Hallo Zusammen,
vielleicht hilft es dem einen oder anderen:
Ich habe heute festgestellt, dass die RMV aktuelle Verträge nach den AKB010721 abschließt, in der gegenüber früheren AKBs u.a. die Rückstufung im Schadensfall anders (wie ich meine für den Versicherungsnehmer günstiger) geregelt ist.
Auch die Sonderbedingungen der RMV für Womo-Versicherungen haben sich verändert. Z.B. gilt jetzt auch als Unfall, wenn am Fahrzeug ein Reifen ohne Einwirkung von außen platzt und Karosserieteile beschädigt werden.
Vielleicht ist das ja auch noch für andere Forumsteilnehmer attraktiv.
Gruß Handfest

