tweiner am 30 Mai 2021 08:58:13
Moinsen,
mein Stand ist auch: Ausgesetzt bzw. nur für Franzosen.
Der ADAC aktuell:
"Die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht eines Alkoholtestsets in jedem Kraftfahrzeug (Ausnahme Kleinkrafträder) besteht weiterhin. Mit dem am 1. März 2013 in Kraft getretenen Dekret Nr. 2013-180 wurde die Vorschrift des französischen Straßenverkehrsgesetzes dahingehend geändert, dass zwar grundsätzlich weiterhin ein Alkoholtestset (mit französischer NF-Zertifizierung) mitzuführen ist, das Nichtmitführen aber nicht mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Alkohol-Einwegtests sind in Frankreich in Apotheken oder an den Autobahn-Raststätten erhältlich."
Zitat Ende
Wir waren seit 2014 mehrmals in Frankreich - ohne Test. Ich habe mehr Angst vor einem Blitzerautomaten als vor einer Fahrzeugkontrolle bei der ich den Test anwenden muss.
Gruß Thomas