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Verbindlich Unverbindlich??


Gerard vH am 18 Nov 2021 10:56:06

Während des Bestellvorgangs wurde uns empfohlen, vor dem 1. November zu bestellen, da es nach diesem Datum viel teurer wäre.
Unverbindliche Liefertermin sollte Juli/August 2022 sein

Ende Oktober habe ich den Kaufvertrag per E-Mail unterschrieben und per E-Mail zurückgesendet.
Oben steht "Verbindliche Bestellung", aber ist nicht vom Verkäufer unterschrieben.

In die Bedingungen steht: der Kaufer ist an die Bestellung bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden.

Vor 3 Tagen erhielt ich eine E-Mail mit der Aufschrift"das Fahrzeug ist von **** bestätigt und wird, so Stand heute, am 31.01.2023 (unverbindlich!!) ausgeliefert.Eine Auftragsbestätigung von uns kommt in den nächsten Tagen.
Vor 2 Tagen erhielt ich diese email "ein kurzes Update zur Fahrzeugbestellung. Stand heute, dennoch unverbindlich !!! ***** hat alle Bestellungen an die bestehende Liefersituation angepasst und dementsprechend soll der Produktionstermin Ihres Fahrzeug ca. am 31.01.2023 (nicht Übergabe-termin! sein.
Diese Angaben sind ohne Gewähr und dienen der Information zum voraussichtlichen Liefertermin !!!

Da ich Niederländer bin, weiß ich nicht genau, was meine Rechte sind. Kann ich den Kauf trotzdem ohne finanzielle Folgen stornieren, wenn ich möchte?

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abenn am 18 Nov 2021 11:02:02

Hallo,

wenn der Händler keine Klauseln in seinem Vertrag hat, dann wohl schon lt. Internet:
--> Link

Viel Erfolg
Alf

abenn am 18 Nov 2021 11:04:35

Nachtrag:
Du stornierst in diesem Fall nicht sondern nimmst Dein Widerrufsrecht in Anspruch !

Abe alles ohne Gewähr, im Zweifel ne Rechtsberatung wahrnehmen, dann aber zügig!!

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Pechvogel am 18 Nov 2021 12:05:49

Gerard vH hat geschrieben:...In die Bedingungen steht: der Kaufer ist an die Bestellung bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden...

Die Klausel dass der Käufer für X-Wochen an die Bestellung gebunden ist heißt dass er diese stornieren kann wenn der Händler diese innerhalb der Zeit nicht ausdrücklich annimmt.
Hat der Händler Dir geschrieben dass das Fahrzeug bestätigt ist und er damit zum ausdruck bringt dass das Fahrzeug gebaut und geliefert wird, ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Aber auch erst dann, also mit der Bestätigung!

Ihr habt jetzt einen gültigen Vertrag!
Den kann man nicht so ohne weiteres kündigen!

Da wir den genauen Vertrag nicht kennen: wenn der Liefertermin schon unverbindlich und vage bestätigt wird dann wird es umso schwieriger da rechtlich gegen vorzugehen!
Klar dürfen aus 6 Monaten keine 6 Jahre werden aber bei 6 Monaten mehr....?!?
Dazu kommt, ohne den Vertrag gesehen zu haben, Rechtsstreit nach deutschem Recht! Aber, da Du Niederländer bist, u.U. an dem für Dich zuständigen, niederländischem Gericht.


Versuch´ Dich mit dem Händler gütlich zu einigen! Auch wenn es Geld kostet!
Ein unübersichtlicher Rechtsstreit mit fragwürdigem Ausgang kostet auch Geld.

Und was kommt dann?
Womo der Konkurenz die schneller liefern kann? :lach: :lol: :lach:



Grüße
Dirk

xiquadrat am 18 Nov 2021 12:20:37

nur mal zur Systematik. Du hast mit der verbindlichen Bestellung keinen Kaufvertrag unterschrieben, sondern formal ein Angebot zum Kauf eines Wohnmobils abgegeben. Das daraus ein Kaufvertrag wird, muss der Händler dieses Angebot annehmen (Einigung).

Dies kann entweder schriftlich und explizit erfolgen (Bestellbestätigung), oder aber auch durch konkludentes Handeln. Etwa indem er den Kaufgegenstand herausgibt, oder indem er sich dir gegenüber verhält als ob der Kaufvertrag geschlossen wäre. Also etwa indem er dich über den Fortgang der Bestellung informiert.

Dies hat dein Händler mit seinen Mails über den Bestellvorgang innerhalb der Bindungsfrits deines Angebots getan. Insofern liegt meiner Meinung nach tatsächlich ein gültiger Kaufvertrag vor.

Es wäre jetzt allenfalls zu prüfen, ob der bereits angekündigte Verzug der Lieferung gegenüber einer möglicherweise auch mündlich in Aussicht gestellten Lieferfrist, einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt.

Gerard vH am 18 Nov 2021 15:17:07

Als ich die verbundene Bestellung unterschrieb, ging ich noch von Juli -August2022 aus(Unverbindlich Ich weiss).
Nur 16 Tagen später erhielt Ich eine email mit"der Produktionstermin Ihres Fahrzeug ca. am 31.01.2023 (nicht Übergabe-termin!).
Das bedeutet meiner meinung nach, dass die lieferzeit auf jeden fall nach Januar 2023 liegt. So könnte es sogar Dezember 2023 sein.
Ich habe daher noch nie eine Lieferzeit erhalten und kann den Verkäufer auch nicht darauf ansprechen.
So könnte es theoretisch Jahre dauern.

Pechvogel am 18 Nov 2021 15:42:12

Gerard vH hat geschrieben:...So könnte es theoretisch Jahre dauern.

Du hast in Deiner Bestellung aber auch nicht ausdrücklich "innerhalb von X-Monaten" oder "Lieferung bis spätestens ..." geschrieben?!!
Und der Markt ist im Moment doppelt schlecht: 1. Boomt der Womo-Markt immer noch und 2. Lieferengpässe schon bei den Fahrzeugherstellern....



Grüße
Dirk

uli644 am 18 Nov 2021 15:44:18

Hallo Gerard,

ich würde den Händler anrufen (oder anschreiben), dass Du mit diesem erheblich späteren Liefertermin nicht einverstanden bist und daher von der Bestellung zurücktreten willst.

Dann weißt Du, wie der Händler reagiert. Evtl hat er damit ja gar kein Problem. Falls doch kannst Du Dich immer noch rechtlich beraten lassen.

Falls Du keine andere Alternative hast musst Du nur für Dich entscheiden, was besser ist. Ein neues Wohnmobil in 2023 oder kein Wohnmobil… und, ich denke aktuell kriegst Du überall nur unverbindliche Liefertermine, außer Du kaufst ein Fahrzeug, das beim Händler steht.

UweHD am 18 Nov 2021 15:51:12

Gerard,

die Liefersituation neuer Wohnmobile ist derzeit etwas verzwickt, aber das sollte ja keine Neuigkeit darstellen. Dennoch möchte man natürlich nicht an einen Vertrag gebunden sein, der einen vollkommen diffusen Liefertermin angibt - das ist verständlich und nachvollziehbar.

Mein Rat an dich in dieser Situation wäre folgender:
1. Überlege dir als erstes genau, ob du den Kaufvertrag angesichts des verschobenen Liefertermins behalten oder aufheben möchtest
2. Falls du ihn behalten möchtest, musst du im Prinzip nichts weiter unternehmen
3. Falls du ihn aufheben möchtest, spreche deinen Händler darauf an. Vielleicht ist das ja ganz unkompliziert möglich
4. Falls der Händler sich weigert, wende dich an die Verbraucherzentrale --> Link oder investiere etwas Geld in eine anwaltliche Erstberatung bezüglich deiner Rechte als Käufer

Die Tatsache, dass du als Holländer in D gekauft hast, sollte bezgl. deiner Rechte als Käufer keinerlei Unterschied bedeuten

Ansonsten: Lieferfristen werden dir bei jedem(!) Händler nur noch unverbindlich genannt werden, eine Aufhebung des bestehenden Kaufvertrages wird dir auch bei erneuter Bestellung über einen anderen Händler nicht mehr Sicherheit geben. Auch die Lieferfristen werden sich bei den Händlern nicht mehr wesentlich unterscheiden, es gibt derzeit ein massives Problem seitens der Lieferfähigkeit der Hersteller. Allerdings kann eine Lieferung auch nicht endlos hinausgeschoben werden, ohne dass du ein Rücktrittsrecht vom Vertrag hast. Die genauen Konditionen kenne ich aber nicht.

siusebem am 18 Nov 2021 16:26:59

Produktionstermin Ihres Fahrzeug ca. am 31.01.2023 (nicht Übergabe-termin! sein.


Ich frage mich hier, ist das der Produktionstermin für das „Basisfahrzeug“, oder der Produktionstermin für das Wohnmobil. Da können ja auch mal Monate dazwischen liegen.

Labrador am 18 Nov 2021 16:33:21

Wenn deine "verbindliche Bestellung" von dem abweicht, was dir dein Händler mittels Auftragsbestätigung bestätigt (also wenn die Bestellung und die Auftragsbestätigung nicht vollkommen identisch ist) dann handelt es sich lediglich um ein neues Angebot das dir dein Händler unterbreitet. An dieses Angebot bist du aber nicht gebunden. Du kannst es annehmen oder auch ablehnen.

Gerard vH am 18 Nov 2021 19:57:08

Ich habe den Verkäufer kontaktiert und er hat mir versichert, dass ich den Kauf ohne Folgen stornieren kann.
Konsultiere jetzt meine Frau was wir entscheiden werden.
Wir wollen einen Euro6d und keinen Euro6d Temp und ich fürchte, wir können lange Lieferzeiten nicht vermeiden.
Euch allen vielen Dank für eure Ratschläge.

hampshire am 19 Nov 2021 15:25:28

Hallo Gerard,
ich finde es gut, dass Dein Händler Dir keine Steine in den Weg legt. Die Verschieberei des Liefertermins ist möglicherweise nicht zu Ende - es gibt zusätzlich zu den hohen Verkaufszahlen derzeit enorme Lieferschwierigkeiten für manche Teile. Wir stehen derzeit vor ähnlichen Problemen (andere Branche) und können Bestellungen derzeit nicht ausliefern, weil es an teils lächerlichen Teilen mangelt. Wir haben sogar schon Elektronik neu entwickelt um uns von manchen nicht lieferbaren Halbleitern unabhängig zu machen. Will sagen: Ich würde durchhalten, da ich die Situation nicht auf ein unseriöses Geschäftsgebaren zurückführen würde. Wenn ihr kein derzeitiges WoMo habt, köntest Du beim Händler ggfs. eine supergünstige WoMo Miete für Dich herausschlagen und die Freude des WoMo Urlaubs schon mal anders genießen.
Viel Erfolg,
Max

Jojo1950 am 19 Nov 2021 16:23:10

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde die Abwicklung per E-Mail gemacht. Dann ist der Hinweis und Link von Abenn zielführend: Vertrag widerrufen. Wegen Fristen etc. sollte -wie schon erwähnt- zeitnah eine rechtliche Prüfung erfolgen.
Alles natürlich nur, wenn nicht zugewartet werden soll.
Viel Erfolg
Jürgen

ManfredK am 19 Nov 2021 16:41:33

Fernabsatzgesetz kommt nur dann Infrage, wenn es vorher keinen persönlichen Kontakt gegeben hat. (OT weil die Fragestellung mittlerweile erledigt ist)

D.H. gehe ich zum Händler lasse mich dort beraten, schaue mir die Fahrzeuge an und wickle anschließend den Kaufvertrag per Mail usw. ab, gilt das Fernabsatzgesetz nicht mehr.... --> Link

Jojo1950 am 19 Nov 2021 19:38:10

At Manfred: vollkommen richtig. Wie immer in der Juristerei kommt es auf den genauen Sachverhalt an. Von einem vorherigen persönlichen Kontakt habe ich allerdings im Ausgangströöt des Fragestellers nichts gelesen.
Viele Grüße
Jürgen

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