dieses Tempolimit ist einzuhalten wenn auf einer Landstraße ein
Anhänger mitgeführt wird.
Pijpop
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dieses Tempolimit ist einzuhalten wenn auf einer Landstraße ein
Anhänger mitgeführt wird. Pijpop aber nur, wenn Zugfahrzeug kein PKW ist und über 3,5 to zGg !
Werner @ Jonathan
Ich schreib: ALLE WOHNMOBILE - von PKW ist keine Rede. Wenn das Wohnmobil ein Berlingo mit 2200 kg Zul. Ges. Gew. ist und ein Anhänger mit 750 KG Zul. Ges. Gew. dran hängt - ergibt dies 2950 Gesamtzuggewicht. Dieses Gespann darf auf einer 2 spurigen Landstrasse nicht schneller als 60 KM/H fahren. Pijpop Ich kenne das aber nur, wenn Zugfahrzeug über 3,5 to zGg ist.
Wurde aber schon einmal im Forum diskutiert. Es wäre vielleicht hilfreich wenn Pijpop die Vorschrift (inkl. §) zitiert die zu dem von ihm geposteten Ergebnis führt.
Stephan @ Stephan
Ist doch ein gaaaanz alter Hut - und gilt auch für Motorräder mit Anhänger. Die Geschichte lief mir gerade in einem anderen Forum über den Weg, In § 3 Abs 3 Nr. 2 ist von PKWs und LKWs und von " andere Kraftfahrzeuge mit Anhänger " die Rede. Unter welchen Begriff fallen wohl die Wohnmobile? Pijpop @ Kirsche.ndh
Nimm Googel und such die Seite von dem TUEV NORD. Suche dort die 100er Regel bezüglich PKW Anhänger - lies genau und aufmerksam bis unten durch - dein Horzizont wird erweitert werden. Pijpop Hallo, Pijpop !
Bist du gaaaanz sicher, daß dein (oberlehrerhafter)Ton hier so erwünscht ist ? Also, mal den Ball flach halten und Werner Hallo Pijpop.
Ist mir eigentlich egal, ich fahre bald wieder einen 4 Tonner. Daher ........................ Die 60 km/h sind mir total neu! Gibt es eine Unterscheidung zwischen Land- und Bundesstraßen? Kein Lkw mit Anhänger fährt auf einer einspurigen Bundesstraße 60 km/h. Muss er nur auf einer zweispurigen 60 Km/h fahren? Unterschieden wird bei Bundesstrassen, ob 1- oder mehrspurig ! Bei mehrspurigen Bundesstrassen darf ich m.E. nach 80 km/h fahren, bei einspurigen Strasse nur 60 km/h. Hier halten sich auch sehr viele LKW daran-das merkt man besonders, wenn man es eilig hat....
Werner hallo....
aber die LKW´s die 60kmh fahren müssen, haben doch aber über 7,5t. oder täusche ich mich ? bis 7,5t dürfen die doch auf der Bundesstraße 80kmh. fahren. oder? achim "für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,"
EDIT: DAKOTA war schneller! In der Regel wird dieses Tempolimit aber von den LKW-Fahrern nicht eingehalten und vom Fasnachtsverein-grün-weiss auch nicht wirklich kontrolliert, bzw. mit einem (oder zwei) zugedrückten Augen toleriert. Zu beobachten ist, dass dieses Tempolimit rigoros von Gefahrguttransporten und generell von allen LKW´s im Grenzgebiet, z.B. zu Tschechien eingehalten wird, da sie an der Grenze das Tachoblatt, bzw. jetzt neu eben die Fahrerkarte abgeben müssen, diese dann von der Polizei dort kontrolliert und eben manchmal auch geahndet wird. Sind wir doch alle froh, dass die LKW´s halbwegs alle 80 fahren, stellt Euch vor, Du kommst mit so 120 auf der Landstrasse und da "steht" ein LKW mit 60!! :eek: Den § 3 STVO habe ich mir jetzt angeschaut. Es scheint aber verschiedene Fassungen zu geben. In der von mir gelesenen (--> Link) steht bis 2,8t bzw. über 2,8 t. Nach dieser Vorschrift dürfen Wohnmobile mit Anhänger über 2,8 t auf einspurigen Straßen nur 60 km/h fahren.
Die dortige Fassung hat auch einen Änderungsstand von 1996. Schau mal unter --> Link Stephan
NEIN :wink: Es gibt nur eine StVO und die wird in der aktuellen Fassung in dem oben genannten Link zum Bundesministerium der Justiz abgebildet. Nichtamtlich bedeutet nur das amtliche Texte nur im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden (dürfen). Die von dir gefundene Variante ist schon etwas älter :D Jetzt habe ich vier Mal den § 3 gelesen. Meine Überzeugung: Mit meinem 4,4 t darf ich auf Landstraßen 80 km/h fahren, mit Hänger nur 60 km/h.
Wieder ein Nachteil für Mobile über 3,5 t. Mit einem Kraftomnibus mit Gepäckanhänger darf ich 80 km/h fahren! Wann ist ein Wohnmobil ein Omnibus?
Wenn in der Zulassung als Fahrzeugart "Omnibus"stehen würde :) Dieter
Moin, das betrifft auch Mobile unter 3.5 Tonnen, denn es betrifft alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger außer Personenkraftwagen, Lastkraftwagen mit zul GG. von max 3.5 Tonnen und Kraftomnibusse wenn für Personen keine Sitzplätze (mehr) vorhanden sind. Wohnmobile sind in der Regel "Sonderkraftfahrzeug Wohnmobil" :wink: Es würde auch Motorräder, Landwirtschaftliche Schlepper usw. betreffen..... In wie weit sich das mit der neuen Typisierung nach EU Richtlinie (M1-Fahrzeuge) deckt, oder ob hier Ansatzmöglichkeiten gegeben sind... keine Ahnung. Außerdem kann der Bus ja auch nicht schneller fahren wenn du mit deinem WoMo vor ihm mit 60 dahinschleichen musst. :D
Außerdem gibt es noch eine - bedingt weitergeltende - 2. StVO. --> Link :D :D |
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