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Rost und gefälschter TÜV Bericht - Betrugsfall?


Krabbensalat am 14 Apr 2021 07:58:28

Moin Leute :) ,

dies ist mein erster Beitrag hier und im Vorwege möchte ich schonmal sagen das dies hier ein tolles Forum ist ihr mir nur durch eure vorhandenen Beiträge schon sehr geholfen habt. :idea:

Jetzt habe ich aber ein sehr spezifisches Problem und hoffe auf Hilfe. Ich habe mir zum Umbau einen alten Imbisswagen gekauft. dieser sah verkleidet auch super aus. Bzw. ok für sein alter. Mit fortschreitender Arbeit stellte sich doch heraus, dass er in seinem Stahlrahmen sehr verrostet ist. :? War wirklich alles gut abgedeckt und sauber verplankt. Ok soweit kein Thema. Ich wollte mir etwas billig für die nächsten zwei Jahre ausbauen um zu sehen, ob das was für mich ist. Allerdings stellte sich jetzt heraus, dass scheinbar jeder der Träger, der mit dem Hilfsrahmen unten verbunden ist angerostet oder durchgerostet ist. Somit ist definitiv nicht gewärleistet, dass das ding nicht einfach zusammenbricht. Der Wagen wurde mir allerdings hergefahren und mit einem frischen TÜV-Bericht verkauft :evil: . Wie kann das Sein? :?: Der Rahmen scheint ok zu sein. Allerdings ist der Aufbau doch auch ein Sicherheitsrisiko in sofern dieser nicht stabil ist? Wie kann man da eine Plakette erteilen? :x

Bilder :arrow:







Könnte wirklich Hilfe gebrauchen, da ich nun wirklich nicht mehr weiter weiß. :?

Danke Leute.

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kartjule am 14 Apr 2021 08:17:13

Hallo Krabbensalat....

Du schreibst doch selbst " War wirklich alles gut abgedeckt und sauber verplankt. ". Meinst Du nicht das der TÜV Mensch das genauso gesehen hat. Wie bitte soll er beurteilen was darunter ist ?
Im TÜV Bericht gibt es ja einen Prüfer, den man direkt dazu ansprechen könntest, wie er es gesehen hat.

Bei einem Freund hat zu damaliger Zeit mal die Instandsetzung seines Fahrzeugs übernommen, da dort ein Fehler vom Prüfer vorgelegen hatte.

VG

Rockerbox am 14 Apr 2021 08:17:38

Wenn das für den TÜV-Prüfer ohne Demontage nicht sichtbar war ("gut abgedeckt und sauber verplankt") wird es schwierig werden, "Betrug" zu unterstellen .....

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Fledermaus am 14 Apr 2021 08:19:39

Servus
Willkommen im Forum

Bin leider kein Spezi auf dem Gebiet.

Was hat das Ding gekostet?
Über Händler gekauft? Retour geben sprich Wandlung.

WomoToureu am 14 Apr 2021 08:20:52

Schwer erkennbar von wo das untere Foto ist, ich nehme an Innenraum von Dir freigelegt. Eine erteilte HU gewährleistet kein Mangelfreien Anhänger.

Ebenfalls ist zweifelhaft ob der Verkäufer von dem Schaden wusste, es häufig so, dass Käufer etwas gebrauchtes erwerben und dann nach dem Kauf Mängel finden und den Kauf bereuen.

Pechvogel am 14 Apr 2021 08:33:53

Für die Hauptuntersuchung ist der Aufbau eines Anhängers erstmal egal.
Wichtig sind Rahmen, tragende Teile ( des "Untergrundes" ), Reifen, Kupplung, Bremsen, Beleuchtung, etc.
Hast Du den TÜV-Bericht? Hat der Prüfer dort z.B. irgendetwas von "Rost" angegeben?
Wann wurde die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt?

Wenn Du wirklich der Meinung bist irgend etwas in Richtung "Wandlung", "Betrug" oder ähnliches machen zu können so würde ICH erst nochmal die 50,- Euro investieren und mit dem Hänger selber zur nächsten TÜV-Prüfstelle fahren. Wenn man Dir da die Plakette verweigert könntest Du den "alten" TÜV-Bericht "aus dem Hut zaubern".
Auch die entsprechenden Prüforganisationen sind in Fällen von "gekauften TÜV" durchaus an Aufklärung interessiert!!




Grüße
Dirk

Fledermaus am 14 Apr 2021 08:40:31

Servus
Sorry das ich das so schreibe...
Die Kiste ist fertig, die kannst auf die Häuslebauer Baustelle stellen und das Werkzeug einsperren.
Oder weiterverkaufen für denn Export, wenn das überhaupt noch geht...

Viel Glück

Tinduck am 14 Apr 2021 08:49:42

Ist wirklich schwierig. Natürlich schraubt kein TÜV-Prüfer Verkleidungen ab, um den Aufbau auf Stabilität zu prüfen, macht beim Womo ja auch keiner, sonst würde so manche Torfbude auch niemals TÜV bekommen.

Den Kauf rückgängig machen bzw. Reparatur verlangen kannst Du bei einem Privatverkauf nur, wenn Du nachweisen kannst, dass der Vorbesitzer von dem Schaden wusste, was in deinem Fall schwierig sein dürfte, wenn das nicht direkt sichtbar war. Oder wenn im Vertrag vergessen wurde, die Gewährleistung auszuschliessen...
Falls das ein Händler war, der Gewährleistung geben muss, stehen die Chancen besser. Und, übrigens, wenn das ein gewerblich genutzter Anhänger war, kann er auch nur gewerblich verkauft werden, und beim Verkauf an einen Privatmann ist Gewährleistung dann nicht ausschliessbar.

Ich würde auf alle Fälle den Verkäufer kontaktieren (egal ob Privat oder Händler) und dem die Fotos zeigen. Vielleicht kann man sich ja irgendwie einigen.

bis denn,

Uwe

Wuidsau am 14 Apr 2021 08:57:48

Wenn der Aufbau auf dem Anhänger lose befestigt ist, ist er evtl. Ladung und damit nicht Gegenstand der TÜV Prüfung!
Somit reichen ein paar Schräubchen zur Sicherung gegen Ausheben nach oben aus wenn der Rest des Aufbaus Formschluß zum Anhänger hat!

Außerdem schreibt der TÜV normal in den Bericht "zum Zeitpunkt der Prüfung ist die Verkehrssicherheit blabla,.....".
D.h. was davor und danach passiert, fällt nicht ins Gewicht wenn der Anhänger am Prüfungstag verkehrssicher ist und nicht erkenntlich vorm Auseinanderbrechen ist. Der Prüfer schaut sich das Ding nur oberflächlich an und kassiert.
Mehr nicht!
Bei meinen Terminen gab es immer einige Fz. vor oder hinter mir, deren Eigner ich empfahl, mal in der Werkstatt demnächst das Fz. durchsehen zu lassen obwohl die Plakette ohne Mängel erteilt wurde oder der Prüfer bei anderen Fz. einige gravierende Schäden nicht erkannte!

In einem Fall fehlte die Schraube der Radaufhängung hinten rechts!! Der Mann kam gerade vom TÜV in die Schrauberbude um wegen einer Roststelle zu fragen, der Wagen blieb erstmal auf der Bühne!!

Gefakte Berichte und bestechliche Prüfer lasse ich auch hochgehen, den Prüfer mit Sachverstand der ein Auto unkonventionell durchwinkt wenn technisch ok braucht man aber schon. Das ist aber ein sehr schmaler Grat, ich weiß.

Pechvogel am 14 Apr 2021 09:04:27

Tinduck hat geschrieben:...wenn das ein gewerblich genutzter Anhänger war, kann er auch nur gewerblich verkauft werden, und beim Verkauf an einen Privatmann ist Gewährleistung dann nicht ausschliessbar...


Nicht ganz: wenn der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist so kann er die Gewährleistung bei Geschäften mit Endverbrauchern ( also an privat ) grundsätzlich nicht ausschließen! Wenn der Gewerbetreibende den Hänger aber an seinen Nachbarn "verkauft" hat, dieser kein Gewerbe unterhält und den Hänger weiterverkauft gilt schon wieder "privat an privat". Dabei ist auch egal wer als Halter in den Papieren stand!





Grüße
Dirk

Krabbensalat am 14 Apr 2021 09:08:35

Danke für eure flotten Antworten.

Leute ich bin Leihe. :arrow: Im nachhinein muss ich gestehen hätte man diese Mängel erahnen können, das wird mir nicht wieder passieren. Ich bin fast sicher, dass ein TÜV-Prüfer, der seinen Job gewissenhaft macht, diesem Anhänger mit grosser Skepsis entgegentreten müsste. :eek: Die Jungs sind ja gut in der Regel. Im TÜV-Bericht steht etwas von Hilfs- und tragende Elemente "Angerostet". Aber die Teile sind ja teilweise nicht mehr existent. :cry: TÜV BERICHT IST VOM 13.03.2021 :!:

Das eine Bild mit dem Lichtspalt zeigt eine schwebende Wand, die nur noch durch die Aluplatten gehaten wird (und vorher noch durch den türrahmen) :lol: Darüber muss ich lachen ansonsten würde ich heulen.


Die Frage die offen bleibt ist fogende:
:?: Wird beim TÜV wirklich nur der"Unterbau" geprüft und der Aufbau is völlig Wumpe, obwohl der nicht verkehrstauglich is :?:

Majestix am 14 Apr 2021 09:10:49

Hallo,

ich würde mir zunächst bei der Erstellung eines Beitrags Gedanken über den Titel machen. Keinesfalls würde ich im Titel bereits einen gefälschten TÜV-Bericht als feststehende Tatsache behaupten. Wäre der TÜV-Bericht gefälscht, dann könnte man auf das Fragezeichen am Ende des Titels verzichten. Wie bereits geschrieben wurde, könnte der Anhänger rechtmäßig die Plakette erhalten haben und trotzdem verrostet sein. Diese Frage würde ich zunächst klären und erst dann einen Straftatbestand in Betracht ziehen.

Ich würde das Gespräch mit dem Verkäufer suchen und ggfs. den Kaufpreis als "Lehrgeld bezahlt" einstufen.

Gruß,
Gerhard

rkopka am 14 Apr 2021 09:25:57

Wenn der "Rahmen", wie du schreibst, noch in Ordnung ist, könnte man vielleicht etwas anderes bzw. einen Neuaufbau machen ? Ein gefälschter Bericht wäre gar nicht vom TÜV ? Meinst du das ?

RK

pipo am 14 Apr 2021 09:45:32

So wie ich das sehe, hat der TÜV alle Punkte abgearbeitet und für OK befunden. Dem TÜV interessiert es nur sekundär, in welchem Zustand die Anbauteile sind. Ich denke Du hast Dich auf die TÜV Abnahme verlassen und den gleichen Fehler gemacht wie tausende andere Käufer, dass ein aktueller TÜV kein Qualitätssiegel über den Allgemeinzustand ist. Hierfür sind Sachverständige/Gutachter zuständig.

Marsu123 am 14 Apr 2021 10:21:48

Krabbensalat hat geschrieben:
Die Frage die offen bleibt ist fogende:
:?: Wird beim TÜV wirklich nur der"Unterbau" geprüft und der Aufbau is völlig Wumpe, obwohl der nicht verkehrstauglich is :?:


Moin,
wieso sollte der Aufbau nicht verkehrstauglich sein ?
Hat er außen scharfe Kanten ?
Kann er vom Unterbau runterfallen ?
Viel mehr wird den Prüfer am Aufbau nicht interessieren.
Wichtig für die Hauptuntersuchung ist das Tragende Fahrgestell mit Bremsen und Beleuchtung.

Grüße Ralf.

huohler am 14 Apr 2021 10:28:11

Ich vergleiche das mal mit einem PKW der frischen TÜV hat.
Bei dem kann auch nach wenigen Kilometern der Motor verrecken ohne dass du dem TÜV einen Vorwurf machen kannst.

Verbuche es als - wieder was gelernt fürs Leben.

Hubert

Jagstcamp-Widdern am 14 Apr 2021 10:35:34

für das fahrwerk mit papieren und hu kriegst du problemlos 500 bis 700.-€, den rest....

alleswirdgut
hartmut

Krabbensalat am 14 Apr 2021 10:55:13

Marsu123 hat geschrieben:Moin,
wieso sollte der Aufbau nicht verkehrstauglich sein ?
Hat er außen scharfe Kanten ?
Kann er vom Unterbau runterfallen ?
Viel mehr wird den Prüfer am Aufbau nicht interessieren.
Wichtig für die Hauptuntersuchung ist das Tragende Fahrgestell mit Bremsen und Beleuchtung.
Grüße Ralf.


Ganz genau ich habe bedenken das der Aufbau in den nächsten 100 Kurven herunterbricht. Aber damit hast du meine Frage ja beantortet... das wäre TÜV-Relevant.

Ich probiere da mal was herauszufinden, halte euch auf dem Laufenden und vermute aber das es wie so einige sagen wohl als Lehrgeld verbucht werden muss.

Ruedi1952 am 14 Apr 2021 11:14:23

Warum machst du die Träger nicht neu?
Ich habe X Hänger auch spezielle Hänger z. B. Boots Anhänger gebaut ist doch alles kein Problem.

jwjakarta am 14 Apr 2021 11:18:15

Wenn der Rahmen gut ist :
Aufbau runter , mit einem Zwischenrahmen zum Hochlader umbauen und dann ein fertig isoliertes 500cm-Modul draufsetzen - das kannst Du dann "frei Schnauze" ausbauen...
(Kostet nicht die Welt)
In den Bereich zwischen Originalrahmen und Zwischenrahmen passen dann Wassertanks und Staufächer.

JTLorsch am 14 Apr 2021 11:53:59

Was hast du gezahlt?

Krabbensalat am 14 Apr 2021 12:31:15

jwjakarta hat geschrieben:Wenn der Rahmen gut ist :
Aufbau runter , mit einem Zwischenrahmen zum Hochlader umbauen und dann ein fertig isoliertes 500cm-Modul draufsetzen - das kannst Du dann "frei Schnauze" ausbauen...
(Kostet nicht die Welt)
In den Bereich zwischen Originalrahmen und Zwischenrahmen passen dann Wassertanks und Staufächer.


Is ne tolle Idee. Aber das lohnt nicht. (Eventuell nichtmal mehr jetzt, obwohl ich den schon habe)

Ruedi1952 hat geschrieben:Warum machst du die Träger nicht neu?
Ich habe X Hänger auch spezielle Hänger z. B. Boots Anhänger gebaut ist doch alles kein Problem.


Reden wir in 2,3 Jahren nochmal drüber, wenn ich ne Halle und das Werkzeug habe ;) Aber natürlich...alles ist machbar.

JTLorsch hat geschrieben:Was hast du gezahlt?


2700€ zu viel.

MoniDieter am 14 Apr 2021 13:28:40

pipo hat geschrieben:Ich denke Du hast Dich auf die TÜV Abnahme verlassen und den gleichen Fehler gemacht wie tausende andere Käufer, dass ein aktueller TÜV kein Qualitätssiegel über den Allgemeinzustand ist. Hierfür sind Sachverständige/Gutachter zuständig.


Hallo,
da gebe ich dir Recht. Eine HU sagt etwas über die Verkehrssicherheit und bis zu einem gewissen Grad über die Betriebssicherheit aus. Der Allgemeinzustand :nixweiss: . Die den prüfen sind in der Tat häufig Mitarbeiter der o.g. oder anderer Prüforganisationen.
Dummerweise die selbigen die eine HU erteilen.
Deshalb sollte es sich jeder überlegen wie gut das Geld für solche "Wertgutachten", die übrigens stark beworben werden, angelegt ist :nixweiss: . Wessen Brot ich ess.....
Gruß Dieter

jwjakarta am 14 Apr 2021 14:57:02

MoniDieter hat geschrieben:Dummerweise die selbigen die eine HU erteilen.
Deshalb sollte es sich jeder überlegen wie gut das Geld für solche "Wertgutachten", die übrigens stark beworben werden, angelegt ist :nixweiss: . Wessen Brot ich ess.....
Gruß Dieter


Wenn bei meinem Wagen die Sitzheizung den Poppes nicht mehr brutzelt und das Schiebedach nicht mehr flüssig öffnet und schliesst dann nimmt der Prüfer dies bei einem Gutachten auf - als Prüfer bei der Hauptuntersuchung logischerweise nicht...

Und so soll und muss es ja auch sein...

Warum soll da das Geld schlecht angelegt sein ?
Der Mann hat als Prüfer bei der Hauptuntersuchung einen klar gesteckten Rahmen - würde der den verlassen und mich mit kaputter Sitzheizung nerven dann wäre meine Frage nur ob er noch alle Latten am Zaun hat...

Aber automatisch abzuleiten dass ein TÜV-Prüfer nicht in der Lage ist ein vernünftiges Wertgutachten über den Allgemeinzustand zu erstellen ? Klar gibt es Pfeifen (wie in jedem Beruf) - aber daraus allgemein etwas ableiten ?

Bergbewohner1 am 14 Apr 2021 17:07:05

Fledermaus hat geschrieben:Servus
Willkommen im Forum
Was hat das Ding gekostet?
Über Händler gekauft? Retour geben sprich Wandlung.

Wandlung gibts schon lange nicht mehr, nennt sich nun Kaufrückabwicklung.

kawabenemsi am 14 Apr 2021 19:08:49

Ich finde die Überschrift etwas unpassend.
„Betrug und“ sind harte justiziable Vorwürfe.

Falls der Verkäufer hier zufällig mitliest , könnte das neben dem „Lehrgeld“ auch noch zu einem „Strafgeld“ führen.

Als Themenstarter würde ich die Überschrift lieber korrigieren.

VG Ben

dramme73 am 15 Apr 2021 09:07:12

An "Bergbewohner 1" Du hast zwar grundsätzlich Recht mit der Begriffsänderung (seit 2002); gleichwohl spricht die gesamte juristische Literatur immer noch von "Wandlung " , da sich der Inhalt/ Bedeutung nicht geändert hat.
Fazit: der Begriff "Wandlung " (für Rücktritt im Vertragsrecht) bleibt weiterhin geläufig.

Fledermaus am 15 Apr 2021 10:30:47

Servus
Wandlung oder rück.... Ist zwar einerlei, ...Seit 2002 dann sollte ich mich auch umstellen....mal schauen ob das bei uns auch so geändert wurde.

Zum Thema, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, betrifft das 3. Bild denn Aufbau und nicht denn Rahmen?

Wenn das so ist, prüfen vom Rahmen ob der es Wert ist für weiter Maßnahmen,
Aufbau runter und entsorgen, und einen neuen Aufbau machen.
Angelehnt an die Kofferanhänger, die Haben fertige Platten und gute Profile, oder mit Sandwichplatten. Dann wird das eine Tolle Sache.
Denke das fällt nicht einmal auf das der Koffer neu ist, bei der HU.

Oder nur den Rahmen als Teilespender verkaufen. Und sich einen Kofferanhänger kaufen und ausbauen.

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