xcamping
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Anzahlung bei Kauf üblich?


Zickzack12 am 29 Sep 2021 12:03:11

Hallo,

wir wollen uns einen Dethleffs Globetrail zulegen und haben inzwischen verschiedene Händler besucht. Teilweise wir bei Kaufabschluss bis zu 20 Prozent Anzahlung verlangt, ist das tatsächlich so üblich? Bei Kauf eines neuen Autos habe ich das noch nie erlebt.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

ManfredK am 29 Sep 2021 12:31:55

Es gibt Händler die das so wollen - man darf aber natürlich auch andere auswählen
Wenn du mit einem Händler mit Anzahlung einig wirst, Bankbürgschaft und Verzinsung verlangen. Ansonsten würde ich bei einem anderen Händler unterschreiben

Gast am 29 Sep 2021 12:42:46

Moin, wir haben im Dezember ein neues Womo mit sehr viel Zubehör bestellt, bei einem Händler, der 200 km von uns entfernt ist, der kannte uns nicht, wir kannten ihn nicht....Er verlangte keine Anzahlung, auch die Papiere sendete er uns so zu.
Direkt bei der Abholung werden wir bezahlen.

Anzeige vom Forum


partliner am 29 Sep 2021 12:53:59

ManfredK hat geschrieben:....und Verzinsung verlangen. Ansonsten würde ich bei einem anderen Händler unterschreiben


Verzinsung?? Welche Verzinsung willst Du da verlangen?

und eine Anzahlung von 2% hab ich beim Neukauf auch gezahlt. Scheint tatsächlich sehr verbreitet zu sein. 20% halte ich für völlig überzogen, zumal der Händler beim Hersteller wohl eher keine Anzahlung zu leisten hat.
Man könnte ihn fragen, wofür er die verwenden will.

Ruedi1952 am 29 Sep 2021 13:11:09

Wenn überhaupt würde ich das Geld auf ein Sperrkonto einzahlen. Geht der Händler in Insolvenz ist dein Geld futsch.
Du stehst als Privatmann ganz hinten und gehst dann leer aus.

DieselMitch am 29 Sep 2021 13:11:52

Meinen neuen LMC hatte ich auch angezahlt, 10% vom Gesamtpreis.

1 Tag später hatte ich die gesamten Papiere im Briefkasten ... und seit dem 7.9. mit dem neuen WoMo auf Tour :mrgreen:

Anzahlung scheint üblich zu sein, damit der "evtl. vermeintliche" Käufer nicht Schindluder betreibt.
Zwischen 2 - 10% empfinde ich persönlich als branchenüblich.

Zickzack12 am 29 Sep 2021 13:19:52

Ihr habt recht, 20 Prozent finde ich auch sehr happig, zumal der Van vermutlich erst im April kommt.

rkopka am 29 Sep 2021 13:47:26

Bei mir war es ein 1000er, wobei noch einiges ein- und umgebaut wurde bis zur Abholung und Zahlung.

RK

xiquadrat am 29 Sep 2021 14:51:29

geht's da um ein Gebrauchtfahrzeug oder um eine Neuwagenbestellung ?

Mal unabhängig davon, dass ich 20% Anzahlung absolut frech finde, würde ich, wenn zwischen Anzahlung und Lieferung mehr als 2 Wochen liegen, definitiv auf einer Bankbürgschaft bestehen. Immer unter der Voraussetzung, dass ich den Eindruck habe, der Laden übersteht die nächsten 2 Wochen noch ;) Wenn der sich nämlich schon auf die Art Liquidität verschaffen muß, dann sind da wirklich Zweifel angebracht.

goorooj am 29 Sep 2021 15:03:10

Also Anzahlung ist ja oft üblich, aber 20% sind schon viel.

babenhausen am 29 Sep 2021 15:45:49

Oft wird bei einer Neufahrzeugbestellung beim Händler doch einiges an individueller Ausstattung mitbestellt und je nach Aufwand lässt sich das auch gerne ein Händler finaz. absichern.
Sicher besteht die Möglichkeit der Insolvenz des Händlers,es gibt aber genauso Kunden denen z.B. die Finanzierung platzt und der Händler hat dann auch ein Problem.

mkiefer am 29 Sep 2021 16:34:04

Inzwischen fahre ich mein viertes Mobil.
Ich habe noch nie etwas angezahlt.

Michael

DoReNo am 29 Sep 2021 16:35:37

Mit Verlaub..
Bei dem heutigen Marktgeschehen bezüglich WoMo's geht der Verkäufer nur ein sehr kleines Risiko ein einen evtl Ersatzkäufer zu finden wenn der Erstkaeufer abspringt.
Eine Anzahlung von mehr als 10% ist, wie Andere hier ebenfalls geschrieben haben, unüblich und würde in mir den Verdacht begründen, dass der Verkäufer evtl das Geld "braucht" aber nicht für mein WoMo.
Etwas anderes ist es aber wenn der Käufer sehr viele und aufwendige Um-und Aufbauten möchte. Da finde ich, dass der Verkäufer hier eine extra Rechnung aufstellen darf und sich darauf einen Vorschuss zahlen lässt.
20% und eine Lieferdauer von mehr als 3 Monaten wären für mich z.B. unakzeptabel. 10% mit Bankbürgschaft okay aber mehr definitiv nicht!
Es sei denn es liegen wichtige und nachvollziehbare Gründe vor wie z. B wenn das WoMo (Kabine) extra für mich gebaut wird nach meinen Wünschen, also Einzelanfertigung.

xiquadrat am 29 Sep 2021 17:19:19

DoReNo hat geschrieben:Es sei denn es liegen wichtige und nachvollziehbare Gründe vor wie z. B wenn das WoMo (Kabine) extra für mich gebaut wird nach meinen Wünschen, also Einzelanfertigung.

Ja, da ist dann aber oft eine Art Zug um Zug Zahlung vereinbart. Also ein bestimmer Prozentsatz bei Abschluss, dann weitere Anteile je nach Baufortschritt. Aber auch die würde ich mir, speziell bei kleineren Anbietern, durch eine Bankbürgschaft absichern lassen. Das ist zwar immer noch riskant, weil es im Insolvenzfall nicht immer klar ist, wie die Eigentumsverhältnisse bei dem unfertigen Fahrzeug dann sind. Aber selbst wenn es dir dann gehört, hockst du auf einer unfertigen Baustelle für die du im Zweifelsfall schon gut 6stellig bezahlt hast. Da gibt's echt unschöne Beispiele.

Fledermaus am 29 Sep 2021 18:00:16

Servus
Was sagt die Gesetzliche Regelung in Deutschland dazu?

Warum sollte der Händler nicht diese voll ausschöpfen?

Denke in Österreich sind es 30% laut Konsumentenschutzgesetz.

pwglobe am 29 Sep 2021 18:27:59

Hallo,
wenn der Händler eine größere Summe als Anzahlung verlangt, sollte man auf jeden Fall eine Bankbürgschaft verlangen, sonst ist das Geld im Insolvenzfall erstmal weg.
Ist einem Freund von uns vor ein paar Jahren so passiert, 5000€ hat er nie wieder gesehen.
Wir hatten vor Jahren die Anzahlung abgelehnt, da hat der Händler auch darauf verzichtet.

Pechvogel am 29 Sep 2021 18:30:04

DoReNo hat geschrieben:...Bei dem heutigen Marktgeschehen bezüglich WoMo's geht der Verkäufer nur ein sehr kleines Risiko ein einen evtl Ersatzkäufer zu finden wenn der Erstkaeufer abspringt...


Ich glaube es gibt genug Käufer die sich heute noch gar keine Gedanken darüber machen wo nächstes Jahr die Kohle für das gerade bestellte Womo herkommt.
Von finanziellen Rückschlägen und Arbeitslosigkeit mal ganz zu schweigen. Und wenn der Händler den Liefertermin nicht halten kann weil der Hersteller nicht nachkommt dafür der Käufer aber abspringt weil er noch nix bezahlt hat, ...

Klar sind die Händler in einer relativ guten Situation aber was macht der wenn das Womo auf dem Hof steht, er den Hersteller zahlen muss, schon zig Materialien und Lohnkosten in den diversen Tüdelkram investiert hat den der Käufer noch unbedingt haben wollte, dieser dann aber wegen "kein Geld" das Womo nicht abnehmen kann?
So ohne weiteres kommt der Händler auch nicht aus dem Vertrag. Vor allem nicht wenn der Käufer ihn nicht lässt.
Und selbst wenn er das Womo auf dem Hof stehen hat und der potentielle nächste Kunde argumentiert "Anhängerkupplung?? Was soll´ ich ´n damit? Kannst ´e wieder abbauen!"
Oder die Sitzpolster passen nicht zur Farbe des Hundes. ....
Dann braucht der Händler Zeit um den passenden Käufer zu finden. Und Zeit ist Geld. Geld für Akquise, Geld für "Besichtigungen", Geld für´s Geld! Wenn der Händler zwei oder drei solcher Kunden hat dann sind das finanzielle Mittel von denen andere ein Haus, zumindest eine Eigentumswohnung bauen. Und soviel werden die wenigsten Händler "auf der hohen Kante" haben. Und wenn er seine Bank fragt zahlt er wieder Geld für´s Geld....

Bankbürgschaft bei einer Anzahlung in einer gewissen Größenordnung ist ja ok.
Aber warum sollte sich ein Händler nicht auch mal den Kaufpreis absichern lassen?



Grüße
Dirk

UweHD am 29 Sep 2021 18:49:22

Wir haben unser Mobil im Juni bei Dümo neu gekauft.
Es wurde keinerlei Anzahlung verlangt, und auch die Papiere bekamen wir nach Unterzeichnung des Vertrages ohne jegliche Anzahlung zugesandt.
Der Kaufpreis war erst bei Abholung (in bar) fällig, alternativ per Überweisung vorab.

Gast am 29 Sep 2021 18:53:35

Also Anzahlung würd ich nie machen, weil unseriös und wenn der Deal sooo verdammt gut wäre und das NUR mit einer Anzahlung gehen würde UND mir das nicht wehtun würde, NUR gegen Bankbürgschaft!

Der einzige Grund warum Händler eine Anzahlung haben möchten ist offensichtlich ihre schlechte Liquidität, denn eine Anzahlung verbessert diese. Müssen sie dagegen selbige mit einer Bankbürgschaft absichern, zieht ihnen die Bank das von der liquiden Masse wieder ab, also ein Nullsummenspiel, welches ihm nichts nützt. Deshalb möchte er halt viele Anzahlungen ohne Bürgschaft, das hilft aber nur ihm alleine, denn das Risiko des Totalverlustes liegt alleine bei seinen Kunden.

Ob Ihr wirklich bei so einem Händler kaufen wollt, solltet Ihr Euch gut überlegen.

Übrigens - das Verschicken der Anmeldeunterlagen, nur gegen An oder Vollzahlug ist genauso unseriös - würde ich ebenso nie machen - Gezahlt Kein Fahrzeug in der Hand - Insolvenz - Gepecht!

Gruß

Pechvogel am 29 Sep 2021 19:06:31

bigben24 hat geschrieben:...Übrigens - das Verschicken der Anmeldeunterlagen, nur gegen An oder Vollzahlug ist genauso unseriös - würde ich ebenso nie machen - Gezahlt Kein Fahrzeug in der Hand - Insolvenz - Gepecht!...


Hast Du dir mal überlegt wie das andersherum aussieht:
der Verkäufer verschickt die Papiere, der Käufer meldet das Fahrzeug an und anschließend verstirbt der Käufer. Oder er hat das Geld nicht um das Womo zu bezahlen ( es gibt auch Privatinsolvenzen ).
Jetzt hat der Händler aber auf jeden Fall ein gebrauchtes Fahrzeug auf dem Hof stehen. Wenn der Käufer verstorben ist, treten dessen Erben in den Vertrag ein?!
Jedenfalls steht das Fahrzeug noch länger auf dem Hof...



Grüße
Dirk

xiquadrat am 29 Sep 2021 19:27:09

Fledermaus hat geschrieben:Servus
Was sagt die Gesetzliche Regelung in Deutschland dazu?

ich wüßte jetzt nicht, dass es da eine verbindliche Grenze gäbe. Schlußendlich wäre für die komplett Wahnsinnigen ja auch Vorkasse vereinbar ;)

Fledermaus hat geschrieben:Warum sollte der Händler nicht diese voll ausschöpfen?

weshalb sollte er überhaupt eine Vorauszahlung verlangen ? Die gegenseitigen Pflichten sind ja im Kaufvertrag für beide Seiten bindend festgelegt. Und bei uns gilt bei Abschluß eines Kaufvertrags schon die Regel 'Geld hat man zu haben'. Das bedeutet, dass der Käufer mit Abschluß des Vertrages implizit versichert, die nötigen Mittel zu haben, um seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Das sollte man auch ernst nehmen, denn sonst kann es richtig teuer werden.

Und was die eventuelle Auslagen des Verkäufers angeht, so sind Kapitalkosten Teil einer jeden vernünftigen Preiskalkulation. Die bezahlst du also bereits mit dem Kaufpreis. Insofern stellt die Anzahlung wirklich nur ein zinsloses Darlehen an den Verkäufer dar.

Gast am 29 Sep 2021 19:37:51

Pechvogel hat geschrieben:

Jetzt hat der Händler aber auf jeden Fall ein gebrauchtes Fahrzeug auf dem Hof stehen. Wenn der Käufer verstorben ist, treten dessen Erben in den Vertrag ein?!
Jedenfalls steht das Fahrzeug noch länger auf dem Hof...
Grüße
Dirk


Wieso, es ist weiterhin Neu mit 0KM auf der Uhr. Wer von beiden hat in diesem Beispiel das Risiko eines Totalverlustes? Richtig - Niemand! Deshalb braucht man zum verschicken der Anmeldeunterlagen auch keine Anzahlung! Fahrzeug gegen Geld, am Tag der Abholung, alles andere ist Murks.

Gruß

Pechvogel am 29 Sep 2021 19:44:27

bigben24 hat geschrieben:...Wieso, es ist weiterhin Neu mit 0KM auf der Uhr...


Es ist bereits zugelassen d.h. es ist 1.Hand!!
Eine Tageszulassung würdest Du doch auch nur mit entsprechendem Preisnachlass kaufen?!!



Grüße
Dirk

xiquadrat am 29 Sep 2021 19:57:21

Pechvogel hat geschrieben:Eine Tageszulassung würdest Du doch auch nur mit entsprechendem Preisnachlass kaufen?!!

heutzutage würde bei einem sofort verfügbaren Fahrzeug wahrscheinlich eher ein Preisaufschlag fällig :)

Im Übrigen ist es so, dass wenn eine Seite den Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht nachkommt, diese schadenersatzpflichtig gegenüber der anderen Vertragspartei wird, so denn ein Schaden entstanden ist. Ganz unabhängig ob darüber hinaus noch Vertragsstrafen vereinbart waren.

Fledermaus am 29 Sep 2021 20:52:24

Servus
Ein Kaufvertrag ist Vertrauenssache. Besonders wenn die Leistung erst erbracht werden soll.

Warum soll der Verkäufer jemanden vertrauen, wen ihm nicht vertraut wird?

Zug um Zug, 30% Anzahlung sind okay, der Händler bestellt 100% Fahrzeug, bekommt 70% nach seiner Leistung,......
Und die in bar wenn das FZ wirklich in Ordnung ist.

Wer keinem vertrauen kann sollte nur Lagerware kaufen um das Risiko so gering wie möglich halten.

xiquadrat am 29 Sep 2021 21:12:25

Fledermaus hat geschrieben:Servus
Ein Kaufvertrag ist Vertrauenssache. Besonders wenn die Leistung erst erbracht werden soll.

nein, das ist keine unverbindliche Absichtserklärung, sondern es ist ein Vertrag. Und der ist für beide Seiten bindend und verpflichtend. Das hat nix mit Vertrauen zu tun. Anders herum wird ein Schuh draus, wenn's mit Vertrauen getan wäre, müßte man keine Verträge schließen.

Fledermaus am 29 Sep 2021 21:26:11

Servus
Sorry das ich dir widersprechen muss.
Das Vertrauen bezieht sich auf das, das sich die Vertragspartner an den Vertrag halten.

Egal welcher Vertrag, oder was in dem steht, wenn sich ein Vertragspartner nicht an die Vereinbarung hält ist die Kacke am dampfen.

Egal ob Anzahlung oder nicht, egal ob kleiner oder kurzer Vertrag..... immer wieder das selbe Problem.

Fledermaus am 29 Sep 2021 21:30:28

Servus
Nachtrag. Der Schriftliche Vertrag hat nur die Aufgabe die Vereinbarung auf Papier festzuhalten um Nachlesen zu können.

Die Arten der Verträge
Schlüssige Handlung
Mündlicher Vertrag
Schriftlicher Vertrag

xiquadrat am 29 Sep 2021 21:34:28

Fledermaus hat geschrieben:Servus
Das Vertrauen bezieht sich auf das, das sich die Vertragspartner an den Vertrag halten.

die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag sind doch einklagbar. Ist bei euch bestimmt genauso :)

xiquadrat am 29 Sep 2021 21:40:35

Fledermaus hat geschrieben:Servus
Nachtrag. Der Schriftliche Vertrag hat nur die Aufgabe die Vereinbarung auf Papier festzuhalten um Nachlesen zu können.

Die Arten der Verträge
Schlüssige Handlung
Mündlicher Vertrag
Schriftlicher Vertrag


welche Form der Kaufvertrag hat ist doch vollkommen egal (Ausnahme Immobiliengeschäfte). Der kommt zustande durch die übereinstimmende Willenserklärung und ist dann für die Vertragspartner bindend und verpflichtend.

Fledermaus am 29 Sep 2021 21:52:44

Servus
Richtig, aber ich möchte nicht, bzw. der Te möchte nicht zu Gericht . Sondern eine Sache kaufen.

Mein Geschreibsel ist ein Grundsatz mit dem die Sache gut oder halt schlecht über die Bühne geht.

Habe ich ein schlechtes Gefühl bei der Sache lasse ich es, habe ich ein gutes Gefühl bei der Sache dann paßt es auch......

Ebay, willhaben,.... etc ist meistens eine 100% Vorauszahlung.....ja die Summen sind meistens kleiner....

Vertraue ich denn Händler ist es kein Problem das ich eine Anzahlung mache.
Ich zeige dem Händler mit einer Anzahlung das ich vertraue, und er mir auch vertrauen kann.

Wen ich das nicht möchte muß ich mir halt einen anderen Händler Suchen.

Bei meinen Kunden habe ich erst den Termin nach Geldeingang (30% Anzahlung) bestätigt, wie sollte ich vertrauen das er die restlichen 70% auch bezahlt.

Gast am 29 Sep 2021 22:02:38

Fledermaus hat geschrieben:Bei meinen Kunden habe ich erst den Termin nach Geldeingang (30% Anzahlung) bestätigt, wie sollte ich vertrauen das er die restlichen 70% auch bezahlt.

Weil man einen Vertrag mit einklagbaren beiderseitigen Verpflichtungen hat. Zu den Bediengungen würde ich bei Dir keinen Vertrag unterschreiben.


Fledermaus hat geschrieben:Servus
Wen ich das nicht möchte muß ich mir halt einen anderen Händler Suchen.


Genau so wäre das bei uns, Warum?, weil solche einseitigen Forderungen für mich unseriös sind, so sehe ich das halt - sorry.

Gruß

DonWoMo am 30 Sep 2021 15:11:31

Normalerweise wäre ich wohl nicht bereit gewesen eine Anzahlung bei Bestellung zu leisten - aber wir haben gerade ein neues Wohnmobil bestellt und 10% Anzahlung bezahlt.
Bevor ich den Restbetrag begleiche, bekomme ich ein Bankbürgschaft - die allerdings gegen extra Kosten (100€). Das ist es mir bei der Summe allerdings auch wert.
Läuft also nicht immer so wie man sich das wünscht ...

Generell denke ich das Risiko an eine Pleitefirma während dieses Booms zu geraten ist relativ gering. Allerdings brauchen Händler auch kein Risiko bei uns Kunden eingehen, morgen steht ein neuer Kunde im Laden und nimmt das verfügbare Wohnmobil. Also bestimmen die Händler momentan die Bedingungen. "Mein" Händler kennt mich genauso gut wie ich ihn - nämlich gar nicht.

Grüße,
Don

weser13 am 30 Sep 2021 15:28:21

Moin,

im Übrigen gilt auch hier: Es herrscht Vertragsfreiheit.
Mit den ausgearbeiteten Konditionen müssen beide Vertragspartner (Käufer - Verkäufer)
einverstanden sein; dann werden die Verträge unterschrieben.

Grüße aus NI

Pechvogel am 30 Sep 2021 15:30:26

DonWoMo hat geschrieben:... wir haben gerade ein neues Wohnmobil bestellt und 10% Anzahlung bezahlt.
Bevor ich den Restbetrag begleiche, bekomme ich ein Bankbürgschaft...


Heißt dass das Du Vorkasse machen musst?? :eek: :eek:



Grüße
Dirk

shoe1 am 30 Sep 2021 15:37:06

Hallo,
wir haben bei unserm neuen Wohnmobil den Kaufvertrag im September 2020 unterschrieben (der Wagen stand damals schon am Hof ...) - aber das Fahrzeug noch bis Februar 2021 beim Händler unter Dach stehen gelassen.
So konnte der Händler das Fahrzeug noch einigen Leuten zeigen (es war das letzte, neue Fahrzeug, das am Firmengelände stand ...) und habe mir ein paar Euro erspart (Preisnachlass).

Ich wollte schon im September 2020 eine Anzahlung leisten, aber der Händler hat gesagt: Bezahlt wird bei Abholung. 2 Prozent der Kaufsumme wäre kein Problem gewesen - 20 Prozent erscheinen mir doch sehr viel ...

Mit freundlichen Grüßen
Rupert

DonWoMo am 30 Sep 2021 15:41:16

Pechvogel hat geschrieben:Heißt dass das Du Vorkasse machen musst?? :eek: :eek:


Mehr oder weniger ja: 10% Anzahlung, wenn Wohnmobil da, dann begleichen des Restbetrags, erst dann bekomme ich die Papiere.
Alternativ hat man mir angeboten Barzahlung bei Abholung.
Vorschläge bezüglich Bezahlung per Blitzüberweisung oder Bankbestätigten-Scheck wurden von der Gegenseite nicht akzeptiert.
Wir konnten uns auch Bankbürgschaft einigen - das halte ich für eine gute Lösung für beide Seiten, da es fair ist.

Der Vertrag war sehr fair - nach den Richtlinien des VDA - da hab ich bei Immobilien bei wesentlich größeren Summen schon viel schlechtere Käuferpositionen unterschrieben.
Grüße,
Don

Quibby am 30 Sep 2021 17:10:55

Vorkasse/Anzahlung ist für mich ohne Bankbürgschaft des Händlers nicht akzeptabel. Kartenzahlung ist wie Barzahlung, einfach für ein paar Tages das Limit hoch setzen lassen.

Habe ich schon mehrfach gemacht.

Gast am 30 Sep 2021 18:11:41

DonWoMo hat geschrieben:..
Vorschläge bezüglich Bezahlung per Blitzüberweisung oder Bankbestätigten-Scheck wurden von der Gegenseite nicht akzeptiert.
Wir konnten uns auch Bankbürgschaft einigen - das halte ich für eine gute Lösung für beide Seiten, da es fair ist.

......Grüße,
Don

Es mag ja sein, das Du das alles als fair betrachtest, das ist ja auch soweit OK, NUR wofür überhaupt eine Anzahlung?? Der Anzahlung in X% steht doch überhaupt keine Leistung gegenüber die das rechtfertigen würde. Bestellformular ausdrucken und an den Hersteller schicken?

Warum akzeptiert er keine Sofortüberweiunge oder bankbestätigten Scheck? Ersteres sieht er nach 2 Minuten auf seinem Konto, das Zweite ist wie Bargeld. Mich würde sowas stutzig machen, in Verbindung mit eine geforderten Anzahlung, erst recht.

Auch zu sagen - Bankbürgschaft OK, aber der Kunde trägt die Kosten, ist eine Verdrehung von Ursache und Wirkung. Der Händler will grundlose Anzahlung und die Absicherungskosten trägt der Kunde auch noch. Sorry, aber sowas geht nicht!

Nur meine Meinung

Gruß

xiquadrat am 30 Sep 2021 18:58:32

bigben24 hat geschrieben:Auch zu sagen - Bankbürgschaft OK, aber der Kunde trägt die Kosten, ist eine Verdrehung von Ursache und Wirkung. Der Händler will grundlose Anzahlung und die Absicherungskosten trägt der Kunde auch noch.

Na ja, im Grunde versucht der halt seinen Gewinn zu erhöhen. Der hat ja seine Kosten bereits eingepreist bevor er einem Verkaufspreis zustimmt. Wenn er dann noch ein zinsloses Darlehen dazukriegt, senkt das eben die Kosten.

Ist halt ein Verkäufermarkt, und da versuchen manche eben alles durchzudrücken was geht. Warten wir halt mal ab, bis er erste dann auf Vorkasse besteht ;)

Pechvogel am 30 Sep 2021 19:03:22

bigben24 hat geschrieben:...Warum akzeptiert er keine Sofortüberweiunge oder bankbestätigten Scheck? Ersteres sieht er nach 2 Minuten auf seinem Konto, das Zweite ist wie Bargeld. Mich würde sowas stutzig machen, in Verbindung mit eine geforderten Anzahlung, erst recht...


Vielleicht ist das ja ein Händler der kein Onlinebanking macht / machen will. Soll Leute geben die im Internet nicht alle Daten preisgeben wollen.
Oder der eigentliche Verkäufer hat keinen Zugang zum Onlinebanking und die Buchhalterin ist nur halbe Tage da, oder..., oder...

Und der bankbestätigte Scheck?!
Stell dir mal vor Du würdest bei dem Händler arbeiten und die verkaufen drei oder vier Womos an dem Tag an dem Du die Schecks zur Bank bringen musst. Es gibt Arbeitnehmer die sich weigern würden mit einer halben Million in bar durch die Stadt zu laufen. Sicherheit? Begleitschutz?
Was wenn die Bank zum Geschäftsschluss auch schon geschlossen hat? Die halbe Million in den Briefkasten werfen? Mit nach Hause nehmen?



Grüße
Dirk

xiquadrat am 30 Sep 2021 19:21:47

Pechvogel hat geschrieben:Und der bankbestätigte Scheck?!
Stell dir mal vor Du würdest bei dem Händler arbeiten und die verkaufen drei oder vier Womos an dem Tag an dem Du die Schecks zur Bank bringen musst. Es gibt Arbeitnehmer die sich weigern würden mit einer halben Million in bar durch die Stadt zu laufen. Sicherheit? Begleitschutz?

verstehe... da macht die angebotene Barzahlung bei Abholung natürlich erst richtig Sinn, weil... errm ... wart' mal ... oops

Gast am 30 Sep 2021 22:26:02

Pechvogel hat geschrieben:
Vielleicht ist das ja ein Händler der kein Onlinebanking macht / machen will. ...

Grüße
Dirk

Die Auflistung Deiner Argumente, "warum was nicht geht" beschreibt eher einen Händeler, dessen geschäftliche Weiterentwicklung im jahre 1968 stehen geblieben zu sein scheint :lol:

Gruß

Tinduck am 01 Okt 2021 08:59:09

Ein Händler, der sich modernen Zahlungsmethoden widersetzt, wird spätestens nach der Krise zunehmend weniger Kunden finden. Das mit dem Bargeld wird auch irgendwann gegessen sein, weils dann keins mehr gibt, dann fallen die ewig Gestrigen halt durchs Raster...

Gehe mit der Zeit, oder gehe mit der Zeit. Alles nur Rückzugsgefechte und Mimimi.

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 01 Okt 2021 09:11:41

bigben24 hat geschrieben:...Die Auflistung Deiner Argumente, "warum was nicht geht" beschreibt eher einen Händeler, dessen geschäftliche Weiterentwicklung im jahre 1968 stehen geblieben zu sein scheint :lol:


Warst Du nicht derjenige der an anderer Stelle hier im Forum geschrieben hat
"Leute wacht auf! Löscht Eurer Amazon Konto - auch wenn´s so schön praktisch ist"...



Grüße
Dirk

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Hymer S 660 o ä mit Renovierungsbedarf und H-Kennzeichen
Carthago auf Basis MB Sprinter oder Iveco Daily 50 C
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt