Hallo,
ich wohne in einer kleinen Stadt. Meine Zufahrtsstrasse wird demnächst auf 5T. Zufahrtsgewicht begrenzt. Habe ich rechtlich Chancen auf eine Ausnahmeregelung für mein bestellten 7,5 T Morelo ?
herzliche grüße,
Oss
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Hallo, ich wohne in einer kleinen Stadt. Meine Zufahrtsstrasse wird demnächst auf 5T. Zufahrtsgewicht begrenzt. Habe ich rechtlich Chancen auf eine Ausnahmeregelung für mein bestellten 7,5 T Morelo ? herzliche grüße, Oss Hallo, frage doch einfach mal bei deiner zuständigen Stadtverwaltung nach, ob eine Ausnahmegenehmigung machbar ist. Wenn dir das Ergebnis nicht gefällt lass dich von einem Rechtsanwalt über die weiteren Schritte beraten.
Die Behörde wird die Beschränkung wahrscheinlich mit "Anlieger frei" beschildernd einschränken sonst hättet ihr auch Einschränkungen bei Müllabfuhr ,Heizöllieferungen oder,oder also bei der Stadtverwaltung in diese Richtung bohren 8)
Zumindest, wenn es nur um Verkehrsberuhigung geht und nicht um eine festigkeitsmäßige Einschränkung (Brücke, Fahrbahnaufbau...). RK
Fasst immer wird die Zufahrt für Anlieger erlaubt, es sei denn es besteht Einsturzgefahr. Fasst immer geht es um Verkehrsberuhigung, nicht nur für die Anwohner sondern auch um die Bausubstanz zu schonen. Es ist ja bekannt, dass unter einem schweren LKW je Fahrt die Straße ein vielfaches leidet im Vergleich zu einem PKW. Oss, kennst du den Grund der Begrenzung nicht? Das sollte doch bei der Bekanntgabe mit angegeben worden sein. Hubert Bei uns wurde auf "LKW verboten" begrenzt und seitdem kaufen wir jedes Jahr eine Ausnahmegenehmigung und wundern uns nur leise über all die fremden LKW, die trotzdem durchfahren. Bis vor 6? 7? Jahren war "Anlieger frei", geändert wurde während unseres Urlaubs und ohne Vorankündigung oder Begründung. Tempo 30 gilt nach wie vor (30er Zone) Manchmal denke ich, die machen das, weil sie Geld brauchen. :lol:
Vor paar Jahren hat man uns unsere Waldzufahrt auf 3,5 Tonen begrenzt, selbst die Gemeinde hatte da hinter ihren Wald und ist trotzdem mit schwerem Gerät rein gefahren. Für jede Nutzung sollten wir 120 € bezahlen, wir haben dagegen geklagt und nach 4 Jahren ohne wenn und aber gewonnen, der Landkreis mußte fast 10 T € Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. |
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