Vorankündigung für Reisen in die EU
Gemäss Verordnung(EG) Nr.998/2003 müssen Hunde, Katzen und Frettchen ab 3. Juli 2004 für Reisen in die EU und innerhalb der EU mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Während 8 Jahren wird auch eine deutlich erkennbare Tätowierung zur Kennzeichnung noch toleriert.
Ab dem 3 Juli 2004 gelten neue Regeln für die Einfuhr von Haustieren (nach Schweden)
Hunden und Katzen Kontrolliste für den Tierbesitzer bei der Einfuhr eines Hundes oder einer Katze aus einem EU/EFTA-Land
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien, Deutschland, Österreich
Identitätskennzeichnung
Eine gültige Identitätskennzeichnung durch eine dauerhafte Tätowierung oder einem Mikrochip werden verlangt.
Impfungen und Blutprobe
Sowohl Hund als auch Katze müssen einerseits gegen Tollwut geimpft sein, andererseits einen bestandenen Blutprobentest absolviert haben.
Der Hund muss ausserdem genem Leptospirose ( sog. Stuttgarter Hundeseuche, Weilsche Krankheit) und Hundestaupe geimpft sein.
Einfuhrregistrierung
Sie müssen beim Zentralamt für Landwirtschaft beantragen, für die Einfuhr eines Hundes oder einer Katze registriert zu sein, damit Sie das Tier mit nach Schweden nehmen können.
Tierärztliche Zusammenstellung der Impfzeugnisse
Ein Tierartzt muss dieses Formular ausfüllen, das Sie zusammen mit der Genehmigung für die Einfuhr von Zentralamt erhalten.
Gesundheitszeugnis
Ein Tierarzt im Abreiseland muss den Vordruck des Hesundheitsattests ausfüllen, den Sie zusammen mit der Genehmigung von Zentralamt erhalten.
Zollanmeldung
Sie müssen die Einfuhr des Tiers beim Zoll an der Grenze anmelden und die notwendigen Formulare im original vorlegen, wenn Sie das Tier nach Schweden einführen.

