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Anderer Fahrer für 30 Tage - versicherungstechnisch möglich?


Cara63 am 20 Apr 2021 20:45:50

Habe heute mit meiner Versicherung (Kravag) telefoniert wegen Überlassung an einen Bekannten. Er meinte es wären 30 Tage pro Jahr möglich, wenn man den Zeitraum vorab mitteilt. Hat jemand mit dieser Regelung bzw Schadensfall Erfahrung ?


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topolino666 am 20 Apr 2021 20:51:14

....was hat denn die Versicherung gesagt?

Nur das gilt!

GLAUBEN mit den 30 Tagen kann ich es nicht! Entweder ganz (Vermietversicherung) oder gar nicht.

Von den anderen Unwägbarkeiten ganz zu schweigen! ;-)

Joachim260 am 20 Apr 2021 20:57:54

Hallo

ist bei meiner Versicherung auch so, man muß es vorher melden, dann ist das für eine gewisse Zeit ok. Es muß sich aber um eine kostenlose Überlassung handeln, bei Vermietung geht das nicht.

Gruß
Joachim

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Perlen am 20 Apr 2021 21:05:53

Hallo,

habe ich auch schon gemacht, war kein Problem.
Ich würde es schriftlich anfragen und mir schriftlich bestätigen lassen.

Labrador am 20 Apr 2021 21:24:02

Cara63 hat geschrieben:Habe heute mit meiner Versicherung (Kravag) telefoniert ......


Lass dir das aber nochmals mit einem kleinen Dreizeiler von der Versicherung schriftlich geben, dann bist du auf der sicheren Seite ;)

DonCarlos1962 am 20 Apr 2021 21:38:43

Bei der HUK geht das auch für eine gewisse Zeit.

So habe ich mal meinen Sohn für meinen 7-Sitzer eintragen lassen, damit er damit in den "Urlaub" fahren konnte.
(Als Minicamper für Wacken.)

Man muss es nur vorher anmelden. Ich würde es auch schriftlich machen, damit es dann später nicht zu Ungereimtheiten kommt.

LG Carsten

duca250 am 20 Apr 2021 21:49:39

Moin,
da es hier augenscheinlich nicht um eine Vermietung geht sondern es sich vielmehr um eine versicherungsrechtliche Frage handelt, plädiere ich den Thread in „Rechtliches und Versicherungen“ zu verschieben. Auch das Thread-Thema finde ich unglücklich gewählt, zumindest in dieser Rubrik.
Grüße
der Duc

SteamingWolf am 20 Apr 2021 22:11:10

Ist richtig. Bis zu 30 Tage p. a., aber nur einmalig. Das heißt, die 30 Tage können nicht aufgeteilt werden.

xiquadrat am 21 Apr 2021 01:24:46

Cara63 hat geschrieben:Habe heute mit meiner Versicherung (Kravag) telefoniert wegen Überlassung an einen Bekannten. Er meinte es wären 30 Tage pro Jahr möglich, wenn man den Zeitraum vorab mitteilt. Hat jemand mit dieser Regelung bzw Schadensfall Erfahrung ?

für eine gewisse Zeit ist das im Allgemeinen schon möglich, aber es hängt wie immer von deinen individuellen Versicherungsbedingungen ab. Aber egal wie, lass dir die Auskunft deiner Versicherung hinsichtlich Dauer und Modalitäten (Vorabinforamtion re Fahrer und Zeitraum) von deiner Versicherung schriftlich bestätigen. Spart im Zweifelsfall viel Ärger.

Cara63 am 21 Apr 2021 07:42:03

Frage an Duca 250.
Hast du die Tour bereits gemacht oder geplant (wegen Corona Übernachtungsverbot) ?

Gruss Bernhard

duca250 am 21 Apr 2021 08:29:58

Cara63 hat geschrieben:Frage an Duca 250.
Hast du die Tour bereits gemacht oder geplant (wegen Corona Übernachtungsverbot) ?


Moinsen,
sorry, ich kann Dir gerade nicht folgen :gruebel: :nixweiss: Hast Du mich evtl. verwechselt? Wir befinden uns hier in der Rubrik "Rechtliches und Versicherungen" und nicht in irgendeinem Reise- oder Tourthread. Zumindest kann ich Deine hier zitierte Frage nicht in Zusammenhang mit meinem Posting bringen...
Grüße
der Duc

Bergbewohner1 am 21 Apr 2021 17:45:34

Bei der Allianz geht es auch, vorher Anmelden.

soul am 22 Apr 2021 01:52:11

Cara63 hat geschrieben:Hat jemand mit dieser Regelung bzw Schadensfall Erfahrung ?


das ist doch völlig egal. lass es dir schriftlich bestätigen. alles andere ist unsinn.

BestiaNegra am 22 Apr 2021 20:07:25

'n Abend,

bei den meisten Versicherern können andere Nutzer ( oft ohne Namensnennung) für insgesamt vier Wochen p.a., aufgeteilt auf maximal vier Zeiträume, kostenfrei angemeldet werden. Natürlich gibt's dann auch eine entsprechende Bestätigung des Versicherers. Falls ein längerer Zeitraum benötigt wird, kostet es eben mehr. Allerdings gilt das in der regel dann auch für mindestens sechs Monate.

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