Hallo & ein frohes Neues!
Meine Recherchen im Web haben mich nicht weitergebracht, deshalb möchte ich den Sachverhalt mal hier schildern:
Im November 2021 ließ ich mein Wohnmobil beim TÜV von 2,8 auf 2,9 t auflasten. Als ich dann einige Tage später den neuen Kfz-Steuerbescheid bekam, stellte ich fest, dass die Besteuerung sehr viel höher ausfiel als erwartet. Beim genaueren Hinsehen bemerkte ich, dass der Steuerbescheid nicht nur der Auflastung Rechnung trug, sondern dass zugleich die Schadstoffklasse von S4 auf S3 herabgestuft und der Emissionsschlüssel von 0453 auf 0634 geändert wurde.
Diese Herabstufung / Änderung ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar; bedeutet sie doch wohl auch, dass das Womo nun statt der bisherigen Grünen Plakette nur noch die Gelbe zuerkannt bekäme.
Per Mail hakte ich beim TÜV nach und bekam folgende kryptische Antwort: "Es gibt bei der nationalen Schlüsselung Wohnmobil zwei Klassen, bis 2,8 Tonnen und über 2,8 Tonnen. Wenn Sie im Zuge einer Auflastung von 2,8 auf 2,9 Tonnen kommen, ändert sich auch der Abgasschlüssel von 0453 auf 0634."
Daraufhin bat ich denn Mann vom TÜV mir mitzuteilen, wo ich die für o.g. Antwort relevanten Bestimmungen nachlesen könnte, worauf dieser folgendermaßen lapidar reagierte: "ist Insiderwissen und schwer zu finden für Laien, sorry."
Kann es denn wirklich sein, dass sich eine Änderung des zulässigen Gesamtgewichts derart negativ auf die Schadstoffklasse und den Emissionsschlüssel auswirkt?
Weiß jemand etwas Genaueres da zu?
Bin für jede Antwort dankbar!
Schöne Grüße
Paca

