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Reifenplatzer - Zahlt Versicherung Schäden am Unterboden?


xmix am 05 Jul 2015 17:18:46

Hallo Forianer,

gestern auf der Fahrt von Trier nach Berlin löste sich die decke meines hinteren reifens un zerschmetterte naturgemäß den radkasten und teile des unterbodens.
Luft war noch drauf, nur die decke löste sich..
rad gewechselt, weiter gings... nach 400km starkes vibrieren am lenkrad. angehalten, ausgestiegen und festgestellt das sich die decke vorne rechts löst.

challenger genesis 53, bj 2010
reifen falken c reifen winterreifen 1 jahr alt mit ca 10tsd km laufleistung

folgende fragen:

die vollkasko zahlt meines erachtens nicht für reifenschäden, aber doch für die folgen (kaputter unterboden)
sie würde ja auch das kaputte mobil bezahlen was wegen reifenplatzer den weg an den nächsten baum nahm.
ist meine annahme korrekt?

habe ich eigentlich vom reifenhersteller/händler ne garantie das die decke sich nicht löst?
ist er auch in der pflicht die folgeschäden zu bezahlen (unterboden)?

hoffe jemand kann mir weiterhelfen...

viele grüße von matthias

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wolfherm am 05 Jul 2015 17:23:31

Winterreifen bei der Temperatur sind riskant. Da kann sich die Decke schon mal lösen.
Meines Erachtens zahlt die Versicherung nicht. Der Schaden ist ja eine Folge des Reifenplatzers. Aber hier hatten schon einige solche Unfälle. Vielleicht können die ja berichten, wie ihre Versicherung sich dazu gestellt hat.

klink_bks am 05 Jul 2015 17:43:20

wolfherm hat geschrieben:Winterreifen bei der Temperatur sind riskant. Da kann sich die Decke schon mal lösen.......


Also das glauben wir ja jetzt mal nicht wirklich.
natuerlich sind die Laufeigenschaften und auch die Bremswege anders, aber die Sicherheit ist natuerlich nicht gefaehrdet.
Wenn sich hier die laufflaeche geloest hat, dann hat das irgendwelche anderen Gruende, beispielsweise zu wenig Luft, Bordsteinrempler, falsche montage oder Fehler bei der Fertigung. Aber nicht weil das ein Winterreifen ist. :ja:

von der schoenen Mittelmosel :)
Achim

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chrisc4 am 05 Jul 2015 17:45:09

Schäden durch Reifen am Fahrzeug sind leider durch keine Versicherung abgedeckt. Es können durch Profilablösungen erhebliche Schäden entstehen. Die Stahlanteile können wie eine Säge den Aufbau inklusive Leitungen, Polster uns zersägen. Es handelt sich dabei um einen Betriebsschaden wie z.B. ein Motorschaden. Die Versicherung zahlt nur bei "ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis"


Hans

xmix am 05 Jul 2015 17:50:38

oh, je.. das trifft mich...
wenn mal schon mal die versicherung in anspruch nimmt, dann zahlt sie nicht..

und der reifenhändler sagt wahrscheinlich auch: äh, ne.. decke löst sich halt mal.. das ist halt so.. oder?

silent1 am 05 Jul 2015 17:53:49

Bei 1 jährigen Reifen sollte sich nicht so ohne weiters die Decke lösen.
Ich würde das beim Hersteller reklamieren.

klink_bks am 05 Jul 2015 17:54:38

:) Grundsaetzlich :)

wuerde ich schon sagen, dass da der Hersteller in der Pflicht ist.
Aber wie immer, du bist halt in der Beweispflicht. Und das mit dem Nachweis koennte schon schwierig werden.
Trotzdem wuerde ich versuchen, einen Gutachter zu finden, der sowas macht. Viel Erfolg !

von der schoenen Mittelmosel :)
Achim

wolfherm am 05 Jul 2015 17:55:54

Achim,

bei zwei Reifen? Dann war es wahrscheinlich ein Serienfehler. Oder mit beiden Reifen immer den Bordstein gerempelt..............Winterreifen sollen einen andere Mischung haben. Die sollen angeblich, gerüchteweise, bestimmte Temperaturen nicht aushalten. Aber wie gesagt, das sind alles nur Gerüchte......

Stefan-Claudia am 05 Jul 2015 17:59:56

Hallo, bitte hier mal lesen :
--> Link

denn : ZITAT..... die Kasko-Versicherung muss bei einem Reifenplatzer zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe hervor (Aktenzeichen: 9 O 95/12).

In dem entschiedenen Fall ging es um einen Unfall auf der Autobahn im Januar 2012. Der rechte hintere Reifen eines Wagens war geplatzt und hatte diverse Schäden an der Karosserie verursacht. Der Gesamtschaden betrug rund 6300 Euro. Ein Gutachter stellte fest, dass der Reifenplatzer auf eine Schraube oder etwas ähnliches zurückzuführen sei, die sich in den Reifen gebohrt hatte. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Zahlung.

Das Gericht sah das anders. Entscheidend für den Fall war die Frage, ob es sich um einen Betriebsschaden handelt oder ob ein Unfallschaden vorliegt, bei dem die Versicherung zahlen muss. Laut Landgericht Karlsruhe habe sich im Streitfall „das seltene Risiko eines größeren, jedoch für einen Fahrer nicht sichtbaren und umfahrbaren Gegenstands, der sich in den Reifen tief und von außen unsichtbar eingearbeitet hat, erfüllt.“ Dieses Risiko und den in der Folge davon geplatzte Reifen stufte das Gericht als Schaden ein, den der Fahrer weder selbst verursacht hatte noch vermeiden konnte – also einen Unfallschaden.

Ergebnis: Die Kfz-Versicherung musse zahlen.


Also solltest Du dir auf alle Fälle Rechtsbeistand holen, die betroffenen Reifen zurückbehalten und evtl. Klage einreichen. Das ein Reifen nach einem Jahr "ja schon mal platzen kann" halte ich für...unmöglich.
Das soll sich erst mal ein Gutachter anschauen.

klink_bks am 05 Jul 2015 18:00:26

wolfherm hat geschrieben:Achim,.................. Die sollen angeblich, gerüchteweise, bestimmte Temperaturen nicht aushalten. Aber wie gesagt, das sind alles nur Gerüchte......


Das sehe ich auch so mit den Geruechten, Wolfgang ! :)

von der schoenen Mittelmosel
Achim

Beduin am 05 Jul 2015 18:05:42

Ich hatte vor fast zwei Jahren einen --> Link und meine Allianz hat mir anstandslos alles!!!! bezahlt!

kurt2 am 05 Jul 2015 18:47:14

Hallo,
das von Dir als Präzedenzfall zitierte Urteil unterstreicht die Definition des Versicherungseintritts der Vollkaskoversicherung.
Wie Hans (chrisc4) richtig postete, ist "ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis" als Voraussetzung nötig.

Dies trifft im geschilderten (Urteils-) Fall, in dem sich „eine Schraube oder etwas ähnliches in den Reifen gebohrt hatte“ unstreitig zu. Sämtliche Tatbestandsmerkmale der Definition werden erfüllt. (Dass sich die Vers. erst mal weigert und negiert, ist Taktik).
Hinsichtlich des Rückgriffs auf die Vollkaskoversicherung kommt also entscheidend darauf an, warum sich die Lauffläche vom Reifen gelöst hat. War der Grund ein „unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis“?

Dies zu beantworten obliegt alleine Dir.


Gibt es in Deinem Fall kein "plötzlich von außen einwirkendes Ereignis" und bist Du dir sicher, dass Du niemals erhöhe Bordsteine etc. überfahren hast, könnten evtl. noch Ansprüche gegen den Hersteller wegen konstruktionsbedingter Mängel geltend gemacht werden. (Vgl. --> Link)

Erwägst Du diesen Weg, empfehle ich unbedingt einen versierten Rechtsbeistand.

Gast am 05 Jul 2015 20:21:07

Doch, doch, die Versicherung des Reifenherstellers zahlt,
allerdings nur die zwei defekten Reifen, wahrscheinlich auch noch die Montage derselben, mehr aber nicht, wetten ?
Steht, wenn ich mich recht erinnere, in den Vertragsbedingungen,
die man beim Reifenkauf, vor der Montage unterschreibt.
Ich bin gespannt.

ottomar am 05 Jul 2015 20:24:58

Peter,

hast Du Inas Beitrag gelesen?


Wie Kurt sehe ich übrigens das sog. Präzedenzurteil im vorliegenden Fall als nicht tauglich an. Ganz einfach: Bestätigt ein Gutachter eine Schraube o.ä. als Ursache der Reifenplatzer? Auch von zwei ?

Gast am 05 Jul 2015 20:53:18

Winterreifen bei zur Zeit bis 80 Grad Asphalt-Temperatur? Ist das wirklich eine gute Idee?

Das könnte auch als grob fahrlässig ausgelegt werden.

Bitte halte uns auf dem Laufenden, was die Versicherung dazu sagt.

Liebe , Alf

klink_bks am 05 Jul 2015 21:17:27

KudlWackerl hat geschrieben:.........Das könnte auch als grob fahrlässig ausgelegt werden..................


:) Also mal nicht boese sein :)

aber ich finde beim Thema Winterreifen im Sommer uebertreiben einige hier ein ganz klein wenig ! :eek:

von der schoenen Mittelmosel
Achim

michalis am 05 Jul 2015 22:17:46

Hallo Matthias
Nach einen Reifenplatzer hat meine Vollkasko Versicherung (DEBEKA) den Schaden am Unterboden gezahlt, den Reifen aber nicht. Das konnte ich aber Verschmerzen.
mfg Michael

brainless am 06 Jul 2015 01:46:22

xmix hat geschrieben:falken c reifen winterreifen 1 jahr alt mit ca 10tsd km laufleistung



Hallo Matthias,

der Verkäufer der Reifen ist doch noch in der Sachmängelhaftung (Dauer: 24 Monate).

Du mußt jetzt nur entscheiden:
1) War es nun doch ein Gegenstand auf der Fahrbahn, der den Reifenschaden verursacht hat?
Konsequenz: Fahrzeugschäden reguliert die Versicherungsgesellschaft, Reifen mußt Du bezahlen.

2) Wurden die Schäden am Fahrzeug durch unsachgemäß gefertigte Reifen verursacht?
Konsequenz: Verkäufer haftet für Schäden incl. Reifenersatz - wahrscheinlich mit Regreßforderung an Produzenten

Viel Erfolg,


Volker ;-)

andwein am 06 Jul 2015 12:58:56

KudlWackerl hat geschrieben:Winterreifen bei zur Zeit bis 80 Grad Asphalt-Temperatur? Das könnte auch als grob fahrlässig ausgelegt werden. Liebe , Alf

Dann müssten aber die Verkaufsbedingungen Sommerfahrten bei mehr als xx °C ausschließen, es müsste ein Gesetz geben, das dies verbietet, oder der Versicherer hätte dies in seinen AGBs aufgeführt. Ist das alles nicht der Fall gibt es weder für Fahrlässigkeit noch für grobe Fahrlässigkeit eine Grundlage!
Es ist übrigens egal, ob du in Deutschland eine Ausnahmesituation von 80°C Belagtemperatur antriffst oder ob du in Marokko Urlaub machst. Ein Reifen (ohne vorherige Beschädigungen) muss halten
Andreas

Engis am 06 Jul 2015 13:58:21

Wir hatten vor einigen Jahren einen Reifenplatzer.
Waren auf der Autobahn auch über ein Kantholz gefahren - einige Kilometer später im Tunnel platzte der Reifen.

Ich musste schon kämpfen, dass die Versicherung nach Ablehnung einen Sachverständigen stellte.
Der stellte zwar dann fest, dass da tatsächlich ein Schaden zu erkennen wäre, aber nicht ursächlich sei.

Was will man da noch machen?
Klagen?
Also haben wir den Schaden repariert und uns gefreut, das wir gesund sind.


Jürgen

Gast am 06 Jul 2015 14:22:14

andwein hat geschrieben:Dann müssten aber die Verkaufsbedingungen Sommerfahrten bei mehr als xx °C ausschließen, es müsste ein Gesetz geben, das dies verbietet, oder der Versicherer hätte dies in seinen AGBs aufgeführt. Ist das alles nicht der Fall gibt es weder für Fahrlässigkeit noch für grobe Fahrlässigkeit eine Grundlage!
Andreas



gehen wir zurück zu den Fakten:

1. Der TE hat einen Wintereifen, wobei allgemein bekannt ist, dass der Reifen nicht für den Sommer geeignet ist. --> Link
2. Der TE hat eine Schaden am ersten Reifen, Karkassenablösung, damit ist er gewarnt.
3. der TE hat einen weiteren Schaden, weil er trotz des Problems weitergefahren ist. (grob Fahrlässig)

Ich finde Ihr seid zu locker im Ausschluss von rechtlichen Konsequenzen. Wäre ein Ordnungshüter zu dem Ereignis hinzugestoßen, dann:

Fahren mit ungeeigneter Bereifung mit Unfall: 120 €, 1 Punkt in Flensburg ...

--> Link

Liebe , Alf

Lancelot am 06 Jul 2015 14:35:42

KudlWackerl hat geschrieben: gehen wir zurück zu den Fakten:

Prima ... :gut: . Die Fakten sind :

«Ein Winterreifenverbot für den Sommer gibt es aber nicht», betonte Boss

(aus Deinem link 8) )
Die Leistungsverweigerung (wieviele Fälle ? Einer ? ) wurde begründet durch "grobe Fahrlässigkeit" wegen zu langem Bremsweg, NICHT wegen geplatztem Reifen .. FALLS die Kaskoversicherung nicht eh generell auf den Einwand "grobe Fahrlässigkeit" verzichtet :roll:

Ich finde, Du malst da ein Horrorszenario, das keineswegs der Realität entspricht. Sorry :!:
WO steht, daß ein WR ungeeignet für Sommer sei ? Er mag allenfalls "nicht ganz so geeignet" sein, aber "ungeeignet" sicher nicht. Der herbeieilende Ordnungshüter hätte allenfalls die gleiche Bereifung pro Achse und/oder die Profiltiefe bemängeln können, sonst NIX.

Gast am 06 Jul 2015 14:55:45

Lancelot hat geschrieben:WO steht, daß ein WR ungeeignet für Sommer sei ?



Das steht direkt im ersten Post des Thread:

gestern auf der Fahrt von Trier nach Berlin löste sich die decke meines hinteren reifens un zerschmetterte naturgemäß den radkasten und teile des unterbodens.
Luft war noch drauf, nur die decke löste sich..
rad gewechselt, weiter gings... nach 400km starkes vibrieren am lenkrad. angehalten, ausgestiegen und festgestellt das sich die decke vorne rechts löst.


Ist das denn irgendwie unklar?

Liebe , Alf

P.S.: Info vom Gutachter: --> Link (Zitat folgend)

Winterreifen haben bei höheren Temperaturen eine deutlich geringere Haftung als Sommerreifen, der Bremsweg verlängert sich, die Kurvensicherheit nimmt ab. Zudem erwärmen sie sich beim schnellem Fahren sehr stark, was zur Ablösung der Lauffläche und damit zum Unfall führen kann. Die Versicherung kann bei Unfall die Zahlung verweigern, wenn ein Unfall mit Sommerreifen zu vermeiden gewesen wäre (z.B. Bremsweg).


Ablösungen der Lauffläche ohne Schnittverletzungen

Die Reifenlauffläche weist in diesem Fall regelmäßig oder unregelmäßig verteilte Stellen auf, an denen Profilstollen ausgerissen sind und die Lauffläche selbst gelöst ist. Die Stellen können klein oder auch großflächig sein und im Extremfall sogar die ganze Lauffläche betreffen. Oft liegen im Bereich der Verletzungszonen die Fäden von Gürtel und Karkasse frei, und der Laufflächengummi ist teigig oder puderförmig.
Solche Reifenschäden sind fast ausschließlich auf längeres Fahren mit ungenügendem Luftdruck zurückzuführen. Daraus resultiert eine erhöhte Walkarbeit und übermäßige Aufheizung von Karkasse, Gürtel und Gummi, was die genannt Ablösung zur Folge hat. Immer wieder wird die in allen Betriebsanleitungen enthaltene Empfehlung, den bei warm gefahrenen Reifen erhöhten Luftdruck nicht zu reduzieren, missachtet!
Auch das Fahren auf kurvenreicher Straße, insbesondere über längere Strecken und im Gebirge, führt zu einer starken Aufheizung des Reifens. Das gleiche gilt für häufiges und schnelles Fahren auf Straßen mit Kopfsteinpflaster oder Straßen mit vielen Schlaglöchern; in diesem Fall begünstigt das Klopfen des Reifens auf dem Boden zusätzlich die Ablösung.
Ein weiterer Grund für übermäßige Reifenerwärmung mit den geschilderten Folgen ist das Fahren unter Einsatzbedingungen, für die die Reifen nicht ausgelegt sind, d.h. Fahren mit Geschwindigkeiten und Belastungen, die deutlich über die Grenzwerte hinausgehen. Besonders häufig ist das bei Winterreifen der Fall, mit denen auf trockener Fahrbahn zu schnell gefahren wird.
Bei Lkw mit Zwillingsreifen ist vielfach festzustellen, dass die Reifen unterschiedlichen Luftdruck aufweisen. Hier führt insbesondere die hohe Belastung der Fahrzeuge zu den geschilderten Schäden.

Lancelot am 06 Jul 2015 15:07:37

Lancelot hat geschrieben: WO steht, daß ein WR ungeeignet für Sommer sei ?

KudlWackerl hat geschrieben: Das steht direkt im ersten Post des Thread:


Nein, das steht da NICHT :!:
Da steht, daß sich eine Lauffläche gelöst hat. Zufällig von einem WR ... kann passieren.
Kann aber bei SR genauso passieren ..

Du stellst einen kausalen Zusammenhang zwischen WR und Reifenplatzer her, weil WR im Sommer ...
Wenn´s so wäre, wär´s verboten .. :?

Nille am 06 Jul 2015 16:06:10

Ich kenne jede Menge Leute die ganzjährig mit WR unterwegs sind und keine Probleme haben. Der Grund für die Probleme beim TE dürfte auf die üblichen Dinge zurückzuführen sein:

- zu geringer Luftdruck
- Reifen eines relativ unbekannten Non-Marken Herstellers der auch in Test kaum zu den Besten zählt.
- Reifen die an oder über der Belastungsgrenze betrieben werden.
- schleichende Schäden durch Bordsteinüberfahrten

Stefan-Claudia am 06 Jul 2015 20:07:59

KudlWackerl hat geschrieben:1. Der TE hat einen Wintereifen,
2. Der TE hat eine Schaden am ersten Reifen, Karkassenablösung, damit ist er gewarnt.
3. der TE hat einen weiteren Schaden, weil er trotz des Problems weitergefahren ist. (grob Fahrlässig)
Wäre ein Ordnungshüter...Fahren mit ungeeigneter Bereifung mit Unfall: 120 €, 1 Punkt in Flensburg ...


Mein lieber Alf, bei punkt 1 und zwei kann ich Dir ja noch zustimmen, aber die grobe Fahrlässigkeit bei 3 ist....nicht richtig. :) Dann dürfte keiner, auch nicht einer der tausende von LKW, die einen Reifenplatzer haben je weiterfahren oder alle müssten, um auf der sicheren Seite zu sein alle Reifen wechseln.

Wir reden hier lt. TE vo Reifen mit einem Alter von 1 Jahr und 10.ooo km LL.

Und das Busgeld braucht auch keiner fürchten, das gilt für die WinterreifenPFLICHT im WINTER.
Dann , wenn Du mit Sommerreifen im Winter unterwegs bist.

Und von Leistungskürzungen ist IMMER dann die Rede, wenn durch die Reifen ein (Auffahr)Unfall verschuldet wird.

Dan-Hu am 06 Jul 2015 21:37:59

Also ich könnte mir schon vorstellen daß die Ablösung was mit den hohen Temperaturen und der Winterbereifung zu tun hat.

Evtl. nicht alleine. Ein zu geringer Druck, ein Überfahren eines kantigen Gegenstandes, eines Bordsteines...
All das könnte auch dazu beigetragen haben.

Das Zitat von Alf sollen sich alle Winterreifenfahrer mal genau anschauen und darüber nachdenken.
Nur auf "negative Bewerten" zu klicken lösen das eigene Problem auf den Felgen nicht.

Allein der längere Bremsweg ist für mich schon ein No-Go für Winterreifen im Sommer.

Winterreifen haben bei höheren Temperaturen eine deutlich geringere Haftung als Sommerreifen, der Bremsweg verlängert sich, die Kurvensicherheit nimmt ab.


Zudem erwärmen sie sich beim schnellem Fahren sehr stark, was zur Ablösung der Lauffläche und damit zum Unfall führen kann. Die Versicherung kann bei Unfall die Zahlung verweigern, wenn ein Unfall mit Sommerreifen zu vermeiden gewesen wäre (z.B. Bremsweg)

Gast am 06 Jul 2015 22:48:06

Dan-Hu hat geschrieben:Das Zitat von Alf sollen sich alle Winterreifenfahrer mal genau anschauen und darüber nachdenken.
Nur auf "negative Bewerten" zu klicken lösen das eigene Problem auf den Felgen nicht.

Allein der längere Bremsweg ist für mich schon ein No-Go für Winterreifen im Sommer.


Lieber Dan-Hu,

Auf negativ klicken schont die Lesebrille und das Gehirn. :roll:

Leider hier nun seit 2 Wochen üblich. :cry:

Wie schön ist es doch im Fliegenfischer-Forum mit dem einzigen Knopf =hilfreicher Beitrag=

Liebe , Alf

Acki am 06 Jul 2015 23:02:55

Hier fischt man halt nicht Fliegen - Sondern negative Bewertungen ... :wink:

Acki am 06 Jul 2015 23:04:10


wolfherm am 06 Jul 2015 23:05:11

Das ist wie im Mittelalter: Das hat auch lange gedauert, bis man von der Erdkugel überzeugt war.... :D

Nur damals wurde man verbrannt. Heute bekommt man negative Bewertungen....

Bergbewohner1 am 07 Jul 2015 19:37:47

Der Schwachsinn wird hier immer größer :!: Was wird da nur für ein Schitt geschrieben :!:
LKWs fahren den ganzen Sommer durch ihre Winterreifen ab.
Zurück zum Thema, hatte vorige Jahr 2 Deckenablösungen auf Winterreifen - nur Vorderachse bei Multicar Allrad. Laut Werkstatt taugen die Reifen nichts mehr. Fahre seit dem Uniroyal und siehe da, noch keinen Reifen wieder abgelöst. Schaue morgen mal drauf, wer der Hersteller war, sie waren auf alle Fälle preiswert.

DigiMik am 08 Jul 2015 00:37:54

KudlWackerl hat geschrieben:2. Der TE hat eine Schaden am ersten Reifen, Karkassenablösung, damit ist er gewarnt.

Wurde glaube schon gesagt, dann dürfte keiner mehr nach einem Reifenplatzer sein Fahrzeug weiter bewegen :D
KudlWackerl hat geschrieben:3. der TE hat einen weiteren Schaden, weil er trotz des Problems weitergefahren ist. (grob Fahrlässig)

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass er damit hätte Rechnen müssen, dass ein weiterer Reifen platzt. Dazu gab es erst mal keine Anhaltspunkte.
Selbst Fahrlässigkeit ist nicht ohne Weiteres zu unterstellen. In wie weit muss ein Normalbürger davon Kenntnis haben, dass Winterreifen bei hohen Temperaturen nicht optimal sind oder gar den Geist aufgeben?
andwein hat geschrieben:Dann müssten aber die Verkaufsbedingungen Sommerfahrten bei mehr als xx °C ausschließen, es müsste ein Gesetz geben, das dies verbietet, oder der Versicherer hätte dies in seinen AGBs aufgeführt. Ist das alles nicht der Fall gibt es weder für Fahrlässigkeit noch für grobe Fahrlässigkeit eine Grundlage!

Eben deshalb ist dies...
KudlWackerl hat geschrieben:Fahren mit ungeeigneter Bereifung mit Unfall: 120 €, 1 Punkt in Flensburg ...

nicht im Ansatz haltbar.

KudlWackerl hat geschrieben:Info vom Gutachter: --> Link (Zitat folgend)
Winterreifen haben bei höheren Temperaturen

Danke für den Link, ich denke, dass das für den Einen oder Anderen nützlich sein kann, die vorhaben, mit WR im Sommer über den 80 Grad heißen Asphalt Spaniens zu brettern :)

Nur hat dies aus rechtlicher Sicht nichts mit dem Problem des TO zu tun, Du vermengst da was... :)

LG vom Mikesch

...der son negativ Knöppe drücken nicht mitmacht :)

Dan-Hu am 08 Jul 2015 13:00:56

DigiMik hat geschrieben:Danke für den Link, ich denke, dass das für den Einen oder Anderen nützlich sein kann, die vorhaben, mit WR im Sommer über den 80 Grad heißen Asphalt Spaniens zu brettern :)

Nur hat dies aus rechtlicher Sicht nichts mit dem Problem des TO zu tun, Du vermengst da was... :)

LG vom Mikesch


Hallo Mikesch,

wo ist der Unterschied zwischen Spaniens Asphalts und unseren bei den Temperaturen, die wir am Wochenende hatten?
Wenn ein Gutachter so etwas schreibt, gilt die Physik oder das Ergebnis doch für alle Länder.

DigiMik am 08 Jul 2015 13:10:07

Dan-Hu hat geschrieben:die wir am Wochenende hatten?

Sicherlich, Temp ist Temp...!
Da dies bei uns ja (noch) eher die Ausnahme ist, war das rhetorisch gemeint.

LG vom Mikesch

socata732 am 13 Nov 2021 15:25:58

Schäden durch Reifen am Fahrzeug sind leider durch keine Versicherung abgedeckt. Die Stahlanteile können wie eine Säge den Aufbau inklusive Leitungen, Polster uns zersägen. Es handelt sich dabei um einen Betriebsschaden wie z.B. ein Motorschaden. Die Versicherung zahlt nur bei "ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis"

Ja da muß Dir leider Recht geben. Ich hatte vorige Woche auch einen Reifenplatzer hinten rechts mit Fußbodenschaden und
zerschmettertem Radkasten. Die Antwort der Versicherung war wie Du beschrieben hast ein nicht versicherter Betriebsschaden

Rockerbox am 13 Nov 2021 15:29:37

Du hast schon gesehen, dass das letzte Beitrag schon mehr als 6 Jahre alt ist?

kielius am 13 Nov 2021 16:02:57

Ist doch schön zu wissen das zumindest eine Versicherung noch so handelt wie vor 6 Jahren.

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