Wer momentan mit dem Gedanken spielt ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug oder natürlich auch Zubehör bei einem Händler zu kaufen, sollte abwägen ob es nicht Sinn macht den Kaufvertrag erst ab 01.01.2022 abzuschließen.
Mit diesem Termin treten Änderungen im Kaufvertragsrecht in Kraft, die natürlich nur auf Verträge ab dem 01.01.2022 anzuwenden sind.
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