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Ich habe eine Verständnisfrage im Zusammenhang mit dem zGG... Unser Mobil hat ein zGG von 4,25t Die Achslasten VA 2100 und HA 2500. Das summiert sich doch auf 4,6t. Nach dem Einbau einer Luftfederung gibt es ein Auflastungsgutachten mit dem man auf 4,5t auflasten kann. Das erklärt sich mir nicht. Nach der Summe der VA und HA komme ich da doch schon drüber... Wieso kann man dann nicht einfach so zur Zulassungsstelle gehen und auflasten? Das legt der Hersteller fest und kann dir ein Gutachten ausstellen. Mein 3,5ter hat auch in Summe 3,85t Achslasten. Bürstner hat aber eine Auflastung nicht freigegeben. Scheint also "normal" zu sein und eben von den Faktoren des Fahrgestell abzuhängen. Grüße Ja, das wird es wohl sein, aber schön unsinnig eigentlich 8) 8) Es wird Dir kaum gelingen, das Fahrzeug so zu beladen, dass beide Achsen exakt am an ihrer Maximalbelastung stehen, von daher ergibt esdurchaus Sinn, dass das zulässige Gesamtgewicht unterhalb der Summe der maximalen Achslasten liegt.
Eher nicht. Das zZG berücksichtigt viele Faktoren, die Belastbarkeit des Chassis u.a Die Bremsleistung wird sicher auch berücksichtigt. Du wirst dein Fahrzeug eh niemals mit 4,6to beladen können selbst wenn es so eingetragen wäre. Die Belastung der HA auf Maximum sorgt automatisch für eine Entlastung der VA. Bei mir ist bei HA 2100 die VA mit 1750 belastet, mit dem Roller in der Garage sind es HA 2250 und vorne nur noch 1650 Alle Stauräume sind voll, Wasser, Tank dto. ich wüßte jetzt nicht wo ich bei mir noch die 500kg hinpacken sollte die ich per zzG zur Verfügung habe.
Nur zum Verständnis. Deine HA darf max 2100, ist aber durch den Roller nun bei 2250???? Damit ist deine HA aber überlastet, und dürftest damit eigentlich nicht mehr fahren!!! Gruss Gerald
Sorry, aber das ist, gerade als pauschale Aussage, erstmal Quatsch! Man kann, theoretisch, bei maximaler Ausnutzung der HA-Last sogar die VA stärker belasten. Um aber auf das Thema zurück zukommen: das zGg. ist ja nicht nur die statische Belastung beider Achsen, also das Gewicht das im Stand auf die Waage drückt, sondern wirkt sich während der Fahrt mit dynamischen Kräften auf allerlei Punkte im / am Fahrzeug, insbesondere auf die Achsen, aus. Und da unsere Womos, wie auch deren „Lastesel“-Basen ( von Basis-Fahrzeug ) in der Regel „hinten“ beladen werden sind auch deren Hinterachsen / Hinterachsfederungen schneller am Limit ( wenn bei 100km/h die Kurve mal wieder enger war als erwartet ) als die Vorderachsen. Wenn jetzt also z.B. eine Zusatzluftfeder die originale Hinterachsfederung in ihrer Funktion unterstützt dann wird ein evtl. kritischer Zustand während der Fahrt vermieden bzw. in einen anderen Bereich verschoben ( höhere Geschwindigkeit / engerer Kurvenradius /… ) und somit könnte man, bei ansonsten gleichen Bedingungen, mehr Gewicht mitnehmen. Grüße Dirk Ich danke Euch für die aufklärenden Worte, dann werde ich mir wohl doch noch das Auflastungsgutachten zusenden lassen :-)
so kann man das nicht pauschal sagen...die Entlastung der Vorderachse findet nur für das Gewicht statt was hinter der Hinterachse zu tragen kommt..
... wo sich bei gefühlt 90% der Womos der Haupt-Laderaum befindet. In der Mehrzahl der Fälle dürfte das also zutreffen. Wenn man ein Womo mit kurzem Hecküberhang hat, neigt tendenziell eher die Vorderachse zum Überladen-sein, weil das meiste Gewicht dann zwischen Vorder- und Hinterachse liegt und vorn etwas weniger Traglast und etwas mehr Gewicht vorhanden ist. Wie dem auch sei, in der Tat macht es Sinn, dass das zGG nicht gleich der Summe der maximalen Achslasten ist. Lässt sich kaum so genau zwischen den Achsen austarieren, insofern wäre bei voller Ausnutzung des zGG immer eine Achse überladen. Aus genau dem Grund macht ja auch die Ducato-Papierauflastung keinen Sinn, weil die meist auf eine Überladung der HA hinausläuft. bis denn, Uwe Ich habe meinen Knaus im April wiegen lassen. Mit 2 Fahrräder in der Heckgarage, 2 Stühle, Tisch, Grill, Wasser und Dieseltank voll, Mineralwasser und sonstige Getränke ca 16 kg Ist:-----------Darf: VA=1420 ---( 1850) HA=1760 ---( 2000) Dazu kommen jetzt noch Fahrer/Beifahrer, Wechselrichter, 2 x Solar. da bleibt nicht mehr viel, deshalb habe ich eine Papierauflastung beantragt. Allerdings geht es nur bis 3650 kg. Aber die 150 kg mehr reichen; hoffentlich erstmal. Jetzt habe ich mir eine Anhängerkupplung für die Fahrräder anbauen lassen. Am Mittwoch gehts nochmal auf die Waage, da schaue ich, ob ich das Gewicht der HA noch halten kann. Dann gehts in Urlaub.
Da fehlt aber noch ein bisschen was, gell? Bettzeug, Küchenausstattung, Kleidung, Handtücher, Essen, Getränke etc.pp…. läppert sich.
Wird spannend :) einige -zig Kilo für die AHK, plus Fahrradträger, plus Fahrräder weiter hinten… und das ganze schön weit hinter der Hinterachse… die Heckgarage (wo vorher die Fahrräder waren) ist vermutlich auch nicht leer jetzt? bis denn, Uwe So, die tüv-Stelle hat heute morgen angerufen und meinen Termin abgesagt, 2 Prüfer krank. Ich könnte Ko….. Dann vollgepackt für 6Wochen Schweden zur Müllentsorgung und wiegen lassen, allerdings nicht achsweise. Gesamtgewicht mit Fahrer und Beifahrer 3.520 kg. Ich war positiv erstaunt, HA-Gewicht muss ich später in Angriff nehmen. So, zwischen Falun und Gävle gibt es einen Rastplatz mit Waage. Habe uns nochmal gewogen, vollgepackt für 5-6 Wochen Urlaub, Dieseltank und Wassertank voll. 2 Fahrräder (keine E-Bikes) auf der Anhängerkupplung. VA 1.440 HA 2.060 Also erstmal ok. Grüße aus Schweden Ich hol das nochmal nach vorn. Habe ich das richtig verstanden, dass eine Komplettwägung weniger ergeben kann an Gewicht/Masse als die Einzelwägung der Achsen? Beispiel: Nach dem Erwerb unseres Ahorns (3500kg gesamt, HA 2100, VA 1850kg) war ich vor der ersten Tour auf der Waage unseres Bauhofs. Die machen nur komplett Wägung. Dabei ergab sich GG von 3470kg (2 eBikes schon auf Träger, Überhang von HA ca. 1,80m). Da Frau + 2 kleine Hunde auch noch mitwollten, habe ich so um die 60kg wieder rausgeworfen, danach waren wir auf der Wochenendtour wohl so auf 3500-3550kg. Da mir das zu knapp ist, war ich jetzt nochmal zur Einzelachs/Rad Wägung beim ADAC. Ich hatte an Beladung das drin, was ich zu dem Wochenende drin hatte, also auf der Bauhofwaage hätte das wohl so 3400kg ergeben. Beim ADAC wurden gemessen: HA: 1900kg - Reserve 200kg VA: 1600kg - Reserve 250kg aber zusammen genau 3500kg Ist ja eher theoretisch, an der Auflastung auf 4t, 2200kg HA kommen wir nicht rum wenn wir für 4-8 Wochen loswollen, Aber wie wird bei einer Kontrolle gewogen? Einzelachsen mit Addition oder Gesamt? Bei einer Kontrolle wird jede Achse einzeln sowie das Gesamtgewicht gewogen. Und das ist ja auch wichtig, da du weder die Gewichtsgrenzen der Achsen noch das zGG überschreiten darfst. Die Summe der zulässigen Achslasten ist nicht das zulässige Gesamtgewicht! Das war ja meine Frage. Das gewogene Gesamtgewicht kann also tatsächlich unter der Summe der gewogenen Achslasten liegen?
Moin, nein, die Summe der gewogenen Achslasten ist gleich der Summe des gewogenen Gesamtgewichts.
Nein, das ist physikalisch unmöglich! :mrgreen: Bei den tatsächlich gewogenen Gewichten ist die Summe der Achslasten automatisch gleich dem gewogenen Gesamtgewicht ( Toleranzen mal außer acht gelassen ). Lediglich das maximal erlaubte Gesamtgewicht kann unterhalb der Summe aus den einzelnen Achslasten liegen. Grüße Dirk OK, dann muss die Waage unseres Bauhofes also gut 3-4% abweichen von der beim ADAC. Dort sagte man mir die adac Waage sei auf 5kg geeicht. Passt ja, bei in D erlaubter Toleranz im GG von 5%. (käme sogar mit den 5% = +175kg aus, aber leider sehen es L und F da nicht so lässig. Und F ist eins unserer Haupturlaubsländer)
Bei welchem Gewicht? 5kg Abweichung bei 1000kg Last bedeutet NICHT gleichzeitig 15kg bei 3000kg Last!! Das gilt übrigens nicht nur für das Gewicht sondern auch für die prozentuale Abweichung. Also 5% bei 1000kg bedeutet NICHT auch 5% bei 3000kg! Grüße Dirk Da hast du recht, er sagte aber nicht Eichung (sorry mein Fehler) sondern Genauigkeit auf 5kg. Ist aber ehh akademisch, habe schon Angebote zur Auflastung eingeholt. Muss man halt nochmal ca. 1500 investieren. Der Vorbesitzer scheint ständig überladen gefahren zu sein, er war damit mit Frau+Kind für 1/2 Sabbatjahr während Corona in Griechenland etc. unterwegs (nach seiner Erzählung).
Sorry, nein Eine Einzelwägung der VA und der HA kann zu einer Gesamtwägung tatsächlich eine Abweichung ergeben. Das hängt von Art und Aufbau der Wiegeeinrichtung ab und vom Neigungswinkel des Fahrzeugs. Manche Waagen sind sogar ausdrücklich nicht für eine Einzelwägung der Achsen zugelassen. Ob dies allerdings durch die Wiegetoleranzen egalisiert wird hängt wiederum von der Waage ab. Aber mein Einwand bezieht sich auf das Wiegen, nicht auf die Addition von Gewichten aus den Kfz Unterlagen. Gruß Andreas
Gesetzt den Fall das die Waage an einer Kuppe am höchsten Punkt exakt waagerecht eingebaut wurde, gebe ich Dir Recht, entsprechen die GEMESSENEN einzelnen Achslasten in Summe nicht dem gemessenen Gesamtgewicht, da sich das Fahrzeug ja bei der Messung der einzelnen Achsen in "Schräglage" ( vorne / hinten erhöht ) befunden hat und sich damit der Massenangriffspunkt und vor allem die Richtung der Gewichtskraft verändert. Allerdings wären dann die gemessenen Achslasten auch für´n Ars.h :stumm: . Also entweder hat man "ordentlich" gemessene Achslasten, dann ist die Summe derer auch gleich dem "ordentlich" gemessenen Gesamtgewicht, oder man hat maximal ein ordentlich gemessenes Gesamtgewicht und kann die Achslasten in die berühmte Tonne treten?!? Grüße Dirk andwein: Ja, die Waage auf dem Bauhof war nicht für Einzelachsmessung zugelassen. Da musste ich ganz drauf. Problem ist halt nur, wenn man sich drauf verlässt, das man nach dortiger Wägung und Auspacken diverser Sachen nun mit knapp 3500 losfährt. Nach der Achslastmessung wären es an dem Wochenende dann schon über 3600kg gewesen. ....also ich denke, dass diejenigen die behördlich wiegen, i.d.R. dann die Polizei, da keine Wissenschaft draus machen. Waage exakt ausgerichtet und geeicht. Gewogen wird zunächst dass GG. Wenn das i.O. ist, wird wohl niemand die Achsen wiegen, es ei denn, augenscheinlich und offensichtlich ist falsch beladen. Wenn das GG nicht überschritten ist, aber eine Achse wohl, wird man Hinweise geben, neu zu beladen. Wie das in benachbarten Ländern ist kann ich nicht beurteilen, aber ich kann mir vorstellen, dass auch hier in erster Linie das GG ausschlaggebend ist. Aber es wäre doch mal sinnvoll, wenn sich hier diejenigen melden und berichten, die schon mal bei einer Kontrolle gewogen wurden. Vielleicht bräuchten wir dann hier keine wissenschaftlichen Aufsätze zu verfassen. Mit freundlichen Grüßen aus Angelsdorf Hans-Theo
Bei mobilen Kontrollen wird die Achslast gewogen und dann die Summe als Gesamtgewicht errechnet --> Link
Ja, so war es bei mir auch: irgendwo auf dem Weg von Niedersachsen nach NRW, auf einen Parkplatz der A1 rausgezogen stand da eine Waage die jeweils zwei Räder gewogen hat. Im Bulli nebenan saß dann der Kollege mit Taschenrechner der die Gewichte zusammengerechnet hat. Die Achslasten und das Gesamtgewicht gab es dann einzeln. In meinem Fall allerdings nur mündlich und wohl auch nur weil ich extra nochmal nachgefragt hatte. Was bei überschreiten der Achslast(en) passiert wäre kann ich nicht sagen, bei mir ( und meinem Womo :ja: ) war alles im „grünen Bereich“. Grüße Dirk
...ok, die Art der Wiegung kannte ich nicht, aber es ging auch hier ums GG und man hat umgeladen. Aber richtig, es wurden die Achsen gewogen. Mit freundlichen Grüßen aus Angelsdorf Hans-Theo
So würde ich das nicht formulieren. Die Achslasten werden nur nicht so genau sein, wie sie es bei perfekter Waagensituation wären. Wenn man sich mal per Vektorrechnung visualisiert, wie weit sich der Schwerpunkt des Fahrzeugs bei leichtem Schrägstand verschiebt, geht es da maximal um plusminus ein paar -zig Kilo. Natürlich zuviel für eine ‚amtliche‘ Wägung, aber immer noch genau genug, um zu merken, ob eine Achse deutlich überladen ist oder nicht. Ich fahr meist zum Schrottplatz auf die LKW-Waage. Die ist ggnü. dem umliegenden Asphalt leicht erhöht eingebaut. Drauffahren mit VA, anhalten, ablesen, ganz drauf, GG ablesen, VA runter, HA ablesen. Summe Achslasten stimmte bis jetzt immer +- 20 Kg mit dem GG überein. Genauigkeit der Waage +- 10 Kg. bis denn, Uwe Und immer etwas Reserve vorhalten: --> Link Es wird nicht ganz so viel ausmachen, wie in dem Video berechnet. Aber ca. 100 kg sind demnach möglich.
Uwe ich bin da ja ganz Deiner Meinung und hatte das weiter oben schonmal so geschrieben. Mein Text bezog sich auf Andreas Aussage:
Und entweder ich habe brauchbare Achslasten, die kann man dann auch zum Gesamtgewicht zusammenrechnen ( der Rest sind Peanuts / Toleranzen :D ) oder es ergeben sich zum gewogenen Gesamtgewicht große Differenzen ( der TE hatte mal was von 200kg erwähnt ), aber dann sind die gewogenen Achslasten "Mist". Grüße Dirk Die Wiegung ist eventuell unterschiedlich in den verschiedenen Ländern. Wir wurden einmal in Österreich gewogen. Alle mussten komplett auf die Waage fahren. Wenn Gewicht passt, weiterfahren. So war es bei uns! Und das haben wir so auch nochmal in Ö beobachtet. Muss aber nicht generell so sein.
Die Frage ist halt: Was sind "brauchbare Achslasten"?? Will ich meine Urlaubsbeladung abschätzen oder möchte ich Reifen mit anderem Lastindex aufziehen und damit zum TÜV gehen? Ich fahre auch auf die Waage bei der Müllentsorgung, obwohl die nur eine Gesamtmessung machen. Ich wollte aber auch beide Achsen. Sie haben das gemacht, aber kein Wiegeprotokoll ausgegeben. Die wussten schon warum! Für mich wars OK, ich konnte meine "Urlaubsbeladung verifizieren. Gruß Andreas |
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