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Hallo alle, hat von euch jemand Erfahrung mit diesen oder ähnlichen Parkplatz Überwachern? Angeblich stand mein Wagen ohne Parkscheibe (was nicht stimmt) auf dem EKZ Parkplatz, als ich für ca 5 Minuten in der Sparkassenfiliale war. Kommen die mit dieser Behauptung durch? Hat jemand schon mal sowas erlebt? Freue mich auf eure Kommentare. Andreas Kann man sich gegen wehren, ist leider Arbeit. Bedeutet in deinem Fall: bestreiten, Nachweis verlangen - die machen Fotos. Die Gegenseite weiss nicht, wer gefahren ist und welche Adresse der Halter hat (wenn du auf den Zettel an der Scheibe reagierst). Ich würde bei den Einlassungen darauf achten, dass das so bleibt. Ausserdem meide ich diese Parkplätze und die dazugehörigen Läden. Keine Rechtsberatung, meine persönliche Meinung aus Erfahrung. Gruss Manfred Die privaten "Politessen" haben keine Rechtsgrundlage sich an den Fahrzeughalter zu richten. Dürfen nur den Fahrer belangen. Wenn du angeschrieben wirst, brauchst eigentlich nur zurückschreiben, dass du nicht gefahren bist. Die letzten Urteile gingen in die Richtung, dass der Halter Auskunft geben muss, wer gefahren ist. Daher ist es egal, wer nun die 30€ plus dann ggf. weiterer Zusatzkosten zahlen muss. Das Ganze läuft mittlerweile automatisiert ab und nur selten kommt man aus der Nummer auch wieder raus. Hallo Andreas Du warst 5 min auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums, wo auch die KSK ihr Büro hat? Jetzt will der Betreiber des Parkplatzes 30€ von Dir? Grund: Parken ohne Parkscheibe? Ich würde direkt zu Deinem Bankberater gehen, wenn Du ein guter Kunde bist, dann soll der Bankberater es klären/übernehmen! Damit sparst du Dir Zeit und Mühen ;-) LG, Sascha Bist sicher? Von der Stadt oder Gemeinde beauftragte schon. Aber private Firmen? Ich erkundige mich aber noch mal gern. die geldeintreiber arbeiten zuverläszig und der halter "ist dran". kann ich "von der gegenseite" aus bestätigen.... 8) alleswirdgut hartmut
Und das einfach so auf Zuruf? Da glaube ich ja schon wegen Datenschutz nicht dran. Ich habe damals meine Bereitschaft erklärt, den Namen zu nennen, wenn mir der Verstoss glaubhaft dargelegt wird mit Foto und Namen und Anschrift des Zeugen. Haben sich nie wieder gemeldet ... Ich kann übrigens meine Fahrzeuge leihen, wem ich will. Auch Kollegen, die im Ausland wohnen. Gruss Manfred
Nein, auf richterliche Anweisung. Ließ doch einfach mal mein Posting.
Wenn keine Beweise vorliegen, würde ich auch kein Geld bezahlen. Allerdings gehen die Parkraumwächter mittlerweile professioneller an Werk wie Ordungsbehörden.
Ich empfehle das Studium des §31 StVO, Halterhaftung. Grundsätzlich: nicht mehr hinfahren. Auch andere ekzs haben schöne Waren. Das ist Abzocke. Recht ist nicht immer gleich Moral, und wenn die moralisch fragwürdig sind dann Bogen drum rum.
Du kannst das, aber nicht jeder im Ausland darf dann dein in Deutschland zugelassenes Auto fahren. Dänemark und die Schweiz sind da besonders streng. Ist allerdings ziemlich OT hier....sry :roll: Moin Wenn eine Parkscheibe korrekt ausgelegt war, ist das doch kein Problem. Einspruch einlegen und nicht zahlen. Würde ich so machen, aber nur, wenn ich sicher wäre, das die Parkscheibe ausgelegt war. :lol: Ansonsten zahlen und vergessen. Gruß Michael ....ach so, und Du hast doch bestimmt ein Foto von der ausgelegten Parkscheibe gemacht? Gruß Michael Das immer mehr Supermärkte ihre Parkplätze von privaten Unternehmen kontrollieren lassen, liegt auch daran, das es immer mehr Leute gibt, die diese Parkplätze als langzeitparkplätze während ihrer Arbeitszeit nutzen. Man kann es den Eigentümern eigentlich nicht verwehren, dass sie das unterbinden möchten und ihren parkraum nur für ihre Kunden und eigenen Mitarbeiter freihalten wollen. Bei der Einfahrt auf den Parkplatz stehen Schilder, da kann jeder (allerdings meistens recht klein gedruckt) die Regeln lesen. Außerdem wird in der Regel auf Schildern zusätzlich auf die Parkscheibe hingewiesen. Natürlich kann man das mal vergessen, ist mir auch schon passiert, und wenn man dann ein knöllchen kriegt, ärgert man sich natürlich. Und 30 Euro sind natürlich ziemlich viel für ein kurzes Parkvergehen. Trotzdem ist diese Praxis rechtlich nicht zu beanstanden, da es sich um Privateigentum handelt. Wer das nicht möchte, parkt halt woanders und kauft auch woanders ein. Gruß Birgit Kann es sein das Du Dich da a bissl vergaloppiertst Pipo ?
Würdest Du da evtl die Quelle benennen ?
Zum einen glaube ich das Du eher den 25a meinst :wink: zum anderen wäre es mir ja ganz neu, dass diese Dreckbären im Status einer Verwaltungsbehörde hätten Insofern ist der Hinweis, dass man auch Ausländern sein Auto leihen kann meiner Meinung nach gar nicht so dumm , aber am Besten es ist jemand außerhalb der EU, diese Piraten verfolgen nämlich auch innerhalb der EU weiter meiner Tochter ist es 2x passiert und 2x hat es der Marktleiter erfolgreich geregelt!
Das funktioniert aber nur dann, wenn der Markt noch Rechte an dem Parkplatz hat. In der Regel wird der Parkplatz verpachtet, dafür fließt etwas Geld an den Markt und der Betreiber lebt von den Einnahmen aus den Knöllchen. Dann sind dem Markt die Hände gebunden oder er übernimmt das Ticket. Kostet weniger wie einmal unberechtigt parken --> Link und daran denken muss man auch nicht mehr......
Der Halter wird von der Haftung freigesprochen, muss aber Auskunft über den Fahrer geben --> Link
Wir reden hier nicht über eine Ordnungswidrigkeit, sondern über eine Zivilklage da Privatgrundstück :wink: Muß er nicht sofern es sich um einen Familienangehörigen handelt, dann hat er Zeugnisverweigerungsrecht. Einmal investieren und danach sorgenfrei parken --> Link Funktioniert einwandfei, haben wir in allen Fahrzeugen.
Gehört der Parkplatz zum EKZ dann steht auf dem Schild vielleicht nur für Kunden. Das warst du aber nicht. Kann sein das Johnny Kontroletti das beobachtet hat. Das ist alles Abzocke, wie leider mittlerweile sehr sehr viel in unserer Gesellschaft, den schnellen Mammon machen, am besten auf Kosten der Schwachen. Die Lösung ist ganz einfach - Mit dem Zettel in den Markt und am besten laut ankündigen Rücknahme oder Du kaufst demnächst woanders ein und den Zettel sowieso nicht zahlen. Ich habe schon 2 Märkte, die ohne mein Geld auskommen müssen, weil die mir da zu aggressiv sind. Gruß
Klingt zwar gut und schafft eventuell Glücksgefühle, aber mehr auch nicht. Das hat ja Resonanz gefunden. Danke für eure Hinweise und Ratschläge. Die Sparkasse hat sich noch nicht geäußert. Andreas Servus Danke für denn Hinweis. Was es nicht alles gibt. Wäre nie und nimmer auf die Idee gekommen auf einem Privatparkplatz, EKZ, eine Parkuhr hinter die Scheibe zu legen. Wie groß sind denn die Hinweisschilder? die würd ich wahrscheinlich nicht sehen, bei der suche wo stelle ich meine Kiste ab,.... Natürlich weis ich die Folgen meiner Blindheit... Hatte ich bis jetzt immer Glück oder fahre ich immer in freundlichen Gegenden einkaufen?
Hallo schönes Teil, bringt nur nichts, ist nämlich keine Parkscheibe. Das aussehen der Parkscheibe ist gesetzlich geregelt und da gibt es keine Toleranz. Gruß Joachim Hallo Joachim, du hast recht und auch wieder nicht.
Da hast Du unrecht, bei der abgebildeten Scheibe handelt es sich offenbar um die "Parklight".
Das stimmt zumindest teilweise, denn zulässig sind Parkscheiben, die vom Kraftfahrtbundesamt durch Vergabe einer Nummer (KBA-Nummer) zertifiziert sind. Siehe auch: --> Link Viele Grüße Peter Genau so ein Ding habe ich auch seit ich einmal Bezahlt habe. Und ja, die sind zulässig (zumindest das das ich gekauft habe) und hat eine KBA Nummer. Und ich hatte auch schon ein Gespäch mit dem Parkplatzaufseher. Er wollte mich schon aufschreiben als ich dazukam. Er war nicht sehr begeistert von dem Ding aber mußte es akzepieren. War sogar richtig Stinkig aber seither keine Probleme mehr. ...und die "Parkuhren" sind auch in Dänemark zugelassen.
Vielleicht nur als Randbemerkung: Die Zulässigkeit beschränkt sich auf Deutschland, im Ausland ist die herkömmliche Parkscheibe die sichere Wahl. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. In unserer Kleinstadt hat der Lidl und ein anderes Zentrum mit Rewe und mehreren Ärzten, schuhladen und Fitnessstudio seit ungefähr einem Jahr die Parkplätze mit Parkscheibenpflicht ausgestattet. Ob diese auch von einer Fremdfirma überwacht werden, weiß ich nicht. Ich weiß aber, weil ich einen Inhaber kenne, das dies wirklich auf viele dauerparker zurückzuführen ist. Da es in der Stadt fast keine Parkplätze gibt, wo man den ganzen Tag stehen darf, parkten viele ihr Auto eben auf dem Supermarktparkplatz für 8 Stunden und mehr. Das das nicht im Sinne des Eigentümers ist, sollte jedem klar sein. Die Beschilderung ist schon ausreichend, das sollte eigentlich jeder erkennen Können, der nicht blind durchs Leben läuft. Gruß Birgit
Auch bei uns im Ort wusste sich der Betreiber des Rewe Marktes nicht anders zu wehren. Ständig war der Parkplatz zu gut einem Drittel von Anwohnern zugeparkt. Es sind aber auch mehrere Hinweistafeln aufgestellt worden, die auf die Parkscheibenpflicht hinweisen. Ob jetzt 30€ abzocke ist, lass ich mal so stehen. Andererseits sollte es ja auch ein bisschen wehtun. Diese elektrische Parkscheibe haben wir in unseren Autos alle an der Scheibe. Die sind zugelassen. Nach den Abstellen des Motors stellen die sich immer auf die nächste volle halbe Stunde. Kommt man 10 Minuten nach 12 Uhr stellt die sich auf 12,30 Uhr. So wie es vom Gesetz vorgesehen ist. Zum Thema "Zulassung Elektronische Parkuhren in der EU" hab ich folgendes gefunden: Die automatische Parkuhr Park Lite besitzt die Zulassung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Verweis auf Verordnung Nr. 219, Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben (LA22/7332. 5/2007968) und die Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (ECE-Genehmigung Nr. 10 R - 047203). Verwendung im Ausland: Eine zugelassene elektronische Parkscheibe, die in einem Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen angebracht ist, darf dem Gesetz nach in der gesamten EU verwendet werden. Einspruch erheben und Nachweis verlangen, dass keine Parkscheibe drin lag (du sagst ja, es war eine drin). Die Beweispflicht liegt beim Klageführer, nicht beim Beklagten. Wenn dann nicht Fotos über die gesamte Breite der Windschutzscheibe kommen, auf denen keine Parkscheibe zu sehen ist, ist der Fall eh erledigt. Wir hatten so einen Fall mal mit dem Womo in England auf nem Aldi-Parkplatz, Höchstparkdauer überschritten (30 min). Ich hab Einspruch erhoben und den Bon unseres 100-Pfund-Aldi-Einkaufs hingeschickt, Verfahren eingestellt. Manchmal wollen sie wirklich nur die Anwohner von den Parkplätzen fernhalten. bis denn, Uwe Ich finde, wenn du wirklich nur 5 min geparkt hattest, kannst du hier aus Prinzip schon nicht bezahlen. Das ist eine Unverschämtheit und Abzocke, selbst wenn du die Parkscheibe vergessen hättest. Warte ab, ob sie Fotos haben oder sonstige Beweise. Gruß, Stefan
Das ist doch noch harmlos. Hier gab es einige Fälle wo nur für das Umdrehen auf Privatgelände (unbenutzter Parkplatz) ein Vielfaches verlangt wurde. Z.B. --> Link RK
Regeln sind dazu da eingehalten zu werden. Wenn Schilder darauf hinweisen, dass der Parkplatz Privatgrund ist und zur Nutzung des Parkplatzes eine Parkscheibe ausgelegt werden muss, dann ist das eben so. Der Inhaber hat keine Ahnung wie lange Du da parkst. Wo ist jetzt das Problem? Wenn Parkplätze von Einkaufszentren für Dauerparken ausgenutzt werden, ist es nur legitim als Besitzer einzugreifen. Für mich ist das keine Abzocke.
Im Prinzip stimme ich zu, aber ohne das du es der EKZ Führung auch mitteilst warum du da nicht mehr einkaufen gehst, nur eine Unbequemlichkeit für dich.
Der Link schildert die Rechtslage in einem kleinen gebirgigen Landstrich südlich von Bayern! :lol: Daher würde ich mich für Deutschland kaum darauf verlassen..
Und selbst wenn, dann müßten das schon eine Menge Leute beklagen, bevor es relevant wird. Sonst spielt es einfach keine Rolle für den Umsatz.
Normalerweise sind die Gesetze nicht allzu unterschiedlich. Und Geld machen wollen sie überall. Vielleicht ist man in D nur noch nicht so "fortschrittlich" ? :-) Abmahnen können sie ja auch und das scheint recht ähnlich zu sein. RK
Wobei die Frage ist ob der Markt nicht Mieter seiner eigenen Immobilie ist und die Immobilienfirma, der bestimmt mehrere Märkte und Parkplätze gehören, auf ein zusätzliches Einkommen "scharf" ist. Dann kann der Marktleiter, dem ja noch nicht einmal der Markt gehört, auch nix dazu! D.h. man schadet zwar dem Markt vor Ort, DER aber gar nix dagegen machen kann. Grüße Dirk |
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