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Hallo! Hab mein Womo (abgemeldet) an einen Niederlander verkauft! Was kann,muß er tun um diese zu überführen. LG Johannes Hallo Johannes, Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle als Verkäufer Service für den Käufer? Kostet Geld, das sich verrechnen läßt. Gruß Holger
OK-Danke Muss-kann er dies beantragen - oder kann -muss ich dies tun!! Keine frage würde ich dies sofort übernehmen , und beantragen!! LG Johannes
Die Kennzeichen können bei ihm verbleiben, nach Ablauf der Gültigkeit von 5 Tagen bzw 1 Monat sind sie bis auf den Materialwert sonst wertlos und können vernichtet werden.
Die muss man nicht zurückschicken. Da ist das "Haltbarkeitsdatum" von-bis eingeprägt....danach entsorgen. Wenn Du das beantragst, fährt der Käufer allerdings mit Deiner Versicherung spazieren. :nixweiss: Habe dieses Jahr selber mein Womo in die Niederlande importiert. Er braucht ein Ausfuhrkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen ist nur in Deutschland gültig. Peter
Siehe meinen obigen Link… Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Dies gilt für Einwohner von Deutschland. Für Einwohner der Niederlande gelten andere Regeln. Außerdem handelt es sich hier um Ausfuhr. Hab dieses Jahr auch mein WOMO nach Holland verkauft und selbst überführt( 260 km ) Ablauf: -Kaufvertrag per Email - Zahlungseingang des Kaufpreises - WOMO nach Holland gebracht und Kaufvertrag nochmals mit Kuli unterschrieben - Kennzeichen abmontiert - KFZ Brief übergeben - Mit Schilder und KFZ Schein zurück nach Deutschland - WOMO abgemeldet - KFZ Schein per Post an Händler geschickt. -Ende hier getz aber um ein bereits abgemeldetes auto.. und da ist das ausfuhrkennzeichen die richtige wahl! allesbleibtgut hartmut Alternativ hätte der Händler ein abgemeldetes Fahrzeug per Transporter abgeholt. Da es sich dann um 750€ Handelte hab ich den oben beschriebenen Weg genommen. Lieber Hartmut, danke für den Hinweis. War mir bewußt. Ich denke aber einen Schritt weiter, und zwar für die Leute die dies hier lesen und sich diesen unnötigen Aufwand sparen wollen. OK Leute vielen Dank!! Dann sieht es wohl so aus als müssten sie sich selbst bemühen ein Kennzeichen auf ihren Namen zu bekommen um das Fahrzeug zu überführen. Vielen Dank Johannes Ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland dürfte das mit dem Ausfuhrkennzeichen sehr schwierig werden! Für das Ausfuhrkennzeichen fallen nämlich 1. deutsche KFZ-Steuern an für die ein deutsches Bankkonto benötigt wird und 2. eine Versicherung für das deutsche Kennzeichen an! Das geht zwar, ist für einen Ausländer aber mit sehr sehr viel Laufereien verbunden! Außerdem stellt die Zulassungsstelle nur ein Ausfuhrkennzeichen aus wenn eine TÜV-Stelle (o.ä.) die Identität des Fahrzeugs überprüft hat! D.h. irgendwer muß bei dem Vorgang das Womo vorführen…. Grüße Dirk Wenn Sie den Wagen für den Eigenbedarf überführen, müssen Sie vor der Zulassung eine Komplettabnahme beim RDW durchführen lassen. Das ist der niederländische TÜV. Das Auto muss natürlich in Deutschland abgemeldet sein, weswegen sich für die Überführung die Kurzzeitkennzeichen für Holland eignen. --> Link Hi Ruedi, Du hast aber schon gesehen, daß Dein Link auf eine Seite mit der Rechtslage im Jahr 2007 führt. Ist das heute noch so? Nixweiß, Jürgen
Soweit ICH weiß gelten die niederländischen „Kurzzeitkennzeichen“ nur bis / ab der niederländischen Grenze und das deutsche Kurzzeitkennzeichen, das nicht unbedingt in den Niederlanden gelten muss und ich nicht weiß ob das jemand bekommt der keinen deutschen Wohnsitz hat! :eek: Grüße Dirk Hallo Jürgen, Generell sollte man schon sehr genau filtern was so geschrieben wird. :lach: :lach: :lach: Da muss sich der Käufer selbst rum kümmern egal ob aktuell oder nicht. Je nach Land kommen ja noch erhebliche Kosten hinzu. Habe auch noch nie gehört das der Verkäufer das macht ausgenommen Speditionen Ich habe in April unser Womo aus Deutschland in die Niederlande eingeführt. Als Einwohner der Niederlande darf man in den Niederlande generell kein Kfz mit ausländisches Kennzeichen fahren, auch kein Überführung oder Kurzzeitkennzeichen. Ich habe mein Womo abgeholt beim Händler mit Ausfuhrkennzeichen und bin damit nach hause gefahren wobei ich das Risiko einer Strafe genommen habe weil ich nur 500 Meter von der Grenze wohne. Es gibt aber die Möglichkeit um mit ein ausländisches Kenneichen zu fahren wen das Kfz im Herkunftsland zu gelassen ist, dann muss dies bei der Zollbehörde gemeldet werden. Ein Kurzzeitkennzeichen ist in den Niederlande nur am Tag der Zulassung gültig. Peter |
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