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Abstellverbot für Wohnmobile


[Admin] am 14 Mär 2003 02:40:16

Kein generelles Abstellverbot für Wohnmobile auf sondergenutzten Kfz-Stellplätzen
Gewährt die Teilungserklärung an einer größeren Hoffläche einer Wohnanlage ein Sondernutzungsrecht u.a. als Kfz-Abstellplatz, so verstößt ein Eigentümerbeschluß, der das Abstellen von Wohnmobilen normaler Größe auf der Fläche verbietet, gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung.

(KG, Beschluß vom 20.10.1999, ZMR 2000, 192 ff.)

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