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Baumarkt Bauhaus - Service Qualität


HeideMobil am 28 Apr 2021 08:39:15

Hallo Gemeinde,

als ehemalige Berlinerin hat mich der Bauhaus Baumarkt über 40 Jahre bei diversen Wohnungsrenovierugen zu meiner vollsten Zufriedenheit begleitet. Das Personal ist kompetent und freundlich und gut geschult.

Online hatte ich 2019 eine Sat Antenne gekauft, die nun zum zweiten Mal defekt ist. Das liegt am Hersteller, nicht am Bauhaus. Nun versuche ich seit Ende Februar die Abwicklung der Reparatur über die Service Mailadresse und der 800er Servicenummer. Erst vor 14 Tagen erfuhr ich die Bearbeitungsnummer. Es gab an die zehn Nachfragen und jedes Mal wird angegeben, der Fall wird in die Fachabteilung gegeben. Diese erweist sich so langsam als Fata Morgana. Auch arbeiten die Mitarbeiter ohne Vorgesetzte oder Teamleiter :?: :!:

Gestern habe ich eine Vorstandsbeschwerde an die Geschäftsführung geschrieben und bin gespannt, was sich tut. Hat jemand hier ein ähnliches Problem erfolgreich gelöst :?: :?:

.

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Tinduck am 28 Apr 2021 09:10:15

Die werden einfach Probleme haben, für eine zwei Jahre alte Sat-Anlage eine Reparatur zu organisieren. Womöglich haben sie das Ding nicht mehr im Programm, es wird eventuell gar nicht mehr hergestellt... Baumärkte vertreiben ja nicht gerade langjährig gepflegte Modellserien von Markenherstellern. Und werden auch nicht endlose Personalressourcen in Reklamationsabwicklung stecken, das muss der Azubi nebenbei machen :-)

Ich würde mich nach einer neuen Anlage umsehen, anstatt da monatelang Alarm zu machen und hinterher doch eine abschlägige Antwort zu bekommen. Insbesondere, wenn das Qualitätsprodukt jetzt schon 2 x defekt war.

Beschwerde an den Vorstand? Und Du meinst, der liest das?? Würde mich wundern.

Aber das ist nur meine Meinung.

bis denn,

Uwe

xiquadrat am 28 Apr 2021 09:31:56

Tinduck hat geschrieben:Beschwerde an den Vorstand? Und Du meinst, der liest das?? Würde mich wundern.

muss er ja auch gar nicht, reicht vollkommen wenn das von der dortigen Stabsebene die Linie 'runtergreicht wird :)

Ein Freund von mir hat sich so zeitweise durch finanzielle Engpässe während des Studiums durchgefressen (lang lang ist's her...), Beschwerdebrief an Hersteller wegen mangelhafter/verdorbener Produkte, da kamen dann in 4 von 5 Fällen Fresspakete aus dem Sortiment zurück. Der hat das auch immer an die Maximalebene addressiert. Also wird's schon irgendwer gelesen haben ;)

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goorooj am 28 Apr 2021 09:40:14

Was soll ich sagen...
Das ist ein Baumarkt. Unterhaltungselektronik ist jetzt nicht wirklich deren Kernkompetenz, Zubehör für die Wohnungsrenovierung wie Lichtschalter hingegen schon. Oder Pinsel und Farbe.
Lichtschalter und Kabel baust du ein bis die irgendwann auseinanderfallen, und dann kaufst du neue. Sachen verkaufen kann ein Baumarkt, die sind Spezialisten für "Verbrauchs"produkte.
Niemand hat meines Wissens jemals verlangt, einen Eimer Farbe zu reparieren.

Selbst bei Werkzeug hast du dort nur eine reelle Chance bei den namhaften Herstellern. Bosch können die wieder Heile machen ( lassen ), bei DongfengZhongHang LTD wirds schwierig. Dafür kostet das auch nur ein Drittel.

Wenn du willst dass jemand die Elektronik irgendwann repariert die du dort gekauft hast, musst du im Fachhandel kaufen wo auch tatsächlich eine Reparaturwerkstatt vorhanden ist... die verkaufen dann auch nur Produkte die sie dann auch reparieren können, das hat schon einen Grund warum Baumärkte bei solchen Sachen recht billig sind.

Der einzigen Unterschiede, nach meiner Meinung, zwischen einem Baumarkt und dem Kauf im Internet ist die Beratung ( wenn du jemanden findest ), die sofortige Verfügbarkeit, wenn du grade z.B. mitten unterm Regalbau feststellst dass dir jetzt die Schrauben ausgehen oder der Bohrer abbricht und die Ersparnis der Versandkosten bei schweren Dingen.

Bei einer SAT-Anlage aus dem Baumarkt WEISS ich einfach dass, wenn die nach 2 Jahren kaputt geht, eine neue fällig wird.

Knaus650MEG am 28 Apr 2021 09:45:22

Hallo Heidi,
hast du denn den Defekt beim Hersteller oder beim Bauhaus, also dem Verkäufer reklamiert?

palstek am 28 Apr 2021 11:08:24

Oh Mann... immer gleich diese "Selber schuld"-Beiträge.... Natürlich hat auch ein Baumarkt Gewährleistungspflichten, die auch durch einen Austausch oder eine Rückerstattung erledigt werden können. Dass sich da keiner mit einem Lötkolben hinsetzt, ist klar.

Mit Bauhaus habe ich selbst keine großen Erfahrungen, da ich beim Globus kaufe, und dort funktioniert die Reklamationsabwicklung einwandfrei.

Grüße
Frank

HeideMobil am 28 Apr 2021 11:38:40

Kleiner Nachtrag: bei einem so teuren Artikel möchte ich schon die Garantie nutzen. Und ich bin sowohl mit Megasat als auch Bauhaus im Kontakt....

Leider gelingt es mir nicht die Barrikade der ersten Linie des Callcenters zu nehmen :(
.

goorooj am 28 Apr 2021 11:52:11

Das ist leider manchmal ...edit: meistens.... Sinn und Zweck eines Callcenters. Es wäre zu einfach wenn du einfach mit dem kaputten Teil unterm Arm in die Filiale marschieren und es da abgeben könntest. Dann müssten die ja was tun.
Die spekulieren da auch darauf dass ein Grossteil dann einfach aufgibt und nicht Rechtsschutz und Anwalt in Anspruch nimmt.

Offensichtlich sind die ja unwillig. Du kannst es mal über die Vebraucherschutzzentrale versuchen, dafür sind die da.--> Link

Knaus650MEG am 28 Apr 2021 12:18:48

HeideMobil hat geschrieben:Kleiner Nachtrag: bei einem so teuren Artikel möchte ich schon die Garantie nutzen. Und ich bin sowohl mit Megasat als auch Bauhaus im Kontakt....

Leider gelingt es mir nicht die Barrikade der ersten Linie des Callcenters zu nehmen :(
.

Deshalb auch meine Frage, bei wem du den Defekt gemeldet hattest. Bei Garantiefällen ist dein erster Ansprechpartner der Verkäufer, also das Bauhaus. Der Verkäufer muss das mit dem Hersteller abwickeln. Ich an deiner Stelle würde mit Kaufbeleg und alle Unterlagen der ersten Reparatur sowie den Schriftkontakten der jetzigen Reklamation und wenn möglich mit dem defekten Teil zum nächsten Bauhaus und dort bei der Information nachfragen. Telefonate werden dich nicht weiter bringen.

Gast am 28 Apr 2021 12:30:32

Hast Du es mit der auf der Megasat-Homepage angegebenen Service-Nummer versucht?
Das ist doch eine "normale" Rufnummer, keine 0800er.
Oder vielleicht hilft es auch, sich schriftlich über das Kontaktformular zu äußern?

Ich wollte den link posten, aber das ist nicht erlaubt, weil er den Begriff "Kontakt" enthält :roll:

Viel Erfolg und viele Grüße,
westy75

WomoToureu am 28 Apr 2021 13:25:12

HeideMobil hat geschrieben:Kleiner Nachtrag: bei einem so teuren Artikel möchte ich schon die Garantie nutzen.
Wer ist denn Garantiegeber und wie sind die Bedingungen der Garantie ?

Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die der Hersteller oder Händler auf sein Produkt geben kann, im Gegensatz zum Gewährleistungszeitraum der ab Kaufdatum 24 Monate beträgt.

Knaus650MEG am 28 Apr 2021 18:05:28

WomoToureu hat geschrieben:
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die der Hersteller oder Händler auf sein Produkt geben kann, im Gegensatz zum Gewährleistungszeitraum der ab Kaufdatum 24 Monate beträgt.


Das habe ich anders in Erinnerung. Ab Kauf ist dem Verbraucher die gesetzliche Sachmängelhaftung geschuldet. Vor 2002??? nannte man das Gewährleistung. Was man im BGB in zwei Sätzen nachlesen kann und überraschender Weise auch ohne juristische Kenntnisse zu verstehen ist. Der Sachmängelhaftung schließt sich die freiwillige Hersteller Garantie an die nicht gesetzlich geschuldet ist.

Für Heidi bedeutet das, dass sie rein rechtlich kein Anspruch auf Garantie geltend machen kann, aber auf ein wohlwollende Regelung des Herstellers hoffen darf. Der Hersteller darf aber seinerseits ein Beweis verlangen, dass der Defekt ein Mangel bei der Herstellung war. Daher rate ich wie bereits geschrieben, mit dem Bauhaus das Gespräch zu suchen und auf diesem Weg zu einer Lösung zu kommen. Schließlich will das Bauhaus seine Kunden behalten und können auch mehr Gewicht in die Sache bringen.

womocharly am 28 Apr 2021 18:46:14

Hallo,
und ich dachte immer, das sei ein Wohnmobilforum?
Grüße
womocharly

wolfherm am 28 Apr 2021 18:55:35

womocharly hat geschrieben:Hallo,
und ich dachte immer, das sei ein Wohnmobilforum?
Grüße
womocharly


Dann schau mal auf die Rubrik, in der dieses Thema steht.....

Knaus650MEG am 28 Apr 2021 18:56:53

womocharly hat geschrieben:Hallo,
und ich dachte immer, das sei ein Wohnmobilforum?
Grüße
womocharly

Ist es auch. Und ein wirklich gutes. Und du hast die Überschrift dieses Unterforums gelesen?

Tinduck am 29 Apr 2021 11:34:48

Knaus650MEG hat geschrieben: Daher rate ich wie bereits geschrieben, mit dem Bauhaus das Gespräch zu suchen und auf diesem Weg zu einer Lösung zu kommen. Schließlich will das Bauhaus seine Kunden behalten und können auch mehr Gewicht in die Sache bringen.


Alles wahr und richtig.

Aber bevor ich mich auf monatelange, nervenzerfressende Diskussionen mit nicht interessiertem Baumarkt-Personal einlasse oder Stunden in irgendeiner Hotline verbringe, schreibe ich den Elektronikmüll (der schon zum 2. mal defekt ist, und jetzt ausserhalb der Gewährleistung oder Produktmangelhaftung) ab und kauf was Besseres. Verbuchen unter Lebenserfahrung.

Ist aber vielleicht auch eine Frage der Lebensphase und der Frustrationstoleranz. Mir wäre meine Zeit zu schade für sowas.

bis denn,

Uwe

dieter2 am 29 Apr 2021 12:27:10

In der Regel haben Bauhäuser kein Problem mit Garantie oder Gewährleistung.

Meine Kärcher Tauchpumpe ist in der Garantiezeit ausgefallen.
Hab die zu Bauhaus gebracht, die haben die kurz geprüft und gesagt, die schicken wir ein.
Nach ca. 4 Wochen ein Anruf ich kann meine Pumpe abholen.
Es war eine neue Pumpe original verpackt.

rkopka am 29 Apr 2021 13:46:54

Knaus650MEG hat geschrieben:Deshalb auch meine Frage, bei wem du den Defekt gemeldet hattest. Bei Garantiefällen ist dein erster Ansprechpartner der Verkäufer, also das Bauhaus. Der Verkäufer muss das mit dem Hersteller abwickeln.

Genau das gilt aber nur für die Gewährleistung.
Die Garantie kann vom Händler (weniger wahrscheinlich) oder vom Hersteller kommen. Und wenn der vorschreibt, daß man ihn (oder eine entsprechende Stelle) kontaktieren muß, dann hat das nichts mehr mit dem Händler zu tun. Auch wenn die oft das Handling übernehmen.

Knaus650MEG hat geschrieben:Der Sachmängelhaftung schließt sich die freiwillige Hersteller Garantie an die nicht gesetzlich geschuldet ist.

Anschließen ist nicht korrekt. Die Garantie läuft genauso von Anfang an. Nur nutzt man sie am Anfang eher nicht, weil die Gewährleistung einem mehr Rechte gibt. Nach den 6 Monaten dagegen ist die Garantie wichtiger, weil die Gewährleistung dann fast unbrauchbar ist (Beweispflichtumkehr).

RK

Knaus650MEG am 29 Apr 2021 18:37:22

rkopka hat geschrieben:Genau das gilt aber nur für die Gewährleistung.
Die Garantie kann vom Händler (weniger wahrscheinlich) oder vom Hersteller kommen. Und wenn der vorschreibt, daß man ihn (oder eine entsprechende Stelle) kontaktieren muß, dann hat das nichts mehr mit dem Händler zu tun. Auch wenn die oft das Handling übernehmen.


Bei der freiwilligen Garantie oder der gesetzlichen Sachmängelhaftung ist letztendlich immer der Hersteller gefragt. Er ist bei der Sachmängelhaftung in der Pflicht und im Garantiefall entscheidet er in wie fern ein Produktionsfehler und somit ein Garantiefall vorliegt. Der Händler gewährt weder Sachmängelhaftung noch Garantie auf Waren. Ist aber für mich als Kunde der Ansprechpartner bei Mängel. Über eine Vorschrift wer in welchem Fall wen kontaktieren muss hatte ich nichts geschrieben. Nur dass der Händler das mit dem Hersteller abwickeln muss. Für mich als Endverbraucher ist der Händler immer die naheliegendste Kontaktperson.

rkopka hat geschrieben:Anschließen ist nicht korrekt. Die Garantie läuft genauso von Anfang an. Nur nutzt man sie am Anfang eher nicht, weil die Gewährleistung einem mehr Rechte gibt. Nach den 6 Monaten dagegen ist die Garantie wichtiger, weil die Gewährleistung dann fast unbrauchbar ist (Beweispflichtumkehr).

Garantie und Sachmängelhaftung sind zwei Dinge und können nicht gleichzeitig gelten. Sonst könnte der Hersteller sich mit einem Winkeltrick aus der Haftung stehlen. Das hat tatsächlich etwas mit der Beweisumkehr zu tun. Sachmängelhaftung läuft 6 Monate ab Kaufdatum. Tritt in diesem Zeitraum ein Mangel auf müsste der Hersteller nachweisen dass dieser nicht bereits beim Kauf vorhanden war. Nach dem Ablauf von 6 Monaten beginnt die Garantie, die von den Händlern freiwillig erbracht werden und läuft bis Ablauf 24 Monate nach Kaufdatum und die Beweislast liegt dann beim Käufer.

uli644 am 29 Apr 2021 19:11:02

Knaus650MEG hat geschrieben:
Bei der freiwilligen Garantie oder der gesetzlichen Sachmängelhaftung ist letztendlich immer der Hersteller gefragt.


Naja, bei der Gewährleistung ist mein Ansprechpartner lt Verbraucherzentrale der Verkäufer, nicht der Hersteller. Von daher ist es erst einmal Bauhaus.

Knaus650MEG hat geschrieben:Garantie und Sachmängelhaftung sind zwei Dinge und können nicht gleichzeitig gelten.


Unterschiedlich sind die Beiden, aber sie gelten sehr wohl gleichzeitig. Ich als Kunde entscheide, was ich in Anspruch nehme, Gewährleistung, dann I.d.R, der Verkäufer oder Garantie, dann I.d.R. der Hersteller

Kann man auch hier nachlesen
--> Link

rkopka am 29 Apr 2021 20:07:31

Knaus650MEG hat geschrieben:Garantie und Sachmängelhaftung sind zwei Dinge und können nicht gleichzeitig gelten.

Natürlich, weil sie nichts miteinander zu tun haben, nicht mal die gleichen Partner. Außer daß sie für ähnliche Fälle zur Anwendung kommen.

Sachmängelhaftung läuft 6 Monate ab Kaufdatum. Tritt in diesem Zeitraum ein Mangel auf müsste der Hersteller nachweisen dass dieser nicht bereits beim Kauf vorhanden war. Nach dem Ablauf von 6 Monaten beginnt die Garantie, die von den Händlern freiwillig erbracht werden und läuft bis Ablauf 24 Monate nach Kaufdatum und die Beweislast liegt dann beim Käufer.

Nach 6 Monaten ist es immer noch die Sachmängelhaftung bis 24 Monate, nur eben mit der Beweisumkehr. Und da das nicht praktisch machbar ist für den Käufer, ist dann die (schon 6 Monate laufende) Garantie relevant. Wobei deren Laufzeit rein vom Hersteller bestimmt wird. Außerdem kann es auch gar keine Garantie geben.

Evt. doch mal den angeführten Link lesen ?

RK

Knaus650MEG am 30 Apr 2021 03:56:54

Zitat aus dem Link:

*Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.
*Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer.
*Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.

Nichts anderes habe ich behauptet. Wobei auf der Seite noch der veralterte Begriff Gewährleistung benutzt wird, der Gesetzgeber aber seit 2002 von Sachmängelhaftung spricht.
Der Gesetzgeber hat 2002 die Verbraucherrechte mit der Beweislastumkehr gestärkt, indem er bei der Sachmängelhaftung die Beweislast dem Hersteller auferlegt.


uli644 hat geschrieben:Naja, bei der Gewährleistung ist mein Ansprechpartner lt Verbraucherzentrale der Verkäufer, nicht der Hersteller. Von daher ist es erst einmal Bauhaus.


Da sind wir ja beisammen. Ich schrieb ja auch: „Nur dass der Händler das mit dem Hersteller abwickeln muss. Für mich als Endverbraucher ist der Händler immer die naheliegendste Kontaktperson.“ Mit meiner Aussage : „ ist letztendlich immer der Hersteller gefragt“ meinte ich dass letztendlich der Hersteller für Reperatur oder Ersatz sorgen muss. Meine Formulierung war da wohl etwas missverständlich gewählt.

uli644 hat geschrieben:Unterschiedlich sind die Beiden, aber sie gelten sehr wohl gleichzeitig. Ich als Kunde entscheide, was ich in Anspruch nehme, Gewährleistung, dann I.d.R, der Verkäufer oder Garantie, dann I.d.R. der Hersteller


Als Kunde kann ich doch nicht zwischen Sachmängelhaftung oder Garantie entscheiden, das gibt doch der zeitliche Ablauf von Kaufdatum bis Reklamationsdatum vor. Selbst wenn, würde ich mich doch falls ich mich in den ersten 6 Monaten anstelle der gesetzlichen Sachmängelhaftung für die freiwillige Garantie des Herstellers entscheide dem Wohlwollen des Herstellers ausliefern und auf die Beweislastumkehr zu meinem Nachteil verzichten.


rkopka hat geschrieben:

Evt. doch mal den angeführten Link lesen ?

RK


Danke habe ich. Auch deine Interpretation.

Dachfalter am 30 Apr 2021 07:58:25

Leider wurde "unser" Bauhaus in KEmpten geschlossen. Ich habe speziell Elektrogeräte dort sehr gerne gekauft, weil Bauhaus auf alle Elektrogeräte 5 Jahre Garantie gibt. --> Link

Ich habe dort einige (auch billige) geräte gekauft. Die Garantie wurde dort selbst nach mehr als 4 Jahren noch ohne Wenn und Aber gewährt. Zumeist den identischen Artikel in Neu oder als Gutschrift.

Meines Wissens gilt dies auch für Artikel, die Online gekauft wurden.

Fledermaus am 30 Apr 2021 08:24:34

Servus
Bei den Ketten Bauhaus oder wie die sonst heißen kommt es auf die Filialleiter an wie mit Mängel umgegangen wird.
Bei den einen wird es sofort erledigt, und beim anderen wird nur gelabert.

War ansich immer mit der Gewährleistung zufrieden.
Dann war da ein neuer und der wollte mir zu einen fehlenden Teil, erklären Technische Weiterentwicklung und so blöde Sprüche..
Der hat mich mit seinen Aussagen richtig eingeschaltet, konnte ihm dann erklären das ich 4 Stück gekauft habe und es merkwürdig ist das bei einem eine Leiste fehlt.....und nix mit Weiterentwicklung....

14 Tage später war der komplette Bauteil vorhanden, mehr als ich haben wollte,.....

Geht doch, die sind nur zu faul, oder überfordert. Man muss sich manchmal auf die Füße stellen dann bewegen die sich auch.

Wie oben schon erwähnt, schreib ein Einschreiben, mit Frist und allem..., dann machen die schon.

Viel Glück

rkopka am 30 Apr 2021 09:06:14

Knaus650MEG hat geschrieben:„Nur dass der Händler das mit dem Hersteller abwickeln muss. Für mich als Endverbraucher ist der Händler immer die naheliegendste Kontaktperson.“ Mit meiner Aussage : „ ist letztendlich immer der Hersteller gefragt“ meinte ich dass letztendlich der Hersteller für Reperatur oder Ersatz sorgen muss.

Nein. Der Händler ist bei der Sachmängelhaftung der alleinige Ansprechpartner. Ob der Hersteller ihm das ersetzt, ist eine Sache zwischen den beiden und hat mit dem Kunden erstmal nichts zu tun.

Als Kunde kann ich doch nicht zwischen Sachmängelhaftung oder Garantie entscheiden, das gibt doch der zeitliche Ablauf von Kaufdatum bis Reklamationsdatum vor.
Selbst wenn, würde ich mich doch falls ich mich in den ersten 6 Monaten anstelle der gesetzlichen Sachmängelhaftung für die freiwillige Garantie des Herstellers entscheide dem Wohlwollen des Herstellers ausliefern und auf die Beweislastumkehr zu meinem Nachteil verzichten.

Natürlich kann man entscheiden, was man macht. Immerhin sind das (wenn vorhanden) zwei komplett getrennte "Dienste". Praktisch wird man erst die Sachmängelhaftung und nachher die Garantie heranziehen, weil das meist das sinvollere ist.
Andererseits kann es in Einzelfällen auch anders laufen, je nach Garantiebedingungen. Wenn dort z.B. steht, ich bekomme sofort ein neues Gerät und der Händler mit der Sachmängelhaftung erstmal seine Möglichkeit der Nachbesserung nutzen will, könnte auch bis 6 Monate die Garantie besser sein.

RK

Knaus650MEG am 30 Apr 2021 11:13:28

Ich mag mir nicht vorstellen wie mich ein/e Bauhausmitarbeiter/in anschauen würde wenn ich fordere dass bei einem gekauften Artikel innerhalb der Sachmängelhaftung ich diese aber nicht in Anspruch nehmen will sonden ich den Mangel über Garantie behoben haben will. Wobei nebenbei bemerkt landläufig der Begriff Garantie für beides benutzt wird.

rkopka am 30 Apr 2021 11:26:47

Knaus650MEG hat geschrieben:Ich mag mir nicht vorstellen wie mich ein/e Bauhausmitarbeiter/in anschauen würde wenn ich fordere dass bei einem gekauften Artikel innerhalb der Sachmängelhaftung ich diese aber nicht in Anspruch nehmen will sonden ich den Mangel über Garantie behoben haben will. Wobei nebenbei bemerkt landläufig der Begriff Garantie für beides benutzt wird.

Und genauso landläufig ist es falsch. Er wird dir wohl sagen, daß du in die Garantiebedingungen des Herstellers/Produkts schauen sollst und danach vorgehen (einschicken) sollst, weil er nichts damit zu tun hat.

RK

Knaus650MEG am 30 Apr 2021 13:20:47

rkopka hat geschrieben:Und genauso landläufig ist es falsch.


Genau, weil der Unterschied und die Bedeutungen der einzelnen Bezeichnungen nicht immer bekannt sind. Letztendlich aber nur bei juristischen Auseinandersetzungen wichtig werden.

rkopka hat geschrieben:Er wird dir wohl sagen, daß du in die Garantiebedingungen des Herstellers/Produkts schauen sollst und danach vorgehen (einschicken) sollst, weil er nichts damit zu tun hat.


Glaube ich nicht. Er/Sie wird eine Reklamation ausfüllen, den Kassenbon kopieren und mich auf Rückanwort vom Hersteller vertrösten

Ahorne7500 am 30 Apr 2021 13:30:16

Hallo,
Klar, momentan ist es durch Corona schwierig.

Wenn Du im Laden kaufst und dann bei einer Reklamation
vor jemandem(zB InfoStand) stehst....
Da passiert sofort etwas.

Einer der Nachteile beim online Kauf.
.

xiquadrat am 30 Apr 2021 15:04:29

Knaus650MEG hat geschrieben:Genau, weil der Unterschied und die Bedeutungen der einzelnen Bezeichnungen nicht immer bekannt sind. Letztendlich aber nur bei juristischen Auseinandersetzungen wichtig werden.

na ja, dir vielleicht nicht... und nein, die Unterschiede sind nicht nur bei juristischen Auseinandersetzungen relevant. Sachmängelhaftung und Garantien können sehr unterschiedliche Gegenstandsbereiche haben.

Grundsätzlich bezieht sich die Sachmängelhaftung auf den Händler. Sie verlangt, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufs ohne Mängel ist, bzw. ein später auftetretender Mangel nicht bereits ursächlich beim Kauf angelegt war. Im Zweifelsfall muß der Händler in den ersten 6 Monaten nachweissen, dass der Mangel beim Kauf nicht angelegt war, nach den 6 Monaten der Käufer, dass er das war (Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten).

Auf was sich eine Garantie bezieht liegt ausschließlich im Ermessen des Garantiegebers, genauso unter welchen Bedingungen die Garantie gilt, und wie die Garantieabwicklung zu handhaben ist. Dies kann der Garantiegeber deshalb beliebig festlegen, weil es eine freiwillige Leistung des Garantiegebers ist, während die Sachmangelhaftung eine *gesetzliche* Pflicht des *Händlers* ist. Deshalb sind auch bestimmte Eckpunkte der Haftung (Fristen, Beweislast, Recht auf Nachbesserung, Recht auf Wandlung...) gesetzlich festgelegt.


Knaus650MEG hat geschrieben:Glaube ich nicht. Er/Sie wird eine Reklamation ausfüllen, den Kassenbon kopieren und mich auf Rückanwort vom Hersteller vertrösten


du schließt hier ständig vom Prozeß auf die zugrunde liegenden Regelungen... das ist die Autobahn ins Misverständnis. Oder meinst du die Beförderungsbestimmungen für ein Wertpaket wären dieselben wie für eine Postkarte, nur weil du beides bei der Post abgibst ? ;)

WomoToureu am 30 Apr 2021 18:12:33

Das ist richtig wie Du das beschrieben hast, beantwortet jedoch nicht die Frage an den TE wer Garantiegeber ist und welche Garantien konkret abgegeben wurden.

Ich vermute mal das Gewährleistung kaum durchgesetzt werden kann, also wird man sich erkundigen müssen ob man es selbst zum Hersteller einschicken muss, dieser wird dann prüfen ob es unter den Garantiebedingungen die ja unbekannt sind repariert wird oder kostenpflichtig.

In der Regel bleibt man auf den Versandkosten sitzen, auch wenn man Erfolg hat.

Natürlich kann Sie Glück haben und der Baummarkt ist Kulant, versuchen kann man es.

HeideMobil am 02 Mai 2021 08:54:38

Moin,

mir geht es darum, eine funktionierende Antenne zu erhalten. Bauhaus gibt folgendes an: 5 Jahre Garantie für alle elektro- oder motorbetriebenen Geräte

Ich habe im Bauhaus online gekauft und Megasat ist der Hersteller. Wie die sich einigen ist mir egal :)
Diese Antenne werde ich nicht weiter nutzen. Aber einen so teuren Artikel drücke ich nicht einfach in die Tonne. Ich werde sie dann an Kleingärtner verschenken.

Letzte Woche ging die Vorstandsbeschwerde raus. Damit hatte ich schon einmal Erfolg, als ein Sachbearbeiter den Beginn meiner Riester Rente nach hinten verschieben wollte.

rkopka am 02 Mai 2021 10:26:32

HeideMobil hat geschrieben:Bauhaus gibt folgendes an: 5 Jahre Garantie für alle elektro- oder motorbetriebenen Geräte

Das ist was anderes. Dann ist natürlich Bauhaus am Zug, wenn sie selber eine Garantiezusage abgeben. Kenne ich bei uns vom Zgonc. Einmal wäre es interessant gewesen, aber ich war selbst über die 5 Jahre schon etwas hinaus, deshalb konnte ich nicht testen, wie es bei ihnen abläuft. Dann müßte man aber genau wissen, wie sie die Garantie definieren. Z.B. "verlängern wir die Herstellergarantie". Dann ist man wieder deren Einschränkungen und Ausnahmen unterworfen.

RK

HeideMobil am 06 Mai 2021 07:35:34

Hallo noch mal :)

Es hat sich gelohnt: letzten Donnerstag den Brief mit der Vorstandsbeschwerde an die Geschäftsführung los gesandt. Montag ein netter Anruf aus der Geschäftsführung, Dienstag ein Anruf aus der Serviceleitung: die von Megasat erhobenen Kosten für die Reparatur werden vom Bauhaus übernommen. Damit entstehen mir keine Nachteile, ich bin zufrieden.

Ich hatte den Fall sachlich geschildert und auf die meiner Meinung nach hilflos und schlecht agierenden Mitarbeiter des Service hin gewiesen. Genauso wie auf die wirklich gut geschulten Mitarbeiter in den Baumärkten und den Gegensatz beider Bereiche.

xiquadrat am 06 Mai 2021 08:28:52

HeideMobil hat geschrieben: die von Megasat erhobenen Kosten für die Reparatur werden vom Bauhaus übernommen. Damit entstehen mir keine Nachteile, ich bin zufrieden.

super ! Freut mich sehr für dich, dass sich deine Initiative ausgezahlt (sic!) hat :)

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