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Moin, Moin Nach dem Einbruchdiebstahl und der Anfrage bei der Versicherung wurde seitens des HDI ein Gutachter für überflüssig erklärt. Der HDI bekam Bilder von mir und von der vom HDI empfohlenen Werkstatt. Gleiche Bilder werden in Kürze auch noch von Polizei und Spurensicherung kommen. Heute ruft die Krug GmbH an und wollen das Fahrzeug begutachten. Anfrage wer hat Sie beauftragt? Wussten die erst nicht. Nach Wartezeit soll es Caravan SN (CarSN) sein. Steht der Wohnwagen bei Ihnen wurde gefragt. Nein, zur Zeit in der Werkstatt (Nicht wegen des Einruchschadens) Hinweis, es ist ein Wohnmobil. Bei denen wurde ein Wohnwagen gemeldet. Wie ist denn Ihr Kennzeichen, war die nächste Frage. Wir haben nichts über das Fahrzeug das wir begutachten sollen.. Vom HDI wusste man auch nichts Sehr seltsame Vereine, diese Firmen. Hatte schon einmal jemand das Vergnügen?? Mein Bauchgefühl sagt mir: Vorsicht. Nicht das diese Firma, aus dem Gespräch mit dir, einen für dich Kostenpflichtigen Auftrag macht. MfG kheinz Als Auftraggeber wurde ja eine Firma genannt. Diese muss ja die Daten vom HDI haben - woher sonst?? Ich habe ja nichts unterschrieben und ein Mitschnitt des Gespräches würde für die eh nach hinten los gehen. Haben mir per SMS eine SVP Nummer geschickt, Scheint deren eigene Vorgangsnummer zu sein.
Interessanter Link. Kostenminimierung. Das hatte ich vorletztes Jahr als mir ein LKW hinten rein rauschte. Der Gutachter kam und mit ihm der Minimizer. Meine BMW Werkstatt fragte sich, wo der die Preise her hatte. Die Reparatur war zu dem Preis unmöglich. Kam damals zu anwaltlichen Schreiben mit der beteiligten KRAVAG. Ich hoffe, das ist nicht auch so ein Kostenspezialist...
Effektiv zu viele Schlipsträger auf dieser Seite :mrgreen: Die Werkstatt wird doch nicht ohne mich einen Gutachter beauftragen. Ich bin dort Kunde. Vielleicht hatte der HDI Sachbearbeiter da doch keine Entscheidungsbefugnis. Würde deswegen direkt beim Sachbearbeiter HDI anfragen.
Hab ich auch vor. Geht wohl erst Dienstag, denke ich. Vorsicht! Klingt wie bei den Aufkäufern nach Unfällen. 3 Anfragen, Restwert unterirdisch. Somit macht die Versicherung entspr. Abzüge geltend (ich verwerte meine Fz. grundsätzlich selbst. Das schließt auch Aufkäufer ein!)
Müsste dann aber schon arg gefaked sein. Da der HDI die Schäden ja kennt, würde ich das für absurd halten. Es wurde beim Versuch aufs Dach zu kommen ein Fernscheinwerfer verstellt - Halter muss neu justiert werden. Am Dinettenfenster müssen die Zuhaltungen ersetzt werden - Scheibe ist heil geblieben Küchenunterschranktür ist das Schloss zerbrochen Kühlschranktür - dort hat es die Offenhaltung weggehauen. Kostet um die 25 Taler bei Thetford Staufachtür abgerissen - als Leiter mißbraucht. Da müssen neue Scharniere dran Badezimmertürschloss - Griff abgerissen. Ist wohl daran hängen geblieben. Ich denke 2-3 Stunden Arbeit plus Teile. Dafür würde der Versicherer diesen Aufwand wohl kaum treiben. Oder ist nicht genug kaputt gegangen??
Wieder mal Katastrophenszenario? Woher hast du die Kenntnisse über diese Firma? Vermutungen? Theorien?
…Halleluja, Du musst ja wirklich unendlich viel Erfahrung haben :lol: Ein Universalexperte, wenn man seine Beiträge zu den unterschiedlichsten Themen so liest. Respekt vor dieser Weisheit. Moin, hier handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, Einbruch mit Sachbeschädigung fällt darunter, somit greifen die Allgemeine Kraftfahr Bedingungen kurz AKB genannt, die regeln das, wie sich beide Vertragspartner zu verhalten haben, wie das Verfahren abläuft. Der Versicherer hat das Recht einen Gutachter zuschicken oder er gibt sich mit dem Kostenvoranschlag (KV) mit Bilder zufrieden. Hier hat die HDI eine Sachverständigen Firma beauftragt. Die HDI würde gerne auch den Schaden in Ihr angeschlossenes Werkstattnetz steuern, warum, weil Sie dort über die Stundensätze am Ende Einsparungen generieren kann. Um ehrlich zu sein es gibt gute und schlechte Werkstätten, die so einem Netz angeschlossen sind und wie immer Papier ist geduldig. Auch hier kommt es auf den abgeschlossenen KFZ-Vertrag an mit Werkstattbindung (geringere Prämie) oder ohne Werkstattbindung ( höhere Prämie) den das ist die Grundlage aus der sich das Recht ergibt, ob man seine Werkstatt selbst wählen kann. Generell soll man auch a. eine Kopie des Gutachten verlangen, b. eine Reparaturrechnung über die Arbeit auch hier würde eine Kopie ausreichen und das die Versicherung und/oder Werkstatt in die Dichtigkeitsproblematik einsteigt (wenn man noch Garantie hat), natürlich kommt es da auf den Schadenumfang an. Egal wie, einen KV zu erstellen für einen Haftpflicht-, Teilkasko- oder gar Vollkaskoschaden ist immer für eine Werkstatt problematisch. Begründung ein KV darf in der Regel nur 10%-15% überschritten werden, beim Gutachten wird ein Nachtrag erstellt und gut ist. Noch etwas zur Reparatur, die Grundlage einer Reparatur sind immer die Herstellervorschriften, an die hat sich die Versicherung und die Werkstatt bei der Kostenschätzung oder auch der Gutachter daran zuhalten, darin sind eine Smart Repair Lackierung, eine HBC Methode oder wie flicke ich (Werkstatt) eine Seitenwand mit Loch, NICHT ENTHALTEN und dienen einzig allein der Kostenreduktion zugunsten dem der Zahlen muss. Gruss und schöne Pfingsten vorallem Unfallfrei Rainer Rossrucker Hallo Rainer, so wird es wohl laufen. Merkwürdig war eben die Aussage des HDI das man keinen Gutachter braucht und nun kommt einer. Der HDI hätte darüber informieren sollen oder müssen finde ich. Ein Anruf in der Abendstunde dieser Art ist dann doch irgendwie suspekt. Eine Rechnung o.ä. bekomme ich auf jeden Fall, denn ICH bin der Auftraggeber in der Werkstatt. Alleine schon wegen der Gewährleistung für die Arbeiten und die Teile. Danke für den Tipp. Ich werde mal versuchen an eine Kopie des Gutachtens zu kommen. Leider kann ich nicht vor Ort sein.
Eine sehr gute Analyse und Beschreibung!! Von mir dafür einen Punkt! Sehr viel Versicherungsnehmer verzichten (leider muss man es inzwischen so sagen) auf die freie Werkstattwahl und werden dann zu zwar guten Werkstätten aber meist welchen ohne langjährige Erfhrungen mit Wohnmobilen geschickt. Aber wie heißt es so schön, "man bekommt dann für was man bezahlt hat" und hat man wenig bezahlt bekommt man meist auch wenig. Gruß Andreas Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Nun, als mich einer im Überholverbot an unsichtiger Stelle und in einer Rechtskurve überholte und dabei prompt wegen Gegenverkehr mir in die linke Seite vorne fuhr und dann im dunklen Dezember flüchten wollte, gab es diese Problematik. Gutachten von Versicherung angefragt, ging dann zu nem unabhängigen Gutachter. Wurde wegen der Marke dann ein Totalschaden. Für eine Wertermittlung wurden dabei 2 Schrottiangebote ins Spiel gebracht. Dank an diesem Tag mitlaufender Kameras (wurde zuvor innerorts trotz 55 km/h schon gefährlich überholt worauf ich diese aktiviert hatte) hatte ich die Möglichkeit bei der Unfallfluchtanzeige den Clip auszulesen und so trotz Dunkelheit den Verursacher finden können. Und was hat das ganze Geschreibsel jetzt mit „Fahrzeugverwertung“ zu tun? Bei allem Respekt, aber du hast anscheinend schon alles erlebt, alles gesehen und alles gewusst .... manchmal wirkt das schon relativ unglaubwürdig ...... Wurde wegen der Marke dann ein Totalschaden. Für eine Wertermittlung wurden dabei 2 Schrottiangebote ins Spiel gebracht. Dann haben Sie glück gehabt, das Sie die Dashcam mitlaufen ließen. Aber das die Schrotti die Wertermittlung über ein Angebot machen, ist schlichtweg falsch. Richtig ist: Es wird eine VIN (bei PKW,Motorrad Bus)abfrage gemacht die ermittelt welche Ausstattung und Sonderzubehör am Fahrzeug ist, bei Womo etc. ist dies manuell auszuführen bzw. manuell in die Kalkulation einzupflegen, deswegen alles an Zubehör immer mit Belegen auflisten, danach wird der Zustand überprüft, Vorschaden, ja/nein Reparierter Vorschaden Ja/nein, allgemein Zustand, neue Teile verbaut ja und wann zu welchem Preis, Bereifung, Marktgängigkeit gesucht oder Ladenhüter danach wird eine Wertermittlung durchgeführt, bei einem Totalschaden holt sich der Gutachtachter drei regionale Angebote von Restwertaufkäufer ein oder er stellt das in eine Restwertbörse, zwar schlecht für den Geschädigten, gut für die Zahlende Versicherung. Diese Kosten, Gutachten und Anwalt werden im Schadenfall, hier Haftpflicht von der Gegenseite übernommen. Dies gilt nur bei Haftpflicht, bei Teilkasko und Vollkasko gelten die AKB. Das Schadensrecht ist schon etwas verwirrend, weil viele Dinge in einen Topf geworfen werden. Man muss erst die Ausgangslage verstehen, dann ist der weitere Weg einfach. Gruss und schöne Tage Rainer Rossrucker Moin. Ich habe keine Werkstattbindung. Nachdem meine Stammwerkstatt aber nicht wirkliches Interesse signalisierte, wie ich den Eindruck hatte kam mir der HDI gelegen zumal diese Werkstatt deutlich näher ist. Als ich dort war zur Aufnahme fand ich winen modernen Betrieb vor mit freundlichen Mitarbeitern. Auf dem Hof einige Womos. Als Womo Fachdienst ausgewiesen sowie Boschdienst. Machen einen guten Eindruck. |
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