xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Ungünstigere Schadstoffklasse durch Auflastung


Paca am 04 Jan 2022 16:03:09

Hallo & ein frohes Neues!

Meine Recherchen im Web haben mich nicht weitergebracht, deshalb möchte ich den Sachverhalt mal hier schildern:

Im November 2021 ließ ich mein Wohnmobil beim TÜV von 2,8 auf 2,9 t auflasten. Als ich dann einige Tage später den neuen Kfz-Steuerbescheid bekam, stellte ich fest, dass die Besteuerung sehr viel höher ausfiel als erwartet. Beim genaueren Hinsehen bemerkte ich, dass der Steuerbescheid nicht nur der Auflastung Rechnung trug, sondern dass zugleich die Schadstoffklasse von S4 auf S3 herabgestuft und der Emissionsschlüssel von 0453 auf 0634 geändert wurde.
Diese Herabstufung / Änderung ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar; bedeutet sie doch wohl auch, dass das Womo nun statt der bisherigen Grünen Plakette nur noch die Gelbe zuerkannt bekäme.

Per Mail hakte ich beim TÜV nach und bekam folgende kryptische Antwort: "Es gibt bei der nationalen Schlüsselung Wohnmobil zwei Klassen, bis 2,8 Tonnen und über 2,8 Tonnen. Wenn Sie im Zuge einer Auflastung von 2,8 auf 2,9 Tonnen kommen, ändert sich auch der Abgasschlüssel von 0453 auf 0634."

Daraufhin bat ich denn Mann vom TÜV mir mitzuteilen, wo ich die für o.g. Antwort relevanten Bestimmungen nachlesen könnte, worauf dieser folgendermaßen lapidar reagierte: "ist Insiderwissen und schwer zu finden für Laien, sorry."

Kann es denn wirklich sein, dass sich eine Änderung des zulässigen Gesamtgewichts derart negativ auf die Schadstoffklasse und den Emissionsschlüssel auswirkt?
Weiß jemand etwas Genaueres da zu?

Bin für jede Antwort dankbar!

Schöne Grüße
Paca

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

fschuen am 04 Jan 2022 16:17:04

Mit den genauen Schlüsseln wird sich der TÜV wohl auskennen, aber es sollte klar sein, dass eine Auflastung weitgehende rechtliche Konsequenzen hat, wenn man zulassungsrechtliche Grenzen überschreitet. Mit >2,8 to darfst du zB nicht mehr auf Bürgersteigen parken, auch nicht einseitig. Noch weitergehende Konsequenzen hat eine Überschreitung der 3,5 to. Da sollte man sich vorher genau informieren; leider kommt der Hinweis für dich jetzt ein bisschen spät. Trotzdem oder gerade drum danke für den Bericht, der anderen als Warnung dienen kann.

Gruss Manfred

Navigatore am 04 Jan 2022 17:00:01

Die Grenze sind tatsächlich die magischen 2,8t. Wenn Du es ganz genau wissen willst, kannst Du das ab hier nachlesen:

--> Link

Du musst dann nur noch den Querverweisen folgen. ;D Die zu verlinken erspare ich jetzt aber uns allen. Du kannst es auch einfacher haben, wenn Du dem hier Glauben schenkst:

--> Link

oder einfach nur dem TÜV :wink:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

RMV mit aktualisierten Versicherungsbedingungen
Skibox breiter als Wohnmobil ?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt