Kein generelles Abstellverbot für Wohnmobile auf sondergenutzten Kfz-Stellplätzen
Gewährt die Teilungserklärung an einer größeren Hoffläche einer Wohnanlage ein Sondernutzungsrecht u.a. als Kfz-Abstellplatz, so verstößt ein Eigentümerbeschluß, der das Abstellen von Wohnmobilen normaler Größe auf der Fläche verbietet, gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung.
(KG, Beschluß vom 20.10.1999, ZMR 2000, 192 ff.)

