tammy99 am 15 Apr 2021 15:02:02 Moin zusammen,
wir haben Anfang November unseren neuen Eura Profila übernommen. Bei der Übergabe habe ich diverse Mängel direkt dokumentiert und dem Händler per Email gesendet. Der Händler hat daraufhin bei Eura für die Mängel einen Garantieantrag gestellt. Das hat mich ein wenig verwundert, da es sich meiner Meinung nach ja um Gewährleistungsarbeiten und nicht um Garantie handelt. Der Händler meinte aber, das wäre bei Eura so. Jetzt rufe ich wirklich jede Woche beim Händler an. Und angeblich sind bis auf eine Position alle Mängel von Eura akzeptiert worden. Angeblich haben jetzt aber Bilder gefehlt und es muss für die eine Position ein neuer Antrag gestellt werden. Ist das normal, dass das sooooo lange dauert? Und viel wichtiger: Ich habe dem Händler zwischendurch ja schon diverse Mails geschrieben und dokumentiert sind die Mängel auch. Muss ich trotzdem, dem Händler eine Frist setzen, bevor nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt? Falls das normal ist, warte ich halt ab. Ich möchte mir das gute Verhältnis zum Händler nicht von Anfang an ruinieren. Laut Händler hängt das immer an Eura. Wäre toll, wenn Ihr Eure Erfahrungen kurz schildern könntet. Dankeschön!
LG Fred
Tinduck am 15 Apr 2021 15:47:20 Wenn der Händler die Mängel (schriftlich) akzeptiert und bestätigt hat, brauchst Du keine weiteren Fristen wahren, dann gilt der Zeitpunkt der Reklamation.
Dass Werkstattarbeiten im Moment etwas länger dauern, ist leider so. Ihr seid ja nicht die einzigen mit einem neuen Womo, da ist immer was dran zu tun...
Kann aber nicht schaden, sich ab und zu per Anruf in Erinnerung zu rufen. Wer dezent quengelt, wird meist eher bedient.
bis denn,
Uwe
chrisc4 am 15 Apr 2021 15:59:40 Du hast gegenüber dem Händler beim Neukauf 2 Jahre gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung). Wie das dein Händler mit dem Hersteller regelt, ist erst mal für dich Nebensache. Ich kenne das auch, die Händler argumentieren gerne, dass das über den Hersteller läuft. Das ist Taktik, um im Falle einer Ablehnung das auf den Hersteller schieben zu können.
Gruß Hans
Tinduck am 15 Apr 2021 16:07:34 chrisc4 hat geschrieben:Das ist Taktik, um im Falle einer Ablehnung das auf den Hersteller schieben zu können.
Jein. Der Händler bekommt Gewährleistungsreparaturen vom Werk ersetzt und muss sich vorher deshalb dort die Freigabe holen, wenn er nicht selber auf den Kosten sitzenbleiben will. Ist für den Kunden (bis auf die Wartezeit) zwar egal, sollte man dem Händler aber zugestehen. bis denn, Uwe
BiggiK am 15 Apr 2021 16:14:34 Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du bereits im November letzten Jahres die Mängel gemeldet und bis heute ist nichts repariert worden? Das finde ich recht lange und würde mich auch ärgern. Zumal im Winter ja nicht gerade Hochkonjunktur bei den Händlern herrscht, sondern da eher Zeit für Garantiearbeiten ist. Kommt jetzt natürlich auch drauf an, um was für Mängel es sich handelt. Sind es nur Kleinigkeiten, die die Nutzung des mobils nicht einschränken oder handelt es sich um Dinge, mit denen eine Reise nicht sinnvoll oder möglich wäre? Letztlich muss der Händler die Arbeiten ausführen, das hat mit der Freigabe durch den Hersteller gar nichts zu tun. Irgendwann in hoffentlich naher Zukunft möchte man das Fahrzeug ja auch mal nutzen und da würde ich jetzt schon drauf bestehen, das das vorher erledigt wird. Manchmal dauert es vielleicht ein paar Wochen bis benötigte Ersatzteile eintreffen, aber 6 Monate sicher nicht. Ich würde wohl mal freundlich aber bestimmt um kurzfristige Reparatur bitten und diesmal schriftlich. Gruß Birgit
PilsPaul am 15 Apr 2021 16:20:31 Hallo, wir hatten jetzt nach 3 Jahren einen Schaden in der Dusche. Ab zum Händler, der hat das ganze dokumentiert, Fotos gemacht und einen Garantie/Kulanzantrag bei Eura gestellt. Nach 7 Tagen war das OK von Eura da, jetzt heißt es auf die Ersatzteile warten. Ich denke, am Besten immer gleich zum Händler, ein persönliches Gespräch führen.
chrisc4 am 15 Apr 2021 16:46:56 Tinduck hat geschrieben: Jein. Der Händler bekommt Gewährleistungsreparaturen vom Werk ersetzt und muss sich vorher deshalb dort die Freigabe holen, wenn er nicht selber auf den Kosten sitzenbleiben will. bis denn, Uwe
Nur der Händler ist Vertragspartner, nur da kann man Ansprüche geltend machen. Wenn es zum Rechtsstreit kommen würde, wird der Händler angeklagt, nicht der Hersteller. Dass der Händler sich beim Hersteller rückversichert ist verständlich, der Hersteller wird abwägen wie bei einer Ablehnung die Chancen stehen und ob es wirtschaftlicher ist für den reklamierten Sachmangel zu zahlen oder nicht. Gruß Hans
tammy99 am 15 Apr 2021 16:53:07 Danke für die zahlreichen Antworten! Angeblich werden die Ersatzteile erst verschickt, sobald alle Komponenten des Garantieantrag genehmigt wurden. Ich telefoniere wöchentlich mit dem Händler. Letztlich geht es nur noch um die Fliegengittertür, deren Rahmen verzogen ist. Eura sagt zum Händler, er soll das reparieren, Händler sagt, dass das nicht geht und ausgetauscht werden muss. Ich gebe dem Händler jetzt noch zwei Wochen und schreib ihm dann Mal einen Brief mit Vorwarnung
LG Fred
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