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Was ist an Zusatzscheinwerfern erlaubt auch in Europa


dietmardd am 13 Jan 2023 16:05:28

Früher dachte ich mal, dass PKW-Fahrer mit einer Reihe von Zusatzscheinwerfern auf dem Dach Probleme mit ihrem Selbstbewusstsein haben. In Norwegen haben viele LKW-Fahrer über der Fahrerkabine auch so eine ganze Reihe solcher Zusatzscheinwerfer und nach der ersten Norwegenreise wissen wir auch warum.
In Norwegen gibt es sehr viele z.T. Dutzende km lange Tunnel. Die meisten Tunnel sind nicht ausbetoniert, stockdunkel und nass. Durch die Nässe wird das Licht der Scheinwerfer verschluckt, so dass man nur wenig von der Straße und ganz wenig von den Felszacken sieht. Bei manchen Tunneln gibt es sehr große Schlaglöcher (bis 20 cm tief), die dann bei der Fahrt so schnell auftauchen, dass man kaum noch reagieren kann. Bei solchen Tunneln sieht man die herein ragenden Felszacken zu spät oder gar nicht, da die Scheinwerfer wegen der Blendgefahr oben kaum leuchten.

Die LKW-Fahrer haben dazu die Scheinwerferreihe auf dem Dach. Diese Leuchtenreihe blenden dann ganz schön, so dass man als Entgegenkommender noch weniger sieht.

Auch im Ordesa-Nationalpark in den Pyrenäen muss man solch einen Tunnel durchqueren. Die Straße ist zwar recht breit, aber wenn einer der vielen Touribusse oder größere LKW entgegen kommen, wird es eng angesichts der Felszacken. Hier würde ein Suchscheinwerfer helfen, der nach rechts oben gerichtet wäre.

Was ist diesbezüglich bei Womos legal?

Ich hatte vor vielen Jahren mal gehört, dass so etwas die Fahrzeugzulassung kosten kann.

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Tinduck am 13 Jan 2023 16:33:21

Das ist in D ziemlich kompliziert geregelt.

- Bei PKW dürfen max. 4 Scheinwerfer gleichzeitig leuchten, bei LKW 6 oder 8 (?) je nach Gewicht.

- Es gibt eine Gesamtleuchtstärke-Zahl, die in Summe aller angeschalteten Scheinwerfer nicht überschritten werden darf. Das begrenzt die maximale Leuchtstärke.

Beide Regelungen kann man abfangen, indem die normalen Fernlichter abschalten, wenn die Zusatzleuchten einschalten. Oder man deklariert die Zusatzleuchten als Arbeitsscheinwerfer, die unabhängig von Fern- und Fahrlicht geschaltet werden. Dann dürfen sie in D im Strassenverkehr allerdings nicht genutzt werden.

Prüfzeichen und ABE muss vorhanden sein.

Regeln zu Sicherheit (Befestigung) und Fußgängerschutz finden Anwendung.

Ich liegäugele auch mit einer Lightbar am Alkoven, da gibts von Osram ganz gute Lösungen...

bis denn,

Uwe

Tinduck am 13 Jan 2023 16:48:59

Vergessen: in jedem EU-Land gibts dazu andere Regeln, wird in Skandinavien ziemlich offensichtlich. Was die da tw. als Zusatzscheinwerfer fahren, benötigt eigentlich nen Waffenschein...

bis denn,

Uwe

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FrankSH am 13 Jan 2023 20:43:51

Moin,

in Skandinavien geht es nicht vorwiegend um die Tunnel, vielmehr um die Elche die es weiter im Norden in großer Anzahl gibt.
Achte mal darauf, es sind meist die äußeren Zusatzscheinwerfer leicht zum Fahrbahnrand gedreht.
Dort oben kann man garnicht Licht genug haben ... und sei es eine Lightbar mit Magnetfüßen auf dem Dach.

dietmardd am 14 Jan 2023 02:12:20

Ich war immer zur Sommersonnenwende in Norwegen. Da ist es im Norden Tag und Nacht hell. Deshalb habe ich im Freien keine LKW mit eingeschalteten Zusatzscheinwerfern gesehen, außer in unbeleuchteten Tunneln.

Es gibt im Norden sehr viele Warnschilder gegen Elche, soweit diese nicht geklaut wurden, da sehr beliebt bei Touristen. Man kann solche Verkehrsschilder aber auch in der Andenkenabteilung einiger schwedischer Elchparks legal kaufen.

Weder in Skandinavien noch im Baltikum (ebenfalls viele Elchschilder) haben wir Elche außerhalb von Elchparks gesehen. Nur einmal mitten in einem norwegischen Dorf stand eine lebensgroße und farbechte Elchstatue. Nun ja - ist eben Marketing. Plötzlich bewegte die Statue den Kopf, also eine technisch aufgerüstete Statue, aber dann lief die Statue langsam davon. Wenn ich mitten im Dorf sagte, so waren die Häuser immer noch 150 ... 200 m voneinander entfernt.

Elche gelten trotzdem als Gefahr für den Straßenverkehr und wenn man durch Wald fährt, könnte plötzlich einer auftauchen. Elche fürchten sich nicht, weil sie die "Herren" im Land sind. Sie haben keinerlei Scheu und denken, die dämlichen Autofahrer sollen aufpassen. Elche rennen also vor Autos nicht davon. Da Elche sehr groß und schwer sind, sind die Unfallfolgen entsprechend gravierend. Mit Tante Guggel findet man da etliche Unfallbilder im Internet.

Die Scheinwerfer-Bars an LKWs machen auf Elche sicherlich keinen Eindruck, aber die Fahrer sehen Nachts die Elche eher und können anhalten und warten, bis sie geruhen, weiter zu gehen.

lonsome am 14 Jan 2023 16:24:11

Hallo,

Interessant wären die LED Scheinwerfer, die in der Mitte am Kühlergrill in einer Reihe sind. Kennt die jemand, und ob und wir die erlaubt sind?

Gruß
Klaus

Rockerbox am 14 Jan 2023 16:52:32

lonsome hat geschrieben:Hallo,

Interessant wären die LED Scheinwerfer, die in der Mitte am Kühlergrill in einer Reihe sind. Kennt die jemand, und ob und wir die erlaubt sind?

Gruß
Klaus


Neben einer ECE R112-Zulassung müssen sie paarweise montiert werden und die Summe aller Lampen darf bei der sog. Referenzzahl den Wert 100 nicht überschreiten, die einzelnen Werte sollten auf den Scheinwerfern angegeben sein.

Flatus am 14 Jan 2023 17:07:55

Tinduck hat geschrieben:Vergessen: in jedem EU-Land gibts dazu andere Regeln ...

Und - die Hälfte aller europäischen Länder sind nicht in der EU.

Gruss Flatus

cbra am 14 Jan 2023 19:07:39

lonsome hat geschrieben:Hallo,

Interessant wären die LED Scheinwerfer, die in der Mitte am Kühlergrill in einer Reihe sind. Kennt die jemand, und ob und wir die erlaubt sind?

Gruß
Klaus


Rockerbox hat geschrieben:Neben einer ECE R112-Zulassung müssen sie paarweise montiert werden und die Summe aller Lampen darf bei der sog. Referenzzahl den Wert 100 nicht überschreiten, die einzelnen Werte sollten auf den Scheinwerfern angegeben sein.


gibt es auch als singlemount

--> Link

bau ich mir demnächst an den PKW

wird es wohl auch von anderen herstellern geben

Tinduck am 14 Jan 2023 22:01:35

Diese Singlemounts sind aber rein rechtlich zwei Scheinwerfer - die haben links und rechts ein Prüfzeichen.

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 14 Jan 2023 22:40:37

dietmardd hat geschrieben:…Was ist diesbezüglich bei Womos legal? ...

Sofern es sich bei dem Womo um ein bis 3,5t Fahrzeug auf Ducato 250-Basis handelt sieht es mit Zusatzscheinwerfern erstmal ziemlich schlecht aus:
in Deutschland dürfen, bei Fahrzeugen bis 3,5t, nur maximal vier Scheinwerfer gleichzeitig leuchten. Und da beim 250er Duc die Abblendlichter beim aufblenden ( also einschalten des Fernlichts ) eingeschaltet bleiben, leuchten da schon vier Scheinwerfer. „Andere“ Scheinwerfer dürften also, selbst wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind, nur aufleuchten wenn die serienmäßigen Fernscheinwerfer abgeklemmt würden. Dann wären aber eingebaute Scheinwerfer nicht funktionstüchtig was auch nicht erlaubt wäre.

Blieben nur, über separaten Schalter einzuschaltende, Arbeits- / Suchscheimwerfer. Die dürften eigentlich nur kurz eingeschaltet werden, dürfen aber vor allem die Fahrbahn nicht ausleuchten. :gruebel:
Da ist also Ideenreichtum und Improvisationstalent gefragt: vielleicht Suchscheinwerfer deren Einstellung man relativ einfach „optimieren“ kann?!?




Grüße
Dirk

Joachim260 am 14 Jan 2023 22:57:33

Hallo

interessant wäre mal zu wissen wie Scheinwerfer definiert wird. Für mich hat ein Ducato, genauso wie unser Transit, nur 2 Scheinwerfer, auch wenn dieser getrenntes Fern- und Abblendlicht hat. Wenn dem so ist, dürfen folglich zusätzliche Scheinwerfer angebaut werden.

Gruß
Joachim

opapa am 14 Jan 2023 23:15:55

..und wie sieht es aus bei Auflastung > 3,5t ?
Gruß Uwe

Pechvogel am 14 Jan 2023 23:59:18

Bei ü 3,5t dürfen 6 bzw 8 ( je nach Gewicht ) Scheinwerfer gleichzeitig leuchten!



Grüße
Dirk

logri46 am 15 Jan 2023 12:26:39

Ich hatte anfang der Achtziger des letzten Jahrhunderts an der Windschutzscheibe innen (Womo 4t) einen "Suchscheinwerfer".Der war mit einem Saugring fest und drehbar.Das war damals zulässig und durfte nur in Verbindung mit dem Fahrlicht gehen.
In Zeiten ohne Navi und auf nächtlichen kleinen Landstrassen (z.B. in F) schon mal hilfreich.Ob sowas heute noch erlaubt ist?
Gruss logri46(Lothar)

hampshire am 15 Jan 2023 12:41:55

Wenn diese Zusatzscheinwerfer nicht dauerhaft zum Einsatz kommen (Tunnel) - wie wäre es denn mit einer mobilen Lösung über eine leistungsfähige Taschenlampe wie z.B. eine Manker MK38 --> Link (Bilder der Leuchtleistung z.B. ab 2:20). In den unteren Stufen ist das Licht ausreichend stark und Dank ordentlicher Kühlung und guter Stromversorgung auch lange genug verfügbar. Die Befestigung kann über eine "Fotostativschraube" erfolgen. Von innen raus leuchten würde ich aufgrund der Blendung der Windschutzscheibe eher nicht ohne entsprechende Vorkehrung. Die Ausrichtung und Leuchtstärke möglichst rücksichtsvoll vornehmen. Mit einer Zulassung gibt es keine Probleme.

WoMoNK19 am 15 Jan 2023 13:16:28

Hallo,

aus --> Link

Neben den genannten Zusatzscheinwerfern gibt es auch Arbeitsscheinwerfer und Suchscheinwerfer. Am Auto dürfen diese jedoch stets nur für die ihnen zugedachten Zweck verwandt werden. Ein Missbrauch der Leuchten etwa als normales Abblendlicht kann zu Sanktionen führen.

WoMo NK 19

joekel am 15 Jan 2023 14:55:06

Kommt nach Afrika , da darf alles sogar bunt leuchten ….. :lol:

Parkhotel am 15 Jan 2023 16:15:29

lonsome hat geschrieben:Hallo,
Interessant wären die LED Scheinwerfer, die in der Mitte am Kühlergrill in einer Reihe sind. Kennt die jemand, und ob und wir die erlaubt sind?
Gruß Klaus

Hallo in die Runde,
Ich habe diese LED-Scheinwerfer von ORC montiert (siehe Fotos), zudem wurden die Leuchtmittel für das "normale" Fern- und Abblendlicht gegen H7 LED getauscht. Kein Vergleich zu dem serienmäßig verbautem Licht. Kann ich wirklich nur empfehlen.





Parkhotel am 15 Jan 2023 16:24:39

... ach ja, bevor Fragen kommen:
Es ist alles vom TÜV abgesegnet und im Fahrzeugschein eingetragen worden, Personenschutzbügel, Scheinwerfer, 18" Räder usw.. ;D

Konsul am 15 Jan 2023 18:13:41

Dirk, Deine Aussage stimmt leider nicht so ganz.

Wenn Ablend- und Fernlicht in einem Scheinwerfergehäuse zusammengefasst sind gelten sie rechtlich gesehen als ein Scheinwerfer. In diesem Fall dürfen zusätzliche Leuchten angebracht werden.
Siehe auch weiter unten die Zusatzscheinwerfer bei bei "Parkhotel".

Auch Arbeitsscheinwerfer dürfen die Fahrbahn ausleuchten, allerdings nicht im Fahrbetrieb. Ebenso müssen sie seperat geschaltet werden und dürfen nicht zusammen mit dem Fahrt- oder Ablendlicht-SCHALTER geschaltet werden. Zusammen leuchten dürfen sie aber z.B. im Stand auf einem abgelegenen Parkplatz oder Privatgrundstück.

Was hoch im Norden an Lightbars etc. rumfährt und benutzt wird, steht auf einem anderen Papier ;D

Konsul am 15 Jan 2023 18:19:50

Die genauen Vorschriften finden sich auch hier in einem Dokument von Hella:
--> Link

ollimk am 20 Jan 2023 16:22:36

Die beste Quelle ist freilich immer noch das Original, und da wird man bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (englisch abgekürzt UN-ECE) fündig, meines Wissens nach bei der Regel ECE-R48 fündig, die in den Teilnehmerstaaten (darunter alle EU-Staaten und noch viele weitere) geltendes Recht ist. Und da heißt es sinngemäß für PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t:

- vorgeschrieben sind 2 symmetrisch angeordnete Scheinwerfer für Abblendlicht, jeweils mit asymmetrischem Licht (es gibt sehr detaillierte Regeln zur Ausleuchtund Beschaltung dabei), eine grüne Kontrolleuchte ist erlaubt.
- vorgeschrieben sind 2 symmetrisch angeordnete Scheinwerfer für Fernlicht, die mit den Scheinwerfern für Abblendlicht ineinander gebaut oder zusammen gebaut sein dürfen. Eine blaue Kontrollleuchte ist vorgeschrieben.

Ineinander = 1 Gehäuse, 1 Reflektor aber 2 verschiedene Leuchtmittel. Zusammen gebaut = 1 Gehäuse, 2 Reflektoren, 2 Leuchtmittel.

- erlaubt sind darüber hinaus genau 2 weitere Fernscheinwerfer, die mit den vorgeschriebenen Fernscheinwerfern gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden
- erlaubt sind darüber hinaus genau 2 Nebelscheinwerfer, die so geschaltet sein müssen, dass sie mit Standlicht oder Abblendlicht oder Fernlicht funktionieren. Eine grüne Kontrollleuchte ist .... oha, früher war das erlaubt, heute meines Wissens vorgeschrieben.

Die Summe der Referenzzahlen aller Fernscheinwerfer (Kennwert für Helligkeit) ist auf 75 oder 100 begrenzt, weiß ich auch gerade nicht auswendig.

Das war's.

In Norwegen und Schweden (Finland weiß ich aktuell nicht) ist es darüber hinaus so, dass die Anzahl und die Referenzwerte der Fernscheinwerfer nicht begrenzt sind. Hier machen diese Länder also eine nationale Ausnahme vom ECE-Regelwerk. Was dazu führte, dass alle unsere 3 Autos - wir leben in Schweden - eine satt leuchtende LED-Leiste spendiert bekamen. Und das lohnt sich. Die Elche und allerhand anderes Getier gibt es hier wirklich. Eine Kollision mit Elchen verläuft gerne tödlich und sie haben die Angewohnheit, mit ihren 400 bis 600 kg und staksigen Beinen bräsig auf der Fahrbahn zu stehen. Je eher man sie sieht, desto besser ist es.

Auch beim RDKS geht Schweden einen Sonderweg, es ist keine Vorschrift hier (trotz ECE-Regel dazu) und auch kein Mangel bei der HU, wenn es defekt ist.

Ich hoffe, ich konnte hiermit etwas helfen.

Grüße
OlliMK

FrankSH am 20 Jan 2023 16:39:26

Moin,

ich fahre in meinem Ducato die Lampen von Laser Lamps.
Sie werden in das Kühlergrill eingebaut. Ich bin sehr zufrieden damit.

fomo am 20 Jan 2023 16:41:21

Joachim260 hat geschrieben:Hallo
interessant wäre mal zu wissen wie Scheinwerfer definiert wird. Für mich hat ein Ducato, genauso wie unser Transit, nur 2 Scheinwerfer, auch wenn dieser getrenntes Fern- und Abblendlicht hat. Wenn dem so ist, dürfen folglich zusätzliche Scheinwerfer angebaut werden.

Dazu gibt es die drei Begriffe zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut.

Die ECE-R48 sagt dazu folgendes:
2.7.4 „Zusammengebaute Leuchten“ sind Einrichtungen mit eigenen sichtbaren leuchtenden Flächen in Richtung der Bezugsachse und eigenen Lichtquellen, aber mit einem gemeinsamen Gehäuse.
2.7.5 „Kombinierte Leuchten“ sind Einrichtungen mit eigenen sichtbaren leuchtenden Flächen in Richtung der Bezugsachse, aber mit einer gemeinsamen Lichtquelle und einem gemeinsamen Gehäuse.
2.7.6 „Ineinander gebaute Leuchten“ sind Einrichtungen mit eigenen Lichtquellen oder einer einzigen Lichtquelle, die unter unterschiedlichen Bedingungen (zum Beispiel unterschiedliche optische, mechanische oder elektrische Merkmale) Licht abgibt, mit gemeinsamen oder teilweise gemeinsamen sichtbaren leuchtenden Flächen in Richtung der Bezugsachse und einem gemeinsamen Gehäuse.

murksmax am 27 Feb 2023 20:29:46

Moin zusammen,

ich habe bei unserem Ducato 230 die Lightbar 350 von Hella Amazon Link vorne auf die Stoßstange gesetzt. Die haben den Vorteil, dass sie aufgrund der Bauweise den Lufteinlass vom Kühler nicht groß verdecken. Und wenn man das Fernlicht anwirft geht die Sonne auf 8) Bei der ersten HU nach dem Anbau ( da waren die noch nicht so lange auf dem Markt) hat der Schverständige erst mal nach der (E) Nummer gesucht ... Dann meinte er "sitzt aber etwas hoch für Tagfahrlicht" :lol:
Nee, nee, Tagfahrlicht sitzt unter der Stoßstange, das ist die "Einscherbeleuchtung" für Überholer :lach:
Beim Lichttest war er dann begeistert!
Ich würde sie jederzeit wieder anbauen

bosko1 am 27 Feb 2023 22:01:50

Moin,
ich habe mir vor ca. einem Jahr diese Lightbar von Osram eingebaut. 2 Scheinwerfer in einem Gehäuse als Zusatzfernlicht. Kein Problem bei der HU. Ich würde sagen: fast doppelte Lichtausbeute im Vergleich zum Original.
Gruß Bosko


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