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Klausel im Angebot Vertrag Neufahrzeug beim Händler


obo2020 am 21 Sep 2020 06:59:06

:ja: Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und möchte mein erstes Wohnmobil als Neufahrzeug bei einem Händler kaufen.
Es soll 2021 ausgeliefert werden und beinhaltet die Klausel:

„Herstellerbedingte Preis- und Ausstattungsänderungen sind möglich und werden vom Käufer bereist im Vorfeld akzeptiert. Ein Rücktritt aus diesen Gründen ist nicht möglich“.

Ist das nicht sittenwidrig? Ich akzeptiere blanko, was auch immer der Hersteller (Sunlight) ggfs. anpasst. Hey unsere Wohnmobile haben wir jetzt auf eine Million Euro erhöht und du hast das vertraglich im Vorfeld bestätigt.

Ist sowas üblich? Würdet Ihr sowas unterschreiben ? Gibt es dazu eine Rechtsprechung ?

Danke schön für Eure Meinungen. Oliver

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KAWAMANE am 21 Sep 2020 07:43:26

Moin,
obo2020 hat geschrieben:„Herstellerbedingte Preis- und Ausstattungsänderungen sind möglich und werden vom Käufer bereist im Vorfeld akzeptiert.


ich würde dem Verkäufer vorschlagen, im Vertrag die Wörter "Preis-und" zu streichen.Damit könnten dann wahrscheinlich beide Seiten leben, bzw bei einer Preisänderung müsste der Verkäufer dann erst dein OK einholen.

Gruß
Bruno

hampshire am 21 Sep 2020 08:02:14

Gib dem einen Rahmen z.B. bis zu 3%.
"Herstellerbedingt" schützt Dich vor Willkür des Händlers.
Nicht sittenwidrig.
Bei langen Lieferzeiten gibt es das öfter. Bau mal ein Haus.

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Gast am 21 Sep 2020 08:12:52

Siehe hier.... Punkt 3, Absatz 5

--> Link

botego am 21 Sep 2020 09:09:04

Ich würde mir auch mindestens ein Rücktrittsrecht aus diesen Gründen einräumen lassen.
Ich glaube die Wohnmobilhändler leben so langsam auf einem anderen Planeten. Selbst wenn es rechtlich korrekt ist, ... es müssen ja immer beide Seiten mit dem Vertrag einverstanden sein.
Ist mir beim Autokauf auch noch nicht vorgekommen, und würde ich auch nicht akzeptieren.

Marsu123 am 21 Sep 2020 09:13:23

Moin Moin,

ich würde diesen Passus komplett streichen !
Du möchtest weißen Stoff, bekommst aber Roten ?
Anstelle von 4 Sitzen, sind es dann nur noch drei ?
Dafür wird das Mobil aber 5000,- Euro Teurer ?

Wenn der Händler das Streichen nicht akzeptiert, such dir einen anderen Händler.
Meine Meinung.

Grüße Ralf.

wolfherm am 21 Sep 2020 11:00:07

Der Händler kann da auch nicht viel machen. Wenn der Hersteller eine Änderung vornimmt, dann macht er das ohne jede Rücksprache mit dem Händler und dem Käufer.

Und wer meint, das wäre unüblich, sollte mal in einen Neuwagenvertrag für einen PKW sehen. Da steht das auch drin. Und wer das nicht möchte, muß halt gebraucht kaufen.

ManfredK am 21 Sep 2020 11:08:50

Beim PKW sind Preisänderungen zulässig, wenn die Lieferzeit länger als 4 Monate sind.

Nur mit so einer Einschränkung würde ich den Vertrag unterschreiben

Da sich auch die Ausstattung ändern kann, unbedingt wichtige Punkte auflisten

rkopka am 21 Sep 2020 11:54:09

ManfredK hat geschrieben:Beim PKW sind Preisänderungen zulässig, wenn die Lieferzeit länger als 4 Monate sind.
...
Da sich auch die Ausstattung ändern kann, unbedingt wichtige Punkte auflisten

Aber da muß es doch auch Grenzen geben ? Wenn er 1% teurer wird, mag das ja noch angehen. Aber bei 10 oder 20% ? Oder wenn die Ausstattung nicht nur den KS auf einen moderneren ändert (was auch Ärger machen kann), sondern auf eine kleinen ohne AES ?

RK

ManfredK am 21 Sep 2020 12:08:05

Nein.... Siehe § 309 Absatz 1

Die hier vom TE genannte Klausel ist unwirksam.

ManfredK am 21 Sep 2020 12:10:09

Bei der Ausstattung würde ich im Kaufvertrag auf die jetzige Ausstattung im Prospekt verweisen und als wesentliche Eigenschaft definieren

obo2020 am 21 Sep 2020 13:36:37

Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

Nach 15minütiger Diskussion am Telefon wird der Passus jetzt gestrichen, nachdem ich angedeutet habe, den Deal deswegen platzen zu lassen.

Es gibt noch kleinere Punkte zum klären, aber Stand sieht aktuell so aus, als könnte ich im März 2021 Besitzer eines Sunlight A70 werden.

Das wird heute im Laufe des Tages entschieden.

Grüße Oliver

udob am 21 Sep 2020 13:46:01

ManfredK hat geschrieben:Nein.... Siehe § 309 Absatz 1

Die hier vom TE genannte Klausel ist unwirksam.


Wenn du BGB geschrieben hättest, wäre dein Hinweis vollständig

obo2020 am 21 Sep 2020 13:54:37

Aber greift hier §309 Abs. 1 ?

Der Zeitraum von jetzt bis März ist ja länger als 4 Monate....

wolfherm am 21 Sep 2020 14:14:45

obo2020 hat geschrieben:Aber greift hier §309 Abs. 1 ?

Der Zeitraum von jetzt bis März ist ja länger als 4 Monate....



Der greift hier auch nicht. Das ist Halbwissen falsch angewandt....... :D

ManfredK am 21 Sep 2020 15:54:04

Der §309 Abs 1 ist nur die rechtliche Grundlage für eine wirksame Preisanpassungsklausel in den AGB

Damit sie wirksam ist, müssen noch mehr Bedingungen erfüllt werden

Die vorliegende Klausel genügt den Ansprüchen nicht und ist deswegen ungültig - gut dass man sich schon entsprechend verständigt hat

Fahrenheit am 05 Feb 2022 13:27:44

Hallo zusammen, habe Ende September 21 einen Kaufvertrag für ein WM unterschrieben mit einer Preisgleitklausel ohne Limitierung. Aktueller Liefertermin Oktober 2022. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Händler erhalten, dass aufgrund der Preissteigerungen vom Chassi und Aufbau sich das WM nun um 1.500 Euro verteuert. Hat vielleicht jemand auch schon so ein Schreiben von seinem Händler erhalten und wenn ja, was wäre da Deine Vorgehensweise. Gleich reklamieren oder abwarten bis die endgültige Rechnung kommt und dann reklamieren?

BiggiK am 05 Feb 2022 14:09:43

Verstehe ich jetzt nicht. Du hast im Vertrag die preisgleitklausel unterschrieben und jetzt willst du dem widersprechen? Meinst du diese Klausel ist unwirksam?
Gruß Birgit

ManfredK am 05 Feb 2022 14:49:43

Wie lautet denn die Preisanpassungsklausel?

Limitiert auf x %?
Rücktrittsrecht bei Überschreiten der Erhöhung um x%?

supcamper am 05 Feb 2022 16:07:19

Preisgleitklauseln in Verbrauchverträgen wirksam zu vereinbaren ist nicht einfach, daher würde ich das von kompetenter Stelle prüfen lassen (Verbraucherberatung oder Fachanwalt).
Auf jeden Fall keine weiteren Zusagen machen.

Allerdings ist die Frage, was Du machen willst, sollte die Klausel unwirksam sein.
Wenn Du den Händler erst gerichtlich zwingen musst, Dir das Fahrzeug zum ursprünglichen Preis zu übergeben wirst Du einige Wochen oder Monate nicht viel Spaß haben…

Fahrenheit am 06 Feb 2022 02:43:21

BiggiK hat geschrieben:Verstehe ich jetzt nicht. Du hast im Vertrag die preisgleitklausel unterschrieben und jetzt willst du dem widersprechen? Meinst du diese Klausel ist unwirksam?
Gruß Birgit

Richtig. Die Klausel ist unwirksam, da keine Limitierung im Vertrag angegeben ist. zB. bis 3% und dann zurücktreten usw.

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