aqua
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Knaus Boxlife Wasserschaden in Garantiezeit


Paulaboxlife am 29 Mär 2022 15:19:41

Hallo,
Ich konnte meinen Boxlife im Dezember 2020 abholen.
Beim ersten Befüllen des Wassertanks kam bei der Fahrt das Wasser unter dem Küchenschrank vorgelaufen.
Mein Händler meinte, dass man den Wassertank während der Fahrt nur zum Teil füllen darf.

Im August entdeckte ich schwarze Flecken unter dem PVC-Boden im Bereich vor der Küche.
Mein Händler meinte, diese Flecken seien bekannt und mit Silikonreiniger zu entfernen.Schimmel sei ausgeschlossen.
Die Flecken liesen sich nicht entfernen, im Gegenteil … sie wurden immer schlimmer Richtung Bad.

Im Januar hat ein anderer Händler( in meiner Nähe) die Flecken als Schimmel erkannt und einen Garantieantrag gestellt.
Mittlerweile sind 11 Wochen vergangen… ich werde seitens Knaus vertröstet… das Womo muss zurück ins Werk nach Ungarn und der Montageplatz sei belegt. Im Februar hieß es, dass ein Womo mit ähnlichem Problem gerade repariert wird und sobald der Platz frei ist, wäre ich an der Reihe.
Heute hieß es, im Juni könnte es repariert werden.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir jemand rechtliche Tipps geben.

Vielen Dank schonmal und schöne Grüße
Anette

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

NeuerCamper2021 am 29 Mär 2022 15:45:33

Mein Händler, hat vor Übergabe darauf bestanden, alle Tanks bis zum Rand zu füllen und eine Probefahrt zu machen. Dabei wurde dann eine Undichtigkeit festgestellt, die Ursache ermittelt und dann noch vor Übergabe repariert. Schläuche waren gequetscht.
Dein Händler erzählt also Quatsch und schiebt seine Verantwortung weg.

Hoffe, alles wird gut. Schade um die vergeudete Zeit.

BiggiK am 29 Mär 2022 17:21:34

Anette du bist ja ein geduldiger Mensch. Alleine die Aussage man dürfe nicht mit vollem Wassertank fahren ist schon ein Hammer. Dann noch die Nummer mit den schwarzen Flecken die normal sind… Der Händler hat gemerkt dass du völlig ahnungslos bist und das hat er gnadenlos ausgenutzt.
Also benutzt du dein Wohnmobil jetzt schon seit Monaten nicht und in diesem Sommer wird’s wohl auch nix mehr werden. Traurig traurig. Gut dass der neue Händler wenigstens die Initiative ergriffen hat. Das es im Werk jetzt dauert, da kann er ja nichts dafür. Ich hoffe für dich dass die Reparatur einigermaßen schnell vonstatten geht.
Gruß Biggi

Anzeige vom Forum


chrisc4 am 29 Mär 2022 17:56:38

Dass die Reparatur so lange dauern soll ist eine Zumutung, die du nicht akzeptieren musst.
Du solltest schriftlich, per Einschreiben reklamieren und eine angemesse Frist setzen, das sind 3 bis 4 Wochen!
Wenn die Frist nicht eingehalten wird, dann beantrage eine spezialisierten Anwalt.
Allein das Anschreiben per Einschreiben wirkt meistens!
Ein Anwalt wird alle deine entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Das wird sehr wahrscheinlich außergerichtlich geregelt, da der Händler weis, dass es sonst noch teurer wird.

Gruß
Hans

BiggiK am 29 Mär 2022 20:16:31

Den Händler, der das Fahrzeug nicht verkauft hat und sich jetzt kulanterweise die Mühe gemacht hat sich zu kümmern, würde ich nicht mit einem Rechtsanwalt behelligen. Wenn, dann gehört das einschreiben direkt an Knaus, die ja offensichtlich keinen früheren Reparaturtermin machen wollen. Ist schon eine lange Zeit, aber das wäre nicht nötig, wenn der erste Händler (und richtige Ansprechpartner) sich gekümmert hätte. Aber das ist recht typisch, man versucht die Sache auszusitzen in der Hoffnung dass die Garantie abgelaufen ist bis sich der Kunde wieder meldet. Ganz schlechter Stil
Gruß Birgit

chrisc4 am 29 Mär 2022 21:06:23

BiggiK hat geschrieben:...sich jetzt kulanterweise die Mühe gemacht hat sich zu kümmern, würde ich nicht mit einem Rechtsanwalt behelligen. Wenn, dann gehört das einschreiben direkt an Knaus, die ja offensichtlich keinen früheren Reparaturtermin machen wollen. wenn der erste Händler (und richtige Ansprechpartner) sich gekümmert hätte.
Gruß Birgit


Natürlich kannst du nur an den Vertragspartner Forderungen stellen!
Der Händler, der das Wohnmobil verkauft hat! Nur der ist in der Verantwortung!
Der Hersteller ist gegenüber dem Händler in der Pflicht, nicht dem Endkunden!
Der freundliche Händler der sich bereitet erklärt die Abwicklung durchzuführen meint es bestimmt gut, ist aber nicht in der Pflicht. Das könnte im Streitfall kompliziert werden.
Also den Händler, der das Wohnmobil verkauft hat per Einschreiben anschreiben und Termin setzen!

Gruß Hans

Knaus650MEG am 29 Mär 2022 22:39:19

[quote="Paulaboxlife] oder kann mir jemand rechtliche Tipps geben.
[/quote]
Mit Sicherheit nur ein Rechtsanwalt

Navigatore am 29 Mär 2022 22:55:52

Paulaboxlife hat geschrieben:Mittlerweile sind 11 Wochen vergangen… ich werde seitens Knaus vertröstet… das Womo muss zurück ins Werk nach Ungarn und der Montageplatz sei belegt...Heute hieß es, im Juni könnte es repariert werden.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir jemand rechtliche Tipps geben.

Hallo Anette,

Die Zusage, dass nachgebessert wird, hast Du vom Hersteller ja bereits erhalten. Auf den Unterschied, ob es sich dabei um eine Folge der Sachmängelhaftung oder um eine Garantieleistung handelt, gehe ich deswegen nicht näher ein.

Bei den Fristen ist sich die Rechtsprechung uneins. Es wird dazu auch keine abschließende verbindliche Rechtsprechung geben. Einig sind sich die Gerichte nämlich, dass es immer eine Einzellfallentscheidung bleiben muss. Die Interessen und Zwänge beider Parteien sind hinreichend zu berücksichtigen. Die Nachbesserungsfrist kann daher durchaus einige Monate betragen.

retlaw1103 am 30 Mär 2022 00:19:06

Moinmoin! Eine weitere Meinung dazu:

Eigentlich ist es mit Sicherheit letztendlich gerade nicht zielführend, einen weiteren Händler vorab mit der Bearbeitung der Problembeseitigung zu beauftragen. Vermutlich wurde bereits vieles nicht schriftlich und mit Bildern dokumentiert usw.

Nach meinem Wissen besteht kein direktes Rechtsverhältnis mit dem Hersteller - außer es gibt jetzt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer, dem Käufer, dem neu "eingetretenen" Händler und dem Hersteller.

Allgemeine Erfahrungen liegen doch weitverbreitet bereits vor, dass sich später alle zur eigentlich Mangelbeseitigung verpflichteten Beteiligten darauf herausreden, dass verschlimmernde Fehler bei der dann nicht korrekten Mängelanzeige, Mängelübermittlung und der Mängelbeseitigung gemacht wurden usw. . . . Und waschen ihre Hände geflissentlich in Unschuld . . .

Der Verkaufshändler hat seinen Mängelbeseitigungsanspruch gegenüber dem Hersteller, dessen Fahrzeuge er verkauft . . . Und das ist eben seine Aufgabe, den durchzusetzen . . .

Sollte der zweite Händler die Mängelbeseitigung nicht letztendlich erfolgreich realisieren können, weil der Hersteller weiter mit Pfusch arbeitet . . ., ist der Verkaufshändler wahrscheinlich gänzlich aus dem Schneider, denn das Objekt wurde ja bereits (fälschlich!) verändert . . . Weitere Verantwortungen der Mängel liegen dann bei niemandem . . .

Wie ja bereits vorgeschlagen: Ein vollumfängliche Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein an den Verkaufshändler mit einer kurzen Fristsetzung von einer Woche, sich zum Vorgang rechtsverbindlich zu erklären, und einer weiteren Fristsetzung von insgesamt vier Wochen ab Datum des Schreibens zur Aufnahme der vollumfänglichen Mängelbeseitigung. Für die fruchtlosen Fristabläufe bereits im Schriftsatz die Ankündigung der Beauftragung eines Rechtsbeistandes, um wegen des Verlustes des Nachbessungsrechtes des Verkaufhändlers den Rechtsweg zu beschreiten.

Danach dann noch einmal eine eventuelle Nachfristsetzung von zwei Wochen per Einwurfeinschreiben. Danach dann eben ein Gang zu einem vertrauenswürdigen geeigneten RA!

Auch wäre zu klären, ob nicht in der Zwischenzeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden müsste, um eine Verschlimmerung des Ursprungsschadens zu verhindern . . .

Leider kostet das alles dann Zeit und Nerven . . . und auch pekuniäre Aufwendungen!

Wünsche viel Glück!
Walter

Paulaboxlife am 30 Mär 2022 08:00:51

Guten Morgen,

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Ja es ist wirklich verzwickt… der Verkaufshändler ist jetzt laut seinen Worten „raus“, da der Händler in meiner Nähe den Garantieantrag an Knaus gestellt hat. So begründet er dies.

Ich habe bereits ein Schreiben an den 2.Händler mit Fristsetzung 12.3 22 geschrieben und rechtliche
Schritte angekündigt. Laut seiner Aussage erreicht er bei Knaus nicht… außer jetzt, dass es im Juni repariert werden kann.

Ich werde wohl, so wie ihr geschrieben habt, nicht um einen Anwalt herum kommen.

Schöne Grüße und bleibt gesund
Anette

chrisc4 am 30 Mär 2022 10:20:20

Bitte nicht durcheinander bringen!
Garantie ist eine freiwillige Sache, die Bedingungen kann der Garantiegeber bestimmen, z.B. Dichtheitsgarantie vom Hersteller.
Das andere ist die gesetzliche Sachmängelhaftung, da sind die Regeln festgelegt, der Händler ist in der Pflicht.
In deinem Fall betrifft es die gesetzliche Sachmängelhaftung! Das ist dein gutes Recht! Du bist kein Bittsteller!
Wenn du nachweisen kannst, dass du innerhalb der ersten 6 Monate den Schaden gemeldet hast, wäre das gut.
Ansonsten müsstest du beweisen, dass der Schaden bei der Auslieferung bereits vorhanden war z.B. durch einen Gutachter. Alle Kosten muss der Händler übernehmen, auch Fahrtkosten, Übernachtung usw.
Dass Knaus bereits signalisiert hat, dass sie die Reparatur übernehmen werden, ist das ein entgegenkommen gegenüber dem Händler!

Gruß
Hans

Navigatore am 30 Mär 2022 10:56:51

chrisc4 hat geschrieben:Wenn du nachweisen kannst, dass du innerhalb der ersten 6 Monate den Schaden gemeldet hast, wäre das gut.
Ansonsten müsstest du beweisen, dass der Schaden bei der Auslieferung bereits vorhanden war z.B. durch einen Gutachter.

Oh man ... überprüft doch bitte erst einmal eure "Tipps" im Gesetz. Recht ist eine sehr dynamische Angelegenheit und ständigen Änderungen in den Gesetzen und der Rechtsprechung unterworfen.

Die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf beträgt ein Jahr (Par. 477 Abs.1 BGB)

topolino666 am 30 Mär 2022 11:15:00

Paulaboxlife hat geschrieben:Ich habe bereits ein Schreiben an den 2.Händler mit Fristsetzung 12.3 22 geschrieben und rechtliche
Schritte angekündigt. .....

Ich werde wohl, so wie ihr geschrieben habt, nicht um einen Anwalt herum kommen.


:eek: :eek: :eek: :

Du hast also jetzt einen "bösen" und einen "guten" Händler - und dem guten schickst Du Fristsetzungsschreiben und dann ein Anwaltschreiben? :?:

.. bleibt zu hoffen, dass er dann noch " der Gute" ist / bleibt.

:cry: :cry: :cry:

(War der wohnortnähere Händler auch beim Verkauf irgendwie involviert? Wieso hast Du nicht dort gekauft?
Der wohnortferne Händler hat die fette Provision bekommen, der wohnortnahe Händler bekommt die Garantieabwicklung :? )

Navigatore am 30 Mär 2022 11:19:30

Paulaboxlife hat geschrieben:Ja es ist wirklich verzwickt… der Verkaufshändler ist jetzt laut seinen Worten „raus“, da der Händler in meiner Nähe den Garantieantrag an Knaus gestellt hat.
Ich habe bereits ein Schreiben an den 2.Händler mit Fristsetzung 12.3 22 geschrieben und rechtliche Schritte angekündigt.


Das ist nicht verzwickt:

Der erste Händler ist "raus", weil es jetzt nicht mehr um die Sachmängelhaftung geht (Par 434, 437 BGB). Du befindest Dich zwar noch in der Verjährungsfrist für die Sachmängelhaftung (Par 438 BGB) aber der zweite Händler hat einen Garantieantrag (Par. 443 BGB) gestellt, dem der Hersteller Deiner Schilderung nach auch bereits zugestimmt hat.

Zwar erlischt damit nicht Dein Anspruch aus der Sachmängelhaftung. Der erste Händler ist also noch nicht wirklich "raus". Jedoch macht es keinen Sinn, sich nun mit ihm auf einen Rechtsstreit einzulassen, wenn der Hersteller auf Initiative des zweiten Händlers einer Garantieabwicklung zugestimmt hat.

Zu den Nachbesserungsfristen habe ich Dir ja schon die aktuelle Rechtsprechung geschildert. Es bringt daher wenig, dem zweiten Händler die Pistole mit eigenen Fristen auf die Brust zu setzen. Er macht nur seinen Job, den er m.E. mit der Durchsetzung des Garantieantrages auch gut gemacht hat.

Und noch der Vollständigkeit halber: In der Sachmängelhaftung ist immer nur der Verkäufer, hier also der erste Händler. Den Garantieanspruch kannst Du über jeden x-beliebigen Händler Deiner Marke abwickeln. Den Garantieanspruch hast Du gegenüber dem Hersteller

Der Gang zum Rechtsanwalt kostet Dich jetzt nur Zeit und Geld. Du wirst damit nichts anderes erreichen als das, was Dir ohnehin schon zugesichert wurde: die Nachbesserung im Juni.

chrisc4 am 30 Mär 2022 11:27:34

Navigatore hat geschrieben:Wenn du nachweisen kannst, dass du innerhalb der ersten 6 Monate den Schaden gemeldet hast, wäre das
Oh man ... überprüft doch bitte erst einmal eure "Tipps" im Gesetz. Recht ist eine sehr dynamische Angelegenheit und ständigen Änderungen in den Gesetzen und der Rechtsprechung unterworfen.

Die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf beträgt ein Jahr (Par. 477 Abs.1 BGB)


Das ist bekannt
Das trifft aber hier nicht zu da in 2020 gekauft! :roll:
Jetzt haben wir 2022!

Gruß Hans

Navigatore am 30 Mär 2022 11:32:33

Ja, Hans, da hast Du für diesen Fall recht. Ich ziehe meine Kritik zurück, sorry

Paulaboxlife am 30 Mär 2022 12:00:43

Ich möchte keinesfalls meinem 2. Händler mit Rechtsanwalt kommen….deshalb ja auch meine Frage hier in diesem Forum.

Das Fahrzeug habe ich über mobile.de gekauft, da es in 4 Monaten lieferbar war und mein Händler hier von 10 bis 12 Monaten bei einer Neubestellung ausging.

Macht es Sinn, dass ich mich in Bezug auf Sachmängel, da dieser ja 2 Monate nach Übernahme aufgetreten ist an meinen Verkäufer wende und von ihm die Schadensbeseitigung fordere? Er ist der Fachmann und hätte doch das Wasser unter dem Schrank anders beurteilen müssen…. Stattdessen hat er gesagt, dass das Wasser nur oberflächlich ist und keine Schäden anrichten kann.

Schöne Grüße
Anette

retlaw1103 am 30 Mär 2022 21:33:44

Moinmoin!

Nach meiner Ansicht wird der hauptverantwortliche Händler hier leider argumentativ von einigen sehr schnell hier aus seiner "Position" entlassen . . .

Das Fahrzeug wurde doch laut Angaben hier erst im Dezember 2020 gekauft - und der erste Mangel trat sofort auf und wurde vom diesem Vertragshändler auch noch bestritten. Das andere war im August 2021 bereits bekannt. Somit waren alle Punkte doch im ersten Jahr bekannt - in den ersten neun Monaten sogar - und angezeigt worden! Jetzt ist wichtig, ob das alles in schriftlicher Korrespondenz vorliegt. Damit wären alle Verjährungsfristen durch die schriftlichen Mängelanzeigen bereits gehemmt gewesen beim ersten Händler . . .!

Meiner Ansicht nach ist der erste Händler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aus der Angelegenheit raus, wenn die Käuferin es jetzt nicht will!!!

Zudem wissen wir ja auch gar nicht, welche Mängel vom Hersteller tatsächlich anerkannt wurden und wie sie beseitigt werden sollen usw.

Der Ansprechpartner ist der tatsächliche Verkäufer - auch für eine Korrespondenz mit rechtswirksamen Fristsetzungen! Da wird vielleicht schon versucht, die Ansprüche "auszuhebeln" . . . zumindest für später . . .

Gruß
Walter

peterpanderretter am 12 Jul 2024 22:40:05

Hallo,

bin auf den Eintrag gestossen auf der Suche nach Rat, da mir das gleiche passiert ist (FZ wurde dieses Jahr als Neuwagen erworben):

Nach dem Maximalbefuellen (mMn ist die Undichtigkeit dann aber auch in einem normalen Befuellungsszenario gegeben) des Frischwassertankes haben wir festgestellt das es unterm Küchenblock in den Gang abfliesst, aber sich natürlich auch den Weg ins Basisfahrzeug unterhalb der Schiebetüre gesucht hat (Gott weiss wo noch hin).

Das die Undichtigkeit (Tankdeckelschlauch zu Wassertank o.ä.) via Sachma3ngelbeseitigung/Gewaehrleistung gefixt werden muss ist klar. Interessanter wird die Frage, wie der Händler Folgeschaeden ausschliessen will (Wasser an Stellen wo es aktuell nicht verdunsten kann und uU saugen und gammeln wird - fairerweise muss man sagen, dass wir aktuell noch im 35 Grad Celsius Urlaub sind).

Hinzu kommt, dass unserer Händler ebenfalls recht weit entfernt ist (450km).

Wie hoch seht ihr das Risiko von Folgeschschaeden an a) Aufbau und b) Basisfahrzeug?
Wie würdet Ihr nun reagieren?

Danke für Eure Tips
Peter

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Anschlag für Schiebetür beim Fiat Ducato
Einbau Seitenfenster im Kastenwagen
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt