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beim stöbern gefunden


mikel am 15 Feb 2004 22:50:02

folgendes fand ich beim stöbern........

..........hatte ich auch noch nicht gewußt:



29. November 2oo3 / Wichtiges Urteil!

Bundesweit (D) Laut einem Urteil des Landgericht Frankfurt/Main sollte jeder Wohnmobilbesitzer seinen Versicherungsvertrag dahingehend überprüfen, ob in seinen Versicherungsbedingungen der Teilkasko steht, daß nur dann Schäden am Fahrzeug von der Versicherung übernommen werden, wenn das Wohnmobil "bewegt" wird. Falls ja, so kann der Eigentümer des Versicherungsnehmer des Fahrzeuges keine (!) Regulierung eines Schadens verlangen, der während der Parkzeit im Winterquartier - im zu klärenden Fall durch Vandalismus - entstanden ist.
LG Frankfurt/Main 2715 S2/00

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Schneckle am 16 Feb 2004 09:41:07

Was wollen uns diese Worte sagen ??? :( :(

Sorry !

...aber ich versteh´das nicht :? :? :?


Kann mir das mal jemand erklären ??

Vielen Dank


Roland

mikel am 16 Feb 2004 09:48:26

Hallo Roland,

das bedeutet, wenn der Passus, "nur dann Schäden am Fahrzeug von der Versicherung übernommen werden, wenn das Wohnmobil "bewegt" wird." in Deinem Versicherungsvertrag steht, heißt dies, das die Versicherung keinen Schaden begleicht, wenn Dein Womo nicht bewegt wird - sprich bei Dir vor der Türe steht, also zum Zeitpunkt des Schadens nicht bewohnt bzw. genutzt wird!

Falls also ein Saufkopp des Nachts, bei Dir vor dem Haus, an Deinem Womo hantiert, und Schaden anrichtet, z. B. die Frontscheibe zerstört, oder Brand legt, oder Sturm Dein Womo zerstört, gleicht das nicht die Teilkasko aus, sondern Du mußt den Schaden selbst begleichen!

Ich finde diesen Passus den absoluten Hammer, man zahlt fürs ganze Jahr, ist aber nur auf der "REISE" versichert.

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Schneckle am 16 Feb 2004 10:11:09

Besten Dank für die schnelle Antwort !

Da muß ich mal nachschauen wie das bei mir ist !

..oder im Zweifelsfall hat jemand drin geschlafen ! (Meine Kinder oder so...)

Nochmals vielen Dank


Roland

Gast am 16 Feb 2004 11:32:29

Hallo Mikel

Keine Panik :!: soweit mir bekannt, bezieht sich diese Klausel auf Fahrzeuge mit dem Saisonkennzeichen.

Man kann dadurch nochmal die Prämie senken wenn es bei Dir auf Privatgelände steht und dort sicher untergebracht ist. (Relativ)

Ist das Fahrzeug auf der Strasse geparkt muss die Versicherung aufkommen.


Thomas

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