Lostraider am 23 Jan 2022 15:27:20 Hallo liebes Forum, wie viele hier, bekomme auch ich fast jedes Jahr eine kleine Beitragserhöhung meiner Wohnmobilversicherung. Aktuell bin ich über Jahn & Partner bei der Helvetia versichert. Im Prinzip würde ich gerne wechseln, scheue aber den Aufwand bzgl. Vergleich der Versicherungsbedingungen. Ich habe letztes Jahr hier schon mal geposted und von euch einige wichtige Punkte/Bedingungen genannt bekommen. Das ist schon mal ein guter Start :) --> LinkNun zu meiner Frage: manche Versicherungen bezahlen einen Kaskoschaden z.B. Hagelschaden nur bei vollständiger Reparatur durch eine Werkstatt. Wenn man aber ohne Reparatur, sondern nach Gutachten/Kostenvoranschlag abrechnen möchte zahlen diese Versicherungen nicht bzw. deutlich weniger. Wie nennt sich diese Klausel bzw. gibt es derartige Klauseln nur bei Hagel oder auch bei normalen Kaskoschäden ? Welche Versicherungen könnt Ihr empfehlen, welche bei Kaskoschäden/ Hagelschäden...etc. nach Gutachten /Kostenvoranschlag komplett oder nahe komplett auszahlen ? Vielen Dank Lostraider
Reibi am 23 Jan 2022 15:57:38 Lostraider hat geschrieben:Nun zu meiner Frage: Wie nennt sich diese Klausel bzw. gibt es derartige Klauseln nur bei Hagel oder auch bei normalen Kaskoschäden ?
Vielen Dank Lostraider
Hallo Lostraider, die Klausel findest Du in den Bedingungswerken unter Pkt. A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? Darunter wird dies dann jeweils beschrieben. So kannst Du für Dich selbst nach einm Blick entscheiden ob Dir die jeweilige Regelung paßt.
Navigatore am 23 Jan 2022 16:14:58 Lostraider hat geschrieben:manche Versicherungen bezahlen einen Kaskoschaden z.B. Hagelschaden nur bei vollständiger Reparatur durch eine Werkstatt. Wenn man aber ohne Reparatur, sondern nach Gutachten/Kostenvoranschlag abrechnen möchte zahlen diese Versicherungen nicht bzw. deutlich weniger.
Diese Ausschlussklausel kann es nicht geben, auch nicht für Kasko-Schäden. Der Anspruch auf die sogenannte "fiktive Abrechnung" ist im § 249 Abs. 2 BGB gesetzlich normiert. Abgerechnet wird nach Gutachten. Abgezogen werden kann lediglich die Mehrwertsteuer (§ 249 BGB). Manche Versicherungen versuchen immer wieder Nebenkosten wie z.B. Verbringungskosten zu einer Lackiererei oder ähnliches in Abzug zu bringen. Das ist nicht zulässig und schon lange höchstrichterlich entschieden. U.a hat das BGH 2013 geurteilt, dass Reparaturkosten bei der fiktiven Abrechnung nicht in „angefallene“ und „nicht angefallene“ Rechnungsbestandteile unterteilt werden dürfen.
hopfabaua am 23 Jan 2022 18:03:13 Navigatore hat geschrieben: Abgerechnet wird nach Gutachten. Abgezogen werden kann lediglich die Mehrwertsteuer (§ 249 BGB).
Servus Mir haben sie auch das kaputte Rücklicht abgezogen, mit der Bemerkung,,wird bezahlt wenn Rechnung vorliegt,, Hab dann ein Neues gekauft, und es wurde bezahlt. So wäre ich mit Einem, von innen geklebtem, Schaden weitergefahren. Grüße
andwein am 24 Jan 2022 12:28:16 Navigatore hat geschrieben:......"Lostraider"manche Versicherungen bezahlen einen Kaskoschaden z.B. Hagelschaden nur bei vollständiger Reparatur durch eine Werkstatt. ....... Diese Ausschlussklausel kann es nicht geben, auch nicht für Kasko-Schäden. Der Anspruch auf die sogenannte "fiktive Abrechnung" ist im § 249 Abs. 2 BGB gesetzlich normiert.
Das ist meiner Meinung nacht nicht ganz richtig. Dieser Passus ist inzwischen bei fast allen Hagelschäden Teilkasko Vers. drin. Ich habe erst im Dez 2021 einen Hagelschaden bei der HDI abgerechnet (mit dem Passus 50% bei fiktiver Abrechnung). Lt. Rechtsanwalt OK mit diesem Passus! Für eine normale Kfz Schadensabwicklung ist deine Darstellung richtig, kann aber für Womoversicherungen mit Passus 50% ergänzt sein. Zitat Kfz Sachverständigenblatt: Leider ist es nicht selten der Fall, dass Versicherungen nicht den vollen Betrag zurückerstatten und die Auszahlungssumme kürzen. Als Geschädigter sollten Sie darauf achten, was Sie mit Ihrer Versicherung im Versicherungsschein vereinbart haben. Abrechnung: Gutachter Schaden minus MwSt minus 50% minus SB gleich Auszahlung. Wird doch noch repariert wird Gutachten Schaden bezahlt Gruß Andreas
Bergbewohner1 am 24 Jan 2022 17:48:34 Hallo Andreas, die HDI hat noch mehr solche ähnliche Passuse-schau mal bei Glasschäden-dieser Passus hat mir 1800 € gekostet. Bei der Alianz gibts nicht solche Hintertüren für die Versicherung.
andwein am 25 Jan 2022 12:28:01 Bergbewohner1 hat geschrieben:Hallo Andreas, die HDI hat noch mehr solche ähnliche Passuse-schau mal bei Glasschäden-dieser Passus hat mir 1800 € gekostet.
Nur zur Info: den Passus gibt es auch bei der Nürnberger. Ich gehe davon aus dass inzwischen alle Wohnmobilversicherungen bei Neuabschluss diesen Passus beinhalten. Gruß Andreas
Ruedi1952 am 25 Jan 2022 12:37:09 Wir sind auch bei der Helvetia unsere Frontscheibe wurde bezahlt. Waren nur 1000 EUR wir brauchten nichts selbst tragen.
rolf51 am 25 Jan 2022 17:37:07 Hallo, habe bei div. Versicherungen mir die Versicherung-Leistungen zusenden lassen, wäre auch ne Möglichkeit seine Wünsche anzuschauen.
Bergbewohner1 am 25 Jan 2022 18:59:56 andwein hat geschrieben:Nur zur Info: den Passus gibt es auch bei der Nürnberger. Ich gehe davon aus dass inzwischen alle Wohnmobilversicherungen bei Neuabschluss diesen Passus beinhalten. Gruß Andreas
Stimmt nicht ganz so, bei der Kravag gibt es so was auch nicht, von der hatte ich auch ein Angebot eingeholt. Muß aber jeder selbst wissen ob er lieber paar Euros mehr bezahlt und dann dafür alles abgesichert hat. Für die 1800 Euro was mich das "sparen" gekostet hat, kann ich viele Jahre auch eine etwas teuere Versicherung nehmen. Denn bei meinem jetzigen kostet z.Bsp. die Frontscheibe weit über 3000 €.
duca250 am 25 Jan 2022 19:18:30 andwein hat geschrieben:Ich gehe davon aus dass inzwischen alle Wohnmobilversicherungen bei Neuabschluss diesen Passus beinhalten.
Lieber Andreas, es gibt in der Tat einige Versicherer am Markt, deren Bedingungswerke diese Klausel nicht beinhalten und demnach eine für den Kunden durchaus sehr gute Regulierungspraxis bieten. Nur gibts diese Leistungen in der Regel nicht für die preisaffine Kundschaft und die müssen sich dann auch nicht wundern, denn irgendwoher muss der billige Preis ja kommen. Grüße der Duc
andwein am 26 Jan 2022 15:01:39 duca250 hat geschrieben:......es gibt in der Tat einige Versicherer am Markt, deren Bedingungswerke diese Klausel nicht beinhalten und demnach eine für den Kunden durchaus sehr gute Regulierungspraxis bieten. Grüße der Duc
Also ich habe im März 2021 einen Versicherungsvergleich gestartet und habe mir schriftl. Angebote mit AGBs zukommen lassen. Da waren mehr als 50% mit dieser Klausel, aber bei diesen lag auch der Jahrespreis zwischen 400 bis 700€. Und es gabe einige Versicherungen ohne diese Klausel, davon war aber keine unter 600€ pro Jahr, die waren alle erheblich drüber. Ein Knackpunkt in dieser Diskussion: Ihr müsst natürlich in die neuen AGB 2021/2022 schauen. Die Altpolicen haben diese Klausel halt noch nicht. Aber ci wollte nur ein paar Info beisteuern, ich habe meine neue Versichung und ich habe meine Risiken im Vergleich zum Preis kalkuliert. Bei meinem Womo zahlt eh keine Versicherung mehr einen Hagelschaden weil bereits einer abgerechnet wurde. Schaut mal in eure alten AGBs!! Gruß Andreas
Lostraider am 06 Feb 2022 18:59:08 Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten :)
So wie ich das sehe, wird das wohl leider eine größere Aktion. Ich werde die nächsten Tage den ein oder anderen Versicherungsmakler anrufen und schauen ob er gewillt ist, meine aktuellen Konditionen mit den Konditionen einer evtl. neuen Versicherung zu vergleichen. Das Thema Versicherungsvergleich scheint doch sehr komplex zu sein und wenn man nicht genau weiß nach was man suchen soll, wird die Suche auch relativ schwierig.
Abweichend von meinem Ursprungspost (günstigere Versicherung) tendiere ich nun eher in Richtung bessere Leistung.
Habt ihr einen einen Tipp für einen Makler/Versicherung welchen bei meinem Beispiel "Fiktive Abrechnung", aber auch bzgl. weiterer unvorteilhaften Klauseln ansprechen könnte ? Das wäre dann schon mal ein guter Start.
Danke Lostraider
duca250 am 06 Feb 2022 19:11:16 Moin, google bitte mal mit dem Suchbegriff „Mehrfachagentur München“ und ergänzte den Suchbegriff mit Deinem Stadt-/Ortsteil. Das ist dann zwar kein Vers.-Makler und das macht gar nichts :ja: Mit Glück fährt Drin Suchtreffer oder ein Mitarbeiter auch noch selbst ein Womo oder Wowa. Viel Erfolg! der Duc
Lostraider am 13 Feb 2022 13:27:44 Hallo liebes Forum, nun habe ich meine ersten Erkundigungen gestartet. Was soll ich sagen, es ist nicht wirklich einfach... Manche auf Wohnmobil spezialisierten Agenturen/Makler haben leider Schwierigkeiten die Frage nach möglichen, relevanten und wichtigen "Sonderbedingungen / Minderleistungen" zu beantworten. Auf gezielte und konkrete Nachfrage wird einem das aber dann erklärt. D.h. wenn du das Problem bereits kennst wird es durch diese Agenturen auf Nachfrage auch bestätigt....kennst du es nicht, naja dann wird dich auch keiner drauf hinweisen :) Somit bleibt einem das Lesen und einigermaßen Verstehen der Versicherungsbedingungen leider nicht erspart. Bei fiktiver Abrechnung (nach Gutachten) z.B. bei Hagelschaden sind die Versicherungen sehr einfallsreich. Manche zahlen in diesem Fall 50% des Gutachtens abzgl. MwSt und SB, andere zahlen irgendwie ca. 200 € pro qm Dach (wahrscheinlich auch plus abzgl. irgendwas). Für mich als Laie sehr unübersichtlich, schwierig zu durchschauen und zu bewerten. Keine Ahnung ob ca. 200€ (oder 250€, 300€...) pro qm Dach viel oder wenig ist....50% der Gutachtersummer erscheint mir allerdings offensichtlich schon sehr wenig... Ich glaube aber nun einen Wohnmobil Versicherer (HUK bzw. HUK24) gefunden zu haben, welcher bei Hagelschaden und Abrechnung über Gutachten die komplette Summe bezahlt. Ist (in meinem Fall) etwas teuer als mein aktueller Vertrag, aber das ist ok. Wenn jemand Lust hat, die Versicherungsbedingungen quer zu lesen und meine laienhafte Aussage zu überprüfen ---> sehr gerne, das würde mich freuen. Sehr gerne sende ich die Versicherungsbedingungen per KN oder Mail. Vielen Dank und euch allen einen schönen Sonntag Lostraider
andwein am 14 Feb 2022 12:27:01 Lostraider hat geschrieben:.........Bei fiktiver Abrechnung (nach Gutachten) z.B. bei Hagelschaden sind die Versicherungen sehr einfallsreich. Manche zahlen in diesem Fall 50% des Gutachtens abzgl. MwSt und SB, andere zahlen irgendwie ca. 200 € pro qm Dach (wahrscheinlich auch plus abzgl. irgendwas). Lostraider
Und wenn der Hagel auf die Seitenwand schägt gibt es nichts! Ist ja kein Dach. Vor zig Jahren hatte ein Gutachter die Dachfläche vermessen und die Chassislänge (Motorhaube) gar nicht berücksichtigt. Als ob der Hagel sich nur das Aludach aussucht und den Rest ausspart. Bei mir wurde ein Gesamtgutachten erstellt, beinhaltet auch Funktionsfähigkeit der Gas/Heizungs installation, Reifenalter und Profiltiefe, Kein Scheiß! Ergebnis einfach mal als Praxisbeispiel: Wiederbeschaff Wert 30 T€, Gesamtwert aktuell 21 T€, Schadenssumme bei Werkstattrep 19 T€, Fiktive Abrech, nach Abzug MwSt, 50% Abzug, Abzug SB = 8 T€ Mein Urteil zum Hagelschaden. Einschläge mit Streifenlicht an Seitenwand, Frontseite Alkoven und Karrosserie. In Normalbetrachtung nicht sichtbar, OK Einschläge Aludach: von oben sichtbar,(beim Waschen grins) Meine Enkel müssen allerdings nach meinem Tode die erhaltene fiktive Rep Abrechnung vom Wiederverkauf abziehen, grins Ich bin mit Gutachten und Vers.Regelung zufrieden!! grins Gruß Andreas
Pechvogel am 14 Feb 2022 13:21:10 Lostraider hat geschrieben:...Ich glaube aber nun einen Wohnmobil Versicherer (HUK bzw. HUK24) gefunden zu haben...
Die Frage ist: Wie verhält sich die Versicherung im Schadenfall? Mein Sohn ist vor zwei Jahren von einer Autofahrerin angefahren worden die bei der HUK versichert war. Da hat die HUK "freiwillig" nichts aber auch gar nichts bezahlt. Selbst die Übernahme der Krankenhauskosten mussten über Anwälte eingeklagt werden! Und auch sonst wurde jeder Schaden angezweifelt und über Gerichte eingeklagt ( defektes Handy z.B. ). Auf der anderen Seite habe ich, mit meinem Womo, beim Zurücksetzen mal jemanden mit seinem Renault übersehen. Wir hatten das ohne Polizei geregelt und meine Versicherung, Kravag über RMV, hat das lt. dem Geschädigten ohne groß Aufhebens beglichen! Und selbst als ich den Schaden der Versicherung dann abkaufen wollte ( bzw gekauft habe ) war das ein Telefonat und alles war OK. Und gerade bei Kasko-Schäden schicken die Versicherungen ja gerne ihre eigenen Gutachter raus.... Grüße Dirk
Lostraider am 14 Feb 2022 16:47:39 Hallo Andwein, genau. Versicherungen können sehr kreativ sein...und Ducato Motorhauben sind eben kein Dach :-)
Hallo Pechvogel, auch danke an deinen Beitrag. Das was du beschreibst ist sicher möglich, aber in diesem Beitrag ging es darum einen Versicherer zu nennen, welcher bei Abrechnung über Gutachten wohl keine 50% Abschlag oder ca. 200€ Entschädigung pro qm Dach oder ähnliche Regelungen hat. Hier ging es um vertragliche Vereinbarungen.
Ob dann im Schadensfall eine HUK, Kravag etc.... schneller, kulanter und freundlich gerne bezahlt kann ich nicht beurteilen. Wäre ohne ausreichend statistische Daten objektiv auch schwer zu belegen. Ich glaube dir aber gerne, daß es da Unterschiede gibt. Aber im allgemeinen agiert jede Versicherung nach den Gesetzen der Marktwirtschaft :)
Gruß Lostraider
Nordpol am 14 Apr 2022 13:21:02 duca250 hat geschrieben:Lieber Andreas, es gibt in der Tat einige Versicherer am Markt, deren Bedingungswerke diese Klausel nicht beinhalten und demnach eine für den Kunden durchaus sehr gute Regulierungspraxis bieten.
Wer kann mir diese versicherungen mal nennen? Ich such nämlich so eine. Gruß vom Nordpol
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