Moin!
Zu dem oben verlinkten Artikel des "digitalen Nomaden Rob" möchte ich doch noch etwas anzumerken, da man ihn so nicht stehenlassen sollte. Ich habe in diesen Tagen meinen Jahresbescheid für 2021 bekommen über meinen Anteil von über 2000 Euro als Rentner zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Es kann sehr kostengünstig eine
Auslandsreisenkrankenversicherung abgeschlossen werden mit einem Jahresbeitrag für Paare unter 70 Jahren von zum Beispiel beim ADAC von 56,20 Euro, bei Ergo von 39,80 Euro und z. B. Allianz 68,00 Euro usw. Der Beitrag gilt beim ADAC für Auslandsreisen von bis zu 53 Tagen, auch für mehrere Auslandsreisen weltweit von bis zu der gleichen Länge im gleichen Jahr.
Es gibt freiberufliche oder selbständige Einmannunternehmen, sogenannte "digitale Nomaden", die per PC und Internet von irgendwo im "Homeoffice" - vielleicht auch im
Wohnmobil (kleiner Scherz nebenbei) - arbeiten, eventuell etwas Steuern zahlen, aber keine freiwillige teure private Krankenversicherung zahlen möchten. Zahlreiche Berufsbilder haben sich durch die Digitalisierung eben ge- bzw. sehr verändert.
Da sie ortsunabhängig arbeiten können, können sie das eben auch im Ausland. Für ihren Auslandsaufenthalt müssten sie allerdings eine
Auslandskrankenversicherung mit monatlichen Beiträgen entrichten - mit den entsprechenden Mindestbeträgen nach ihren Angaben und Verhältnissen. Bei der Allianz zum Beispiel zirka 160 Euro monatlich. In der gesamten EU herrscht unter normalen Umständen eben Niederlassungsfreiheit auch zur Berufsausübung . . .! "Ltd.s" lassen grüßen . . .
Bei den "cleveren digitalen Nomaden", die eben monate- oder jahrelang im Ausland leben und Geld verdienen und hier Sozialbeiträge sparen . . ., soll dann die große Versichertengemeinschaft auch sämtliche Krankenversorgungskosten zahlen, wenn ihnen dann zu Hause in ihrer "neuen Heimat" etwas passiert - auch noch die Privathonorare von "Spezialisten". Die meisten hier abhängig Beschäftigten zahlen Beiträge je nach Einkommen zwangsweise oder freiwillig jeden Monat - beim Rentner wird per Gesetz auch noch einfach kräftig abgebucht.
Leider verschweigt der Verfasser des Artikels uns geneigten Lesern seine uns weiterführenden Fakten fast gänzlich - wie lange war er denn weg und was hat er gearbeitet? - und kritisiert die gesamte Versicherungsbranche. Es kann eben "wehtun" . . ., wenn man nicht unterscheiden will zwischen
Auslandskrankenversicherung und
Auslandsreisenkrankenversicherung oder nicht richtig zuhört.
AGB – lesen, lesen, lesen und versuchen, zu verstehen. Wann greift was? Wann nicht?
Im Übrigen sind die meisten Bedingungen in den
Auslandsreisekrankenversicherungen großenteils identisch. Vorerkrankungen und laufende Medikamente usw. sind wohl immer ausgeschlossen, und die Leistungen aus den gesetzlichen Gesundheitssystemen gehen immer vor. Allerdings sind die Altersgrenzen für entstehende Beitragsmehrkosten eben unterschiedlich.
Das gilt auch für sogenannte Incoming-Krankenschutzversicherungen - auch gekoppelt mit einer Privathaftpflichtversicherung -, die man für ausländische Gäste abschließen kann. Diese kann der Abschließende aber tageweise begrenzen je nach Dauer des jeweiligen Besuchs - wenn der "digitale Nomade" nicht arbeitet.
Die Seriosität und die Substanz von "Travelmedic" kann ich nicht beurteilen.
Walter