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Ducato 251, 4,25 t Feststellbremse zu schwach ?


WomoToureu am 05 Jul 2022 10:38:11

Bei der aktuellen Hauptuntersuchung wurde die Abbremsung der Feststellbremse mit 230 links / 250 rechts festgestellt.
Der Prüfer schreibt das sei zu wenig, Bremse wurde jedoch komplett neu gemacht ( neue Scheiben, Bremsbacken und Scheibenklötze ) Betriebsbremse die ja auf die Scheiben wirken sind mit 680 / 670 ok.

Sicher steht das Fahrzeug natürlich auch am Hang, logisch.
Wer weiß etwas über die Werte zu sagen oder die Situation ?

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Jagstcamp-Widdern am 05 Jul 2022 12:46:30

brems die neuen feststellklötze mal "ein", also fahr ein paar km mit leicht angezogener handbremse!
dann wird das beszer...

allesbleibtgut
hartmut

mv4 am 05 Jul 2022 12:57:17

davon rate ich dir ab...bei wenig Geschwindigkeit wenn niemand hinter dir ist ein paar mal die Handbremse anziehen bis du merkst das Bremswirkung vorhanden ist...ca. 10 x das reicht...

wenn du paar km mit schleifender Handbremse duch die Gegend jodelst verglasen die Beläge nur...

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WomoToureu am 05 Jul 2022 14:19:37

Lt. Fiat Werkstatt handelt es sich um eine reine Feststellbremse die für eine Bremsung des Wohnmobil weder geeignet noch zugelassen ist.
Dies soll angeblich auch allgemein bekannt sein, darum geht es mir eigendlich.
Der Prüfingeneur meint das irgendwelche Werte ausgerechnet werden müssen undauf einem Rollenprüfstand nachgewiesen werden müssen, die Werkstatt sagt nein das stimmt nicht, es muss lediglich die Funktion nachgeweisen werden und dies ist bei mir mit den Werten von 230/ 250 für die FESTSTELLBREMSE gegeben.
Betriebsbremswirkung liegt oberhalb 500 und ist vorn und hinten ok.

Bevor der Sachverhalt nicht klar ist werde ich keinerlei Bremsbeläge einschleifen oder sonstiges machen.

fomo am 05 Jul 2022 14:26:45

Die Feststellbremse dient immer auch als "Notbremse". Sie ist nicht als "Dauerbremse" geeignet.

WomoToureu am 05 Jul 2022 16:01:05

fomo hat geschrieben:Die Feststellbremse dient immer auch als "Notbremse". Sie ist nicht als "Dauerbremse" geeignet.

Klar, die Funktion als Notbremse erfüllt diese ebenfalls, bei einem Reibungswert von 250 ist die Funktion ja auch ausreichend nachgewiesen.

Aber wie steht im Netz es so sinngemäß zutreffend, die als "Hutbremse" ausgeführte bauartbedingt kleine Feststellbremse kann noch nicht mal einen Fiat Panda schnell abbremsen, angebliche Vorgaben von Prüforginisationen, dass diese eine entsprechende Leistung erbringen müsse, sein falsch.

Im Moment liegt die Angelegenheit bei der zuständigen Fachbereichsabteilung der Geschäftsführung die sich schlau machen will ... :D

UweHD am 05 Jul 2022 16:12:25

Werte von 230-250daN sind für die Feststellbremse eines Ducato absolut im Rahmen und du bist damit nicht allein (ups, ein Link zum Stellantis-Lieferwagenforum ist hier anscheinend verboten?)

Wichtig ist eher, dass die Festellbremse halbwegs gleichmäßig zieht, denn eine einseitige Wirkung ist grundsätzlich ein Hinweis auf ein Problem.

WomoToureu am 05 Jul 2022 16:20:57

UweHD hat geschrieben: Link zum Stellantis-Lieferwagenforum .. dass die Feststellbremse halbwegs gleichmäßig zieht...

Vieleicht kannst Du so lieb sein und mir den link auf meine e-mail im Impressum --> Link senden ?

Ja die Feststellbremse ist mit 230 / 250 gleichmäßig.

Auch drei Fiat Werkstätten sagten mir das sei ein normaler Feststellbremsen Wert, während die Dekra Bochum behauptet, der Wert müsse etwa das doppelte betragen!
Darauf sagen die Werkstätten das sei nahezu unmöglich das die kleine Hutbackenbremse diesen hohen Reibwert erreicht und schon gar nicht erforderlich bzw. Bedingung zum bestehen der HU.

andwein am 05 Jul 2022 16:44:03

WomoToureu hat geschrieben:......Darauf sagen die Werkstätten das sei nahezu unmöglich das die kleine Hutbackenbremse diesen hohen Reibwert erreicht und schon gar nicht erforderlich bzw. Bedingung zum bestehen der HU.

Lass doch deine Werkstatt den TÜV erledigen, dann kann sie das direkt mit dem Prüfer vor Ort klären. Die 2. Möglichkeit ist: du wechselst die TÜV/ Prüforganisation.
Wäre aber nur mein Vorgehen, Gruß Andreas

WomoToureu am 05 Jul 2022 17:06:04

Dank Dir, die Erneuerung der Bremse hinten habe ich in Eigenleistung selbst gemacht --> Link einiges machen lassen, aber einiges auch selbst gemacht.
Das Wohnmobil soll für 1,5 Jahre in Kürze nach Spanien und bleibt dort wieder am Flughafen geparkt während wir immer wieder nach Hause fliegen, so wie wir dies seit vielen Jahren tun. --> Link

Ausserdem habe ich sehr stark den Eindruck, über den Tisch gezogen zu werden. Denn wo es steht das die Feststellbremse eine derartig hohe Bremsleistung erbringen müsse, wie der Prüfer mir weißmachen will, vermochte er mir nicht zu sagen.
Die Elektromotoren des Rollenprüfstand haben eine große Leistung und um diese abzubremsen bedarf es eine entsprechende Bremsanlage. Ich gehe konform der Werkstattaussagen, dass die kleine Hutbackenbremse bauartbedingt dazu nicht in der Lage ist.

Auch wenn ich ja nur Handwerks - und Industrie Elektromeister bin, möchte ich es jetzt ganz genau wissen. Ich denke das ich dazu die Aufsichtsbehörde und möglicherweise auch einen Anwalt benötige, der einen entsprechende Beweisantrag stellt.
Warum sollte ich mein Recht nicht wahrnehmen, dass klären zu lassen ?
Ich halte sehr viel auf mein Fahrzeug und bin echt angepisst das man mir weißmachen will, dass die kleine Backenbremse derartige Bremsleistungen erbringen solle. Das halte ich für einen Witz.

Aber auf meine schriftliche Beschwerde hin, überprüft dies ja jetzt die Fachabteilung und will sich melden. Eine Frist wurde von mir ebenfalls bereits gesetzt.

Wer nicht für sein Recht kämpft hat schon verloren und alle anderen haben das gleiche Problem.

UweHD am 05 Jul 2022 17:53:10

WomoToureu hat geschrieben: ...Vieleicht kannst Du so lieb sein und mir den link auf meine e-mail im Impressum --> Link senden ?..

Klar. Mail ist raus :)

WomoToureu am 05 Jul 2022 18:04:43

Danke, habs erhalten

Navigatore am 05 Jul 2022 18:11:06

WomoToureu hat geschrieben:Bei der aktuellen Hauptuntersuchung wurde die Abbremsung der Feststellbremse mit 230 links / 250 rechts festgestellt.
Wer weiß etwas über die Werte zu sagen oder die Situation ?

Die Grenzwerte hängen von der zulässigen Gesamtmasse deines Fahrzeug und dem Baujahr ab.

Gemäß der HU-Bremsenrichtlinie zu Par. 29 StVZO muss die Festellbremse bei Wohnmobilen ab 1991 16% der zGm betragen (davor waren es 15%) oder aber die Blockiergrenze muss vorher erreicht sein.

Nehmen wir mal an, dass du einen 3,5Tonner hast. Dann müssen die beiden zusammengerechneten Bremswerte für die Feststellbremse 560 betragen oder aber vorher muss die Blockiergrenze erreicht sein. Bei dir sind es 480. Das reicht also nicht. Die Blockiergrenze hat deine Bremsanlage offensichtlich nicht vorher erreicht. Bei meinem Duc mit 4,8t lag sie bei der letzten HU bei 13,3%

Navigatore am 05 Jul 2022 18:35:18

Zur Ergänzung noch die Werte für die Betriebsbremse. Hier müssen die Werte von allen Rädern zusammengerechnet werden.

Wohnmobile bis 3,5t: vor 07.2010 sind es 50% der zGm, danach 58%
Wohnmobile über 3,5t: ab 01.1991 sind es 45%, ab 07.2010 dann 50%

Navigatore am 05 Jul 2022 18:42:12

WomoToureu hat geschrieben:Bei der aktuellen Hauptuntersuchung wurde die Abbremsung der Feststellbremse mit 230 links / 250 rechts festgestellt.

Ah, ich lese in der Überschrift (wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;D ), dass dein Womo sogar eine zGm von 4,25t hat. Also muss deine Feststellbremse zusammengerechnet 680 daN bringen. Da hat der Prüfer dann allerdings recht. 480 sind deutlich zu wenig.

UweHD am 05 Jul 2022 19:50:15

Navigatore hat geschrieben: ...Gemäß der HU-Bremsenrichtlinie zu Par. 29 StVZO muss die Festellbremse bei Wohnmobilen ab 1991 16% der zGm betragen (davor waren es 15%) oder aber die Blockiergrenze muss vorher erreicht sein....

Interessant, die Richtlinie kannte ich nicht. Danke dafür!

Bei unserem alten Hymer Camp kamen wir an der HA Feststellbremse auch immer nur so auf ca. 230-250daN, allerdings hat der Wagen dann immer irgendwann in der Rolle blockiert. Probleme bei der HU gab es damit nie. Vielleicht sollte der TE mal zu einer Prüfstelle fahren, wo die Prüfstandsrolle schon etwas rutschiger ist :D

kamann am 05 Jul 2022 20:17:45

Hallo;
Jetzt hab ich doch mal im letzten Prüfbericht von meinem Womo nachgschaut
Da haben die Herren folgendes an der Feststellbremse 3500 kg 225/70/15er Reifen gemessen:
Abbremsung der Festellbremse: 31 %
Linkes Hinterrad blockiert bei daN 507
rechtes Hinterrad blockiert bei daN 549
und das bei 87000 km
So schaut eine Festellbremse aus die i.O. ist und noch nie geöffnet war!!!
Ach ja und dass was im Prüfbericht steht da haben sie wieder an den Scheinwerfern rumgestellt......... :lol: :lol: :lol:
So long KH

WomoToureu am 05 Jul 2022 20:31:31

UweHD hat geschrieben:Interessant, die Richtlinie kannte ich nicht. Danke dafür!


Ich habe hier einiges geschrieben, was ich weiß ( ist natürlich im Moment nicht viel ) --> Link

Die Werkstatt sagt ( unter anderem ), dass die FBA ( Feststellbremsanlage ) gemäß 6.2.1.3 Feststellbremsanlagen:

Es muss die nach Anlage 1 für Feststellbremsanlagen angegebene Mindestabbremsung oder die Blockiergrenze erreicht werden. oder die Festhaltewirkung kann auch auf einer entsprechenden Gefällestrecke oder durch Messung der Zugkraft bei einem Zugversuch geprüft werden (gilt nicht für Feststellbremsanlagen, die als HBA ( Hilfsbremsanlagen ) ausgeführt sind); dies muss im HU-Untersuchungsbericht entsprechend dokumentiert und begründet werden.

Wesentliche Änderungen der überarbeiteten Richtlinie gegenüber dem bisherigen Stand sind:
der grundsätzliche Entfall der bisherigen Hochrechnung für die Ermittlung der Abbremswirkung bei der Durchführung der HU auf Bremsprüfständen bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 28. Juli 2010,

So wie ich es verstanden habe, will man für die Veränderung der Fahrzeuge Rechnung tragen, die vier Scheibenbremsen und nur eine kleine Backenbremse als Feststellbremse haben. Die Textpassagen wurden mir sinngemäß telefonisch mitgetilt, ich habe sie hier aus der HU-Bremsenrichtlinie - Richtlinie für die Prüfung der Bremsanlagen von Fahrzeugen bei Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO von 2012 kopiert.

Fazit: Sinngemäß sagt die Werkstatt, dass lediglich die Funktion der Feststellbremse nachgewiesen werden muss. Hierzu würde ein Wert von 200 ausreichen. Weiter bräuchte man da nichts machen ( auch keine Zugversuche wie in der Richtlinie beschrieben )
Wenn der Fahrzeughersteller die Feststellbremse nur bei stehendem Fahrzeug freigibt, dann dürfe ein Bremsversuch auf einem Rollenprüfstand eigendlich gfar nicht gemacht werden. Wenn doch dann würde ein Wert von 200 reichen.

Ich gebe lediglich den mir vorliegenden Sachstand wieder, selbst habe ich keine Ahnung von den Vorgaben.

Navigatore am 05 Jul 2022 22:04:24

WomoToureu hat geschrieben: Sinngemäß sagt die Werkstatt, dass lediglich die Funktion der Feststellbremse nachgewiesen werden muss. Hierfür würde ein Wert von 200 ausreichen.
Wenn der Fahrzeughersteller die Feststellbremse nur bei stehendem Fahrzeug freigibt, dann dürfe ein Bremsversuch auf einem Rollenprüfstand eigendlich gfar nicht gemacht werden. .


Mit der Feststellbremse muss eine mittlere Verzögerung von mindestens 1,5 m/s2 erreicht werden ( Par 41 Abs 5 StVZO)

Wie wenn nicht auf einem Prüfstand soll festgestellt werden, ob deine Feststellbremse diesen gesetzlichen Mindestwert erreicht?
Und der gesetzlich vorgeschriebene Verzögerungswert kann physikalisch betrachtet natürlich nur in Abhängigkeit von der zGm ermittelt werden. Die Kraftwerte müssen also variabel und können nicht statische 200 daN betragen.

Deine Werkstatt scheint mir da nicht so richtig kompetent zu sein. Ich würde mich an die Rechtslage und die Prüfinstitution halten, deren Tagesgeschäft es ist, Bremsanlagen zu prüfen. Übrigens kannst du die prozentualen Werte jedem Prüfbericht für jedes HU-pflichtige Kfz entnehmen. Die Prozentwerte werden von der Software des Prüfstandes automatisch berechnet

Jagstcamp-Widdern am 06 Jul 2022 09:14:44

uli,

deine werke soll die hu (erfolgreich) machen und gut...
sonst entscheidet sich die werkstatt zukünftig vlt für dekra statt tüv, oder gtü statt wasweiszich....
es geht nur um kohle, sonst nix :!:

allesbleibtgut
hartmut

andwein am 06 Jul 2022 10:59:15

Navigatore hat geschrieben: Mit der Feststellbremse muss eine mittlere Verzögerung von mindestens 1,5 m/s2 erreicht werden ( Par 41 Abs 5 StVZO).......

Sehr gute Beiträge zur Bremsprüfung Und ansonsten auch für andere TÜV Dinge. Sogar für mich nachvollziehbar, (grins) Danke!
Auch das muss mal gesagt werden! Gruß Andreas

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