Hallo Dietmar,
auch ich habe bei Garantie oder Kulanz ( weder
Womo noch PKW ) jemals etwas schriftliches bekommen. Ausgenommen später, nach erfolgter Reparatur eine Rechnung auf der entweder der gesamte Betrag gutgeschrieben wurde oder, im Falle von Kulanz, nur ein entsprechender Teilbetrag.
Deine Garantieansprüche musst Du übrigens dem Händler gegenüber, innerhalb der Garantiezeit, glaubhaft nachweisen können.
Also schriftl. oder mündl. mit "unabhängigem Zeugen" ( also nicht die Ehefrau ) innerhalb der Garantiezeit anmelden. Dann muss die Leistung auch ausserhalb der Garantiezeit noch auf Garantie erfolgen.
Aber Achtung: wenn sich das endlos hinziehen sollte dann solltest Du innerhalb "angemessener Frist", d.h. regelmäßig etwa 3 Monate, wieder an die noch zu leistende Garantieleistung "erinnern".
Dann kannst Du die Garantieleistung auch in 5 Jahren noch einfordern. Sofern Du der Verjährung eben etwa alle 3 Monate widersprochen hast.
Grüße
Dirk