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Garantie Sunlight V 66 Adventure


Eisenhase am 19 Okt 2021 09:54:56

Hallo
Wir besitzen seit November 20 einen Sunlight V 66 Adventure; wollten in diesem Jahr eigentlich 3-4 Monate nach Skandinavien. Es kam anders; wir waren nur ein paar Mal kurz unterwegs.
Die Garantie läuft bis Mai 2022. Ich würde deshalb gerne unser Fahrzeug vor der nächsten Saison bezüglich der Garantie durchchecken lassen.
Bisher gibt es Probleme mit dem
-Wasserdruck in der Dusche (da hab ich eine nette Rückmeldung aus dem Forum)
-am Spülbecken müßten ein paar Schrauben nachgezogen bzw. überprüft werden
-die Splinte der Dachfenster gehen oft raus
-die Halte-Elemente des Rollos hinterm Spülbecken (aus Kunststoff) fallen immer wieder raus.
Mehr konnte ich bislang nicht feststellen.
Gibt es andere Erfahrungen mit dem Sunlight V 66; worauf sollte ich noch achten bzw. gezielt die Werkstatt um Überprüfung bitten.
Bin für jede Info dankbar; sehe mich natürlich als Neuling auf dem Gebiet ;-)
LG
Hans

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DieselMitch am 19 Okt 2021 12:01:51

Moin.

Also, zur Begriffsfestlegung, das Ding heißt "Gewährleistung", die ist nämlich bei Neuware auf 2 Jahre festgeschrieben. Eine Garantie ist was freiwilliges vom Hersteller - oder Händler und somit dehnbar.
Aber das nur am Rande.

Das Einfachste wird sein, Du erstellst eine Liste mit den von Dir beobachteten Mängeln und schickst die an Deinen Händler, denn nur DER(!) ist für Dich Dein Ansprechpartner.

Dann machst Du mit dem einen Termin aus, wann Du das Fahrzeug bei ihm abstellen kannst, wenn es nicht weit ist - oder er das Fahrzeug bei größeren Entfernungen abholt.
Die Transportkosten gehen nämlich zu Lasten des Händlers (guggscht Du hier --> Link) "Gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen." (Zitat --> Link).

Ansonsten muss ich sagen, dass die Mängelliste nach einem Jahr wirklich kurz ist und die Mängel selber nicht gravierend.
Glückwunsch und viel Spaß mit dem WoMo weiterhin.

rkopka am 19 Okt 2021 13:10:44

DieselMitch hat geschrieben:Also, zur Begriffsfestlegung, das Ding heißt "Gewährleistung", die ist nämlich bei Neuware auf 2 Jahre festgeschrieben. Eine Garantie ist was freiwilliges vom Hersteller - oder Händler und somit dehnbar.

Wegen der Beweisumkehr ist die Gewährleistung aber inzwischen nur noch wenig nützlich, daher ist hier wohl wirklich die Garantie gemeint.

Das Einfachste wird sein, Du erstellst eine Liste mit den von Dir beobachteten Mängeln und schickst die an Deinen Händler, denn nur DER(!) ist für Dich Dein Ansprechpartner.

Außerdem lese ich es so, daß er eben noch keine Mängel beobachtet hat und wissen will, hinter welchem Stein er schauen (lassen) soll, ob doch was ist, bevor die Garantie vorbei ist.

RK

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wolfherm am 19 Okt 2021 14:46:57

Hallo RK,

die Garantie des Herstellers umfaßt garantiert nicht die meisten der oben genannten Fälle.

Eisenhase am 25 Okt 2021 09:36:10

Danke für eure Infos.
Ich werde mal mit dem Händler sprechen. Vielleicht ist er grundsätzlich bereit das Fahrzeug zu "Garantie-Ende" durchzuchecken. Ich denke er wünscht sich schon einen festen Kunden.

Tinduck am 25 Okt 2021 14:49:59

Eisenhase hat geschrieben:Danke für eure Infos.
Ich werde mal mit dem Händler sprechen. Vielleicht ist er grundsätzlich bereit das Fahrzeug zu "Garantie-Ende" durchzuchecken. Ich denke er wünscht sich schon einen festen Kunden.


So unwahrscheinlich ist das gar nicht. Bei VW z. B. (zumindest bei unserem Händler) wird man explizit kurz vor Gewährleistungsende aufgefordert, das Fahrzeug noch einmal zu einem Check zu bringen, um eventuelle Mängel auf Gewährleistung zu beseitigen. Keine Rede von Beweislastumkehr.

Wäre schön, wenn das im Womo-Bereich auch Schule macht.

bis denn,

Uwe

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