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Garantieverlängerung oder Gewährleistung?


Kreuzfahrer72 am 21 Mär 2021 15:42:58

Hallo ihr Lieben,

im Vorfeld unseres Wohnmobilkaufs überlegen wir den Abschluss einer Garantieverlängerung, um in den ersten Jahren von unvorhergesehenen größeren Schäden und Kosten verschont zu bleiben. Aus dem PKW Bereich kennen wir das so, dass man die Garantieverlängerung schon bei Kauf abschließen kann oder vor Ablauf der Herstellergarantie innerhalb der ersten 24 Monate.

Mit ist der Unterschied in Deutschland zwischen Gewährleistung und Garantie bekannt. Wobei das im PKW-Segment keine Rolle spielt, da die Herstellergarantien unserer Marken immer weit besser waren, als die Gewährleistung. Bei einer Garantieerweiterung im PKW um 3 Jahre war man also bis zum fünften Jahr abgesichert, da die Garantieerweiterung erst nach den ersten 24 Monaten losgelaufen ist und dann weitere 36 Monate Garantie gegeben wurde.

Ein Womo-Händler erklärte mir jetzt, dass das bei Carado anders sei und dass die Garantieerweiterung ab Kauf zählt und damit praktisch die Gewährleistung der ersten beiden Jahre aushebelt und insgesamt dann nur 36 Monate läuft. Es sich also im Prinzip nur um eine Verlängerung um 12 Monate handelt.

Das kann ich gar nicht glauben. Hat er sich falsch ausgedrückt oder handelt es sich um eine "Masche", damit ich das Womo bei ihm kaufe?
Freue mich auf Eure Meinungen :razz:

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wolfherm am 21 Mär 2021 15:58:25

Die Gewährleistung oder Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt und kann nicht ausgeschlossen werden zwischen einem Kaufmann und einem Privatmann. Die Gewährleistung ist immer weitergehender. Da ist z. B. auch die Wandlung geregelt. Die ist sicherlich nicht in den Garantien enthalten.

goldfinger am 21 Mär 2021 16:13:52

Grob gesagt, bei Gewährleistung geht es darum, dass eine Sache bei Übergabe in Ordnung ist. Die Garantie sorgt dafür, dass die Sache auch weiterhin funktioniert. Da das zwei verschiedene Dinge sind, können die nebeneinander existieren.


Andreas

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chrisc4 am 21 Mär 2021 16:24:03

In deinem Fall ist die Garantie wohl völlig sinnfrei, da ja über die gesetzliche Sachmängelhaftung bereits das Meiste abgedeckt wird. Eine Anschlussgarantie macht auch nur bedingt einen Sinn.

Eine Garantie ist freiwillig, da kann vieles ausgeschlossen werden oder an Bedingungen geknüpft werden.
Werden die Bedienung nicht erfüllt, ist die Garantie erloschen. Verschleißteile sind immer ausgenommen und
was Verschleißteile sind ist sehr dehnbar.
Das habe ich selbst erlebt. Eine ausgeschlagen Spurstange (im Vertrag nicht erwähnt) bei 30.000Km war demnach normaler Verschleiß und nicht versichert :-o

Gruß
Hans

scubafat am 21 Mär 2021 16:41:51

Da kann ich Hans aus eigenen Erfahrungen nur zustimmen!

dieter2 am 21 Mär 2021 16:46:30

Was Dir der Händler erzählt hat ist Quatsch.

Du hast die Möglichkeite die Garantieverlängerung bei Fiat zu machen,das ist fürs Fahrgestell.
Die läuft ab Ende der Werksgarantie.

Oder über die Erwin Hymer Group, da wiederum nur das Fahrgestell oder Aufbau und Fahrgestell.
Das heist nicht umsonnst Anschlußgarantie, also immer nach der Werksgarantie.

--> Link

Ganz unten.

dieter2 am 21 Mär 2021 16:52:43

Hier die Anschlußgarantie von Fiat

--> Link

xiquadrat am 21 Mär 2021 19:29:13

Kreuzfahrer72 hat geschrieben:Ein Womo-Händler erklärte mir jetzt, dass das bei Carado anders sei und dass die Garantieerweiterung ab Kauf zählt und damit praktisch die Gewährleistung der ersten beiden Jahre aushebelt

haha... ja, das glaube ich sofort, dass ein Womo-Händler das erzählt. Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler hast du immer, unabhängig davon ob es zusätzliche Garantien gibt, wie lang die sind, wann die anfangen und wie umfangreich die sind.

Offen gestanden würde ich einen Händler, der mich schon vor dem Abschluß derartig verschaukeln möchte, gleich aussortieren. Das wird im after sales dann nicht besser.

Pechvogel am 21 Mär 2021 19:59:59

Ich weiß das Fiat zumindest im PKW-Bereich eine Garantie ab Zulassung anbietet.
Die hebelt dann bei der Gewährleistung die sog. "Beweislastumkehr" ab dem 7. Monat, für die mit der Garantie abgedeckten Schäden, aus.
Außerdem hat man Gewährleistungansprüche gegen einen ganz bestimmten Händler, der auch in Konkurs gehen kann, die Garantie von Fiat gilt aber europaweit.




Grüße
Dirk

pwglobe am 22 Mär 2021 10:48:23

Hallo,
ich habe bei unserem Gebrauchtkauf Karmann Ontario in 2010 eine Garantieversicherung von Condor abgeschlossen, da das Fahrzeug aus der Konkursmasse war und keine Händlergarantie möglich war. Er hatte noch 5 Monate Fiat Werksgarantie.
Die Versicherung galt nur für das Fahrzeug nicht für den Aufbau!
Kosten 2010 von 312,50€ für ein Jahr.
Ein Schaden der in dieser Zeit auftrat wurde auch von der Versicherung übernommen, Kupplungsnehmerzylinder wurde getauscht ca. 900€, später noch AGR Ventil wurde auch übernommen. Danach hatten wir 9 Jahre, bis zum Verkauf, keine Schäden mehr, nur Verschleißteile wie Zahnriemen usw.
Für den IVECO hatte der Vorbesitzer eine Anschlussgarantie von IVECO abgeschlossen, die gilt für das Fahrzeug auch wenn es weiterverkauft wird.
In der Zeit trat kein Schaden auf, leider aber danach. Auf Grund der geringen Kilometerleistung und mit Hinweis auf die Anschlussgarantie, wurden 75% der Materialkosten auf Kulanz übernommen.
Bei beiden Fahrzeugen hatten wir nie ein Problem mit dem Aufbau oder den Geräten im Aufbau.

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