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Wohnmobilzulassung Müssen Tisch Sitzgelegenheit zusammen


Gast am 08 Jan 2021 18:14:23

Hallo,
ich plane gerade den Ausbau meines 207 D Mercedes und will natürlich so planen, dass er als Wohnmobil zugelassen wird. Sitzgelegenheit und Tisch müssen ja vorhanden sein und ich lese immer nur dass der Tisch das Einzige ist was nicht fest montiert sein muss. Daraus entnehme ich dass die Sitzgelegenheit fest montiert sein muss? Also ein Klapphocker oder so geht da nicht? Am liebsten würde ich die Arbeitsplatte der Küche als Tisch nutzen aber das ist bestimmt auch nicht zulässig oder? Und müssen Tisch und Sitzgelenheit so nahe beieinander stehen dass sie eine funktionale Einheit bilden (man sitzt am Tisch) oder können sie auch unabhängig voneinander im Bus verteilt sein? Das ist eigentlich die Frage die mich am meisten beschäftigt. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jmd diese Frage beantworten würde :)
Liebe Grüße, Maike

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Jagstcamp-Widdern am 08 Jan 2021 18:26:17

im anderen fred hast du eine womo-zulaszung und sogar h...

alleswirdgut
hartmut

Gast am 08 Jan 2021 18:44:33

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:im anderen fred hast du eine womo-zulaszung und sogar h...

alleswirdgut
hartmut



Ja aber ich hab doch geschrieben dass ich den Ausbau rausgeschmissen habe um ihn neu auszubauen. Was wahrscheinlich dazu führt dass ich beim nächsten TÜV die Wohnmobilzulassung und evtl das H verliere, weil ich es nicht schaffe ihn bis zum nächsten TÜV auszubauen..

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Inselmann am 08 Jan 2021 18:56:38

ich will jetzt nicht den Oberlehrer rauslassen, aber es hilft ungemein wenn man sich VORHER etwas informiert............

Gast am 08 Jan 2021 19:02:41

Inselmann hat geschrieben:ich will jetzt nicht den Oberlehrer rauslassen, aber es hilft ungemein wenn man sich VORHER etwas informiert............


Ich will ihn doch jetzt erst ausbauen und wenn er ausgebaut ist kann ich mich doch wieder um eine Zulassung als Wohnmobil kümmern, wo ist das Problem? Ich hatte hier eigentlich nach der Tisch und Sitz Konstellation gefragt. Dein Beitrag ist also völlig überflüssig.

Bergbewohner1 am 08 Jan 2021 19:21:58

So weit mir bekannt ist, muß der Tisch so vernankert sein, das er nicht als "Geschoß" durchs Mobil fliegen kann.
Sitze können auch alleine stehen, müssen natürlich entsprechend befestigt sein.
Es gibt ja auch Mobile mit Barversion, wo Sitz einzen stehen.

Gast am 08 Jan 2021 19:25:50

Bergbewohner1 hat geschrieben:So weit mir bekannt ist, muß der Tisch so vernankert sein, das er nicht als "Geschoß" durchs Mobil fliegen kann.
Sitze können auch alleine stehen, müssen natürlich entsprechend befestigt sein.
Es gibt ja auch Mobile mit Barversion, wo Sitz einzen stehen.


Super vielen Dank! :)

Inselmann am 08 Jan 2021 19:46:14

HurdyGurdyGirl hat geschrieben:Ich will ihn doch jetzt erst ausbauen und wenn er ausgebaut ist kann ich mich doch wieder um eine Zulassung als Wohnmobil kümmern, wo ist das Problem? Ich hatte hier eigentlich nach der Tisch und Sitz Konstellation gefragt. Dein Beitrag ist also völlig überflüssig.


ich hol schon mal Popcorn und Bier.......

Gast am 08 Jan 2021 20:44:31

Inselmann hat geschrieben:ich hol schon mal Popcorn und Bier.......


Bin dabei ;D

Wenn du eine H-Zulassung hast und die behalten willst, muss der Womo-Ausbau zeitgenössich sein. Also das was du raus geschmissen hast, weil du es nicht mochtest, muss eigentlich wieder rein. Modern und spartanisch geht nicht. Aber sprech mal mit dem Prüfer deines gerinsten Misstrauens, was er noch abnimmt und was nicht.

Für historisches Kulturgult (H-Kennzeichen) gelten besondere Regeln.

Gast am 08 Jan 2021 21:24:58

Hm ja komisch, ich hatte gelesen, solang der Ausbau nicht zu modern ist, sprich high tech Navi usw, ist es mit dem H Kennzeichen vereinbar. Alles was man hätte vor 30 Jahren bauen können ist erlaubt. Und um eine Wohnmobilzulassung zu bekommen soll es wohnlich wirken. Das ist so mein Wissensstand. Wer sagt, dass mein Ausbau spartanisch wird?
Ja ich geh echt zum TÜV weil hier im Forum kriegt man größtenteils falschen oder vollkommen vom Thema abweichenden Rat.
spartanisch

babenhausen am 08 Jan 2021 21:32:57

Ich erspare mal dem TÜV etwas Aufklärungsbedarf....
Der TÜV Süd hat schon etwas niedergelegt,lese das durch und du weißt worauf du achten musst. :evil:
--> Link

Helmchen am 08 Jan 2021 21:40:17

Und dann noch ein Tipp von mir: Schau doch mal nach, womit Daniela ihre Brötchen verdient. Vielleicht hilft es dir?

WomoTechnikService am 08 Jan 2021 21:56:35

HurdyGurdyGirl hat geschrieben:... weil hier im Forum kriegt man größtenteils falschen oder vollkommen vom Thema abweichenden Rat.


Das kommt davon wenn man sich nicht wie jeder andere vorstellt, die Unbelehrbare spielt und gutgemeinte Ratschläge als "überflüssigen Beitrag" abtut...

LG Peter

Gast am 08 Jan 2021 22:06:00

Mit überflüssigen Ratschlägen meine ich Antworten wie "im anderen fred hast du eine womo-zulaszung und sogar h...". Da hat jmd nicht richtig lesen können. Oder Sätze wie "ich will jetzt nicht den Oberlehrer rauslassen, aber es hilft ungemein wenn man sich VORHER etwas informiert............" oder "ich hol schon mal Popcorn und Bier......."
Oder gleich so pessimistische Aussagen wie "wenn du ein H-Kennzeichen möchtest muß das Fahrzeug weitestgehend in originalem und erhaltenswertem Zustand sein. Ich würd mal sagen das wird nix."
Erstens ich hab das H schon, außerdem bekommt man das H so gut wie geschenkt wenn man Kontakte hat. Mir wurde es schon oft angeboten von meinen Kollegen aber ich hab abgelehnt weil ich das H schon längst habe. Und zweitens sind die Regeln nicht so streng wie ihr sie hier darstellt. Auf --> Link ist zu lesen
"Der TÜV Süd bezeichnet in seiner Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 23 StVZO folgendermaßen:

„Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durhgeführt wurden, sind auch zulässig.“

Das heißt, dass auch ein Ausbau, der in jüngerer Zeit stattfand, nur zeitgenössisch sein muss. Was das genau bedeutet, ist meiner Meinung nach sehr subjektiv!

Fast jeder Holzausbau ist zeitgemäß, erfüllt damit theoretisch die Bedingungen für ein H Kennzeichen. Ob jedoch im Auge des Prüfers die Voraussetzungen für die Zulassung vorliegen lässt sich nicht 100% sagen.
"

Leute ich melde mich hier ab. Wenn man hier sinnlose Antworten bekommt nur weil man sich nicht ausreichend "vorgestellt hat" dann ist das echt lächerlich. BYE BYE :)

avesir am 08 Jan 2021 23:40:50

Hallo Gast,
ich verstehe dich sehr gut, solche Antworten kommen hier leider nicht selten...
Ansonsten kann ich dir auch nicht weiterhelfen, nur: Ein Tisch muss nicht fest eingebaut sein. In meinem (und vielen anderen) Kawa wird der Tisch in einer Schiene eingehängt und kann, z.B. während der Fahrt, irgendwo verstaut werden.
Schönen Gruß

Tinduck am 09 Jan 2021 11:41:21

User, die hier nur Infos abgreifen wollen und das Forum nicht bereichern... nicht schade drum. Bye Bye.

bis denn,

Uwe

Bergbewohner1 am 09 Jan 2021 18:04:47

Tinduck hat geschrieben:User, die hier nur Infos abgreifen wollen und das Forum nicht bereichern... nicht schade drum. Bye Bye.

bis denn,

Uwe

So was gehört auch nicht hier her :!: man oh man

rkopka am 09 Jan 2021 19:47:46

Tinduck hat geschrieben:User, die hier nur Infos abgreifen wollen und das Forum nicht bereichern... nicht schade drum. Bye Bye.

Das gilt aber für den größten Teil der Teilnehmer. Und dagegen spricht ja auch nichts. Es müssen nicht alle ständig zu allem etwas schreiben. Man darf nur nicht zu dünnhäutig sein, wenn man sich in die Öffentlichkeit begibt :-). Oder erwarten, daß man sofort die optimale Lösung für ein Problem serviert bekommt ohne evt. mal etwas Kritik.

RK

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