:ja: Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und möchte mein erstes Wohnmobil als Neufahrzeug bei einem Händler kaufen.
Es soll 2021 ausgeliefert werden und beinhaltet die Klausel:
„Herstellerbedingte Preis- und Ausstattungsänderungen sind möglich und werden vom Käufer bereist im Vorfeld akzeptiert. Ein Rücktritt aus diesen Gründen ist nicht möglich“.
Ist das nicht sittenwidrig? Ich akzeptiere blanko, was auch immer der Hersteller (Sunlight) ggfs. anpasst. Hey unsere Wohnmobile haben wir jetzt auf eine Million Euro erhöht und du hast das vertraglich im Vorfeld bestätigt.
Ist sowas üblich? Würdet Ihr sowas unterschreiben ? Gibt es dazu eine Rechtsprechung ?
Danke schön für Eure Meinungen. Oliver

