Navigatore am 25 Aug 2021 15:01:03 fschuen hat geschrieben:- üblicherweise werden die Bussgelder aufaddiert. Das Untersagen der Weiterfahrt (= Ausladen) muss aber mit mangelnder Verkehrssicherheit begründet werden... Erlaubt sei noch der Hinweis, dass zumindest in DE für Fahrzeuge über 3,5 to ganz andere Bussgelder gelten, auch bei Überladung, als für solche bis 3,5 to.
Nee, nee Manfred: 1. die Überladung einer oder mehrerer Achsen und noch des zulässigen Gesamtgewichts ist immer Tateinheit. Bei Tateinheit kann nur das höhwertigere Delikt geahndet werden (Quelle: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog) 2. die Weiterfahrt nach der Feststellung der Überladung wird nicht untersagt, weil die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist sondern weil dann die Ordnungswidrigkeit vermeidbar (Verhältnismäßigkeitgrundsatz) fortgesetzt werden würde und derjenige, der weiterfahren lässt, obendrein Beihilfe dazu leistet (Quelle: OwiG/StPO) 3. Die Grenze für höhere Bußgelder bei Überladung liegt bei 7,5t. (Quelle: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog)
Navigatore am 25 Aug 2021 15:22:09 haryhirsch hat geschrieben:.... habe aber nur was mit der Grenze bei 7,5t und "als LKW zugelassen" gefunden.
Hallo Otto, die Grenze orientiert sich nicht an einer "Lkw-Zulassung". Sie liegt bei KFZ über 7,5t. (Quelle: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog zu § 34 StVZO)
Lizbeth99 am 25 Aug 2021 15:23:16 Lieber Sauerländer, ich habe geschrieben "Wo ist MEIN Denkfehler" bitte erst richtig lesen bevor man(n) sich angegriffen fühlt.
Lieber Dirk, danke für die Erklärung, jetzt versteh ich was gemeint ist.
Darf ich noch mal was fragen Dirk, wenn ich jetzt die Auflastung habe ,denke ich werde hinten mehr Gewicht haben dürfen richtig? Das heisst dann auch wenn alles gut verteilt ist das ich dann mit der Auflastung bei Kontrolle auf der sicheren Seite bin oder?
LG.Conni
Lizbeth99 am 25 Aug 2021 15:31:18 PS, kommen Luftfedern rein.
Navigatore am 25 Aug 2021 15:33:23 Lizbeth99 hat geschrieben:Das heisst dann auch wenn alles gut verteilt ist das ich dann mit der Auflastung bei Kontrolle auf der sicheren Seite bin oder?
Mathematisch betrachtet: NEIN. Dann hättest Du zu viel Gewicht auf der Vorderachse :D . Ok, Spaß beiseite. Das kann Dir niemand seriös am PC beantworten. Da hilft nur im beladenen Zustand wiegen lassen. Es kann z.B. schon eine Rolle spielen, wer auf welchen Platz bei einer Kontrolle sitzt. Denn gewogen wird immer im angetroffenen Zustand. Sagen wir mal, Du hast eine kleine Tochter, die gerade mal 15 Kilo wiegt und auf dem Beifahrersitz sitzt. Dein Göttergatte dagegen, wohlgenährt und mit zufriedenem Bugspoiler sitzt in der Hecksitzgruppe (auch wenn es ohne Gurte verboten ist). Das ergibt ein anderes Gewicht auf den Achsen, als wäre es anders herum. Gewogen wird aber mit Deinem Göttergatten hinten und da haben sich dann schnell 100 Kilo verschoben.
Rockerbox am 25 Aug 2021 15:34:57 An Lisbeth99,
mit Luftfedern alleine ist es meistens nicht getan, man braucht üblichwerweise auch (neue) Felgen und Reifen mit entsprechender Traglast bzw. Lastindex!
haryhirsch am 25 Aug 2021 15:39:40 Ich habe nun etliche Antworten bekommen und es wird nicht gehen da FZ ab 2001 nicht mehr aufgelasstet werden können wenn sie kein ABS haben. Na dann kann ich nur mit schlechten Gewissen und ein paar Kilo zuviel unterwegs sein....
Pechvogel am 25 Aug 2021 16:09:34 Lizbeth99 hat geschrieben:PS, kommen Luftfedern rein.
Hallo Conni, die Luftfedern kommen ( zu 99,85% ) an die Hinterachse! D.h. danach darf Deine Hinterachse mehr als 1850kg tragen, sofern es ein entsprechendes Gutachten vom Hersteller der Luftfeder gibt, wovon ich jetzt mal ausgehe. Dann kannst Du natürlich auf 3,85t, oder evtl. sogar noch höher, auflasten. Gleichmäßig verteilen wird im Womo sowieso nicht funktionieren. Wo willst auf der Vorderachse Lebensmittel oder Jacken verstauen? Beim Womo hat man fast immer Gewichts-Probleme an der Hinterachse. Und schau bitte mal seitlich auf "Deine" Reifen. Da steht die Größe ( z.B. 215/70 R15 ) und dahinter noch eine "hunderter Zahl" ( z.B. 108 oder 109 ). Die Felgen dürften serienmäßig bis 2000kg / Achse tragen. Wenn die Zahl auf den Reifen 108 oder größer ist, dürfen die das auch. --> LinkGrüße Dirk
Lizbeth99 am 25 Aug 2021 16:41:20 Ich Verkauf das Teil wieder, es nervt ohne Ende, hab schon Magenschmerzen.
Also als ich Goldschmitt alles geschickt habe , sagte die Dame Reifen lt. Schein ok für Auflastung steht was von 225/75 R6CP116/1140
Morgen fahr ich zum TÜV (hatte angerufen) und lass mir dort nochmal einiges erklären und beraten bevor ich am Freitag zu Goldschmitt fahre.
PS. Mein Mann ist gerundet.......jetzt trink ich erst mal nen Sekt auf den Schreck
Prostige Grüße Conni
haryhirsch am 25 Aug 2021 17:38:47 Conni ich wünsche Dir viel Glück beim TÜV. Meiner kann nicht aufgelasstet werden weil er kein ABS hat, ich hoffe Deiner hat ABS, geht noch nicht mal die Achslassten als zGG einzutragen. Ich weis nicht wie Eura auf die geringen Gewichte im Wiegeschein kommt, vorne komm ich immer drüber. Egal muss damit leben :(
fschuen am 25 Aug 2021 18:21:58 Navigatore hat geschrieben:Die Grenze für höhere Bußgelder bei Überladung liegt bei 7,5t. (Quelle: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog)
Hab nochmal nachgeguckt - und du hast recht: 7,5 to ist die Grenze und nicht 3,5 to. Ich finde die Seite nicht mehr, wo ich das herhab, aber ich nehme alles zurück und behaupte fortan das Gegenteil. Danke für die Korrektur. Tateinheit gibt es aber im Strassenverkehrsrecht nicht. Wenn ich zu schnell im Überholverbot überhole, wird schön A+B gerechnet. Das wird zumindest in der Schweiz auch mit Achslasten und zGM gemacht. Wie das faktisch in Deutschland bei Überladung gehandhabt wird, weiss ich nicht. Kennst du einen konkreten Fall, wo bei einer Überladung im technischen Rahmen die Weiterfahrt untersagt wurde? Genau das halte ich für nicht verhältnismässig, und müsste das in Fall der Fälle auch schriftlich bekommen. Und das mit der Beihilfe halte ich für extrem weit hergeholt - ich durfte auch schon mit defekter Scheinwerferbirne weiterfahren, nachdem ich glaubhaft gemacht habe, dass die zeitnah gewechselt wird, und das ist verkehrssicherheitsrelevant. Gruss Manfred
Navigatore am 25 Aug 2021 18:37:11 Ich kenne eine ganze Menge Fälle, ich kann sie nicht mehr zählen ... nach mittlerweile 39 Jahren Polizeidienst und 18 Jahren Leitung von Polizeiautobahnstationen.
Zu schnelles Fahren und Überholen im Überholverbot ist Tatmehrheit, weil zwei verschiedene Tatentschlüsse. Da werden die Bußgelder zusammengerechnet. Das ist bei Überladung nicht der Fall. Der Tatenschluss zuzuladen beinhaltet gleichzeitig die Überladung der Achsen und des Gesamtgewichts und ist deshalb Tateinheit. Dann wird das höherwertigen Delikt sanktioniert. Ggfs ist eine Erhöhung der im Tatbestandskatalog vorgeschriebenen Regelgeldbuße möglich.
Ich empfehle Dir die Lektüre der von mir benannten Quellen. Näheres zu TM und TE findest Du im bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog vorn im allgemeinen Teil.
Lizbeth99 am 25 Aug 2021 20:04:00 Hallo Sauerländer, wird schon werden. Goldschmitt hat alle Unterlagen lt Aussage kein Problem.
Mal gugge was der TÜV morsche sagt.
Gruß Conni
Strickte am 25 Aug 2021 20:17:42 Hallo haryhirsch Hast du mal geschaut was für Matratzen du oben im Alkoven hast? Wenn du den Eura noch nicht so lange hast sind da evtl noch die Matratzen vom Vorbesitzer drin. Voll mit Urlaubssand oder Pferdehaarfuton :lol: L.G. Andreas .. der auch ein A 600 sein Eigen nennt und zudem noch Sauerländer ist.
Lizbeth99 am 26 Aug 2021 09:32:04 Guten Morgäääääähn,also beim TÜV zum wiegen gewesen. Vorne ohne Fahrer und Beifahrer 1440, also im Grünen Bereich. Hinten zuviel.
LG.Conni
haryhirsch am 26 Aug 2021 11:26:40 Ich habe den netten Herrn Er.... von Goldschmitt gesprochen. Er hat mir das Gutachten für Auflastung von 3,3t auf 3,75t in Auszügen gemailt. Auflastung über 3,5t geht nur bei Blattfedern und seit 2001 nur noch bei FZ mit ABS. Meiner scheidet daher also aus. Das mit der Matratze muss ich noch nachschauen evtl, ist da eine echt schwere nachgerüstet worden was ich hoffe.... Das Thema "Auflastung" hat sich für mich somit erledigt. Andreas, was hat Eura bei Dir als Leergewicht angegeben? wir haben ja fast den gleichen Eura.
Strickte am 26 Aug 2021 11:57:41 Hallo haryhirsch Ich teile deine Sorgen nicht da unser Eura das Maxi Fahrwerk hat und vorne ich glaube 2100 und auf der Hinterachse 2400 kg haben darf. ZGG ist 4,25t. Da bin ich froh drüber . Auf der Waage war ich bis jetzt noch nie. Will ich aber demnächst machen wegen der Ebikes auf der Ahk . Mal sehen wie sich das auswirkt
haryhirsch am 26 Aug 2021 16:33:09 Wie alt? das Maxifahrwerk ist sicher schon ab Werk höher, sicher mit ABS. Bei mir hat Eura wohl die Lightversion mit dem Alkorahmen und Achse, auch noch ohne ABS verbaut. Da geht es noch nicht mal auf die Summe von AL Vorne und Hinten als zGG. Robert hat nachgesehen, da mein Womo BJ 2004 ist geht ohne ABS nichts mehr :(
Strickte am 26 Aug 2021 17:33:21 Hi Haryhirsch Unser Womo ist Bj. ist 2008. Wenn ich richtig informiert bin ist der Unterschied zwischen "light" und " Maxi" Fahrwerk wohl lediglich in den Unterschiedlich stark dimensionierten Bremsanlagen zu finden um auch schwerere Transporter (nix anderes ist der Ducato ja ursprünglich) gut Bremsen zu können z.B. beladen bergab ... aber ob ich da 100% richtig informirt bin .. keine Ahnung. Bis dato glaub ich mir selbst :lach: L.G. Andreas
Strickte am 26 Aug 2021 17:36:47 Aber ganz davon ab bist du nicht der erste Eurabesitzer bei dem ich von Gewichtsproblemen (also beim Fahrzeug) gehört habe. Bisher waren es nur immer die neueren Modelle die angeblich in Lightbauweise sein sollen.
Pechvogel am 26 Aug 2021 19:52:46 Strickte hat geschrieben:…Wenn ich richtig informiert bin ist der Unterschied zwischen "light" und " Maxi" Fahrwerk wohl lediglich in den Unterschiedlich stark dimensionierten Bremsanlagen zu finden…
Der Unterschied zwischen dem Light- und dem Maxi-Fahrwerk macht im Gewicht etwa 35-40kg aus. Das sind nicht nur die um 20mm größeren Bremsscheiben auch die Federung muß die zusätzlichen 400kg ja tragen können, um nur mal eine zusätzliche Änderung zu erwähnen. Grüße Dirk
haryhirsch am 27 Aug 2021 09:41:23 Hallo Andreas, ABS ist sicher auch drinn sonnst ist beim Maxi auch keine Auflastung möglich. Das ABS ist seit 2001 die Grundvoraussetzung für´s Auflasten.
Pechvogel am 27 Aug 2021 09:48:37 ABS ist in allen Ducatos aber erst seit 2006 Serie und auch vorher, seit 2002 nur bei den Ducatos mit den größeren Motoren.
Grüße Dirk
Strickte am 27 Aug 2021 10:26:27 Ja siehste. Immer gut wenn man noch was dazu lernen kann.
Lizbeth99 am 27 Aug 2021 20:07:28 Hallo zusammen,kurze Info. Womo Aufgelastet, vorne bei 1850kg geblieben langt ja auch, hinten nun 2240kg (wenn ich das laden würde steigt mein Womo vorne wie ein Pony)
Zumindest bin ich nun beruhigter und fühle mich sicherer.
Das Fahrverhalten hat sich auch verändert, fährt sich stabiler. Nächste Woche noch Schein umschreiben lassen.
Was mich ein bisschen ärgert , ist der Blödsinn an Geschwätz von dem Herrn bei dem wir das Womo gekauft haben, unehrlich bis zu geht nicht mehr.
Gruß Conni
Pechvogel am 27 Aug 2021 20:29:48 Hallo Conni, ist doch super. :zustimm:
Jetzt musst Du dir nur noch überlegen ob Du nur die Hinterachse auf 2240kg auflasten läßt oder ob Du das ganze Womo auf 4t (?) auflasten läßt.
Da Du auf der Vorderachse nur 1400kg hast bliebe für die Hinterachse 2100kg übrig wenn Du bei 3,5t bleibst… :gruebel:
Das „Für und Wider“ 3,5t zu maximaler Zuladung musst Du für dich entscheiden. Auch ob Du mit 250kg zusätzlicher Last auskommst.
Grüße Dirk
Lizbeth99 am 27 Aug 2021 20:45:04 Versteh ich grad nicht Dirk, *****kopfkratz****** Womo ist hinten aufgelastet auf 2240Kg vorne sind es immer noch 1850Kg.
Gruß Conni
Pechvogel am 27 Aug 2021 21:40:31 Ach Conni,
Du könntest, wenn Du die Vorderachse voll mit 1850kg und die Hinterachse voll mit 2240kg auslastest, das Womo auch auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 4090kg auflasten lassen ( sofern das Gutachten auch das Gewicht hergibt ). Dann hast Du aber kein 3,5t Womo mehr mit all den Nachteilen ( die so gravierend allerdings nicht sind ). Du könntest aber auch das zulässige Gesamtgewicht bei 3,5t belassen und nur die Hinterachslast auf 2240kg auflasten lassen. Dann darf die Vorderachse zwar 1850kg auf die Waage bringen, die Hinterachse 2240kg aber nicht gleichzeitig! D.h. das Womo darf mit allen vier Rädern auf der Waage nicht mehr als 3,5t wiegen.
Und Du hattest das Womo wiegen lassen und an der Vorderachse nur 1400kg gehabt. ( jetzt klarer oder total verunsichert?? )
Grüße Dirk
Lizbeth99 am 27 Aug 2021 21:47:03 Jetzt bin ich ganz gaga. Auflastung ist auf 3,85t jetzt. Sorry bin wahrscheinlich zu doof um es zu verstehen. Beim wiegen vorgesten war vorne 1400 zulässiges Gesmt. sind 1850 vorne Jetzt , seit heute hinten Luftfedern und neue Felgen auf allen 4 Reifen. Das 1850 und 2240 mehr als 3850 sind ist mir klar, wenn ich es ausreitze hätte ich ja wieder zu viel Gewicht, auch verständlich.
Wo denke ich falsch. Erschlag mich Dirk ich bekomme es nicht unter.
Ich geb auf
Grüße Conni
Pechvogel am 27 Aug 2021 22:06:37 Lizbeth99 hat geschrieben:…wenn ich es ausreitze hätte ich ja wieder zu viel Gewicht…
Erklärst Du mir das bitte mal? Grüße Dirk
Lizbeth99 am 27 Aug 2021 22:22:43 Also gestern beim TÜV gewesen hinten hatte ich über 2000kg vorne um die 1400. Zulässiges Gesamtgewicht auf jeder Achse 1850. Heute war ich zum Auflasten bei Goldschmitt. Hinten wären jetzt 2240 zulässig vorne stehen immer noch die 1850 (was zusammen ja 4010 wären, das versteh ich nicht den wenn ich das ausreizen würde hätte ich ja wieder nach meinem Verständnis zuviel oder?) Aufgelastet *das Gutachten* jedoch nur auf 3850 mit Luftfedern und rundherum neuen Felgen, Reifen waren ok.
Geht es so um einigermaßen verständlich zu sein? ***schäm und rot werd****
Verschämt Grüßt Conni
Lizbeth99 am 27 Aug 2021 22:25:35 Bin ganz verwirrt
Lizbeth99 am 27 Aug 2021 22:34:57 Ja, jedoch die Hinterachse steht im Gutachten darf jetzt 2240 auf die Waage bringen
Vorne komme ich niemals auf die 1850 da ist ja kein Stauraum und hinten könnte ich gar nicht soviel Zuladen da würde ich ja kippen. Verstanden hab ich das ich mit beiden Achsen jetzt nicht mehr als 3850 wiegen darf.
Pechvogel am 27 Aug 2021 22:40:51 Du musst Dich nicht schämen und schon garnicht „rot werden“! Außerdem liegt der Fehler bei MIR! Ich wußte nicht dass in Deinem Goldschmitt-Gutachten zur Auflastung zwar die 2240kg für die Hinterachse aber nur 3,85t zulässiges Gesamtgewicht stehen!
In diesem Fall würde ICH mir aber noch mehr Gedanken darüber machen ob es Sinn macht über 3,5t zGg. zu gehen oder nicht Wenn Du vorne 1400kg hast dann darfst Du hinten 2100kg wiegen wenn Du bis 3,5t bleibst. Wenn Du auf 3,85t auflastest dann kannst Du hinten 140kg mehr zuladen ( weil dann die 2240kg für die Hinterachse erreicht sind ).
Wenn Du allerdings gestern beim TÜV, als Du hinten schon 2000kg hattest, leer warst, dann bleibt Dir nix anderes übrig als auch auf zGg. 3,85t zu gehen. 100kg Zuladung ist nix!
Grüße Dirk
Lizbeth99 am 27 Aug 2021 22:56:44 Na, jetzt bin ich beruhigt. *Die Sprache ist und bleibt die Quelle der Missverständnisse*
Dann geh ich jetzt doch etwas beruhigt schlafen
Guts Nächtle bis die Tage
Conni
Lizbeth99 am 29 Aug 2021 08:51:29 Guten Morgäääääähn, was ich noch schreiben wollte, der Fahrkomfort hat sich enorm verändert durch die Auflastung. Womo fährt viel ruhiger. Bin froh dass das alles geklappt hat.
Sonntägliche Grüsse Conni
haryhirsch am 29 Aug 2021 10:29:27 Das freut mich das alles geklappt hat, da geht es Dir jetzt besser als mir. Wars Du auch schon beim TÜV oder bei StvA wegen der neuen Papiere?
Lizbeth99 am 30 Aug 2021 12:54:35 Tut mir Leid das es bei dir nicht klappt. Neeee, da hab ich am nächsten Montag Termin um den Schein ändern zu lassen.
Conni
Lizbeth99 am 06 Sep 2021 22:10:12 Soooooo,Brief und Schein umgeschrieben. Dann kann es nächste Woche losgehen.
Vorfreudige Grüße Conni
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