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Ich bin im August von Salzburg über Villach Richtung Udine gefahren. :autofahren: Durch eine Unaufmerksamkeit habe ich aus versehen eine falsche Vignette, welche erst in 10 Tagen gültig geworden ist, geklebt. :wall: Angehalten oder Geblitzt wurde ich nicht. Das mir durch das falsche kleben ein Bußgeld über 120 Euro droht ist mir bewußt. :cry: Frage: Gibt es eine gewisse Frist in welcher Zeit mir der Bußgeldbescheid vorliegen muß :verweis: bzw. wie sind auf der Strecke die Chancen ungestraft durch zu kommen? Nur eine kurze Verständnisfrage: Wie kann man eine Vignette kleben, die "noch nicht" gültig ist? Soweit ich das verstanden habe, bekommt man keine ungelochten Vignetten, bzw. muss der Verkäufer diese so lochen, dass sie sofort gültig sind.
Muss der Verkäufer nicht, man kann sich ja auch eine Vignette "im Voraus" kaufen, die z.B. erst bei der Rückfahrt aus dem Urlaub in 4 Wochen gültig wird. Das geht sogar online über das Asfinag-Portal, auch dort kann ich eine (elektronische) Vignette "vordatieren". Die elektronische bei der Asfinag wird aber nicht geklebt. Du bekommst per Mail ein bis zweimal vorher die Nachricht ab wann deine Plakette gültig ist.
Das ist mir durchaus bekannt, es ging ja nur darum, dass man "vordatieren" kann und das geht sowohl bei der Klebevignette als auch bei der elektronischen.
Zunächst einmal sind die 120 Euro keine "Bußgeld" sondern "Ersatzmaut". Diese Ersatzmaut hat privatrechtlichen Charakter. Die Verjährungsfristen bemessen sich nach Jahren. Erst wenn du die Ersatzmaut nicht bezahlst, kommt es zu einem Bußgeldverfahren, dass die Österreicher "Verwaltungsstrafverfahren" nennen. Dann gelten wieder andere Fristen. Wie hoch diese Fristen im einzelnen sind, kann dir vielleicht einer der österreichischen User hier im Forum beantworten. Also wir sind schon ohne Vignette unbewußt auf die Autobahn geraten, und nach 20 km sofort wieder abgefahren.Nach unserer Recherche gibt es in Österreich nur wenige Kameras die die Vignette überprüfen. Die Mautbalken über der Bahn sind nur für die Mautboxen da. Pech hat man wohl nur, wenn die Kollegen der Asfinag einen raus winken. Davon gibt es wohl eine Menge. Das dumme Gefühl kennen wir und man bekommt keine 100% ige Antwort.... Viel Glück Holger Grundsätzlich ist es so, dass man einen Bescheid über die fällige "Ersatzmaut" erhält, wenn man auf irgendeine Weise "erwischt" worden ist. Darin steht dann auch, bis wann die Zahlung zu leisten ist. Bei Rückfragen zu den Bearbeitungszeiten irgendwelcher Art lässt sich die ASFINAG nicht festlegen. Es wird immer auf den hohen Arbeitsanfall verwiesen. Für mich würde ich in einer solchen Situation erst mal sagen - ist nix. Ansonsten macht man sich ja die Nerven zwischen Hoffen und Bangen kaputt. P.S.: Mein Sohn ist nach einer kurzen Nacht mit einer gültigen Vignette auf der Ablage an der Fensterfront, aber nicht dem wortwörtlichen Pickerl an der richtigen Stelle in Höhe von Linz geblitzt worden. Es hat auch etwas gedauert und die ASFINAG ließ sich nicht erweichen. Servus Gut 120€ habe ich bezahlt, mit Kreditkarte im Auto von den Wegelagereren.... 15Jahre Jahresvignette, nie gestopt worden. Als sie mich anhielten sagte ich, endlich wird mal kontrolliert. Antwort vom Schani, aber ihre ist abgelaufen. Hatte Wintercamping beendet, und mir keine mehr gekauft, was ich im Mai nicht mehr wußte :cry: Seither fahre ich ihnen wenn es irgendwie geht, und nicht direkt Käse ist, die Landstrassen kaputt.....die 120 habe ich schon rin. Achensee...Wiesing...B171 bis Innsbruck Süd, z.B. ist streckenmäßig gleich, und man braucht nur 30min länger. Natürlich nur mit Radarwarner.... :klatschen: :klatschen: Ich verstehe nicht ganz, Klaus1968peter schreibt er wäre weder angehalten noch geblitzt worden. Warum dann die ganz Aufregung?
Was ich nie verstehe, warum man bei eigener (sorry) Dummheit (Zeit zwischen Wintercamping und Mai!) dann die Leute der ASFINAG als "Wegelagerer" bezeichet .....
Weil das in meiner Gegend Umgangssprache für Strassenmauth und deren Kontrolleure ist, und überhaupt nichts mit der damaligen Situation zu tun hat. Die Deutschen nenne ich nicht so, die sind einfach zu dämlich Wegezoll zu verlangen.
Sorry, aber das ist vollkommener Quatsch. Anscheinend weißt du nicht, was ein Wegelagerer ist und willst nur deine eigene Dummheit rechtfertigen. Wegelagerer: Person, die einer anderen Person rechtswidrig und unter Androhung oder auch Anwendung von Gewalt etwas wegnimmt. Trifft hier wohl kaum zu …… Übrigens bin ich ein in Deutschland lebender Österreicher und habe weder die österreichische noch andere europäische Mauterhebungen noch nie als Wegelagerei empfunden, ebensowenig wie zB Fährgebühren in Norwegen oder ähnliche Bezahlsysteme, aber da scheint mancher eben anderer Meinung zu sein …..
Wie ich das in Erinnerung habe gibt es in Österreich eine Forderungsverjährungsfrist von 3 Jahren. Es gibt ein paar nicht kontrollierte Strecken. Du kannst also Glück haben.
Seitdem ich die Ignorierfunktion kenne liest sich das Forum viel entspannter. Rico....dem kann man nur beipflichten...es sind ja meist eh immer dieselben . + hallo,ist doch garnichts passiert,nicht angehalten worden oder sonst was.was solls. Moin, es ist niemand verletzt worden, noch jemand zu Tode gekommen. Was kann uns also belasten? Grüße aus NI
Stimmt. Wobei die meisten Balken nur Mikrowelle haben und vielleicht noch eine Übersichtskamera, aber nichts für genauere Kontrollen. Es gibt einige Mautbrücken mit sehr viel Equipment, die auch die Kennzeichen lesen und die Größe des Fahrzeugs vermessen. Aber auch die machen nichts mit Vignetten AFAIK. Es gibt eine Reihe von mobilen Systemen zur Vignettenkontrolle, die das Kennzeichen erkennen und die Vignette lesen können. Da kann man nicht vorhersehen, wo die gerade stehen. Wahrscheinlicher sind aber wohl Schwerpunktkontrollen auf den Parkplätzen nach den Grenzen. RK Wenn Du Glück hast kommt da nichts mehr und würde mir keinen Kopf machen. Sollte es anders sein dann kommt es eventuell ein bisschen Teurer wenn Du Pech hast, die unterste Grenze ist mir bei ca. 280 Euro bekannt + Vignette ( Vorarlberg) und direkt kassiert, was ja bei Dir nicht der Fall war. Wir hatten eine abgelaufene Vignette an der Scheibe und kamen erst nach ca. 30km Fahrt auf der Autobahn darauf, kurz vor Wien und sind bei der nächsten Ausfahrt grad runter gefahren und haben eine neue Vignette gekauft. Wir haben nie etwas gekriegt und waren dankbar dafür, da so eine Unaufmerksamkeit sehr teuer werden kann. mein Neffe hat die Onlinvignette zu spät aktiviert und das hat ihm 200 Euro gekostet
Was verstehst du zu spät aktiviert. Wenn du die Onlinvignette kaufst ist diese erst nach 18Tagen aktiviert.
Kommt (wie immer) drauf an ... wenn ich mich als "Firmenkunde" bei der ASFINAG registriere (man braucht dazu KEINE USt-ID-Nummer) kann ich die Online-Vignette SOFORT aktivieren. Dabei entfällt eben das 14-tägige Rückgaberecht für Privatkunden. Und man kann die Online-Vignetten ja auch "vordatieren" für den kommenden Urlaub. Wenn man da mit dem Datum nicht aufpasst und zu früh losfährt ......
Oder man kauft sie (in A) beim ÖAMTC. Evt. geht das auch beim ADAC, zumindest in Grenznähe. Dann geht es sofort. Mache ich meistens, weil ich ich zu spät daran denke im Januar (nach der Diskussion vielleicht dieses Jahr nicht). RK Das Zitat stammt aber nicht von mir ……
Stimmt, war von "tiroler". Ich hab nicht genau auf die Klammern aufgepaßt. RK |
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