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Zulassung 21 Abgasnorm Ducato Euro 6d temp


HoWe1909 am 20 Feb 2021 11:01:00

Hallo zusammen,
cih bin ein wenig verwirrt. Unser Kawa auf Fiat Ducato (140PS/ Euro6dTemp) kommt im Frühjahr und gerade habe ich gelesen, dass die 6dTemp-Norm nicht mehr ausreicht, um 2021 ein Fahrzeug zuzulassen. Hat hier jemand ein ähnliches Problem oder kann Licht ins Dunkel bringen?

Danke
Horst

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Jagstcamp-Widdern am 20 Feb 2021 11:04:55

das ist doch das prob deines händlers - oder :?:

alleswirdgut
hartmut

rolf51 am 20 Feb 2021 11:09:30

Hallo Horst,
bitte um den Nachweis! Was ist dort über 6dTemp geschrieben?

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chrisc4 am 20 Feb 2021 11:20:59

Im Zweifeltsfall gibt es dafür eine Ausnahmegenehmigung, dein Händler regelt das (hoffentlich) für dich.

Gruß
Hans

nkag16 am 20 Feb 2021 12:33:44

Wohl dem, der einen solchen Händler hat.
Meine Erfahrungen mit fünf Händlern unterschiedlicher Entfernung (ab 30km) vom Wohnort sprechen eine andere Sprache. Keiner war bereit, für mich die Anmeldung eines Neufahrzeuges zu übernehmen.

HoWe1909 am 20 Feb 2021 12:53:15

rolf51 hat geschrieben:Hallo Horst,
bitte um den Nachweis! Was ist dort über 6dTemp geschrieben?


--> Link

nanniruffo am 20 Feb 2021 12:56:34

Ih glaube die Regelung ist etwas anders. Ab 1.1.2021 darf kein neuer "Fahrzeugtyp" mehr mit 6-d-temp zugelassen werden. D-h. Entwickelt ein Hersteller einen neuen "Fahrzeugtyp" und präsentiert er ihn nach dem 1.1.2021, muss dieser nach Euro 6d zertifiziert werden.

Erst ab 1.1.2022 muss jedes "Neufahrzeug" immer Euro 6d bei der Erstzulassung erreichen, auch wenn es eine ältere "Gesamttypzulassung hat.

Der Fahrzeugtyp des aktuellen Fiat Ducato hat aber bereits seit 2006 eine "Typgenehmigung" als Modell X250 (der facegeliftete X290, den auch der TE erhält) basiert immer noch auf dieser Typgenehmigung, weil er kein neuer "Fahrzeugtyp", sondern immer noch ein Modell X250 ist, nur halt facegeliftet). Damit kann er problemlos in 2021 zugelassen werden.

Tom

HoWe1909 am 20 Feb 2021 12:57:01

Ich habe kein Problem damit, mein Fahrzeug selber anzumelden. Das mache ich seit 30 Jahren so...
Aber rechtlich sollte es schon einwandfrei sein. Daher müssten doch alle Neuwagenkäufer eines Fiats, Citroens, Peugeots dasselbe Problem in diesem Jahr haben, denn alle genannten Fah´rzeuge verfügen "nur" über 6dTemp.

HoWe1909 am 20 Feb 2021 12:59:59

nanniruffo hat geschrieben:Ih glaube die Regelung ist etwas anders. Ab 1.1.2021 darf kein neuer "Fahrzeugtyp" mehr mit 6-d-temp zugelassen werden. D-h. Entwickelt ein Hersteller einen neuen "Fahrzeugtyp" und präsentiert er ihn nach dem 1.1.2021, muss dieser nach Euro 6d zertifiziert werden.
Tom


Danke Tom, ja, so könnte man es auch verstehen, wenn im oben verlinkten Artikel des ADAC nicht dieser Satz stünde:
"Die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM gilt seit 1. Januar 2020 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle und zukünftig für alle Erstzulassungen ab 1. Januar 2021. "

nanniruffo am 20 Feb 2021 13:01:39

kleine Ergänzung, denn der ADAC schreibt in seinem Artikel nur über PKW.

Die Normenvorschriften sind für leichte Nutzfahrzeuge etwas anders, in diesem Fall 1 Jahr nach hinten versetzt.

Tom

HoWe1909 am 20 Feb 2021 13:03:36

nanniruffo hat geschrieben:kleine Ergänzung, denn der ADAC schreibt in seinem Artikel nur über PKW.

Die Normenvorschriften sind für leichte Nutzfahrzeuge etwas anders, in diesem Fall 1 Jahr nach hinten versetzt.

Tom


Wo kann ich das nachlesen?

nanniruffo am 20 Feb 2021 13:09:59

bei Wikipedia.....

--> Link

Wenn die ADAC-Angabe auch für leichte Nutzfahrzeuge/Wohnmobile gelten würden, könnte in 2021 bis zum Sommer kein einziges aktuellen Modell von Fiat mehr neu zugelassen werden. Denn Fiat stellt die Modellreihe Ducato erst im Sommer nach dem Modellwechsel auf die neue Norm Euro 6d um. Alle in 2021 bis dahin produzierten Fiat Ducat haben nur Euro6 d.temp und wären also in 2021 garnicht zulassungsfähig.

Tom

Pechvogel am 20 Feb 2021 13:15:34

In solchen Fällen ( neue Abgasnorm ) gibt es für alle bis dahin produzierten aber nicht zugelassenen Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung des KBA ( in der die Fahrgestellnummern der einzelnen Hersteller aufgeführt sind ).
Die Ausnahmegenehmigungen können auf der Seite des KBA eingesehen werden, liegen den Strassenverkehrämtern aber auch vor.
Allerdings ist die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet!
Vorsicht daher bei günstigen Importen aus dem ( nicht europäischen ) Ausland.

Ansonsten ist ein nicht zulassungsfähiges Neufahrzeug, gekauft bei einem Händler in Deutschland, ein Grund den Kaufvertrag rückabwickeln zu lassen ( sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde ).




Grüße
Dirk

HoWe1909 am 20 Feb 2021 13:25:20

Danke Tom, danke Dirk!

Genau die Aussagen benötigte ich.

nanniruffo am 20 Feb 2021 13:54:03

In dem Wikipedia-Link kann man in der Gruppe der leichten Nutzfahrzeuge über 1706 Kg zul. Gesamtgewicht sehen, das hierfür die Normumstellung erst zum 1.1.2022 ansteht.

Unsere Wohnmobile werden zwar zulassungtechnisch als M1-Fahrzeuge, also Fahrzeuge zum Personentransport angesehen, für diese gilt aber vernünftigerweise die Abgasnormen der leichten Nutzfahrzeug, die schon immer etwas höhere Grenzwerte hatte.

Vernünftigerweise deshalb, weil diese Fahrzeuge (Wohnmobile) eben ähnlich, wie leichte Nutzfahrzeuge mit einem wesentlich höheren Gesamtgewicht durch die Welt gondeln, als PKW´s, also auch mehr Kraft aufwenden müssen, um dieses gegenüber PKW´s deutlich höhere Gewicht zu bewegen. Und deshalb dürfen sie hat auch ein wenig mehr die Umwelt belasten.Eben vernünftigerweise...... :razz:

Tom

p.s. : Dirk hat Recht, nach dem Stichtag, in diesem Fall dem 1.1.2022, können ebenfalls noch Fahrzeuge auch mit der dann nicht mehr aktuellen Nom zugelassen werden. Voraussetzung ist aber dafür, daß der Hersteller einen entsprechenden Antrag genau für diese Fahrgestellnummer (z.B. der dann noch vorhandenen unzugelassenen Händler-Lagerfahrzeuge) beim KBA gestellt hat. Die Frist erweitert sich dann für diese "Neuzulassungen" meist um noch einmal 4 bis max 6 Monate.

chrisc4 am 20 Feb 2021 15:07:15

nkag16 hat geschrieben:Wohl dem, der einen solchen Händler hat.
Meine Erfahrungen mit fünf Händlern unterschiedlicher Entfernung (ab 30km) vom Wohnort sprechen eine andere Sprache. Keiner war bereit, für mich die Anmeldung eines Neufahrzeuges zu übernehmen.


Die Hersteller bekommen vom KBA eine Liste mit Fahrzeugen mit Sondergenemigungen. Die Hersteller geben diese an die Händler weiter. Die Sondergenemigug gilt für einen festen Zeitraum und nur für die geleisteten Fahrzeuge.
Natürlich müss der Händler beim Verkauf die Sondergrnehmigung mit aushängen. Im festgelegten Zeitraum kann also dann das Fahrzeug problemlos zugelassen werden. Das ist bei Wohnmobilen seit Jahren gängige Praxis, da ja die Basisfahrzeuge oft schon viel früher an die Hersteller geliefert werden und die Zeitspanne für den Abverkauf zu gering wäre.

Gruß
Hans

Pechvogel am 20 Feb 2021 19:26:44

nkag16 hat geschrieben:Wohl dem, der einen solchen Händler hat.
Meine Erfahrungen mit fünf Händlern unterschiedlicher Entfernung (ab 30km) vom Wohnort sprechen eine andere Sprache. Keiner war bereit, für mich die Anmeldung eines Neufahrzeuges zu übernehmen.


Ein Händler meldet in der Regel mehrere Fahrzeuge gleichzeitig an oder ab.
D.h. er schickt einen seiner Mitarbeiter ( oder 'n Rentner auf 450,- €-Basis ) zum Straßenverkehrsamt, der dann nach zwei oder drei Stündchen wieder auf'm Hof ist.

Wie soll das gehen wenn das, für den Käufer, zuständige Straßenverkehrsamt mehr als 30km entfernt ist?
Da ist der Mitarbeiter nur für die eine Anmeldung drei bis vier Stunden unterwegs?!

Abmelden ist kein Problem. Das geht innerhalb Deutschlands bei jedem Straßenverkehrsamt.




Grüße
Dirk

nap1d am 20 Feb 2021 21:50:26

Pechvogel hat geschrieben:Ein Händler meldet in der Regel mehrere Fahrzeuge gleichzeitig an oder ab.
D.h. er schickt einen seiner Mitarbeiter zum Straßenverkehrsamt, der dann nach zwei oder drei Stündchen wieder auf'm Hof ist.
Wie soll das gehen wenn das, für den Käufer, zuständige Straßenverkehrsamt mehr als 30km entfernt ist?



Die meisten Händler nutzen Zulassungsdienste, und die haben normal mehrere Niederlassungen bzw. decken mehrere Kreise ab. Die wenigsten Händler machen das noch selbst. Hat mich bei der letzten Zulassung €20 extra gekostet, dafür fahre ich nicht mehr selbst, aber im Netz habe ich es nur teurer gefunden. War in dem Moment aber egal, Corona geschuldet waren einfach keine realistischen Termine zu finden und wir brauchten das Auto. Aber deswegen halte ich einen guten Kontakt zu meinem "Stammhändler", der macht dann auch was beim Fremdfabrikat möglich.
Unser Kreis deckt deutlich mehr als 30km Umkreis ab- von daher wundert mich das eher, dass die Entfernung ein Problem sein soll?

Jagstcamp-Widdern am 20 Feb 2021 22:41:23

ein üblicher zusatzposten in kaufverträgen für neu - kfz lautet "überführung und zulaszung"....
wenn der dealer "zulassung" rausstreicht soller die karre jmd anders verscheuern!

alleswirdgut
hartmut

kowelenzer am 05 Okt 2021 18:58:49

Hallo, ich hab eine Frage zu diesem Thema. Ich habe heute mein neues WOMO mit dem Fiat 140 Multijet Euro 6d-Temp zugelassen. Ist es richtig, das ich dann eine EURO 4 Plakette bekomme?
Viele Grüße
Udo

UweHD am 05 Okt 2021 20:47:16

[quote="kowelenzer"] …Ist es richtig, das ich dann eine EURO 4 Plakette bekomme?
Viele Grüße
Udo[/Quoten]
Du bekommst auf jeden Fall eine grüne Plakette.
Die dort aufgedruckte Zahl hat mit der Schadstoffklasse Euro“X“ erst einmal wenig zu tun.

kowelenzer am 05 Okt 2021 21:54:31

Okay, vielen Dank UweHD für die schnelle Antwort!!

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