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Hallo zusammen. Wir haben uns über die Herbstferien ein Wohnmobil ausgeliehen. Während der Fahrt kam es auf engen Straßenabschnitten ein Mal dazu das wir sehr nah an Herunterhängenden Bäumen vorbei fahren mussten und die Äste an der Seite Kratzer hinterlassen haben. Ist so ein Schaden ausreichend das der Vermieter die Kaution einbehalten darf? Ja, und nach Reparatur muss er eine Endabrechnung vornehmen. Habe ich auch schon erlebt. Aber ohne Endabrechnung. Er hat einfach behauptet, das ist die Wertminderung. Wie auch immer, ich denke da lohnt kein Rechtsstreit, der Schuss geht dann nach hinten los. Hubert Das heißt ich muss vorher die Strecke abfahren um zu wissen ob dort Äste herunter hängen oder nehme in Kauf das mir ein anderes Auto die linke Seite aufreißt? Offene Fragen bis hierher: Was steht im Vertrag? Wie hoch ist die Kaution? Wie tief sind die Kratzer? Wie hoch ist der Schaden? Unstrittig scheint aber zu sein dass Ihr einen Schaden verursacht habt und nun für diesen gerade stehen sollt (und wohl auch wollt?). ... und für den Rest der Rechtsstreitigkeiten gibt es Kostenvoranschläge, Gutachter, Rechtsanwälte und Richter die Euch ggf. dabei helfen. 8) manche vermieter leben von den kratzern... 8) allesbleibtgut hartmut Aber ist ein Wohnmobil nicht auch ein Gebrauchsgegenstand? Angenommen es lässt sich wegpolieren. Aufwand für den Vermieter max. 150 Euro. Wenn du dagegen vorgehst dass er 800,- einbehält lässt er die Seite für 1500,- lackieren. Als Mieter sitzt man einfach am kürzeren Hebel. Ich gebe Hartmut Recht, das ist Teil des Vermietgeschäfts. Hubert
Was ist mit solchen Urteilen das der Vermieter kleine Kratzer hinnehmen muss?
Das kenne ich unter dem Begriff "Gebrauchsspuren" In diesem Fall gehe ich aber von deutlich sichtbaren Kratzern aus. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an und wenn der Vermieter zu kleinlich ist muss man sich das natürlich nicht gefallen lassen. Ich habe fünf mal bei dem gleichen Vermieter gemietet und hatte nur einmal so einen Kratzer. Da konnte ich wirklich nicht von kleinlich sprechen. Übrigens waren es immer fasst neue Fahrzeuge. Hubert
Nö, Du darfst, zumindest außerhalb der Autobahnen :mrgreen: , jederzeit anhalten wenn Du irgendwo nicht vorbei kommst. Keiner zwingt Dich unter einer 2,5m hohen Brücke durchzufahren. :mrgreen: Was die Kratzer anbelangt: alles was zu den "normalen Gebrauchsspuren" zählt brauchst Du nicht zu ersetzen. Alles was darüber hinausgeht, ist ein Schaden. Versuch´ das mal anders zu sehen: stell Dir vor ICH hätte mir während eures Urlaubs euren Familien-PKW ausgeliehen und da war dieser Baum, den die Stadt ja eigentlich hätte kürzen müssen,.... :mrgreen: Würdest Du das unter "normaler Gebrauch" abhaken? Grüße Dirk Nein ist es nicht. Die Kratzer sind auch so das ich davon kein Foto machen kann um diese zu dokumentieren. Aber sie sind eben da.
…voll auf den Punkt gebracht, dafür ein Positiv von mir. Grüße der Duc Wie sah denn das Womo bei der Übergabe an euch aus? Wenn an der Stelle vorher schon Kratzer vorhanden waren, kann er euch nicht die volle Instandsetzung aufbrummen. Fotos gemacht? Ansonsten bye-bye Kaution, dafür ist sie ja da :D bis denn, Uwe An Deiner Stelle würde ich zu einem Lackierer fahren und die Kratzer beseitigen lassen. Dann erhältst Du auch die Kaution zurück.
Da wäre ich SEHR vorsichtig. Wie kommst du darauf, dass man an fremdem Eigentum einfach so irgendwelche Reparaturen ohne Abstimmung mit dem Besitzer vornehmen darf?? bis denn, Uwe Das kann man ja mit dem Vermieter absprechen.
Das heißt, wenn Du was beschädigt hast musst Du dafür aufkommen. So wie im richtigen Leben halt auch :) Hast Du bei der Vermietung eine Kaskoversicherung abgeschlossen?
Hallo Elsacron Und herzlich willkommen im Forum ;-) Was willst du den damit sagen? Auf dem Foto sind keine Kratzer zu sehen? Nur mit bloßen Auge? Um welche Klasse handelt es sich den? Geht es hier um ein paar Hunderter die wohl verschmerzbar sind, oder um tausende? Was mich stört ist, dass du schreibst "oder nehme in Kauf das mir ein anderes Auto die linke Seite aufreißt?" Das klingt als wärst du mit der Situation überfordert gewesen :-( Wenn du eine Passage nicht fahren kannst, dann fahr auch nicht. Wenn dir jemand in die Seite fährt, wenn du stehst, dann bist du nicht schuld. Ich würde den Fall unter erhöhte Urlaubskosten abhacken. Oder wenn du überversichert bist, das deiner Versicherung, RA übergeben. LG, Sascha
Frage, war die Straße an der Stelle so schmal dass du zwangsläufig an den Ästen streifen musstest, oder wegen Gegenverkehr nicht ausweichen konntest?
Naja, das sagt sich immer so einfach. Ungewohntes Auto, ungewohnte Größe, unbekannte Strecke,... Da ist schnell mal was passiert und da kann sich auch niemand von freisprechen. Ich hab´ mein Womo zwar schon was länger, es ist aber immer noch Vollkasko-Versichert. Warum wohl? Und genau dazu sind Versicherungen ja auch da! Die Kaution ist im Prinzip "nur" der Eigenanteil der Kaskoversicherung. An den TE: ist natürlich schei.e dass Dir / Euch das passiert ist. Aber sei froh dass 1. nur das Womo ´n paar Kratzer abbekommen hat und nicht irgendein dicker Ast auf der Beifahrerseite durch die Windschutzscheibe genau auf den Schoß ... 2. der Vermieter das Womo Vollkasko versichert hat. Womo-Reparaturen sind von ihrem Ausmaß her mit PKW-Reparaturen nicht annähernd vergleichbar 3. wenn der Vermieter die Kaution erstmal einbehalten hat dann warte ab wie hoch der Schaden sein wird / soll. Könnte ja z.B. sein dass die Kaution zwar 1200,- Euro betragen hat, der Schaden aber "nur" 300,- Euro hoch ist. D.h. Ihr bekommt den Rest, zwar verspätet, aber zurück. Noch eine Frage: wenn Dir das selbe mit Deinem, fast neuen, Familien-PKW passiert wäre, würdest Du den reparieren / aufpolieren (lassen)? Grüße Dirk Eine Anmerkung meinerseits. Der Gesetzgeber sagt eindeutig, der Geschädigte ist Herr des Verfahren. Es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden. Er bestimmt, wie er das handhabt, bzw. ob er auf Kostenvoranschlag, Gutachten abrechnet oder auf Reparaturrechnung, in welche Werkstatt das Fahrzeug verbracht wird, welchen Anwalt er dazu zieht oder auch nicht. Das kann er alles selbst bestimmen, natürlich muss auch jeder Geschädigte einen Nachweis erbringen, wie hoch der Schaden in Euro ist. ja schon, aber auch der Mieter hat Rechte! Wie oben schon geschrieben gibt es auch immer wieder Vermieter die die Kaution recht schnell zum Mietertrag dazurechnen: "Oh Gott, soooooo ein schlimmer Schaden, und dann auch noch der Wertverlust (siehe oben), wer weiß ob da die paar Euro der Kaution reichen" Nochmal, auch der Mieter hat das Recht auf eine ordnungsgemäße und offene Abrechnung! Aber auch hier hält sich der TE recht bedeckt, so dass wir alle ziemlich im Nebel stochern. 8)
Moin Ja, dafür ist die Kaution da. Der Mieter hat einen Schaden verursacht, für den er geradestehen muss. Somit ist die Einbehaltung der Kaution erstmal ok. Im zweiten Schritt muss der Vermieter die Reparaturkosten in Form eines Gutachtens o.ä. nachweisen, vor allem, ob diese mindestens in Höhe der Kaution liegen. Ob er reparieren lässt oder nicht ist seine Sache, allerdings wird die Mehrwertsteuer ohne Reparaturnachweis abgezogen. Die Aufregung des Mieters kann ich nicht nachvollziehen. Entweder ist ein nachzuweisender Schaden da, den er verursacht hat, oder eben nicht. Aussagen von wegen rauspolieren oder so kann ich nicht nachvollziehen. Gruß Michael
Gehen wir mal davon aus dass es sich um eine gewerbliche Vermietung gehandelt hat, dann wird die Umsatzsteuer immer abgezogen!
Wenn der Schaden durch "einfaches" polieren zu beseitigen ist, so ist das das Mittel der Wahl. Man darf nicht neu lackieren wenn polieren reichen würde. Wobei polieren natürlich auch Arbeit / Aufwand bedeutet. D.h. der Vermieter kann das Womo in einer professionellen Werkstatt polieren lassen, die dafür auch richtig Geld nehmen!! Mit "rauspolieren" meinte ICH nicht dass der Vermieter sich mal ´n ollen Lappen nehmen soll und ´n bisschen Politur aus´m Aldi,.... Grüße Dirk Ist uns damals auch so gegangen. Enge Straße, Baumüberhang, notwendiges Ausweichmaneuver, Kratzer am Fenster. Beim Befahren eines unebenen Platzes zug sich die Gummileiste aus dem hinteren Radhaus (LMC). Zurück beim Vermieter (McRent) ...das Gummi ziehen wir wieder rein und solche Kratzer kommen häufig vor. Kaution zurück und fertig. Ich habe das Gefühl das es doch eind Menge Vermieter gibt die sich mit solchen Sachen finanzieren... deshalb sind alkoven bei vermietern so beliebt, jeder 2. kommt mit schaden zurück. gutachterschaden 6 bis 7k, aufwand hauswerkstatt 1k... allesbleibtgut hartmut ... ohne verallgemeinern zu wollen, aber ich befürchte fast je größer der Vermieter desto unkomplizierter die Abwicklung. (das "befürchten" bezieht sich dann auf den Umkehrschluss :oops: ) Wir haben immer (vor unser Zeit :? ) bei einem großen WoMo-Händler gemietet, und haben NIE Probleme gehabt. (Wenn Schäden, z.B. kaputtes Rücklicht, dann natürlich bezahlt). Neben uns in der Halle steht ein kleiner Vermieter (3 Mobile), zum einen ist der Vermietpreis höher (!!!) als der des großen Vermieters, zum anderen hört man dort auch zur Rückgabe / Schäden nichts gutes. Am Umklompliziertesten ist für mich immer die "Vollkasko-ohne SB" Anmietung, z.B. auf Mallorca, man bekommt am Schalter einen Schlüssel, sucht sich im Parkhaus ein verbeultes Auto, stellt es irgendwann wieder verbeult ins Parkhaus und alles ist gut. :P Hat sich alles geklärt.
Und wie? Verrätst du uns das auch? Ich habe es schlimmer eingeschätzt als es war. Der Vermieter meinte auch das vorherige Mieter schon an Sträuchern lang gefahren sind und man keine Aussage treffen kann wann genau welcher der kaum sichtbaren Kratzer verursacht wurde.
Danke für die Information.
Nein , eine Versicherung für ca 75 € abschliessen , dann kannste die Kiste Schrotten ohne einen Cent zu löhnen ... -> so machten es Unsere Kunden in einem früheren Unternehmen wo ich beschäftigt war und es gab keine Diskussionen ... Unser Bekannter hat unterwegs auf einem Stellplatz die Kratzer mit Nagellackentferner wegpoliert. Keine Probleme bei der Rückgabe nach drei wöchiger Tour. Schäden am Fahrzeug sind sicher bis zu einer gewissen Höhe versichert, wenn abgeschlossen. Besser vor Übernahme des Fahrzeugs Fotos von allen Seiten machen…
Es gibt Womo-Eigner ( ok, sind dann eher private Vermieter ) die wachsen ihr Womo, versehen es mit einer ( Nano- ) Versiegelung. Ob die so glücklich darüber sind wenn da jemand mit Lösungsmitteln „dran rumwischt“?? :gruebel: Grüße Dirk Mal abgesehen, dass die Sache für den Mieter gut ausgegangen ist, merkt doch jeder Fahrzeugführer wenn er mit Ästen in Berührung kommt. Die einfachste Lösung wäre doch, ich fahre in eine Lackierwerkstatt und lasse sie rauspolieren, wenns möglich ist. Ich würde dir als Vermieter was husten, wenn du unbefugt an meinem Womo rumreparieren lässt… bis denn, Uwe
Zum Glück bist du kein Vermieter und brauchst deshalb auch nicht zu husten. Was für eine Aggresion, wo steht was von" rumreparieren" :?: Richtig lesen :lach:
Dafür müsstest Du in der Lackierwerkstatt aber erstmal einen ganz kurzfristigen Termin bekommen! :mrgreen: Oder willst Du das Womo drei Wochen länger mieten? Grüße Dirk Denke das Thema kann geschlossen werden.
Mit deinem Rechtsverständnis solltest du vielleicht besser auf deinem Berg bleiben… oder zumindest keine Fahrzeuge anmieten. bis denn, Uwe
Ob man polieren schon als Reparatur ansehen kann? Ich weiss nicht. Waschen dann vielleicht auch? Als wir damals noch beim örtlichen Wohnmobilhändler gemietet haben ist es mir auch mal passiert. Zu nah rückwärts am Baum eingeparkt und einen oberflächlichen Kratzer auf der Rückwand fabriziert. Da ich mit dem Vermieter recht gut konnte, hab ich ihm ein Bild geschickt und mein Ungeschick gestanden. Antwort war: " Wenn wir es rauspoliert kriegen kostet es dich die Arbeitszeit, kriegst du's selber rauspoliert machen wir da gar nix." Und wir wohnen nicht auf dem Berg. :wink:
das ist doch der Punkt. Wenn der Eigentümer dem Vorgehen zustimmt, kannst du das natürlich machen. Du kannst aber nicht einfach fremdes Eigentum reparieren bzw. reparieren lassen, ohne den Eigentümer 1. zu informieren und 2. dessen Zustimmung zu Art und Ort der Reparatur einzuholen. Oder um's anders auszudrücken, Herr des Verfahrens ist der Vermieter, nicht der Mieter. kurzer Nachtrag. Das ohne Zustimmung des Vermieters reparieren zu lassen birgt dazuhin auch noch Haftungsrisiken. Stell dir mal vor, in der von dir beauftragten Werkstatt entsteht ein Schaden am Wohnmobil (unachtsamer Mitarbeiter macht ein Loch in die Seitenwand o.ä. ...). Für so einen Schaden (Reparaturkosten, Wertminderung, Verdienstausfall) würdest erst mal du gegenüber dem Vermieter in Haftung stehen, und du kannst dann schauen wie und ob du das von der Werkstatt ersetzt kriegst bzw. dich dann halt mit deren Haftpflichtversicherung auseinandersetzen ... Wie gesagt ich hätte euch sehr gerne Bilder gezeigt, aber egal aus welchem Blickwinkel ich es versucht habe, die Kratzer waren wirklich nur in einem bestimmten Winkel zu sehen. Auf Fotos leider gar nicht. |
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