folgendes fand ich beim stöbern........
..........hatte ich auch noch nicht gewußt:
29. November 2oo3 / Wichtiges Urteil!
Bundesweit (D) Laut einem Urteil des Landgericht Frankfurt/Main sollte jeder Wohnmobilbesitzer seinen Versicherungsvertrag dahingehend überprüfen, ob in seinen Versicherungsbedingungen der Teilkasko steht, daß nur dann Schäden am Fahrzeug von der Versicherung übernommen werden, wenn das Wohnmobil "bewegt" wird. Falls ja, so kann der Eigentümer des Versicherungsnehmer des Fahrzeuges keine (!) Regulierung eines Schadens verlangen, der während der Parkzeit im Winterquartier - im zu klärenden Fall durch Vandalismus - entstanden ist.
LG Frankfurt/Main 2715 S2/00

