Palmyra hat geschrieben:Das Fahrzeug ( Anhänger ) hat seit 1 1/2 Jahren keinen TÜV mehr
Wie kann man das Fahrzeug ohne rote Händlerkennzeichen 250 km überführen - mit einem Kurzkennzeichen , gibt es allerdings nur mit TÜV - oder am Zielort einen TÜV Termin vereinbaren
Die "Vereinbarung" eines Hauptuntersuchungstermins bei einer Prüforgsnisation hat überhaupt keine rechtliche Bedeutung.
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Einen zugelassenen Anhänger organisieren und den Hänger ohne Zulassung und HU aufladen
2. Par16a Abs.7 StVZO nutzen. Dazu benötigst Du allerdings jemand aus dem Zulassungsbezirk am Standort Deines Anhängers. Der bekommt ein Kurzzeitkennzeichen ohne HU, um den Hänger in dem Zulassungsbezirk oder im Nachbarbezirk bei einer Prüforganisation vorzuführen. Selbst wenn Du dann keine HU bekommen solltest, kannst Du noch weiter bis zur nächsten Werkstatt fahren und anschließend noch mal vorführen.
Nun hast Du die HU und bekommst dann für Dich ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung an einen beliebigen Ort.
Ob sich das allerdings im Vergleich zur Alternative 1 rechnet, musst Du Dir überlegen.