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Neues Kaufrecht ab 2022


ManfredK am 05 Okt 2021 12:48:16

Wer momentan mit dem Gedanken spielt ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug oder natürlich auch Zubehör bei einem Händler zu kaufen, sollte abwägen ob es nicht Sinn macht den Kaufvertrag erst ab 01.01.2022 abzuschließen.
Mit diesem Termin treten Änderungen im Kaufvertragsrecht in Kraft, die natürlich nur auf Verträge ab dem 01.01.2022 anzuwenden sind.

Erste Infos: --> Link oder --> Link

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Tinduck am 05 Okt 2021 13:53:23

Interessante Änderungen. Insbesondere, dass die Beweislastumkehr von einem halben auf ein ganzes Jahr verlängert wird.

bis denn,

Uwe

xiquadrat am 05 Okt 2021 14:16:36

so wie die Änderungen in den Links beschrieben sind, finde ich sie eigentlich schon recht sinnig. Sie schaffen auf jeden Fall mehr Klarheit (Beweislastumkehr für 1 Jahr), und für den Verbraucher auch mehr Transparenz, dadurch, dass nachteilige Vereinbarungen sehr viel expliziter dargestellt werden müssen.

Interessant werden dürften dann die Entscheidungen zur Updatepflicht (die gilt ja nicht nur für Fahrzeuge). Da wird's wohl, wenn man die digitale Kompetenz unserer Jurisdiktion im Hinterkopf behält, schon zu bemerkens- und bedauernswerten Entscheidungen kommen ;)

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Tinduck am 05 Okt 2021 14:24:19

Grübel grübel... heisst die neue Regelung jetzt, dass jedes Gerät, welches man updaten kann, ein Jahr kostenlose Updates ab Kauf zur Verfügung stellen muss? Sogar, wenns gebraucht gekauft ist??

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 05 Okt 2021 15:25:34

Tinduck hat geschrieben:Grübel grübel... heisst die neue Regelung jetzt, dass jedes Gerät, welches man updaten kann, ein Jahr kostenlose Updates ab Kauf zur Verfügung stellen muss?...

ICH sehe das so dass der Verkäufer / Hersteller dafür Sorge tragen muss dass die Geräte durch die Möglichkeit von Updates weiterhin verwendbar bleiben müssen.
Jetzt wo z.B. der 3G-Standard bei den Handys und Tablets abgeschafft wurde, könnte man durch ein Update die Geräte auch weiterhin im 4G-Netz verwenden.
Allerdings kann man die Geräte auch jetzt schon im noch viel älteren 2G-Netz verwenden!! Also "Müll" sind die, THEORETISCH, noch nicht.

Mal sehen: unsere Gerichte haben ja sowieso kaum was zu tun....



Grüße
Dirk

msfox am 05 Okt 2021 18:11:01

Tinduck hat geschrieben:könnte man durch ein Update die Geräte auch weiterhin im 4G-Netz verwenden.

Wirklich? Aber, ob ein Handy 3G oder 4G kann, ist doch eine Frage der Hardware. Klar, beim Fairphone könnte man vielleicht den Tuner tauschen.

msfox am 05 Okt 2021 18:13:13

Jetzt kann man Beiträge nicht mal mehr editieren. War der falsche User beim Zitieren.
Pechvogel hat geschrieben:könnte man durch ein Update die Geräte auch weiterhin im 4G-Netz verwenden.

msfox hat geschrieben:Wirklich? Aber, ob ein Handy 3G oder 4G kann, ist doch eine Frage der Hardware. Klar, beim Fairphone könnte man vielleicht den Tuner tauschen.

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