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Zoll-technischer Aufwand an CH D-Grenze


volki am 19 Okt 2021 14:53:52

bhomburg hat geschrieben:Hochoffiziell darf man bis zu 12x im Jahr mit einem unverzollten Fahrzeug für je max. drei Tage in die Schweiz einreisen.

Wenn wir schon beim Thema sind,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

1. Wer sein WoMo/PKW in Deutschland zur Reparatur bringt (solls ja geben :x ) und von der Werkstatt einen Ersatz-/bzw. Leihwagen erhält (Deutsche Nummer) sollte an der D/CH-Grenze beim CH-Zoll ein damals kostenloses Formular "beziehen" (meines war damals gelb), dann darf er mit dem unverzollten Auto mit D-Nummer , in der Schweiz fahren. Bei der Rückfahrt diese Formular wieder am CH-Zoll vorweisen, dann wird es "ausgetragen"

2. Ich habe eine CH-Wechselnummer. Damit ich zu Hause nicht mit dem D-Ersatzwagen fahren muss (KM-Beschränkung) nehme ich die Wechsel-Nr. mit nach Hause und fahre mit meinem 2. CH-Auto.
Einmal war ich unvorsichtig und der Deutsche Zöllner entdeckte das CH-Kontrollschild in der Tasche.
Warum + wieso?
Das gehe gar nicht, es dürfe kein "unverzolltes" CH-Fahrzeug +OHNE POLIZEI-NUMMER+ in Deutschland stehen, auch wenn das in der Werkstatt auf Privatgrund stehe.
Er verzichtet dann aber auf weitere "Massnahmen" und liess mich weiter fahren :mrgreen:

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UweHD am 19 Okt 2021 16:42:09

volki hat geschrieben: ...Einmal war ich unvorsichtig und der Deutsche Zöllner entdeckte das CH-Kontrollschild in der Tasche.
Warum + wieso?
Das gehe gar nicht, es dürfe kein "unverzolltes" CH-Fahrzeug +OHNE POLIZEI-NUMMER+ in Deutschland stehen, auch wenn das in der Werkstatt auf Privatgrund stehe...

Tja, die deutschen Behörden sind mit dem Thema "Wechselkennzeichen" nach wie vor überfordert :D

fschuen am 19 Okt 2021 17:27:02

volki hat geschrieben:Er verzichtet dann aber auf weitere "Massnahmen" und liess mich weiter fahren :mrgreen:


Da hast' mega Schwein gehabt. Die maximale Massnahme wäre gewesen, dass du das Fahrzeug hättest einführen müssen nach DE. Dann sind 15% auf den Zeitwert und 19% Märchensteuer fällig, auch dann, wenn das Fahrzeug danach wieder ausgeführt wird. Das ist eine böse Falle, wenn man meint, ein in der Schweiz eingelöstes Auto an EU-Freunde ausleihen zu wollen.

Gruss Manfred

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bhomburg am 21 Okt 2021 13:08:28

Die halbe Schweiz fährt mit ihren Autos nach D für Wartung/Reparaturen, das ist am Zoll Routine und was ganz anderes als es an Freunde zu verleihen die dann innerhalb von D/der EU damit rumfahren.
Die alle erst in den 2010er Jahren gebauten Glaspaläste in Weil am Rhein würden ohne Schweizer Kunden da nicht stehen...
Meistens lassen die einen einfach fahren weil sie keine Lust auf den Papierkrieg haben. Strenggenommen muss man das beim Zoll anmelden und es dann entweder als "Einfuhr zur vorübergehenden Verwendung" oder als "Einfuhr zur aktiven Veredelung" deklarieren. Bei letzterem ist eigentlich eine zollrechtliche Behandlung samt Sicherheitsleistung etc. erforderlich, wird aber meist nur in Extremfällen (wertvolle Fahrzeuge) gemacht.
Hier die Handlungsanweisung vom Zoll: --> Link

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