xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

LKW Überholverbot über 3,5 und unter 7,5 t


karlh am 30 Mai 2021 06:31:25

Hallo zusammen,

mir erzählt ein Bekannter, dass es mal einen Vorstoß eines Wohnmobilverbandes gegeben hat, dass Mobile über 3,5 und unter 7,5 t auch bei einem LKW Überholverbot überholen dürfen.

Er behauptet das ist auch umgesetzt, aber ich höre das zum ersten Mal und auch die alten Einträge hier zu dem Thema sagen was anderes.

Weiß jemand was von dieser Aktion des mir unbekannten Verbandes und wie das wirklich war?

Gruß

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

topolino666 am 30 Mai 2021 07:26:46

Es gibt immer wieder Petitionen und Eingaben für dieses Thema, die Forumsuche hilft ggf weiter: --> Link

-> das Überholverbot gilt aber weiterhin :!:

botego am 30 Mai 2021 07:32:30

Hallo,
soweit mir bekannt ist, gehören unsere Fahrzeuge über 3,5t bis 7,5t nach EU Klassifizierung in die Klasse M1.
Das würde bedeuten, dass sie vom Überholverbot LKW ausgenommen sind. Da dies im nationalen Recht wohl hier so nicht umgesetzt wird, gehen die Gerichtsverfahren teilweise unterschiedlich aus.
Bis zur endgültigen Klärung halte ich mich nach "Möglichkeit" ans Überholverbot. :-)

Anzeige vom Forum


silverdawn am 30 Mai 2021 07:48:23

karlh hat geschrieben:
dass Mobile über 3,5 und unter 7,5 t auch bei einem LKW Überholverbot überholen dürfen.



Es gibt Autobahnabschnitte wo Mobile ausdrücklich vom Überholverbot ausgenommen sind !

Gruß
Harald

Fledermaus am 30 Mai 2021 08:08:52

botego hat geschrieben:Hallo,
soweit mir bekannt ist, gehören unsere Fahrzeuge über 3,5t bis 7,5t nach EU Klassifizierung in die Klasse M1.
Das würde bedeuten, dass sie vom Überholverbot LKW ausgenommen sind. Da dies im nationalen Recht wohl hier so nicht umgesetzt wird, gehen die Gerichtsverfahren teilweise unterschiedlich aus.


Servus
Vielleicht sollte ein Ausländer in Deutschland nach einer Strafe dies mal bei der EU einklagen. Dann würde Bewegung in die Sache kommen.
Und ihr hättet das dann vom Hals

wolfherm am 30 Mai 2021 08:31:42

Wollen wir das bei dem schönen Wetter jetzt zum fünfundzwanzigsten Male durchdiskutieren? Vor allem die unselige Diskussion M1 gegen Gewicht.

Franky70 am 30 Mai 2021 12:10:33

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Hallo Harald,
wo und mit welchem Zusatzzeichen?

DirksBiMo am 30 Mai 2021 12:53:03

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



bspw. auf der A 45 in div. abschnitten mit einem einfachen Zusatzschild "ausgenommen"
Gruß
Dirk

silverdawn am 30 Mai 2021 16:33:23

DirksBiMo hat geschrieben:
bspw. auf der A 45 in div. abschnitten mit einem einfachen Zusatzschild "ausgenommen"



Danke Dirk, auch auf der BAB Würzburg-München in div. abschnitten !

Gruß
Harald

Franky70 am 30 Mai 2021 17:56:13

Würzburg-München, welche BAB soll denn das sein?
Also Nürnberg-München hab ich das noch nicht gesehen.
Höchstens halt ab 7,5t.

BernhardK am 30 Mai 2021 21:11:22

Wolfgang Hermann,
mein Daumen hoch Smile ist wohl nicht angekommen.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Versicherung WoMo 120TEUR Neupreis, Bitte um Rat
wie gilt riesiges Womo unter 3,5 t im Straßenverkehr
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt