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Gewährleistung von Händler ausgeschlossen? 1, 2


Maxx81 am 25 Sep 2021 20:53:07

Hallo liebe WoMo-Liebhaber,

ich habe vor 6 Wochen etwas blauäugig einen gebrauchten Fiat Ducato, Baujahr 1991 gekauft. Der Händler hat in den Verkaufsvertrag folgendes geschrieben "Motorölfeucht, Kühlschrank kühlt nicht mit 12V, keine Dieselheizung. Aufgrund des hohen Alters, der hohen km und des Allgemeinzustandes wird das WoMo ohne Garantie u. ohne Gewährleistung als Bastler-Fahrzeug verkauft". Gleichzeitig aber auch: „Das Fahrzeug ist fahrbereit.“
Ich hatte dem Verkäufer mitgeteilt, dass wir mit dem WoMo direkt in den Urlaub fahren wollten. Gleichzeitig konnte ich weder Wasser- noch Gasfunktionen überprüfen, da weder Wasser noch Gas bei der Besichtigung vorhanden waren. Er versicherte mir, dass alles in Ordnung und dicht sei. Die Gasuntersuchung ist noch bis 6/22, jedoch konnte er mir keine Unterlagen der Gasuntersuchung geben.
Im Urlaub kamen nun einige Mängel ans Licht. So funktioniert der Kühlschrank weder mit 12V/220V noch mit Gas, der 3. Gang kracht beim Einkuppeln (Synchronisation), im Duschbereich gibt es Fugen durch die Wasser in den Unterboden läuft und die Wasserpumpe war defekt und musste ersetzt werden.

Nun meine beiden Fragen:
Nach meiner Recherche habe ich erfahren, dass es nicht zulässig ist, ein Fahrzeug als Bastler-Fahrzeug zu verkaufen, wenn es für den Straßengebrauch nutzbar ist. Das WoMo hat noch TÜV bis 6/2022 und ich habe ihm von meinem Urlaubsplan erzählt. Ist dies korrekt und damit der Kaufvertrag ungültig?
Außerdem habe ich gelesen, dass es nicht rechtens ist, wenn ein Gewerbetreibender die Gewährleistung ausschließt, diese kann nur auf 1 Jahr reduziert werden. Insofern könnte ich dem Verkäufer eine Email schreiben und um Behebung der Mängel bitten. Welche Frist darf ich ihm dafür setzen?

Ich danke Euch sehr herzlich für Eure Antworten

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BiggiK am 25 Sep 2021 22:05:10

Oh je. Hast du den Vertrag genau gelesen und ist als Verkäufer ein gewerblicher Händler eingetragen? Eventuell hat er dir das Wohnmobil im kundenauftrag verkauft, dann ist es ein privatkauf und da ist die gewährleistung dann ausgeschlossen.
Wenn es wirklich ein Händler war, kannst du es mit einem Rechtsanwalt versuchen. Aber wer so einen Vertrag unterschreibt, sollte eigentlich wissen worauf er sich einlässt.
Gruß Birgit

Gast am 25 Sep 2021 22:05:26

Maxx81 hat geschrieben:Hallo liebe WoMo-Liebhaber,

ich habe vor 6 Wochen etwas blauäugig einen gebrauchten Fiat Ducato, Baujahr 1991 gekauft.


Das Wort "blauäugig" trifft es wohl ganz gut, aber wie kann man dazu noch so naiv sein und meinen, mit einem 30 Jahre alten Fahrzeug nach dem Kauf direkt in den Urlaub fahren zu können?

Also, nur mal so gedacht.........


Gruß

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chrisc4 am 25 Sep 2021 22:19:48

Da hast du wohl mist gebaut!
Wie kann man nur ein als Bastler Fahrzeug kaufen und damit direkt in Urlaub fahren :eek: Das ist zumindest Fahrlässig!
Wenn das Wohnmobil als Bastler Fahrzeug im Vertrag verkauft wurde, dann hasst du bewusst Mängel in Kauf genommen, dir war bekannt, daß das Wohnmobil repariert werden muss!
Was sollte der Händler noch tun?
Der Händler kann in diesem Fall die Sachmängelhaftung ausschließen!

Du könntest das Wohnmobil nun selbst als Bastler Fahrzeug anbieten und privat verkaufen.

Gruß
Hans

amino am 25 Sep 2021 22:20:51

Es wird dir kein Händler eine Garantie auf sowas geben.....
Da ist schnell ein Schaden der 5-10 mal höher ist als sein Gewinn.

Und jedes Womo in dem Alter hat irgendein Schaden...jedes

Duc1302 am 25 Sep 2021 22:28:38

Maxx81 hat geschrieben:Hallo liebe WoMo-Liebhaber,

ich habe vor 6 Wochen etwas blauäugig einen gebrauchten Fiat Ducato, Baujahr 1991 gekauft. Der Händler hat in den Verkaufsvertrag folgendes geschrieben "Motorölfeucht, Kühlschrank kühlt nicht mit 12V, keine Dieselheizung. Aufgrund des hohen Alters, der hohen km und des Allgemeinzustandes wird das WoMo ohne Garantie …


Du hast das Wohnmobil nicht zufällig in Hilpoltstein gekauft? Was hast du dafür bezahlt?

Elgeba am 25 Sep 2021 23:07:11

Sorry, da fehlen mir die Worte.So viel Leichtsinn ist nicht mehr "blauäugig", sondern ganz einfach grob fahrlässig.Der Händler kann bei einem so alten Fahrzeug keine Gewährleistung geben,das wäre fast Harakiri.Du hast gekauft nach dem Motto "will haben",davor ist hier schon so oft auch von mir gewarnt worden,Du hast keine ordnungsgemäße Besichtigung gemacht und jetzt kommt das böse erwachen.
Sieh zu,dass Du die Möhre loswirst und buche den finanziellen Verlust als " Lebenserfahrung" ab.


Gruß Bernd

wolfherm am 25 Sep 2021 23:30:12

Leute,

das hilft dem Kollegen überhaupt nicht. Wenn ihr keine fachkundigen Hinweise habt, haltet doch einfach eure nervösen Griffel im Zaum……

Elgeba am 25 Sep 2021 23:42:31

Wolfgang, der Hinweis ist der,dass er keine Chance hat und nicht noch Geld für eine Auseinandersetzung mit dem Händler aufwenden sollte,bringt nichts.


Gruß Bernd

Kuhtreiber am 25 Sep 2021 23:49:55

Schau dir mal diese Seite [url --> Link[/url]
Ich glaube dass du durchaus eine Chance hast. Aber vermutlich nur mit Anwalt

ManfredK am 25 Sep 2021 23:53:20

Bevor hier weiter nach dem Baugefühl geurteilt wird hier mal ein Gerichtsurteil dass in etwa das Gegenteil darstellt: --> Link

Da es sicher auf Einzelheiten des Vertrages ankommt, empfehle ich fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt

ManfredK am 25 Sep 2021 23:55:16

Hier aber auch ein gegenteiliges Urteil --> Link

Daher es kommt auf die Details an... RA fragen

nap1d am 25 Sep 2021 23:57:12

Der einzig richtige Hinweis sollte sein, dass er €260 bei einem darauf spezialisierten Anwalt investieren muss, um eine halbwegs vernünftige Antwort zu bekommen, oder eine Rechtsschutzversicherung haben muss. Einen Gewährleistungsausschluss rechtssicher zu bekommen ist gar nicht so einfach, kann sein, dass da was geht, aber das kann hier im Forum keiner beantworten. Selbst eine vorsichtige Einschätzung würde es erfordern, den kompletten Vertrag zu sehen. Geht hier nicht.
Keine Ahnung was du bezahlt hast, es war zu viel. Ob du eine Chance hast, da mit einem blauen Auge raus zu kommen, keine Ahnung.

xiquadrat am 26 Sep 2021 05:55:17

na ja, da kommt's wohl auf die Gesamtumstände des Kaufs an, also Kaufvertrag, Nebenabreden, Absichten der Beteiligten (übereinstimmende Willenserklärung... ;) ). Und was davon dann plausibel und belegbar ist. Da hilft nur der Weg zum Anwalt.

xiquadrat am 26 Sep 2021 06:14:13

Elgeba hat geschrieben:Wolfgang, der Hinweis ist der,dass er keine Chance hat und nicht noch Geld für eine Auseinandersetzung mit dem Händler aufwenden sollte,bringt nichts.

Das kannst du in Unkenntnis der Gesamtumstände des Kaufs hier sowenig beurteilen wie ich oder sonst irgendjemand im Forum.

Ob sich das Risiko eines Rechtsstreits lohnt, hängt neben dem Prozessrisiko an sich halt auch davon ab, ob eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist und übernimmt, wie die Schadenshöhe ist (da dürften vermutlich noch mehr Mängel zu Tage treten) usw.... nichts davon können wir hier beurteilen.

Tolar am 26 Sep 2021 07:24:57

Einmal von der anderen Seite betrachtet kann man den Händler keinen Vorwurf machen. Alle Mängel wurden benannt und in den Vertrag genommen. Das das Fahrzeug alle und scheinbar ein schlechter Zustand ist, ergibt sich ebenfalls. Der TE wusste, dass er ein 30 Jahre altes Fahrzeug mit Mängeln kauft.

Eine richtige Besichtigung hat nicht stattgefunden, eine Probefahrt auch nicht. Den dabei wäre all das bemängelte aufgefallen.

Und nun soll der Händler die die absolute Fahrlässigkeit des Käufers haften? Das ist nicht fair.

Grandeur am 26 Sep 2021 10:30:05

Hallo Maxx,

was erwartest Du von einem 30-jährigen Wohnmobil? Kaufst Du auch 30-jährige Autos ungesehen?

Was noch vor wenigen Jahren ausgeschlachtet wurde steht heute für 10-20t€ beim Fähnchenhändler.

Wenn der Fall vor Gericht landet, dann wird festgestellt, dass das Wohnmobil dem Alter entsprechend Mängel aufweist. Vielleicht wird der Wert etwas gemindert, da eine zugesicherte Eigenschaft (Kühlschrank) nicht entsprechend der Angabe funktioniert.

Ich würde versuchen mit dem Händler eine Lösung zu finden. Anwalt, Gericht,… bringt nur Aufreibung und Kosten.

Gruß Grandeur

scubafat am 26 Sep 2021 10:51:34

Ich würde in den sauren Apfel beißen, alles reparieren und mich dann an dem WoMo erfreuen und schöne Reisen unternehmen.

bhomburg am 26 Sep 2021 11:28:32

Grandeur hat geschrieben:Wenn der Fall vor Gericht landet, dann wird festgestellt, dass das Wohnmobil dem Alter entsprechend Mängel aufweist. Vielleicht wird der Wert etwas gemindert, da eine zugesicherte Eigenschaft (Kühlschrank) nicht entsprechend der Angabe funktioniert.


Das ist die mit Abstand beste Antwort hier.
Vor Gericht kann das so oder so ausgehen. Es gibt zig Urteile in die eine, aber auch zig Urteile in die andere Richtung, wobei ich bei den deutlich fünfstelligen Summen die im heutigen Markt für solche Mobile die vor zwei, Jahren noch für ein Viertel bis ein Drittel davon zu haben warnen üblicherweise verlangt und leider auch bezahlt werden zwar wohl tendenziell eher von einem verbraucherfreundlichen Richter ausgehen würde, aber garantiert ist das eben nicht.
Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich da gar nichts machen. Da entstehen Kosten die in keinem Verhältnis zu Aufwand und Risiko stehen.

Ich würde versuchen mit dem Händler eine Lösung zu finden. Anwalt, Gericht,… bringt nur Aufreibung und Kosten.


Genau.
Ich würde dem Händler einen auf Gas und 220 V funktionierenden Kühlschrank aus den Rippen leiern. Denn das ist ein Mangel der eine klar im Kaufvertrag zugesichert Eigenschaft nicht erfüllt. Schauen was es kostet den Kühlschrank zu ersetzen (zwischen 750 und 1000 Euro, je nach Grösse) und damit bewaffnet den Händler mit einer Preisnachlassforderung um diesen Betrag kommen.

Bergbewohner1 am 26 Sep 2021 14:02:11

Es fallen nur technisch relevante Teile unter Gewährleistung, auch bei einem Bastlerfahrzeug kann der Händler die Gewährleistung/Sachmängelhaftung nicht ausschließen.
Nur auf technische Mängel die im Kaufvertrag stehen, kann er nicht in die Pflicht genommen werden.
So fallen zum Bsp. undichte Fenster, defekte Schubladen, Wasserpumpe,etc nicht darunter.
Motorölfeucht steht im Vertrag, wenn das Getrieb defekt ist und wurde nicht als Mangel angegeben, dann ist der Händler in der Pflicht.
Mit dem Bastlerfahrzeug hat meine Iveco Werkstatt durch, hat einen Multicar als Bastlerfahrzeug verkauft, Motor defekt, war nicht exblizit erwähnt, haben Prozess verloren-wie es eventuell auch der Richter sieht.

Bergbewohner1 am 26 Sep 2021 14:02:35

Es fallen nur technisch relevante Teile unter Gewährleistung, auch bei einem Bastlerfahrzeug kann der Händler die Gewährleistung/Sachmängelhaftung nicht ausschließen.
Nur auf technische Mängel die im Kaufvertrag stehen, kann er nicht in die Pflicht genommen werden.
So fallen zum Bsp. undichte Fenster, defekte Schubladen, Wasserpumpe,etc nicht darunter.
Motorölfeucht steht im Vertrag, wenn das Getrieb defekt ist und wurde nicht als Mangel angegeben, dann ist der Händler in der Pflicht.
Mit dem Bastlerfahrzeug hat meine Iveco Werkstatt durch, hat einen Multicar als Bastlerfahrzeug verkauft, Motor defekt, war nicht exblizit erwähnt, haben Prozess verloren-wie es eventuell auch der Richter sieht.

Maxx81 am 26 Sep 2021 15:36:15

Herzlichen Dank für Eure Kommentare.
Ich vertraute dem Händler, dass er mir Mängel nennt wie ich es von einer ehrlichen Person erwarte. -> Lebenserfahrung
Anbei der Vertrag wie erbeten.

Rechtsstreit möchte ich vermeiden da dieser nur Zeit und Nerven kostet .

WomoToureu am 26 Sep 2021 16:16:28

Maxx81 hat geschrieben:..Aufgrund des hohen Alters, der hohen km und des Allgemeinzustandes wird das WoMo ohne Garantie u. ohne Gewährleistung als Bastler-Fahrzeug verkauft".Welche Frist darf ich ihm dafür setzen?


Aus meiner Sicht kannst Du beliebige Fristen setzen, da der Verkäufer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf die Fristsetzung reagieren würde.

Aus meiner Sicht hat er ausreichend deutlich gemacht, dass das 30 Jahre alte Wohnmobil ohne jede Gewährleistung und Garantie verkauft wird und ausschließlich etwas für ein Bastler ist, der selbst das Fahrzeug in Ordnung bringt.

Gern kannst Du austesten ob ein Richter das so oder so sieht, aber ich denke das er dies so sieht wie ich.

Maxx81 am 26 Sep 2021 16:48:03

Vielen Dank für Rückmeldungen, habe zu sehr auf Aussagen d. Verkäufers vertraut. :oops:
Anbei Kaufvertrag.

Nach bergbewohner1 sollten Mängel (Wasserpumpe, Kühlschrank) behoben werden. Bei Probefahrt funktionierten Gänge, erst nach 500km gabs Probleme.

xiquadrat am 26 Sep 2021 16:52:51

WomoToureu hat geschrieben:Gern kannst Du austesten ob ein Richter das so oder so sieht, aber ich denke das er dies so sieht wie ich.

zumindest kennt der Richter bei seiner Entscheidung - ganz im Gegensatz zu dir - dann alle relevanten Umstände des Geschäfts ;)

Beispielsweise ob das Bastlerfahrzeug bereits als solches angeboten wurde, oder erst im schriftlichen Kaufvertrag zu einem solchen wurde, und nicht zuletzt, ob der Preis dann auch das Bastlerfahrzeug widerspiegelt... und noch so einiges mehr...

Meinungen kann man ja haben, aber wenn sie dann so vollständig auf einer unzureichenden Datenlage beruhen (etwa wie die Darstellung des Händlers ist ...), dann ist's halt einfach heisse Luft.

Pechvogel am 26 Sep 2021 18:46:28

Maxx81 hat geschrieben:…Im Urlaub kamen nun einige Mängel ans Licht. So funktioniert der Kühlschrank weder mit 12V/220V noch mit Gas, der 3. Gang kracht beim Einkuppeln (Synchronisation), im Duschbereich gibt es Fugen durch die Wasser in den Unterboden läuft und die Wasserpumpe war defekt und musste ersetzt werden...


Das der Kühlschrank nicht richtig funktioniert steht schon im Kaufvertrag. Ich schätze mal ein Richter würde hier nicht sagen dass wenn er auf 12V nicht funktioniert dann muß 230V und Gas aber gehen.
Nicht i.O. ist nicht i.O.

Dann hat der 30 Jahre alte FIAT über 250.000km gelaufen und Du reklamierst „Geräusche“ beim Schalten in den 3.Gang? Rein geht er aber und springt auch nicht raus?

Die Fugen in der Dusche sind bestimmt auch nicht plötzlich morgens vor der Fahrt gerissen?!
Die Risse waren doch beim Kauf / bei der Besichtigung schon da!?!
Würdest Du auch reklamieren wenn am Kotflügel „plötzlich“ Kratzer wären?
Trocken bzw „nicht faul“ ist der Unterboden aber??

Die Wasserpumpe, die nicht funktioniert / bzw nicht funktionierte, die könnte ein Fall für eine Gewährleistung/ Sachmängelhaftung sein.


Bei den angeführten Mängeln hättest Du vielleicht besser ein Neufahrzeug gekauft!!
Da passt bei Auslieferung zwar auch nicht unbedingt alles aber alles Seiten ist klar welchen Zustand das Womo haben sollte / muß!




Grüße
Dirk

nap1d am 26 Sep 2021 19:17:46

Infos von der Seite Stiftung Warentest: --> Link Auch wenn es sich auf private bezieht ist es aufschlussreich!

Kurz: Als Verkäufer sollte man folgendes ergänzen:

Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.

Wenn man regelmäßig verkauft (was bei einem gewerblichen ja gegeben ist) wird ein höherer Maßstab angelegt.

Es besteht bei einem gewerblichen Verkäufer daher eine gute Chance, dass der Ausschluss unwirksam ist und damit die volle Gewährleistung für 2 Jahre! gilt- das halte ich für wesentlich zielführender als Diskussionen, was denn nun ein Bastelerfahrzeug ist. Ich muss gestehen, dass das Formular irgendwie nicht so richtig professionell aussieht, so was habe ich im gewerblichen Bereich schon länger nicht gesehen.

Wie immer: Vor Gericht und auf hoher See... Wenn du eine Rechtschutz hast könntest du was versuchen.

Tinduck am 26 Sep 2021 19:18:01

Ist doch ganz einfach :D

Die im Kaufvertrag aufgeführten Mängel waren beim Kauf bekannt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Bastlerfahrzeug-Klausel kann sich der Händler stecken, wenn der Ausschluss von Gewährleistung bei einem Verkauf an eine Privatperson so einfach wäre, stände das bei jedem Gebrauchtfahrzeug im Vertrag. Ein Händler kann die Gewährleistung für ein fahrbereites Fahrzeug nicht allgemein, sondern nur für explizit genannte Defekte ausschliessen, auch wenn er ‚Bastlerfahrzeug‘ oder ‚Schrottlaube‘ in den Vertrag schreibt.

Ob du aus so einem ‚Gebrauchtwagenprofi‘ allerdings irgendeine nennenswerte Ersatzleistung rausholen kannst (für die zusätzlichen Mängel) ohne rechtlichen Beistand, wage ich zu bezweifeln.

Also entweder Rechtsanwalt oder selbst reparieren, als Lehrgeld verbuchen und Spass damit haben.

bis denn,

Uwe

WomoToureu am 26 Sep 2021 20:06:56

nap1d hat geschrieben: als Diskussionen, was denn nun ein Bastelerfahrzeug ist.


--> Link

Zitat: Für die zulässige Bezeichnung eines Autos als “Bastlerfahrzeug” hat die Rechtsprechung folgende Voraussetzungen aufgestellt: Das Fahrzeug muss sich in einem Zustand befinden, der eine sichere und reibungslose Teilnahme am Straßenverkehr unmöglich macht. Das Fahrzeug muss erhebliche Schäden und Mängel aufweisen.

Zitat Stiftung Warentest dazu:
Ein Mangel liegt nämlich nur dann vor, wenn die Ware schlechter ist, als der Käufer es erwarten durfte. Typische Gebrauchs­spuren lösen daher in der Regel keine Sach­mangelrechte aus, sofern der Verkäufer gebrauchte Gegen­stände nicht als neu oder neuwertig anpreist. Weiß der Verkäufer allerdings, dass die Ware nicht oder nur einge­schränkt brauch­bar ist, muss er das deutlich machen.

Dies alles hat der Verkäufer aus meiner Sicht ausreichend gemacht, mit dem Begriff Bastlerfahrzeug.
Ich bin auch der Ansicht, dass bei der Bezeichnung Bastlerfahrzeug eine Analyse und genaue vollständige Beschreibung der Mängel nicht notwendig ist.

Fazit: Ich habe den Eindruck, dass dem TE hier unrealistische Hoffnungen gemacht werden. Wie ich schon schrieb, er kann es drauf ankommen lassen, aber Changen sehe ich da nicht. Meine Meinung dazu.

xiquadrat am 26 Sep 2021 20:34:26

WomoToureu hat geschrieben:Dies alles hat der Verkäufer aus meiner Sicht ausreichend gemacht, mit dem Begriff Bastlerfahrzeug.
Ich bin auch der Ansicht, dass bei der Bezeichnung Bastlerfahrzeug eine Analyse und genaue vollständige Beschreibung der Mängel nicht notwendig ist.

das Fahrzeug wurde doch ausdrücklich als fahrbereit mit noch laufendem TÜV verkauft. Kein im Vertrag aufgeführter Mangel stellt für den Laien erkennbar das sichere Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr in Frage (ölfeuchter Motor kann auch ein geringer Mangel sein). Die Qualifzierung als Bastlerfahrzeug ganz unspezifiziert aufgrund des Alters und der km Leistung wird wohl nicht reichen.

Aber darum geht's ja auch gar nicht. Es geht um die Gesamtumstände des Kaufs. Vielleicht hat der Verkäufer ja von Beginn an darauf hingewießen, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, bzw. für einen frischen TÜV umfangreiche Reparaturen notwendig werden. Wissen wir doch überhaupt nicht. Und diese Umstände werden wir hier auch nicht klären, auch wenn wir noch so meinungsstark sind ;)

leverkusen3 am 26 Sep 2021 20:53:17

Hallo Maxx

An ein historisches Fahrzeug musst du anders herangehen, als an einen normalen Gebrauchtwagen.
Die Energie, die du in Rechtsanwalt und Ärger mit dem Verkäufer steckst, ist verloren und kostet dich wertvolle Urlaubszeit.

Das Reparaturen notwendig waren, wusstest du vorher. Investiere die Zeit und das Geld in dein Auto. Erfreue dich an jedem Defekt, den du selbst in Ordnung gebracht hast, am Ende wirst du dein Schätzchen lieben und bei jedem neuen Fehler wirst du bereits die Lösung wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

nap1d am 26 Sep 2021 21:24:33

WomoToureu hat geschrieben:Dies alles hat der Verkäufer aus meiner Sicht ausreichend gemacht, mit dem Begriff Bastlerfahrzeug.
Ich bin auch der Ansicht, dass bei der Bezeichnung Bastlerfahrzeug eine Analyse und genaue vollständige Beschreibung der Mängel nicht notwendig ist.


Ne, der Witz ist, wenn der Gewährleistungsauschluss an sich nicht wirksam ist, dann ist alles andere hinfällig. Dann kann da 10x "Bastlerfahrzeug" stehen, hilft ihm nicht mehr da nicht wirksam. Und die Gerichte sind tendenziell eher Verbraucher orientiert.

Dann kann er nur noch eine Reparatur der beschriebenen Mängel abwehren, und die sind ja überschaubar. Selbst bei dem Kühlschrank wird es eng, weil wie oben schon geschrieben: Hätte er einfach nur "Defekt" in den Vertrag geschrieben, wäre er raus der TE müsste beweisen, dass er gesagt hat, auf 230v geht. Aber wenn er jetzt auch auf Gas und 230v nicht mehr geht wird es eng.

Der TE war äußerst blauäugig, und ich bin mir nicht sicher, wie fair es dem Verkäufer gegenüber ist, jetzt so dagegen anzugehen. Das kann und will ich nicht beurteilen.

Wenn ich an Stelle des TE wäre würde ich ohne Rechtschutz €260 in die Beratung bei einem versierten Fachanwalt stecken. So wie das klingt ist das Womo fertig, das einzig sinnvolle erscheint mir, es abzuschreiben. Ich weiß nicht, ob der TE das kann.

Mit Rechtschutz wäre meine Vermutung, dass man, einen langen Atem und die Zahlungsfähigkeit des Verkäufers vorausgesetzt, ganz gute Karten hat. Aber das ist nur meine persönliche Meinung, die Richterin kann das ganz anders sehen.

Vorsicht: Ich bin auch kein Jurist, und das hier kann keine juristische Beratung sein. Dazu muss der TE zum Anwalt, und das schnell! Kurzes googlen ergab zwei Kanzleien, die von sich behaupten, auf Wohnmobile spezialisiert zu sein, auch hier im Forum wird man fündig. Ich glaube nicht, dass der TE vom Verkäufer was erwarten kann, der wird der Meinung sein, mit dem Hinweis "Bastelfahrzeug" aus dem Schneider zu sein.

nap1d am 26 Sep 2021 21:31:16

Ach ja, als was stehst du eigentlich im Vertrag? Als Privatperson oder als Gewerbetreibender? Bei letzterem wäre alles vorgesagte egal, unter Gewerbetreibenden ist es recht einfach möglich Ansprüche auszuschließen. Hatte ein Kollege mal, "brauchte" einen billigen Geländewagen für die Jagd, im Vertrag stand, dass der Verkauf zwischen Gewerbetreibenden stattfindet. Wenn du so was unterschreibst ist der Händler vermutlich raus. Meinem Kollegen war das egal, er hatte den Totalverlust einkalkuliert.


(Der Wagen ist 2 Jahre später nochmal über den TÜV gegangen. Danach habe ich die beiden aus den Augen verloren.)

WomoToureu am 26 Sep 2021 22:58:46

xiquadrat hat geschrieben:das Fahrzeug wurde doch ausdrücklich als fahrbereit ..ölfeuchter Motor ... Gesamtumstände des Kaufs.. diese Umstände .. noch so meinungsstark ...

Da bin ich ganz bei Dir, der TE ist offenbar nicht bereit den genauen Verlauf und das Angebot das wahrscheinlich im Fahrzeug lag zubeschreiben. Wir wissen weder ob der Verkäufer, noch der Käufer als Gewerbliche oder Private Personen auftraten.

Wir wissen es ist ein Unfallfahrzeug, dass auch in der Vermietung war, also abgeranzt mit 30 Jahren ausdrücklich als Bastlerfahrzeug mit 1/4 Millionen Kilometer verkauft wurde.

Wir wissen das wir nur den Käufer gehört haben, was dieser gesagt hat, sicherlich wird der Verkäufer auch etwas dazu gesagt haben und sicherlich wird dies, gewesen sein, dass das Wohnmobil altersgemäß völlig verschlissen ist und nur von einem Bastler möglicherweise noch genutzt werden kann. Es kann fahren, auch mit der Ölfeuchte ist damit aber nicht mehr verkehrssicher kommt so auch nicht mehr durch die Hauptuntersuchung.

Wir wissen auch das wir Meinungsstark sind und jeder unsere eigene Meinung sagen dürfen. Ich finde es interessant zu lesen, wie einige das sehen, aber wenn ich mir vorstelle wie die fiktive Rechtsschutzversicherung das sieht und ein fiktiver Richter....

Ich denke das beide den Kopf schütteln werden über soviel Frechheit erst so ein Fahrzeug zu kaufen und dann angeweint zu kommen, dass es nicht im Neuwagenzustand ist und MÄNGEL hat. Ist ja erst 30 Jahre, 250 tsd km gelaufen, Unfallfahrzeug mit Vermietungsleben usw. :D :D :D

Ich denke es ist genau in dem Zustand in der der Käufer es gekauft hat und sicherlich hätte er alles sorgfältig prüfen können, wenn er dies gewollt hätte. Das Fahrzeug ist genau in dem Zustand wie man es erwarten kann.

xiquadrat am 27 Sep 2021 01:40:46

WomoToureu hat geschrieben:Ich denke das beide den Kopf schütteln werden über soviel Frechheit erst so ein Fahrzeug zu kaufen und dann angeweint zu kommen, dass es nicht im Neuwagenzustand ist und MÄNGEL hat. Ist ja erst 30 Jahre, 250 tsd km gelaufen, Unfallfahrzeug mit Vermietungsleben usw. :D :D :D

dazu kann man ja nun stehen wie man will. Darum geht's aber doch überhaupt nicht in dem thread hier. Es geht darum, ob der Verkäufer mit der Deklaration des Fahrzeugs als 'Bastlerfahrzeug' im verschriftlichten Teil des Vertrages seine gesetzliche Gewährleistungspflicht wirksam ausschließen konnte. Und um das zu beurteilen, müssen eben die Gesamtumstände herangezogen werden, was wir hier nicht können.

Klar ist allerdings auch, dass die Klassifizierung als 'Bastlerfahrzeug' nicht im beliebigen Ermessen des Verkäufers steht, schon gar nicht bei einem fahrbereiten Fahrzeug, wenn sie nur allgemein mit der Laufleistung und dem Alter des Fahrzeugs begründet wird. Das würde nämlich bedeuten, dass ab einem bestimmten Alter oder einer bestimmten Laufleistung die gesetzliche Gewährleistungspflicht grundsätzlich ausgeschlossen werden könnte. Hätte der Gesetzgeber dies so gewollt, würde es auch so im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Und genau deshalb kommt's eben auf die genauen Umstände des Einzelfalles an :)

Trollo am 27 Sep 2021 07:43:07

Moin

Bezeichnungen wie „Bastlerfahrzeug“, „Bastlerauto“ oder „zum Ausschlachten“ führen beim Gebrauchtwagenverkauf von Händlern an Verbraucher regelmäßig nicht zum Ausschluss der Gewährleistung. Das gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug in Wahrheit zum normalen Gebrauch gekauft wurde.

Ausnahmen hiervon sind lediglich beim Verkauf von Händler zu Händler oder von Verbraucher zu Verbraucher denkbar.

Gruß
Michael

Pechvogel am 27 Sep 2021 08:07:24

xiquadrat hat geschrieben:...Es geht darum, ob der Verkäufer mit der Deklaration des Fahrzeugs als 'Bastlerfahrzeug' im verschriftlichten Teil des Vertrages seine gesetzliche Gewährleistungspflicht wirksam ausschließen konnte...


Nö, sorry, aber darum geht es auch nicht!
Es geht darum ob der Käufer wegen dem nicht funktionierenden Kühlschrank, den Rissen in der Duschverkleidung, der defekten Wasserpumpe und dem "krachenden" 3. Gang Ansprüche gegen den Verkäufer stellen kann.

Und vor Gericht klagen wollte er nicht.
Maxx81 hat geschrieben:...Rechtsstreit möchte ich vermeiden da dieser nur Zeit und Nerven kostet .


Wobei wir bei der sehr einseitigen Diskussion, der Verkäufer schreibt hier ja vermutlich nicht, nicht wissen wie viel bzw welches Fachwissen der Käufer hat.
Einen Kühlschrank auf Gas zu betreiben haben hier schon ganz andere nicht hinbekommen. Vielleicht ist in dem Womo, um das es hier geht, ja ein Crashsensor verbaut?
Oder es ist, ganz schnöde, einfach nur der Absperrhahn zu?
Einen "Riss" in der Duschverkleidung hatte mein Womo beim Kauf vom Händler auch. Wurde von ihm aber absolut fachmännisch und fast unsichtbar mit "Silikon" versiegelt.
Und wenn das 30 Jahre alte Womo vom TE unten nicht marode ist, kann die Undichtigkeit nicht gravierend oder noch nicht von langer Dauer sein.




Grüße
Dirk

rogers am 27 Sep 2021 08:15:13

Leider ist es heute ja die Regel, irgendwie alles über einen Anwalt zu klären und dadurch viele Menschen in Lohn und Brot zu halten.
Warum nicht einen Kompromiss vorschlagen, so in die Richtung.
Das Fahrzeug wurde für x Tage im Urlaub genutzt, dafür könnte doch pro Tag 50 Euro (Virtueller Mietpreis) vom Kaufpreis abgezogen werden und der Händler nimmt das Fahrzeug für diesen Restwert zurück.

Aus eigener Erfahrung kann ich, für ein bei mir seit 2019 laufendes Gerichtsverfahren sagen, mein Anwalt hat es Anfang 2019 als ganz klare Sache eingestuft und ich bin im Recht, nützt mir aber wenig, da die Gerichte vollkommen überlastet sind.
Da ich das betroffene Wohnmobil nicht verändern darf steht dieses seit 2019 unangemeldet und versichert rum und ich habe mir ein neues Wohnmobil gekauft.

Wer sich diesen ganzen Ärger und Stress antun will, kann es ja vor Gericht probieren, nur dafür sollte es sich am Ende auch lohnen und nicht nur Lebensfreude und Zeit rauben.

Gruß
Roger

Trashy am 27 Sep 2021 09:11:14

Maxx81 hat geschrieben:Herzlichen Dank für Eure Kommentare.
Ich vertraute dem Händler, dass er mir Mängel nennt wie ich es von einer ehrlichen Person erwarte. -> Lebenserfahrung


:klatschen: :klatschen: :klatschen: :klatschen: :klatschen:

Entschuldige bitte. Aber der war wirklich ausgezeichnet!!!
Gebrauchtwagenhändler und Ehrlichkeit. Diese Gleichung geht nur sehr selten auf.
Einen Rechtsstreit würde ich nur mit einer Versicherung riskieren.
Ansonsten bin ich bei dir und würde das unter Lebenserfahrung abheften.
Jetzt ab zum ADAC und ein Gebrauchtgutachten erstellen lassen um den tatsächlichen Reparaturumfang einschätzen zu können.
Die Wiederherstellung muss sich irgendwie noch lohnen.
Danach ran ans Werk.
Dann kann das Auto noch viele Jahre Spaß machen.

xiquadrat am 27 Sep 2021 12:37:23

Trollo hat geschrieben:Bezeichnungen wie „Bastlerfahrzeug“, „Bastlerauto“ oder „zum Ausschlachten“ führen beim Gebrauchtwagenverkauf von Händlern an Verbraucher regelmäßig nicht zum Ausschluss der Gewährleistung. Das gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug in Wahrheit zum normalen Gebrauch gekauft wurde.

es gibt ja einige Konstellationen, die bemüht werden, um der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu entkommen. Da wäre das 'Bastlerfahrzeug', der Verkauf 'nur an Gewerbetreibende', der Verkauf 'nur für den Export', oder der beliebte 'Verkauf im Kundenauftrag'. All dies *kann* dazu führen, dass tatsächlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers ausgeschlossen werden kann. Nämlich dann, wenn das Geschäft tatsächlich so wie beschrieben beschaffen ist.

Stellt sich jedoch bei der Prüfung der Gesamtumstände des Geschäfts heraus, dass das tatsächliche Geschäft einem normalen Gebrauchtwagenverkauf entspricht, und diese Konstruktionen ausschließlich zur Umgehung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht gewählt wurden, gelten auch die gestzlichen Gewährleistungspflichten wie beim normalen Gebrauchtwagenverkauf.

Entscheidend dabei ist wie die tatsächlichen Umstände des Geschäfts sind, nicht wie es im Kaufvertrag deklariert wird.

fomo am 27 Sep 2021 15:39:49

Maxx81 hat geschrieben:"Motorölfeucht, Kühlschrank kühlt nicht mit 12V, keine Dieselheizung. Aufgrund des hohen Alters, der hohen km und des Allgemeinzustandes wird das WoMo ohne Garantie u. ohne Gewährleistung als Bastler-Fahrzeug verkauft". Gleichzeitig aber auch: „Das Fahrzeug ist fahrbereit.“

Das sind doch jetzt zugesicherte Eigenschaften:
- Der Motor ist ölfeucht
- Kühlschrank kühlt nicht mit 12V
- Das Fahrzeug hat keine funktionierende Dieselheizung
- das Fahrzeug hat eine hohe km-Leistung und ist alt

Was erwartet ihr? Dass ein altes, schrottreifes Auto nur durch den Verkauf durch einen Händler in einen Neuzustand kommt?
Das ist dann die Kehrseite der ach so verbraucherfreundlichen Gesetzgebung: Die Händler lehnen es üblicherweise ab, solche Fahrzeuge anzukaufen. Da bleibt nur noch verschrotten.

Tinduck am 27 Sep 2021 15:52:48

fomo hat geschrieben:Das ist dann die Kehrseite der ach so verbraucherfreundlichen Gesetzgebung: Die Händler lehnen es üblicherweise ab, solche Fahrzeuge anzukaufen. Da bleibt nur noch verschrotten.


Mir war noch gar nicht aufgefallen, dass man Fahrzeuge nur an Händler verkaufen kann.

Privat ist der Verkauf von alten Möhren überhaupt kein Problem, wenn man ehrlich die bekannten Mängel im Kaufvertrag auflistet und dann (zulässigerweise) als Privatperson wirksam die Gewährleistung für neu auftretende bzw. unbekannte Mängel ausschliesst.

bis denn,

Uwe

topolino666 am 27 Sep 2021 16:06:16

Zusammenfassung:
- so richtig "professionell" handelte das Autohaus nicht (im Sinne eines 'gerichtsfesten' Vertrages).
- uns fehlen zur weiteren Bewertung Details (z.B. trat der Käufer als Privatperson oder gewerblich auf)
- Diskussion ohne TE ist doof! ;-)

goorooj am 27 Sep 2021 16:07:53

Ich habe 2008 auch mal so einen gekauft. Baujahr 1989, J5 mit 156.000 kilometern, alles im Eimer. Bastlerfahrzeug. Hat auch eine Getriebe-generalüberholung gebraucht ( wenn du das vorhast, Fiat Most in Kitzingen ist DIE Adresse dafür... ich habe ein Jahr gesucht bis ich den gefunden habe... der hatte noch Spendergetriebe und hat zusammen mit meinem und Neuteilen daraus ein neues gebaut). Ich musste auch den halben Aufbau komplett erneuern.

Für den habe ich 2500 Euro hingelegt und ungefähr nochmal 8000 bis er wieder absolut in Ordnung war. Die Zeit nicht gerechnet... Aber der wurde wieder echt schnuckelig.
Dann ist mir in Spanien ein Rentner reingefahren. Von der Versicherung gabs den Zeitwert... also etwa die Hälfte von dem was ich inverstiert habe. Ohne meine Zeit.

Mein Tip:
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast: Versicherung abklären ob die das übernehmen ( also ob du Erfolgschancen hast ). Wenn ja, Anwalt.
Ansonsten... da kannst du für Anwälte jetzt noch eine Menge gutes Geld dem Schlechten hinterherwerfen.

Die Frage ist: hast du Zeit, Geschick, Platz und Ausdauer das Ding wieder gangbar zu machen? So einen Kühlschrank kann man vielleicht wieder in Gang bringen ( hat bei meinem auch funktioniert), ebenso den Rest.
Getriebe wirst du ein neues brauchen, aber auch das ist machbar. Ist halt alt, sowas ist zu erwarten...
Selbst wenn das Getriebe nicht kaputt gewesen wäre, die alten Fiatgetriebe waren zu windig für das Gewicht und gingen irgendwann kaputt, irgendwann erwischt es bei diesen Kilometerzahlen jeden. Mach das neu, gleich neue Kupplung, alle Dichtungen dann ist Ruhe. Vielleicht ist es der Simmerring vom Getriebe der undicht ist, und wenn der Motor eh raus ist für den Getriebewechsel und abgedichtet werden muss, mach gleich alles neu und ordentlich. Zahnriemen wird er ja auch brauchen... dem würde ich keinen Meter vertrauen.

Lass doch mal die dekra/TÜV/Güs draufschauen und Gebrauchtwagengutachten machen.
Dann weisst du was fehlt.

Das schöne bei den alten Fiat ist, dass die relativ einfach aufgebaut sind und simpel wiederherzustellen sind, wenn das durch ist hast du wieder eine Weile Spass damit.
Und dann kannst du weiterdenken.

Du kannst das Ding auch irgendwo über den Winter in Bosnien in einer Werkstatt abstellen ( zurück gehts mit dem Flixbus ) und im Sommer "neu" wieder abholen. Ducato können die. Karosseriearbeiten eh, die machen aus 3 Wracks einen Neuwagen. Ein Bekannter hat einen alten Mercedes Transporter so auf H-Kennzeichen trimmen lassen, mit neuer "Originalfarbe"..
Und du kommst da ziemlich billig davon.

Und nimm dich vor spanischen Rentnern in acht.

BOWO am 27 Sep 2021 16:29:14

Jetzt mal ehrlich: Wer glaubt denn ernsthaft, ein 30 Jahre altes Wohnmobil ohne Fehler kaufen zu können? Bei dem Alter gibt es immer Defekte, Undichtigkeiten und diverse technische Probleme. Kein Fahrzeug hält ewig, auch kein Wohnmobil. Wenn dnn der Preis noch entsprechend günstig war wird jeder nomal denkende Mensch akzeptieren, dass es ein "Bastlerfahrzeg" und Ersatzteillager ist. Man sollte halt bei so alten Fahrzeugen immer einen Teil Reparaturkosten einrechnen. Ich würde kein Geld verschwenden jetzt nachträglich juristisch mich mit dem Altautohändler anzulegen denn er hat die wesentlichen Mängel aufgeführt und ausdrücklich das Teil auch als Bastlerfahrzeug bezeichnet.

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