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DashCam Unfallvideos, Unfallort in E, nach spanischem Verkeh


svenhedin1 am 08 Nov 2021 13:48:46

Hallo in die werte Runde,

Wer weiß was zum Betreff?

Frage-Hintergrund:
in Spanien wird auf der Autobahn in Höhe von Madrid auf der rechten Fahrspur (ohne Standspur) deutsches Wohnmobil bei ca 75 kmh von einem belgischen PKW bei dessen Spurwechsel von linker Spur her (= auf der mit Pylonen Baustelle eingerichtet war und die er dennoch unzulässiger Weise befuhr) vorbeischrammend (Lackschäden und Bruch Plastikteile linker vorderer Radlauf und Stoßstange – Schadenhöhe nach KA Hymer Werkstatt ca 3600 €) ) gerammt. Daraufhin bremste der belgische Fahrer zunächst bis auf Fußgängertempo ab, fuhr so langsam ein Stück weiter, beschleunigte dann plötzlich stark und beging unter hohem Tempo Unfallflucht.

Als einziger Beweis, aufgenommen im deutschen Wohnmobil, liegt ein per Notfallknopf ausgelöstes, technisch wirklich gut gelungenes DascCam Unfallvideo, 60 Sekunden/ca 90 MB, vor, dass Alles: die lange Unfallvorentwicklung, den Unfall selbst mit seinem schrammenden Crash beider Kfz, das Beinahe-Anhalten des Belgiers und seine anschließende Unfallflucht und auch gut leserlich das belgische Kennzeichen zeigt/belegt.

Nach Rückkehr in Deutschland konnte über den Zentralruf deutscher Autoversicherer in Hamburg über das belgische Kennzeichen der ausländische belgische Versicherer bzw dessen deutscher Korrespondenz-Anwalt = dessen sogen. Regulierungsbeauftragter in Deutschland, ermittelt und der Schaden angemeldet werden.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass der Belgier Geschehen abstreitet. Das EU-Verkehrsrecht sieht in so einem Fall, jetzt mal bloß in Grundzügen skizziert, wenn sich so 3 Monate nichts Weiteres tut, eine Klagemöglichkeit vor einem deutschen Amtsgericht zum Unfall vor, wobei dann, weil der Unfallort in Spanien lag, das deutschen Gericht das Verfahren nach spanischem Verkehrsrecht abwickeln muss.

Bezüglich der Prozesskosten-Risikoabschätzung, hier bezüglich Beweisführung, ist mangels anderer Zeugen nun alles entscheidend, ob „nach spanischem Straßenverkehrsrecht in so einem Fall das Unfallvideo einer Dasch-Cam (eines deutschen Kfz, in Spanien genutzt) als Beweismittel vor Gericht anerkannt wird oder ob etwa solche Videoaufnahmen nach spanischem Verkehrsrecht im Straßenverkehrsrecht gar generell unzulässig und von da her kein anerkanntes Beweismittel vor Gericht sind?

Wer hatte damit schon mal Berührung?
Grüße

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Ahorne7500 am 08 Nov 2021 13:59:57

Hallo,
Beschissene Situation für Dich.
Bist Du Vollkasko versichert?
Vllt kümmert sich dann Deine Versicherung um den Streit bzw die Regulierung durch den Verursacher.
Viel Erfolg
.

Labrador am 08 Nov 2021 14:00:32

Der ADAC stuft die Verwendung einer dashcam für Spanien als "unproblematisch" ein. --> Link
Einer Verwendung dürfte also nichts im Wege stehen

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WomoToureu am 08 Nov 2021 14:07:49

Hatten bereits leider mehrere Unfälle in Spanien, stets hatte man unser parkendes Wohnmobil gerammt. Polizei hatte sich stets unseren Dashcam Film angesehen und dann entschieden, dass der fahrende Verkehrsteilnehmer Schuld sei und die Abwicklung verlief über die deutsche Korrespondenzversicherung ohne jede Probleme. Letzter Unfall 2020: --> Link

svenhedin1 am 08 Nov 2021 15:49:17

Danke für die hilfreichen Antworten

Aber vorweg noch tschuldigung für das Missgeschick mit der Überschrift. Sollte heissen:
DashCam Unfallvideos, Unfallort in E, nach spanischem Verkehrsrecht vor Gericht als Beweismittel zulässig?
Text da rein kopiert sah ich nicht, dass nicht alles aufgenommen wurde und ändern ließ sich nach absenden auch nichts mehr, schade.

Zur Sache
- vollkaskoversichert bin ich schon, will aber diese Haftpflichtsache nicht fern auf Kosten Schadenfreiheitsrabatt regulieren. Aber danke für den Erfolgswunsch.

- ja der ADAC, gerade mit dem gesprochen, sagt zunächst unproblematisch,
>> im Detail aber, sei,s noch abhängig von der a) Video-Auflösung, b) der zeitlichen Speicherlänge, c) welche Teilnehmer/Personen sonst noch drauf/zu benachrichtigen/berücksichtigen sind undund – sieht so ein grünes Licht zunächst auch bei Spanien, bezüglich des unfallbeteiligten Belgiers nicht aber für Belgien? Mal sehen. Ich habe noch Mail an seine juristische Zentrale gesendet, die das im Detail prüfen wollen – sagten mir aber vorab schon, womöglich für Zivilprozess rechtssicher könne das nur ein spanischer Anwalt beantworten, wollte sich da selbst nicht zu in Verantwortung sehen
- Mensch WomoToureu, dein schöner Hymer vorne, dann kracht da ein Opel rein. Schlimmschlimm. Und dass, wenn man gestandenen Praktikern wie z.B. Verkehrspolizisten gleich situationsbezogen so eine Dash-Aufnahme zeigt, die das pragmatisch positiv aufnehmen und so entscheiden, kann ich mir gut vorstellen. Aber vor Gericht??
Grüsse

WomoToureu am 08 Nov 2021 16:49:13

Ja ein Unfall ist nie schön, der Opel ist übrigens uns mit 100 m Anlauf reingerollt auf einem riesigen Parkplatz in Murcia. Erst nach 1/4 h kamen die Eigentümer / Fahrer.

Wir hatten mit der Polizei gesprochen, die haben gesagt uninteressant wie lang gefilmt wurde und mit welcher Auflösung, wichtig ist kein hochladen ins Internet, keine Weitergabe an Dritte ( unberechtigte ) An die Korrespondenzversicherung darfst und musst Du das weitergeben - logisch.

Ich würde es Deiner Vollkaskoversicherung melden und mitteilen, dass Du diese hilfsweise in Anspruch nimmst ( nachrangig ). So hast Du die Option offen, jedoch natürlich über die haftpflicht abwickeln, denk dran Dir werden keine Anwaltskosten, Gutachterkosten erstattet usw.

Die Korresponenzversicherung schickt ihren Sachverständigen um den Schaden aufzunehmen und in der Regel kannst Du danach mit der Reparatur beginnen, wenn Dir das Gutachten vorliegt und Du einverstanden bist. Wegen der Dashcam würde ich mir absolut keine Sorgen machen. Was ich machen würde, einen Strafantrag bei der deutschen Polizei oder spanischen stellen.

dieter2 am 08 Nov 2021 17:11:53

Das zeigt mir wieder mal wie wichtig es ist eine Verkehrsunfallversicherung zu haben :ja:

Haless am 08 Nov 2021 17:26:13

Dieter, was ist eine "Verkehrsunfallversicherung" ?

groovy am 08 Nov 2021 17:35:21

....und was hat sie mit dem beschriebenen Fall zu tun?

Gruss Volker

dieter2 am 08 Nov 2021 17:41:16

Haless hat geschrieben:Dieter, was ist eine "Verkehrsunfallversicherung" ?


Sorry, meinte eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Und die hat soviel damit zu tun das sie die Anwaltskosten übernimmt.

duca250 am 08 Nov 2021 18:20:26

Moinsen,
viel Erfolg dem TE!

Viel wichtiger ist im Zweifelsfall eine Vollkasko, denn wenn man als Geschädigter in Beweisnot gerät und noch dazu der ausländische Versicherer auf stur schaltet, hilft nur eine Vollkasko.
Grüße
der Duc

groovy am 08 Nov 2021 18:28:54

duca250 hat geschrieben:Moinsen,
viel Erfolg dem TE!

Viel wichtiger ist im Zweifelsfall eine Vollkasko, denn wenn man als Geschädigter in Beweisnot gerät und noch dazu der ausländische Versicherer auf stur schaltet, hilft nur eine Vollkasko.
Grüße
der Duc

Moin,
oder ein "Auslands-Schadensschutz".
Gruss Volker

duca250 am 08 Nov 2021 19:28:43

…Vorsicht, Volker. Die leistet nur, wenn Du Deinem Versicherer auch wirklich nachweisen kannst, dass Du unverschuldet in einen VU verwickelt warst. Und da könnte wieder das Problem mit der Beweisnot infrage kommen und schön nützt Dir dieser Auslandsschutz absolut nichts. Noch dazu gilt meist eine zeitliche Begrenzung, ist also nichts für Langzeitreisende. Und gilt der Auslandsschutz auch bei Vandalismus :gruebel:
Alle Zeit gute Fahrt wünscht
der Duc

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