bhomburg hat geschrieben:Hochoffiziell darf man bis zu 12x im Jahr mit einem unverzollten Fahrzeug für je max. drei Tage in die Schweiz einreisen.
Wenn wir schon beim Thema sind,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
1. Wer sein WoMo/PKW in Deutschland zur Reparatur bringt (solls ja geben :x ) und von der Werkstatt einen Ersatz-/bzw. Leihwagen erhält (Deutsche Nummer) sollte an der D/CH-Grenze beim CH-Zoll ein damals kostenloses Formular "beziehen" (meines war damals gelb), dann darf er mit dem unverzollten Auto mit D-Nummer , in der Schweiz fahren. Bei der Rückfahrt diese Formular wieder am CH-Zoll vorweisen, dann wird es "ausgetragen"
2. Ich habe eine CH-Wechselnummer. Damit ich zu Hause nicht mit dem D-Ersatzwagen fahren muss (KM-Beschränkung) nehme ich die Wechsel-Nr. mit nach Hause und fahre mit meinem 2. CH-Auto.
Einmal war ich unvorsichtig und der Deutsche Zöllner entdeckte das CH-Kontrollschild in der Tasche.
Warum + wieso?
Das gehe gar nicht, es dürfe kein "unverzolltes" CH-Fahrzeug +OHNE POLIZEI-NUMMER+ in Deutschland stehen, auch wenn das in der Werkstatt auf Privatgrund stehe.
Er verzichtet dann aber auf weitere "Massnahmen" und liess mich weiter fahren :mrgreen:
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