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Garantie- und Kulanzanträge


Krakemax am 17 Mär 2021 14:21:46

Hallo zusammen
Wer hat vom Hersteller des Reisemobil schon mal auf einen Garantie oder Kulanz Antrag eine Bestätigung des Antrag bekommen
oder muss man sich auf die mündliche Zusage des Händlers verlassen ob und welche Anträge für dein Reisemobil bei Hersteller eingegangen sind?
Mfg Dietmar Schneider

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thomas56 am 17 Mär 2021 14:31:05

Nur was du schriftlich hast, hat auch wirklich Bestand!
Mich wollte mal ein großer Händler aus Itzstedt nach einer mündlichen Zusage richtig vorführen!

papagei am 17 Mär 2021 14:52:35

Hallo,

wenn es sich um reine Garantie handelt, ist und bleibt der Händler zuständig - lass dich nicht vertrösten, bis der Hersteller angeblich irgendetwas zusagt oder übernimmt.
Auch ich habe da schon schlechte Erfahrungen machen müssen, man wird evtl. solange vertröstet bis die Garantiezeit abgelaufen ist - und dann bis du in der Beweispflicht.

Schriftlich bekommen habe ich bei Garantie noch nie etwas.

Gruß

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pipo am 17 Mär 2021 14:55:37

Der Kulanzantrag ist eine Sache zw. Händler und Hersteller. Interessant wird es erst bei der Ablehnung oder wenn es zu Kompliationen kommt. Aber dann muss der Händler entscheiden ob er die Unterlagen rausgibt.

Pechvogel am 17 Mär 2021 15:02:38

Hallo Dietmar,

auch ich habe bei Garantie oder Kulanz ( weder Womo noch PKW ) jemals etwas schriftliches bekommen. Ausgenommen später, nach erfolgter Reparatur eine Rechnung auf der entweder der gesamte Betrag gutgeschrieben wurde oder, im Falle von Kulanz, nur ein entsprechender Teilbetrag.

Deine Garantieansprüche musst Du übrigens dem Händler gegenüber, innerhalb der Garantiezeit, glaubhaft nachweisen können.
Also schriftl. oder mündl. mit "unabhängigem Zeugen" ( also nicht die Ehefrau ) innerhalb der Garantiezeit anmelden. Dann muss die Leistung auch ausserhalb der Garantiezeit noch auf Garantie erfolgen.
Aber Achtung: wenn sich das endlos hinziehen sollte dann solltest Du innerhalb "angemessener Frist", d.h. regelmäßig etwa 3 Monate, wieder an die noch zu leistende Garantieleistung "erinnern".
Dann kannst Du die Garantieleistung auch in 5 Jahren noch einfordern. Sofern Du der Verjährung eben etwa alle 3 Monate widersprochen hast.





Grüße
Dirk

topolino666 am 17 Mär 2021 15:46:00

J-ein!

Wir konnten mit unserem Händler (in Engen) nach dem Verkauf nicht mehr sooo gut.

Wir haben alle anfallenden Arbeiten (Garantie, Durchsichten, Dichtigkeit, Veränderungen,.... ) dann direkt beim Servicecenter des Herstellers (in Isny) machen lassen und wurden dort sehr zuvorkommend behandelt.

Auch im Sinne von Kulanzsachen.

"Schriftlich" hatten wir das idR - nach einem beiderseits freundlich geführtem Gespräch - per Mail / Termin- und Auftragsbestätigung.

wolfherm am 17 Mär 2021 15:59:12

Hier werden mal wieder die Begriffe Garantie des Herstellers und Sachmängelhaftung (Gewährleistung) des verkaufenden Händlers durcheinander geworfen.......

Pechvogel am 17 Mär 2021 17:02:46

wolfherm hat geschrieben:Hier werden mal wieder die Begriffe Garantie des Herstellers und Sachmängelhaftung (Gewährleistung) des verkaufenden Händlers durcheinander geworfen.......


Sorry Wolfgang aber so wie ICH die Beiträge lese schreiben doch alle von der ( "freiwilligen" ) Garantie die die Hersteller bieten oder aber der ( noch viel freiwilligeren ) Kulanz der Hersteller?

Von Gewährleistung / Sachmängelhaftung schrieb bis jetzt niemand. Oder hab´ ich was überlesen??



Grüße
Dirk

weser13 am 17 Mär 2021 17:27:32

Moin,

die Fragestellung des Themenstarters ist ohnehin nicht sehr präzise, die Antworten sind entsprechend ...

Grüße aus NI

wolfherm am 17 Mär 2021 18:26:39

Dirk,

Schau mal hier: --> Link

Bei Garantieversprechen des Herstellers muss natürlich der Händler auf die Freigabe des Herstellers warten.
Bei Gewährleistungsansprüchen ist dagegen der Händler der einzige Partner und er muss da nicht auf den Hersteller warten. Im Hintergrund wird er natürlich den Hersteller beteiligen. Das darf aber nicht zu Lasten des Käufers gehen.

Pechvogel am 17 Mär 2021 20:09:32

Hallo Wolfgang,

im ersten Satz des von Dir verlinkten Beitrags müßte entweder der Händler gegen den Hersteller ausgetauscht werden oder aber Garantie mit Gewährleistung gewechselt werden.

In sofern hast Du natürlich, schon wieder, absolut Recht! :cry: :denk:




Grüße
Dirk

Eltonmops am 17 Mär 2021 21:20:17

Guten Abend!
Bin auch etwas unsicher ob ich alles richtig gemacht habe. Ende März sind die 2 Jahre für die Gewährleistung um.
Da habe ich mein Karmanmobil am 1.3.21 beim Händler vorgestellt und die Mängel wurden aufgenommen.
Am nächsten Tag habe ich eine Mail erhalten in welcher die Mängel aufgeführt waren.
Hier der Wortlaut:
____________
Wir haben heute und bisher Gewährleistung eingereicht. ( Diesen Satz finde ich etwas merkwürdig)

Kühlschrank Rissbildung im Bereich Glasfachboden
Duschwanne eingerissen
Apothekerschrank instandsetzen
Deckenlampe erneuern
_____________
Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Würde mich als Neuling freuen wenn ich alles richtig gemacht habe. Hier im Forum sind so viele erfahrene Wohnmobilisten
welche mir dies sicher beantworten können.
Ich werde auf jeden Fall morgen noch einmal eine Mail losschicken um den aktuellen Stand zu erfragen.

Vielen Dank schon mal im Vorwege für die eine oder andere Antwort.
Die Mopsmama von Eltonmops

pipo am 18 Mär 2021 09:19:16

Eltonmops hat geschrieben:Bin ich damit auf der sicheren Seite?

Die Mängel sind dokumentiert. Der Hersteller/Händler kann aber die Gewährleistung nach Prüfung, aus verschiedenen Gründen ablehnen. Je teurer die Reparatur umso höher der Widerstand einen Gewährleistungfall zu akzeptieren.

Pechvogel am 18 Mär 2021 09:45:02

pipo hat geschrieben:Die Mängel sind dokumentiert. Der Hersteller/Händler kann aber die Gewährleistung nach Prüfung, aus verschiedenen Gründen ablehnen. Je teurer die Reparatur umso höher der Widerstand einen Gewährleistungfall zu akzeptieren.


Ja, aber dass kann er ja theoretisch immer. Wenn man im vorliegenden Fall nach einem ablehnenden Bescheid Klage einreichen würde, hätte man seine Ansprüche auf jeden Fall innerhalb der ( Gewährleistungs- ) Frist angemeldet und hat das sogar schriftlich.

Eltonmops hat geschrieben:...
Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Würde mich als Neuling freuen wenn ich alles richtig gemacht habe...


Richtig gemacht: "Ja"
Auf der sicheren Seite: "Nein" denn der Hersteller kann natürlich eine Gewährleistung ablehnen ( auf die Glasabdeckung im Kühlschrank ist etwas drauf gefallen, die Lampe vom Benutzer beim einräumen beschädigt,.... )




Grüße
Dirk

pipo am 18 Mär 2021 10:12:47

Pechvogel hat geschrieben:Richtig gemacht: "Ja"
Auf der sicheren Seite: "Nein" denn der Hersteller kann natürlich eine Gewährleistung ablehnen ( auf die Glasabdeckung im Kühlschrank ist etwas drauf gefallen, die Lampe vom Benutzer beim einräumen beschädigt,.... )

Exakt meine Antwort :gruebel:

wolfherm am 18 Mär 2021 10:41:31

Schon wieder diese Ungenauigkeiten: Der Hersteller hat nichts mit der Gewährleistung/Sachmängelhaftung des Händlers zu tun.

rkopka am 18 Mär 2021 10:55:26

wolfherm hat geschrieben:Schon wieder diese Ungenauigkeiten: Der Hersteller hat nichts mit der Gewährleistung/Sachmängelhaftung des Händlers zu tun.

Daher kann dieser auch (wie geschrieben) keine Gewährleistung(veraltet) einreichen (beim Hersteller?). Bzw. ist das für den Kunden irrelevant. Die Gewährleistung gilt für den kommerziellen Verkauf an private Endverbraucher.

RK

Pechvogel am 18 Mär 2021 11:04:42

wolfherm hat geschrieben:Schon wieder diese Ungenauigkeiten: Der Hersteller hat nichts mit der Gewährleistung/Sachmängelhaftung des Händlers zu tun.


Schei..e, erwischt! :worm:





Grüße
Dirk

Bergbewohner1 am 18 Mär 2021 18:50:42

So nun schreibe ich meinen Senf auch mit dazu, weil ich mit Anwalt voriges Jahr in Sulzemoos Gewährleistungsansprüche geltend machen wollte.
Ein Küchenfenster in dem die Luftstöpsel gezogen wurden und deshalb Fliegen sich im innern des Fensters befinden- besteht kein Gewährleistungsanspuch.
Ein defekter Küchenkasteneinzug fällt nicht unter Gewährleistung
Eine kaputtes Dachfenster, solange es dicht ist, ist kein Gewährleistungsfall
defekte Heckgaragenleuchte, keine Gewährleistung
Das sind alles Sachen die nicht Sicherheitsrelevant sind, so sieht jetzt die aktuelle Gerichtssprechnung aus.
Ersetzt wurde über Gewährleistung:
Gasregler
Abgebrochene Armlehne
aus Kulanz wurde Toilettenkasette zugeschickt-originale war defekt.
Es gibt Händler die können nicht allles richten und wenden sich dann damit an den Hersteller, aber für Gewährleitung ist-wie schon geschrieben wurde- immer der gewerbliche Verkäufer zuständig.

weser13 am 18 Mär 2021 19:46:36

Moin,

ich gehe davon aus, dass es auch erheblich ist, ob innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf reklamiert worden ist,
oder in dem anschließenden Zeitraum innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Grüße aus NI

rkopka am 18 Mär 2021 21:20:20

Bergbewohner1 hat geschrieben: keine Gewährleistung
Das sind alles Sachen die nicht Sicherheitsrelevant sind, so sieht jetzt die aktuelle Gerichtssprechnung aus.

Die 6 Monate sind immer ein Thema. Aber ob sicherheitsrelevant oder nicht hat mit der Gewährleistung nichts zu tun. Da gehts um schadhaft oder nicht. Sollte die Sicherheit gefährdet sein, kommen evt. noch ganz andere Gesetze zum Tragen (bin kein Jurist).

RK

Krakemax am 22 Mär 2021 20:30:31

Danke für die vielen Hinweise
Haben unser Womo umbenannt heißt jetzt Challengers Rosenmontag Womo da ja schon fast 3 Jahre alt
Gruß Dietmar

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