Nasenbär am 08 Jun 2007 15:05:53 Hallo,
wir fahren ja schon einige Jahre mit dem Hund nach Norwegen. Halten auch immer brav beim Zoll in Schweden an und zeigen dort die nötigen Unterlagen. Wir sind aber wohl so ziemlich die einzigen, die dort anhalten. Trotz der vielen Hunde deutscher Wohnmobilisten auf der Fähre. :?
Da Schweden die gleiche Gesetzgebung wie Norwegen hat, sollen die Papiere in Schweden als Ersteinreiseland gezeigt werden.
In Dänemark läuft das mit der Tiereinfuhr anders und wird in Norwegen so nicht anerkannt.
Also Schweden.
Es wird am Zoll garnichts eingetragen oder so. Die Zöllner tun aber auch nicht so, als dass unsere Deklarierung überflüssig wäre.
Woher bekomme ich die Bestätigung, dass ich die Papiere vorgezeigt habe?
Wie macht ihr das? Ist das Vorzeigen beim Zoll überhaupt nötig?
Joda am 09 Jun 2007 01:20:06 Keine Ahnung Heinz.
Die Tage war ein Bericht im Fersehen über so ein Auswanderpäärchen, die nach Norwegen gezogen und über Dänemark angereist sind. Sie ist dann mit ihren Katzen in Norwegen zu einen Tierarzt. Dieser sagte dann sinngemäß:
Sie hätten viele Probleme mit den Deutschen. Diese kommen im Sommer mit ihren Wohnmobilen und bringen ihre Hunde mit, aber um die Einfuhrbestimmungen kümmern sie sich nicht. Der Zoll kontrolliert sie nach der Fähre, und sie haben dann die Wahl: entweder sie verbringen einen wunderschönen Urlaub in Dänemark (das sagte er mit breiten Grinsen im Gesicht und heisst, das sie gleich wieder auf die Fähre dürfen) oder sie müssen ihren Hund einschläfern lassen! :eek:
So falsch kannst du also wohl mit deiner Vorgehensweise nicht liegen. Kannst du beim Schwedischen Zoll nicht einfach fragen, ob sie dir einen Stempel in deine Papiere drücken können, weil du ja auch noch nach Norwegen reisen willst?
Walter
oldi am 09 Jun 2007 06:50:46 hallo heinz
beim adac unter länderinfo-norwegen-hund und katze findest du die entsprechenden infos.
den vordruck zum erstmaligen antikörpertest erhältst du beim schwedichen landwirtschaftsministerium.
in der praxis mußt du dich nach der einreise beim zoll melden, das tier muß im fahrzeug bleiben.
der zollbeamte kommt mit zum fahrzeug und kontrolliert den chip oder die tätowierung.
dann bekommst du den stempel.
gruß peter
ps. ob ich die seite vom adac verlinken darf ist mir nicht bekannt.
volki am 09 Jun 2007 14:39:26 Bei mir wars 2001 anders
Ich habe verstanden, dass bei Einreise nach N das Haustier-Permit nur für N gilt, aber bei Einreise über S, das auch für N gilt (kommen aus Non-EU-Land)
Alles Unterlagen aus S besorgt, bezahlt und alles gemacht, was noch nötig war.
Einreise über grosse Brücke Richt Malmö. Am Zoll auf die Seite gefahren, alle Papiere zur Hand und auf die Suche nach einem menschlichen Wesen. Im Gebäude alle Schalter zu, Rolläden geschlossen. Zu Hinterst war einer offen. Warten bis ein Beamter erschien. Kurzer, oberflächlicher Blick auf die Papiere, kein weiteres Interesse, OK genickt und ich bin wieder zum WoMo.
Drausen stand eine Dame in Uniform und sah mich fragend an. Papiere von ferne gezeigt, Handbewegungung "Schleich di"
Mehrfach N-S- Grenze passiert, vom Süden bis in den hohen Norden, nie auch nur jemand an der Grenze
gesehen. Der einzige Anhaltspunkt, das man im andern Land ist, ist die Farbe des Mittelstrichs auf der Strasse Gelb oder Weiss
In N einmal von Polizei kontrolliert, Hund hat nicht interessiert, aber Respekt erzeugt, Uniformen mag er gar nicht.
Der freundliche Herr wollte nur, dass ich, um 14 Uhr, ins Alko-Röhrchen blase.
Also, das was in den Papieren steht, entsprach in keiner Weise der Lage an der Grenze.
Aber ob das immer so ist ?
volki
Nasenbär am 09 Jun 2007 14:40:42 Danke euch beiden.
Den Bericht im Fernsehen habe ich auch gesehen. (Auswandererserien sind zur Zeit unser Lieblingssendungen :) )
Das dort gesagte betrifft uns nicht, weil wir gültige Papiere haben.
Die erforderlichen Anträge und Untersuchungen haben wir schon vor ein paar Jahren gemacht, als wir erstmals unsere Motte mitnehmen wollten.
Nur ist es komisch, dass wir die einzigen Urlauber auf der von uns genutzten Fähre sind, die beim Zoll anhalten. Auch ist der Zollmensch immer ganz erstaunt, wenn wir dort den Hund anmelden.
Theoretisch könnten wir doch durchfahren und bei späterer Kontrolle kann niemand feststellen, ob wir am Zoll waren oder nicht.
Wie läuft es denn bei den anderen Hundehaltern unter euch, die mit Hund nach Norwegen fahren?
Nasenbär am 09 Jun 2007 14:50:45 Volki, ich weiß nicht genau, aber 2001 wars glaube ich noch anders. Damals mußten wir irgendwelche Papiere abgeben, bzw., wenn am Zoll niemand ist, in einen Kasten werfen. Das ist heute nicht mehr so. Heute soll man den Internationalen Tierpass mit dem Nachweis der erforderlichen Impfung und der Wurmkur innerhalb der letzten 10 Tage beim Zoll unaufgefordert vorzeigen. Im Tierpass steht der Nachweiß über die Antikörperuntersuchung wegen Tollwut, die nur einmalig vorgenommen werden muß und fürs ganze Hundleben gilt.
Wenn niemand am Zoll ist, weiß ich auch nicht. Ich sag ja, wahrscheinlich kann man sich das Ganze sparen. :?:
achimHH am 09 Jun 2007 15:18:40 Nasenbär hat geschrieben: Im Tierpass steht der Nachweiß über die Antikörperuntersuchung wegen Tollwut, die nur einmalig vorgenommen werden muß und fürs ganze Hundleben gilt. Wenn niemand am Zoll ist, weiß ich auch nicht. Ich sag ja, wahrscheinlich kann man sich das Ganze sparen. :?:
Hallo Heinz.
ja, wahrscheinlich kannst Du Dir das ganze sparen.
aber, so auf Deine Art, ist es wohl richtig.
Die Antikörperuntersuchung gilt aber nur fürs ganze Hundeleben, wenn die Tollwutimpfung, immer rechtzeitig, aufgefrischt wird.
Ansonsten muss diese wiederholt werden.
Oder habe ich eine Fehlinfo?
nette von achim
Nasenbär am 09 Jun 2007 16:01:38 Ohne gültige Tollwutimpfung, vermerkt im Pass gehts garnicht. Wie es ist, wenn man mal ausläßt und mit frischer Impfung im anderen Jahr fährt, weiß ich auch nicht. Meiner Meinung nach ist der Antikörperwert aber ein vom jeweiligen Hund abhängiger Wert und kann nicht durch fehlende Impfungen verändert werden. Dh. auch dann brauchte die Blutuntersuchung nicht erneut gemacht werden. Meine Meinung, nicht garantiert.
Maxilein am 09 Jun 2007 22:32:29 Huhu,
also, ich kenne das nur so, daß wir an der Grenze den EU-Heimtierausweis vorgezeigt haben, den der Zöllner übrigens sehen wollte, weil unser Hund immer bellt, wenn das Womo stoppt. (Wir hätten ihn aber auch so gezeigt. Wenn die gültige Antikörperuntersuchung und die regelmäßige Impfe eingetragen sind, sollte bei weiteren Kontrollen ja eigentlich auch die Vorlage des Ausweises reichen. Die Einreise über Schweden sollte sich ja anhand von Fährticket oder Brückenquittung nachweisen lassen, falls erforderlich (MEINE MEINUNG) Das einzige, was wir zugegeben nie gemacht haben, weil ich auch den Sinn nie verstanden habe, ist die zweite Wurmkur nach der Einreise in Norwegen. Ein wenig schlechtes Gewissen hatte ich dabei allerdings immer, aber einmal in N oder S angekommen, hat sich eh nie wieder jemand für den Hund interessiert, außer um ihn zu herzen *g*.
Laut Aussage unseres Tierarztes ist die Antikörper-Untersuchung bei jährlicher Impfe nicht zu wiederholen, läßt man ein Jahr aus, muß sie neu gemacht werden. Allerdings gibt es dieses ganze Prozedere der Unterlagen wohl nicht mehr, das ganze wird nur noch im Ausweis eingetragen. Soweit mein Kenntnisstand.
Maxi
Nasenbär am 10 Jun 2007 11:29:19 Hier mal ein Link zu den Bestimmungen nach Schweden. Gilt auch für Norwegen.
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Wenn gemäss den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig
Also doch reghelmäßig impfen.
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