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Travelmedic - zu schön um wahr zu sein?


Reinholderich am 28 Jan 2022 17:24:56

Hat von dieser Firma schon mal jemand gehört?
Assistenz und Unterstützung bei Krankheit im Ausland incl. Auslandskrankenversicherung für 69,-€ im Jahr bei zwei Personen und nach dem Alter der Versicherungsnehmer wird auch nicht gefragt. Das ist doch fake... oder?
--> Link

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Tinduck am 28 Jan 2022 18:10:42

„ Die Versicherung im Rahmen der travelmedic Tarife ist eine Zusatzversicherung. Sie ersetzt keine eigene Kranken-/Unfallversicherung. Die Leistungen des eigenen nationalen Gesundheitssystems sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. “

Aus den erweiterten Bedingungen.

Die leisten also nur, wenn die eigene KV nicht zahlt oder rückerstattet.

Ausserdem ist der Schutz auf 56 Tage pro Reise limitiert, taugt also nix für Fernreise.

Auslandskrankenversicherungen ohne Zeitlimit kosten eher ab 60 Euro im Monat (und da hat man nix tolles), nicht im Jahr.

Guter Artikel zum Thema: --> Link

bis denn,

Uwe

Schwimmbutz am 28 Jan 2022 18:20:45

Was ist denn euer Anforderungsprofil??

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duca250 am 28 Jan 2022 18:34:03

Moin,
na ja, die sind weder günstig noch inhaltlich zu empfehlen.

Zitat:
3. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Neben den in Ziffer 6 der AVB genannten Ausschlüssen besteht kein Versicherungsschutz für:
3.1 Krankheiten einschließlich ihrer Folgen, die vor Reiseantritt bereits diagnostiziert (einschließlich Verdachtsdiagnosen) oder der versicherten Person bekannt waren, sowie Unfälle, die sich vor Reiseantritt ereigneten und deren Folgen. Abweichend hiervon besteht Leistungspflicht für Behandlungen zur Beseitigung akut gesundheitsverschlechternder Zustände, die unvorhersehbar während der Reise aufgetreten sind.

Demnach werden keine Behandlungskosten aufgrund chronischer Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck) übernommen…
Meine Meinung: Finger weg!
Grüße
der Duc

Guenni3967 am 28 Jan 2022 19:00:51

Dieses Angebot ist aus der Aqua med. Bremen entstanden. Die betreuen weltweit Tauchunfälle, ein seriöses Unternehmen.
Ob die Leistungen interessant sind, kann jeder selber beurteilen.

Reinholderich am 28 Jan 2022 20:31:20

Ja so ist das, ehe ich hier rumposaune hätte ich mal die Webseite der Travelmedic genauer durchstöbern sollen, da hätte ich meine/unsere Ausschlusskriterien auch selbst leicht finden können... aber ich hätte dann nie den von Tinduck Uwe verlinkten Artikel gelesen, alter Schwede...
Hätte, hätte, ich gelobe Besserung.

retlaw1103 am 29 Jan 2022 14:55:09

Moin!

Zu dem oben verlinkten Artikel des "digitalen Nomaden Rob" möchte ich doch noch etwas anzumerken, da man ihn so nicht stehenlassen sollte. Ich habe in diesen Tagen meinen Jahresbescheid für 2021 bekommen über meinen Anteil von über 2000 Euro als Rentner zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Es kann sehr kostengünstig eine Auslandsreisenkrankenversicherung abgeschlossen werden mit einem Jahresbeitrag für Paare unter 70 Jahren von zum Beispiel beim ADAC von 56,20 Euro, bei Ergo von 39,80 Euro und z. B. Allianz 68,00 Euro usw. Der Beitrag gilt beim ADAC für Auslandsreisen von bis zu 53 Tagen, auch für mehrere Auslandsreisen weltweit von bis zu der gleichen Länge im gleichen Jahr.

Es gibt freiberufliche oder selbständige Einmannunternehmen, sogenannte "digitale Nomaden", die per PC und Internet von irgendwo im "Homeoffice" - vielleicht auch im Wohnmobil (kleiner Scherz nebenbei) - arbeiten, eventuell etwas Steuern zahlen, aber keine freiwillige teure private Krankenversicherung zahlen möchten. Zahlreiche Berufsbilder haben sich durch die Digitalisierung eben ge- bzw. sehr verändert.

Da sie ortsunabhängig arbeiten können, können sie das eben auch im Ausland. Für ihren Auslandsaufenthalt müssten sie allerdings eine Auslandskrankenversicherung mit monatlichen Beiträgen entrichten - mit den entsprechenden Mindestbeträgen nach ihren Angaben und Verhältnissen. Bei der Allianz zum Beispiel zirka 160 Euro monatlich. In der gesamten EU herrscht unter normalen Umständen eben Niederlassungsfreiheit auch zur Berufsausübung . . .! "Ltd.s" lassen grüßen . . .

Bei den "cleveren digitalen Nomaden", die eben monate- oder jahrelang im Ausland leben und Geld verdienen und hier Sozialbeiträge sparen . . ., soll dann die große Versichertengemeinschaft auch sämtliche Krankenversorgungskosten zahlen, wenn ihnen dann zu Hause in ihrer "neuen Heimat" etwas passiert - auch noch die Privathonorare von "Spezialisten". Die meisten hier abhängig Beschäftigten zahlen Beiträge je nach Einkommen zwangsweise oder freiwillig jeden Monat - beim Rentner wird per Gesetz auch noch einfach kräftig abgebucht.

Leider verschweigt der Verfasser des Artikels uns geneigten Lesern seine uns weiterführenden Fakten fast gänzlich - wie lange war er denn weg und was hat er gearbeitet? - und kritisiert die gesamte Versicherungsbranche. Es kann eben "wehtun" . . ., wenn man nicht unterscheiden will zwischen Auslandskrankenversicherung und Auslandsreisenkrankenversicherung oder nicht richtig zuhört.

AGB – lesen, lesen, lesen und versuchen, zu verstehen. Wann greift was? Wann nicht?

Im Übrigen sind die meisten Bedingungen in den Auslandsreisekrankenversicherungen großenteils identisch. Vorerkrankungen und laufende Medikamente usw. sind wohl immer ausgeschlossen, und die Leistungen aus den gesetzlichen Gesundheitssystemen gehen immer vor. Allerdings sind die Altersgrenzen für entstehende Beitragsmehrkosten eben unterschiedlich.

Das gilt auch für sogenannte Incoming-Krankenschutzversicherungen - auch gekoppelt mit einer Privathaftpflichtversicherung -, die man für ausländische Gäste abschließen kann. Diese kann der Abschließende aber tageweise begrenzen je nach Dauer des jeweiligen Besuchs - wenn der "digitale Nomade" nicht arbeitet.

Die Seriosität und die Substanz von "Travelmedic" kann ich nicht beurteilen.

Walter

Tinduck am 31 Jan 2022 11:41:58

Ich denke, Robert erzählt in dem verlinkten Artikel nichts Unwahres, er hat allerdings auf die harte Tour gelernt, wie das im Ausland so ist mit den Versicherungen.

Natürlich braucht man, wenn man sich unbefristet im Ausland aufhält, eine weltweit gültige Krankenversicherung (und ja, die würde dann auch D gelten, wenn man zufällig da ist). Alles, was irgendwie Auslandsblablabla heisst, ist eigentlich untauglich, weil dann meist die Leistungen im Abschlussland ausgeschlossen sind - und da man als im Ausland lebender nicht mehr in D versichert ist, wäre das etwas unschön, wenn man mal Mama besucht oder so.

Das ist alles nicht für Kleingeld zu haben, selbstverständlich.

Deshalb finde ich seinen Tip, mit einem unabhängigen Makler den eigenen Bedarf abzuarbeiten, als eigentliche Quintessenz des Artikels. Kann man gar nicht oft genug wiederholen. Wer meint, als Nichtfachmann dieses Thema so erschöpfend durchdringen zu können, dass er guten Gewissens irgendeine Online-Versicherung abschliessen kann, der irrt. Und versicherungsabhängige Agenten können was taugen, gehen aber selten vom tatsächlichen Bedarf, sondern vom eigenen Portfolio aus.

bis denn,

Uwe

uli644 am 31 Jan 2022 13:17:19

Tinduck hat geschrieben:.

Natürlich braucht man, wenn man sich unbefristet im Ausland aufhält, eine weltweit gültige Krankenversicherung (und ja, die würde dann auch D gelten, wenn man zufällig da ist).


Ähm, nein, tut sie nicht.

Zumindest die HanseMerkur zahlt nicht, wenn Du in der Versicherungszeit mal kurz in Deutschland bist. Hab’s grad mit denen geklärt, da wir für ein Jahr ins Ausland wollen (und in der Zeit die deutsche Krankenversicherung kündigen, was mit der HanseMerkur Versicherung geht).

Wenn Du da in der Zeit in D bist und zum Arzt musst ist das nicht über die Auslandsreise-Krankenversicherung gedeckt.

Falls da andere Anbieter andere Regelungen haben wäre ich sehr interessiert!

Reinholderich am 31 Jan 2022 13:38:36

uli644 hat geschrieben:und in der Zeit die deutsche Krankenversicherung kündigen,


Richtig gekündigt :eek: oder "Beitragsfrei" gestellt?

Tinduck am 31 Jan 2022 13:45:08

uli644 hat geschrieben:
Ähm, nein, tut sie nicht.



Richtig lesen. Es geht um eine weltweit gültige private Krankenversicherung, nicht irgendwelche preisgünstigen (oder auch nicht) Auslands-Zusatzversicherungen von deutschen Privatversicherern.

Die ganzen Zusatzversicherungen sind ALLE in Leistung und/oder Reisedauer und/oder Geltungsbereich beschränkt (USA z. B. ist gern ausgeschlossen oder kostet fetten Aufschlag, weil extrem teuer).

Selbst die vielgerühmte Hanse Merkur Langzeit-Auslandskrankenversicherung gilt für maximal 5 Jahre, dann ist Essig. Für Expats ungenügend, bei Langzeitreisenden kanns hinhauen, wenn es nur eine Phase im Leben ist.

ICH würde zu einem guten Makler gehen, wenn ich sowas brauche. Der hat Ahnung. Alle anderen (ich eingeschlossen) bestenfalls Halbwissen.

bis denn,

Uwe

uli644 am 31 Jan 2022 15:32:59

Reinholderich hat geschrieben:Richtig gekündigt :eek: oder "Beitragsfrei" gestellt?


Beitragsfrei gibt es in dem Sinne bei unserer gesetzlichen Krankenversicherung nicht.

Ich bin noch unsicher ob wir wirklich kündigen (mit dem Risiko des Wiedereintritts nach Rückkehr), oder in der Zeit für die Erhaltung der Anwartschaft einen monatlichen Obolus zahlen…

Bin da noch am klären, gefühlt tendiere ich zu Anwartschaft erhalten… dann sollte es keine Diskussionen nach der Rückkehr geben.

uli644 am 31 Jan 2022 15:37:32

Tinduck hat geschrieben:Richtig lesen. Es geht um eine weltweit gültige private Krankenversicherung, nicht irgendwelche preisgünstigen (oder auch nicht) Auslands-Zusatzversicherungen von deutschen Privatversicherern.


Hast Du Recht, habe überlesen, dass es in Deiner Aussage um dauerhaft Ausland geht… war da zu sehr im Womoforum Universum, um das zu realisieren.-)

Tinduck am 31 Jan 2022 20:55:19

uli644 hat geschrieben:Hast Du Recht, habe überlesen, dass es in Deiner Aussage um dauerhaft Ausland geht… war da zu sehr im Womoforum Universum, um das zu realisieren.-)


Alles gut :)

Aber auch fürs Womo kann das nützlich sein, wenn man in der Rente mal für länger aus Europa verschwindet... Wenn man natürlich wg. Enkeln oder sonstwas regelmäßig wieder in D auf der Matte steht, kann es auch mit einer 'aufgebohrten' Zusatzversicherung klappen. Aber dann muss man schon sehr auf die Fristen achten, die Versicherungen fragen da inzwischen im Leistungsfall gern mal nach, wie lange man denn nun genau im Ausland war. Und die Nachweispflicht, dass keine Frist überschritten wurde, liegt im Fall des Einspruchs gegen eine Leistungsverweigerung der Versicherung beim Versicherten.

bis denn,

Uwe

kunibertk am 31 Jan 2022 23:21:03

duca250 hat geschrieben:Demnach werden keine Behandlungskosten aufgrund chronischer Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck) übernommen…


Das ist aber für eine Reisekrankenversicherung normal. Auch chronisch oder sonstwie Kranke können sich z.B. vor der Reise von ihrem Arzt bestätigen lassen, dass während der Reise "voraussichtlich" keine Behandlung nötig wird. Wenn doch, dann zahlt die Reisekrankenversicherung. So steht es etwas verklausuliert auch in den Bedingungen die Du zitiert hast.

kunibertk am 31 Jan 2022 23:24:49

uli644 hat geschrieben:Falls da andere Anbieter andere Regelungen haben wäre ich sehr interessiert!


Die von --> Link haben irgendwo in einem Beitrag erwähnt, dass sie immer nur 1 oder 2 Monate in Deutschland sein können, weil sie genau so eine Auslandskrankenversicherung haben, die nur begrenzte Zeit im Heimatland abdeckt. An Details kann ich mich nicht erinnern, auch nicht mehr in welchem Video das war.

uli644 am 01 Feb 2022 00:45:01

kunibertk hat geschrieben:Die von --> Link haben irgendwo in einem Beitrag erwähnt, dass sie immer nur 1 oder 2 Monate in Deutschland sein können, weil sie genau so eine Auslandskrankenversicherung haben, die nur begrenzte Zeit im Heimatland abdeckt. An Details kann ich mich nicht erinnern, auch nicht mehr in welchem Video das war.


Danke für den Tip! Die sind bei pro Trip world… die versichern nur bis 49. sind wir knapp drüber.-)

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