bisher die Allianz als Premiumversicherer besonders hervorgetan und immer erst auf massiven Druck hin bezahlt, wobei ich da immer Geschädigter und nicht Versicherungsnehmer war. Von daher mache ich mir keine Illusionen, dass im Schadensfall mit fast jeder Versicherung Ärger progammiert ist. Gruß spider53 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. .....Wie wahr, wie wahr!!! :| Gruß Siggi. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo, kann ich so pauschal nicht bestätigen, Probleme waren bisher immer die Ausnahme und nach einem kurzen Schriftwechsel dann auch gelöst. Bisher kann ich nicht klagen, habe es aber auch anders gehört. Michael
Hallo, meine erste eigene Erfahrung mit Versicherungen ist von 1973. Ich bin mit dem ersten eigenen Auto (2CV) bei München auf der Autobahn gefahren, als mich ein überholendes Auto gerammt und von der Autobahn befördet hat. Der Verursacher hat sich dann überschlagen und noch zwei weitere Autos dabei gerammt, Blutalkohol ca 2,8 Promille. Zu Glück war mein Auto noch fahrbereit, also bin ich heimgefahren und habe das Auto zur Reparatur gebracht. Als ich es wieder abholen wollte, sollte ich die Reparatur bezahlen, also bei der Allianz angerufen, die der Werkstatt am Telefon erklärt hat, dass sie die Kosten übernimmt. Trotz mehrfachem Hin und Her, hat die Allianz die Rechnung aber nicht beglichen. Daraufhin hat mir die Werkstatt mit einem Mahnbescheid gedroht, schließlich hatte ich ja der Auftrag erteilt. Also habe ich morgens gegen 9:00 bei der Allianz angerufen, dass ich am Nachmittag zur Bank gehe, um ein Darlehen aufzunehmen und die Rechnung begleiche. Als Student hätte ich nicht das Geld, um dies anders zu finanzieren und die Kosten gingen selbstverständlich zu Lasten der Allianz. Um 12:00 stand ein Mitarbeiter der Allianz vor der Türe und hat den Rechnungsbetrag und die weiteren verauslagten Kosten bar an mich ausgezahlt. Geht doch, aber nur mit Druck. In der Zwischenzeit hatte ich noch einige vergleichbare Erlebnisse mit Versicherungen. Gruß spider53 Hallo, einige Punkte sollten auch nachgefragt werden. - kein Abzug "neu für alt" - bei Auszahlung von Hagel voller Ersatz nach Gutachten (abzgl. Steuer) - keine Abweichung (Erhöhung) der SB bei Hagelreparatur oder Auszahlung - fest verbautes Zubehör (Markise, Radträger, Solar, Sat, etc.) bis zu einem Neuwert von ? € versichert - Zusammenstoß mit allen Tieren versichert - Tierbissschäden mit Folgekosten bis ? € - Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit - Glasschaden welche Höhe - Elementarversicherung Lawine, Erdrutsch, Überschwemmung - Höherstufung bei Schaden - Kurzschlussschäden Gruß Rolf |
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