mkiefer am 16 Feb 2023 14:23:41 Hallo, ich fahre ein EuraMobil Profila T696 EB auf Fiat Ducato light Fahrwerk 2019 Bei meinem Fahrzeug wurde beim Kauf eine Airlift Maxi Luftfederung von Linnepe an der Hinterachse verbaut. Nun habe ich mir neue Felgen zugelegt Traglast 1350kg und wollte mein Fahrzeug auf 4,0t auflasten lassen. Der TüV trägt mir die Felgen ein aber es ist ein Eintrag Hinterachse 2240kg möglich sowie Vorderachse 1850kg. Im Gutachten der Fa. Linnepe steht maximal 3,85t, daher will der TüV nur auf 3,85t auflasten. Ich habe daraufhin bei Linnepe angerufen und nachgefragt. Die Antwort war. "Wenn ihre Airlift 2019 verbaut wurde steht in der Bescheinigung 3,85t das wurde aber inzwischen auf 4,09t geändert. Wenn sie auf 4t auflasten wollen benötigen Sie einen neue Bescheinigung. Diese kostet 150,00 Euro".
Wie würdet Ihr verfahren. Ich habe das Gutachten jetzt nicht bestellt.
Lg Michael Kiefer
frankkk am 16 Feb 2023 16:56:40 Im Grunde ist das klar. Wenn du auf 4090 kg Auflasten willst brauchst du das neue Gutachten,also kaufen. Oder nicht, dann eben 3850kg mit dem alten Linnepe Gutachten. So hattest du das auch 2019 gekauft. Ich würde mich freuen wenn jetzt noch mehr geht.
grüsse Frankkk
mkiefer am 16 Feb 2023 17:11:32 frankkk hat geschrieben:Wenn du auf 4090 kg Auflasten willst brauchst du das neue Gutachten,also kaufen. grüsse Frankkk
Nee, ich bestelle mir setzt die Luftfederung im Internet, fahre mit dem Gutachten zum TüV und schicke alles zurück. Auf meine Frage, was wurde im Gutachten geändert? 3850 auf 4090 eingetragen. Evtl finde ich aber noch jemand der das neuere Gutachten hat und es mir für den TüV Termin kurz ausleihen kann. LG Michael
frankkk am 16 Feb 2023 17:40:49 mkiefer hat geschrieben:Nee, ich bestelle mir setzt die Luftfederung im Internet, fahre mit dem Gutachten zum TüV und schicke alles zurück
LG Michael
???
ulysser am 16 Feb 2023 20:51:23 Ich denke mal, in deinem Gutachten wird die Fahrgestellnummer eingetragen !
FREDonTOUR am 16 Feb 2023 20:54:49 mkiefer hat geschrieben:...ich bestelle mir setzt die Luftfederung im Internet, fahre mit dem Gutachten zum TüV und schicke alles zurück. ...Evtl finde ich aber noch jemand der das neuere Gutachten hat und es mir für den TüV Termin kurz ausleihen kann. ...
Sicher, dass nicht weitere Angaben in dem Gutachten stehen wie z.B. die FIN? Bei uns wurde übrigens das Teilgutachten einbehalten. Ich persönlich finde das keinen schönen Plan. Da kommen mir folgende Gedanken und Fragen, die nicht beantwortet werden müssen ;-) . Die Hersteller, Händler haben auch ihre Umkosten und wollen, bzw. müssen Umsatz machen um die Kosten für so ein Gutachten wieder zurück zu verdienen. Die sollen doch weiter bestehen und uns das Zubehör liefern können, oder siehst Du das anders? Scheitert es nun wirklich an 150€ ? Ist nur meine Meinung und evtl. ein Denkanstoß. Du wirst schon das für dich richtige machen. Ansonsten stimme ich Frankk voll zu. Grüße, Matthias
Pechvogel am 16 Feb 2023 21:29:20 mkiefer hat geschrieben:…Nee, ich bestelle mir setzt die Luftfederung im Internet, fahre mit dem Gutachten zum TüV und schicke alles zurück…
Auf der Luftfederung bzw den Luftbälgen steht eine Nummer die zum Gutachten passen muss! Weicht die Nummer auch nur bei einer Stelle zwischen Luftfeder und Gutachten ab fährst Du u.U. ohne ABE. Von Auflasten mal ganz zu schweigen! Grüße Dirk
Konsul am 17 Feb 2023 09:33:51 FREDonTOUR hat geschrieben:...Bei uns wurde übrigens das Teilgutachten einbehalten...
Auf welcher Rechtsgrundlage? Also ich habe früher nebenberuflich sehr viel mit getunten Fahrzeugen zu tun gehabt. Da wurde NIE ein GA einbehalten. Auch schon deswegen nicht, da es ja hin und wieder gebraucht wird um andere / weitere Sachen in Kombination mit einzutragen. Z.B. Fahrwerk und Felgen. Wenn Du da kein GA fürs Fahrwerk hast, kannst Du eine Einzelabnahme für die Felgen, deren ABE dann nicht mehr gilt, vergessen.
Marsu123 am 17 Feb 2023 09:48:17 ulysser hat geschrieben:Ich denke mal, in deinem Gutachten wird die Fahrgestellnummer eingetragen !
Nö. Pechvogel hat geschrieben:Auf der Luftfederung bzw den Luftbälgen steht eine Nummer die zum Gutachten passen muss!
Diese Nummer ist im Gummi Eingegossen (in der Spritzgussmaschine mit geprägt) die ist bei allen Gutachten (Selber Hersteller der Luftfedern und selbe Durchmesser / Höhe) gleich und gibt eigentlich nur den Durchmesser und die Höhe vom Balg wieder. mkiefer hat geschrieben: ich bestelle mir setzt die Luftfederung im Internet, fahre mit dem Gutachten zum TüV und schicke alles zurück. Michael
Mach das so. Das Fahrwerk mit Gutachten hast du ja schon bei denen Gekauft und bezahlt ! Warum sollst du für eine Änderung im Gutachten noch mal so viel Bezahlen ? 20,- Euro für einen Ausdruck und das Zuschicken würde ich ja noch verstehen / akzeptieren. Aber 150,-Euro für einige Blatt Papier ? :bindagegen: Grüße Ralf.
Konsul am 17 Feb 2023 10:01:27 Sorry, aber ich denke einige hier wissen gar nicht wieviel Aufwand und vor allem Kosten es bedeutet so ein GA erstellen zu lassen. Das sind nicht nur einfach mal ein paar Papierwerte die geändert werden. Bei Fahrwerken für ein Auto kann so ein GA locker mal um die 70.000 - 100.000 € kosten bis da alles über die Bühne ist. Was da an Tests gemacht werden muss, kann sich nicht wirklich jemand vorstellen der damit noch nie etwas zu tun hatte. Und auch der bürokratische Papierkram bis zur GA-Erstellung ist in GoodOldGermany nicht gerade einfach. Da es sich hier um eine massive Fahrwerksänderung handelt sind auch da einige Test zu absolvieren die sich die entsprechenden Stellen gut bezahlen lassen. Und bis dieses Geld wieder zurückkommt, muss der Hersteller einige FW verkaufen. Für viele lohnt sich das auch nicht, weswegen es auch nicht so viele Anbieter dafür gibt wie z.B. für Reifen.
Franky70 am 17 Feb 2023 23:50:39 Konsul hat geschrieben:Auf welcher Rechtsgrundlage? Also ich habe früher nebenberuflich sehr viel mit getunten Fahrzeugen zu tun gehabt. Da wurde NIE ein GA einbehalten. Auch schon deswegen nicht, da es ja hin und wieder gebraucht wird um andere / weitere Sachen in Kombination mit einzutragen. Z.B. Fahrwerk und Felgen.
Franky70 am 17 Feb 2023 23:55:18 Franky70 hat geschrieben:Auf welcher Rechtsgrundlage? Also ich habe früher nebenberuflich sehr viel mit getunten Fahrzeugen zu tun gehabt. Da wurde NIE ein GA einbehalten. Auch schon deswegen nicht, da es ja hin und wieder gebraucht wird um andere / weitere Sachen in Kombination mit einzutragen. Z.B. Fahrwerk und Felgen.
Hallo, ein GA wird in der Regel eingezogen, wenn es FIN-Bezogen ist, das steht dann auch als Auflage im GA. Damit soll verhindert werden, dass das GA mißbräuchlich für andere Fahrzeuge verwendet wird.
Marsu123 am 18 Feb 2023 00:14:43 Konsul hat geschrieben:Auf welcher Rechtsgrundlage? Also ich habe früher nebenberuflich sehr viel mit getunten Fahrzeugen zu tun gehabt. Da wurde NIE ein GA einbehalten. Auch schon deswegen nicht, da es ja hin und wieder gebraucht wird um andere / weitere Sachen in Kombination mit einzutragen. Z.B. Fahrwerk und Felgen.
Franky70 hat geschrieben:Hallo, ein GA wird in der Regel eingezogen, wenn es FIN-Bezogen ist, das steht dann auch als Auflage im GA. Damit soll verhindert werden, dass das GA mißbräuchlich für andere Fahrzeuge verwendet wird.
Das Gutachten wurde von mir bezahlt, es gehört mir. Wieso sollte ich einem Gutachter / TÜV Prüfer erlauben mein Eigentum einzuziehen ? Versuchen kann er es natürlich, ich muss aber nicht zustimmen, somit kann und darf ich mein Gutachten durchaus behalten, auch wenn es dem Ersteller des Gutachtens nicht passt. Grüße Ralf.
Adriatrix am 18 Feb 2023 01:22:13 Hallo Michael,
so wie ich die Informationen auf der Linnepe-Seite verstehe, ist für das Light-Fahrwerk eine maximale Achslast hinten 2240kg. Da bringt den meistens ein zzG von 4 Tonnen garnicht wirklich viel. Bei üblicher Beladung der Heckgarage und Fahrrädern hinten am WoMO oder auf der AHK ist die zulässige Achslast schnell erreicht. Das wird oft unterschätzt. Da bringen 2 E-Bikes mit ca. 55 KG je nach Überhang schonmal ca. 100 Kilo auf der Hinterachse.
Adriatrix am 18 Feb 2023 01:46:42 mkiefer hat geschrieben:Nee, ich bestelle mir setzt die Luftfederung im Internet, fahre mit dem Gutachten zum TüV und schicke alles zurück.
wenn ich das vorher richtig gelesen hätte... hätte ich auf den Hinweis verzichtet.
Konsul am 18 Feb 2023 10:53:17 Franky70 hat geschrieben:Hallo, ein GA wird in der Regel eingezogen, wenn es FIN-Bezogen ist, das steht dann auch als Auflage im GA. Damit soll verhindert werden, dass das GA mißbräuchlich für andere Fahrzeuge verwendet wird.
So ein Blödsinn. Das ist uns früher nie passiert. Vielleicht ist das ja heute anders geregelt. Beispiel: Du lässt Dir von KW ein individuelles FW fertigen und mit entsprechender FIN-Angabe eintragen. Jetzt wird das GA eingezogen. Dann wünsche ich viel Spass wenn Du mal die Felgen / Bereifung wechseln willst. Da sich dort die GA / ABEs immer auf das Serienfahrwerk beziehen läuft das dann immer auf eine wesentlich teurere Einzelabnahme hinaus. Selbst die originale Serienbereifung darfst Du dann nicht mehr ohne Prüfung / Abnahme fahren. So, und jetzt hast Du kein GA mehr zum FW? Da wird sich der TÜV-Prüfer aber freuen wenn er das in der Datenbank erst suchen muss. Und was passiert bei einer evtl. Verkehrskontrolle? Du hast nichts in der Hand und sie werden das Fahrzeug zur Überprüfung zum nächsten TÜV schicken. Auch dort wird man dann viel Spass haben ohne entsprechende Nachweise. Also so etwas wie GA einziehen wurde bei uns früher nie gemacht. Schon allein um den nachfolgenden Aufwand einfacher und vor allem bezahlbarer zu machen. Ich würde auf die Herausgabe des GA bestehen. Zum oben noch genannten "Besitz" des GA: Nein, wenn man das FW mit (FIN-bezogenem) GA gekauft hat, ist man nicht Besitzer des GA. Man ist lediglich Besitzer einer Kopie des GA in Papierform. Das ist ein grosser Unterschied bei folgenden Änderungen. Diese benötigen dann immer eine Rücksprache / Freigabe des eigentlichen GA-Besitzers. Alles bisschen viel unnötiger Papierkram und teilweise auch unverständlich. Es kommt aber auch immer auf den jeweiligen Prüfer an und wieviel er in seinem Ermessensspielraum ausnutzt. In diesel speziellen Fall würde ich einfach die 150,- € bezahlen und mir ein neues GA ausstellen lassen. Der Hersteller hatte damit schliesslich auch seine Kosten die gedeckt werden müssen. Niemand arbeitet gratis.
MountainBiker am 18 Feb 2023 11:09:28 Hallo,
ich habe ja letztes Jahr meinen Ducato 3,5t light auf Basis von Alko mit VB-SemiAir Luftfedern auflasten lassen auf 2240kg Hinterachslast. Das Gutachten des TÜV Süd liegt gerade vor mir - im Gutachten sind die die Fahrgestellidentifikationsnummer und andere fahrzeugspezifische Angaben hinterlegt!
Es ist also ein Gutachten speziell zum Fahrzeug als Einzelstück und nur dafür gültig!
Franky70 am 18 Feb 2023 13:39:02 Hallo, nur mal kurz zur Richtigstellung, wenn der Ein-/Anbau eingetragen ist fragt auch keine Polizei nach dem GA.
Konsul am 18 Feb 2023 13:46:10 Na dann hast Du noch nie eine Verkehrskontrolle mit einem etwas extremeren Fahrzeugumbau mitgemacht. Das ist in der Regel trotz Eintragung die erste Frage. Wenn Du da dann nichts dabei hast, ist der Weg zum nächsten TÜV vorprogrammiert. Ob und wie es dann weitergeht entscheidet dort der Prüfer vor Ort. Ob es rechtens ist das GA bei einer Kontrolle zu verlangen steht dabei auf einem anderen Blatt. Aber es vermeidet meist lästige Nachfragen und vereinfacht die Kontrolle.
purplenew am 18 Feb 2023 14:07:11 Franky70 hat geschrieben:Hallo, ein GA wird in der Regel eingezogen, wenn es FIN-Bezogen ist, das steht dann auch als Auflage im GA. Damit soll verhindert werden, dass das GA mißbräuchlich für andere Fahrzeuge verwendet wird.
Ein Gutachten kann aufgrund der darin eingetragenen FIN nicht mißbräuchlich benutzt werden. Ich habe erst kürzlich die Achslast und das Gesamtgewicht meines Wohnmobils erhöhen lassen und das Gutachten dafür wurde nicht einbehalten. Ich habe auch keinen Hinweis auf eine derartige Vorgehensweise in dem Gutachten. Letztendlich ist es mein Gutachten, ich habe es bezahlt und es bleibt mein Eigentum. Was sollte ich Deiner Meinung machen, wenn ich die Auflastung wieder rückgängig mache (zurück zu 3,5t) und es mir dann vielleicht später doch wieder anders überlege und eine erneute Auflastung eintragen lassen möchte? Soll ich dann wieder ein neues Gutachten kaufen? Ich habe noch nie gehört, dass ein Gutachten eingezogen worden ist. Thomas
mv4 am 18 Feb 2023 15:59:17 Hier hauen wieder einige alles durcheinander....ein Gutachten was der TÜV erstellt hat per Einzel Abnahme, ist was ganz anderes. Dieses gilt nur für das vorgestellte Fahrzeug ...und daher mit FIN
Das allgemeine Gutachten der Firma Linnepe gilt hingegen für alle Fahrzeuge diese Types. Der TüV bestätigt lediglich die ordnungsgemäßen Einbau und das aufgrund des vorliegenden Gutachten eine Auflastung erfolgen kann. Damit kann dann die Zulassungsbehörde die änderung amtlich machen.
mkiefer am 27 Feb 2023 13:54:37 Ja dann will ich mal schreiben wie es gelaufen ist. Ich bin zu meinem Händler (dieser hatte 2019 die Luftfedern verbaut). Der hat das aktuelle Gutachten aus einer Packung im Lager geholt und das Fahrzeug wurde auf 4,0t aufgelastet. Gutachten wieder in den Karton und verklebt. Für 15 Euro habe ich jetzt einen neuen Fahrzeugschein. Unterlagen muss ich nicht mitführen, da alles im Schein eingetragen ist. Michael Herzlichen Dank für die negative Bewertung.
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