Gast am 31 Mai 2021 14:03:51 Hallo, wo sehe ich Rechte und Pflichten für 7,40x 2,35m Womo unter 3,5t? Darf ich am Straßenrand wie PKW parken? Wie breit muss die Straße frei bleiben? Bei Einzeichnung nicht überschreiten? Wenn das Schild an einem normalen öffentlicher Parkplatz (z. B am Schwimmbad) unter dem P eine Auto Abbildung zeigt, darf ich dort parken? Darf ich überstehen mit der Länge? Oder mich quer hinstellen?
Karmann-Schmitti am 31 Mai 2021 14:15:55 Moin ... Erster Überblick: --> Link
fomo am 31 Mai 2021 14:16:41 Ingama hat geschrieben:Hallo, wo sehe ich Rechte und Pflichten für 7,40x 2,35m Womo unter 3,5t?
In der StVO Ingama hat geschrieben:Darf ich am Straßenrand wie PKW parken?
Ingama hat geschrieben:Wie breit muss die Straße frei bleiben?
3 m Ingama hat geschrieben:Bei Einzeichnung nicht überschreiten?
richtig Ingama hat geschrieben:Wenn das Schild an einem normalen öffentlicher Parkplatz (z. B am Schwimmbad) unter dem P eine Auto Abbildung zeigt, darf ich dort parken?
Ingama hat geschrieben:Darf ich überstehen mit der Länge?
nicht auf die Fahrbahn Ingama hat geschrieben:Oder mich quer hinstellen?
nein
HaMo19 am 31 Mai 2021 14:18:38 Ingama hat geschrieben:Hallo, wo sehe ich Rechte und Pflichten für 7,40x 2,35m Womo unter 3,5t?
einfache Antworten: Gehsteig ist über 2,8to tabu ebenso Parkplätze die explizit für PKW gekennzeichnet sind (auch wenn ich es gerne anders sehen würde)
DonCarlos1962 am 31 Mai 2021 14:19:34 Ingama hat geschrieben: Wie breit muss die Straße frei bleiben?
Tatsächlich ist das nicht bundeseinheitlich geregelt. Es gibt dazu einige Musterurteile die gerne als Grundlage herangezogen werden. In denen wird davon ausgegangen, dass die breitesten Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung 2,55m breit sein dürfen. Darüber hinaus geht man in diesen Urteilen davon aus, dass 25cm auf beiden Seiten ein gefahrfreies vorbeikommen gewährleistet. Demnach müssen 2,55m plus 2 x 25cm - also 3,05m echte Straßenbreite übrig bleiben. Aber: Unsere Stadt sieht das anders. Hier geht das Ordnungsamt von 3,10m Mindestbreite aus. Wie schon geschrieben, es gibt keine gesetzmäßig festgeschriebene Grenze, nur Referenzen aus Urteilen. --> LinkLG Carsten
HaMo19 am 31 Mai 2021 14:22:00 Auf die Überschrift bezogen: riesig ist relativ :lol:
topolino666 am 31 Mai 2021 14:34:31 Nochmal zur Überschrift: 7,4 m geht eh nicht unter 3,5 to 8)
:versteck:
rkopka am 31 Mai 2021 14:43:23 DonCarlos1962 hat geschrieben:Demnach müssen 2,55m plus 2 x 25cm - also 3,05m echte Straßenbreite übrig bleiben.
In A, wenn es Gegenverkehr geben kann, sogar 2 Spuren a 2,5m oder 2,6m(?). Damit ist das Parken am Straßenrand bei praktisch allen kleineren Straßen eigentlich(!) verboten. Nur wird es in Wohngebieten überall gemacht und nur selten gestraft, wenn sich wer aufregt (Müllabfuhr blockiert...). Am Bankett darf man aber auch nicht stehen, außer in sehr speziellen Fällen. Hab mich gerade schlau gemacht, weil die Gemeinde mit Kontrollen droht. In GB dagegen scheint das Parken sogar auf Durchzugsstraßen im Ort erlaubt zu sein, sodaß nur ein Fahrzeug durchkommt. RK
Ahorne7500 am 31 Mai 2021 14:51:02 topolino666 hat geschrieben:Nochmal zur Überschrift: 7,4 m geht eh nicht unter 3,5
Hallo, Doch, geht. Wir haben einen Ahorn Canada AD 7,40 m lang. 3,5 t, weil - unser Sohn hat nur B. .
DonCarlos1962 am 31 Mai 2021 14:58:15 topolino666 hat geschrieben:Nochmal zur Überschrift: 7,4 m geht eh nicht unter 3,5 to 8)
Auf den habe ich schon gewartet!  LG Carsten
Tdr01 am 31 Mai 2021 15:23:59 Ahorne7500 hat geschrieben:Hallo, Doch, geht. Wir haben einen Ahorn Canada AD 7,40 m lang. 3,5 t, weil - unser Sohn hat nur B. .
Papier ist halt geduldig :)
Rockerbox am 31 Mai 2021 15:28:33 Na sicher geht's .... 2 Personen, 7,40 m Länge, unter oder genau 3,5 t ..... no problem.
DonCarlos1962 am 31 Mai 2021 16:03:51 Rockerbox hat geschrieben:Na sicher geht's .... 2 Personen, 7,40 m Länge, unter oder genau 3,5 t ..... no problem.
Genau! 2 Personen, ein (kleiner) Hund, 7,4 5 m Länge, unter oder genau 3,5 t ..... no problem! Wie schon so oft geschrieben, kommt es nur auf das Leergewicht und das Zeug an, dass der Reisende "unbedingt" zum Leben unterwegs braucht. :lol: Und da der Themenstarter andeutet, dass er, oder seine Kinder im Wechsel und nicht zu viert fahren, alles bestens! Aber über das "riesige" Wohnmobil musste ich auch etwas schmunzeln. LG Carsten
fschuen am 01 Jun 2021 10:00:22 Ingama hat geschrieben:Darf ich am Straßenrand wie PKW parken? Wie breit muss die Straße frei bleiben? Bei Einzeichnung nicht überschreiten? ... unter dem P eine Auto Abbildung zeigt, darf ich dort parken? Darf ich überstehen mit der Länge? Oder mich quer hinstellen?
Auf dem Bürgersteig darfst du nicht parken, auch nicht halb, wenn die Parkplätze so eingezeichnet sind. Ansonsten Hirn einschalten. Wenn man sich sichtlich Mühe gibt, zwischen den Linien zu stehen, gibts meistens auch keinen Ärger. Quer parken geht eigentlich gar nicht, ist aber auf halbleeren Supermarktparkplätzen im entfernten Teil für die Dauer eines Einkaufs kein Thema. Und wenn die Feuerwehr nicht mehr durchkommt, hast du ein Problem. Und meistens auch dann, wenn andere Autos, Radfahrer oder Kinderwagen dran hängenbleiben. Bei Pkw-Parkplätzen wird es ganz interessant. Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass mein Womo (3,5 to) aufgrund der Stufenzulassung und des Fahrzeugscheineintrags AUCH ein Pkw ist. Manche sehen das anders, ich habe aber noch nie einen Strafzettel bekommen. Gruss Manfred
bhomburg am 01 Jun 2021 10:28:14 fschuen hat geschrieben:Bei Pkw-Parkplätzen wird es ganz interessant. Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass mein Womo (3,5 to) aufgrund der Stufenzulassung und des Fahrzeugscheineintrags AUCH ein Pkw ist. Manche sehen das anders, ich habe aber noch nie einen Strafzettel bekommen.
Gruss Manfred
In Deutschland hat der Gesetzgeber für PKW-Parkplätze aber eine klare Gewichtsgrenze von 2.8t definiert. Das datiert noch aus der Zeit vor der EU-weiten Vereinheitlichung der Fahrzeugklassen, wurde aber nie geändert. Es gibt etliche Gemeinden in denen die Ordnungsämter gezielt auf Wohnmobile (und Transporter/LLKW die von Mitarbeitern mit nach Hause genommen werden und dann in den Wohngebieten auf den PKW-Parkpätzen stehen...) Knöllchenjagd machen, angespitzt durch Parkplatznot und missgünstige Nachbarn. Im Osten Berlins ist das ganz krass - die ohnehin viel zu wenigen Parkplätze in den Plattenbauvierteln sind praktisch ausschliesslich nur für PKW ausgeschildert. Kenne einen Wohnmobilfahrer der seinen alten LT 31 auf 2.8t hat ablasten lassen damit er ihn vorm Haus stehen lassen kann, und Gewerbebetriebe die Transporter nur als 2.8-Tonner beschaffen um die im öffentlichen Strassenraum abstellen zu können und keinen extrem teuren Parkraum auf Privatgrund vorhalten zu müssen.
goorooj am 01 Jun 2021 11:48:58 Ingama hat geschrieben:Darf ich überstehen mit der Länge?
Hecküberhang darf ab Bordsteinkante 70 Zentimeter auf den Gehweg ragen, allerdings sind dann immer noch 6.70 Übrig :-D Ich bin recht dankbar für meinen langen Überhang und ( relativ ) kurzen ( 4.50 ) Radstand wenns ans Parken geht und hinten nur Wiese ist. Dann passe ich auch schon mal auf einen normalen PKW Parkplatz. Kannst aber nicht auf Dauer machen sonst wird dir der Dienstleister der den Rasen mähen soll was husten...
fomo am 01 Jun 2021 12:49:47 fschuen hat geschrieben:Ansonsten Hirn einschalten.
Das ist auch meine Meinung. Mit einer kleinen Änderung: Immer Hirn einschalten.
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