DigiMik am 08 Apr 2022 00:24:29
Dass YT einen Clip veröffentlicht, enthebt dich nicht von den gesetzlichen Verpflichtungen und Beachtung des Urheberrechtes!
YT, andere soziale Medien und Hoster sind ja erst seit kurzem überhaupt dazu verpflichtet, hochgeladenes Material zu prüfen.
Allerdings wird es technisch kaum möglich sein, jegliches je produziertes Bild und Tonmaterial so zu erfassen, dass es immer erkannt werden kann. Und nur weil etwas auf YT nicht zu finden ist, bedeutet es nicht, dass es nicht mit Rechten belastet ist. Das Urheberrecht gilt immer und ist durch nichts auszuhebeln!
Du alleine bist für Deine Veröffentlichungen verantwortlich! Wenn du fremdes Material ohne dir eingeräumte Rechte irgend wo hin hoch lädst und veröffentlichst begehst du eine Urheberrechtsverletzung!
Nur mal so als Tipp:
In einigen Fällen habe ich es so gemacht, den Künstler angeschrieben, erklärt wo seine Musik veröffentlicht wird, im Video Link auf seine Homepage, Bild mit Cover und natürlich Titel mit Namen. Funktioniert in der Regel auf meinem werbefreien Blog problemlos, ist ja auch Werbung für den Künstler. Der Künstler darf nur nicht in der Gema sein, die interessiert das nicht und es werden immer Gebühren fällig.
Oder gleich auf frei verfügbare und Gemafreie Musik zurück greifen, gibt genug Anbieter im Netz.
Verstöße gegen das Urheberrecht können auch ohne Gema-Gebühren recht teuer werden!
LG vom Mikesch