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Hallo zusammen, ich bin seit knapp 3 Jahren über Accura bei der HDI versichert. Grund war damals die sofortige Sondereinstufung in SF8 wodurch günstiger als andere? Jetzt gab's heuer bei mir 2 Schadensfälle bei denen ich mit der HDI-Abwicklung unzufrieden war. Wenn ich aber wechseln würde dann würde evtl. statt SF's10 (=HP 45%, VK 35%) in HP bzw. VK jeweils SF2 weitergegeben werden...und somit der Vertrag deutlich teurer als bisher. Nun die Frage...habt ihr diesbezüglich Erfahrung? Anscheinend gibt's Versicherungen welche eine Sondereinstufung vom alten Versicherer (HDI) übernehmen...aber welche sind das? Wer von euch hat bereits von Accura (HDI) weggewechselt und ist zufrieden mit der neuen Versicherung? Merci Sondereinstufungen werden nicht übermittelt. Es wird also nur die "normale" Einstufung an die neue Versicherung weitergegeben. Ob du dort wieder eine Sondereinstufung vereinbaren kannst, ist dein pers. Verhandungsgeschick. Grüße
Okay...die Dame von Accura (dem Vermittler) meinte, dass die Versicherungen mit denen sie zusammenarbeiten, eine Sondereinstufung übernehmen würden... Daher meine Frage hier ins Forum...
Und diese Antwort gefällt dir nicht oder warum dann die Frage hier im Forum? Wenn du doch die Zusage hast, dass deine Einstufung erhalten bleibt passt doch alles. Im Zweifel, lass dir das in deinem Versicherungsantrag bestätigen und alles ist gut. Grüße Schau in deine Vertragsunterlagen, dort steht schwarz auf weiß wie weit du zurückgestuft wirst. Wechselst du den Versicherer wird die Einstufung des Vorversicherers übernommen. Wird der Vorversicherer womöglich noch verschwiegen, zieht das ein fristlose Kündigung nach sich. Danach wird es schwer werden überhaupt einen Versicherer zu finden. Für Schäden gibt es nun mal keine Belohnung, absondern immer eine Rückstufung! Alles klar... schönen Dank auch für die nette Hilfe. Mfg PS. ich habe übrigens keinen Schaden zu melden gehabt, welcher eine Rückstufung nachsichziehen würde. Hi, Bei der RMV geht es nur um Dein Alter. Sehr günstig, Rabatte sind aber nicht übertragbar Gruß Hallo Sternenzaehler,
Peter6622 hat von 2 Schäden geschrieben aber nicht ob dies KH oder VK betreffen. Es können ja auch zwei TK Schäden sein die nicht Schaden belastend sind.
Zum Versicherer Wechsel wird immer das Rabattgrundjahr an den nachfolden Versicher per Datennträgeraustausch übermittelt. Dies ist dann das Jahr ohne die Sondereinstufung. Findet man dann einen Versicherer der eine Sondereinstufung übernimmt, wird dies mit Vorlage der Police des Vorversicheres (oder letzte BR auf der dies vermerkt ist) nachgewiesen. Auch hier gilt dann weiterhin, es basiert alles im Hintergrund auf dem Rabattgrundjahr welches weitergegeben wurde. diese Sondereinstufungen und auch Einstufungen sind ja eh nur Locke, bzw. das Papier nicht wert, sieht man ja z.b. hier gerade wieder, entscheident ist doch letzlich nur der Beitrag und die Konditionen. Hallo Reibi, hallo SidOmsa, danke für eure Unterstützung;-). Tatsächlich ging es bei den beiden Schäden um TK's (ua einen Hagelschaden) bei denen ich mit dem Kundenservice der HDI nicht zufrieden war, und der Beitrag würde sich unabhängig davon in Kürze auch noch erhöhen. Wie auch immer...ich denke zumindest Mal über einen Wechsel nach... Jetzt muss ich eben selber herausbekommen welche Alternativen es gibt, die preislich wie leistungsmäßig vergleichbar sind und infrage kommen. RMV werde ich auch Mal anfragen... Merci für den Tipp. Lg Hallo Peter, bei den üblichen Vergleichsplattformen im Internet kannst Du Angebote für PKW selbst berechnen, indem Du die Tarifierungsmerkmale alle selbst eingibst. Leider geht das nicht für Wohnmobile. Wenn Du Dich aber an einen Makler in Deiner Nähe wendest, kann dieser für Dich sowohl Prämie als auch Leistung für eine Wohnmobilversicherung vergleichen. Viel Erfolg und Gruß Carsten Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Es gibt auch "normale" Versicherungen, die inzwischen Womotarife anbieten. Einfach mal bei der "eigen" Versicherung nachfragen. LVM z.b. führt auch diese Tarife. Ob sie preislich passen :gruebel: :gruebel: :?: Hallo Oven-alk, hallo Julia, danke auch euch für eure Tipps. LG Hallo, gehört vielleicht nicht ganz hier hin.. Hatte neulich ein 'Thekengespräch' mit wem aus einem Versicherungsbüro. Sie warnte vor 'BilligAnbietern', klar gibt es überall die schwarzen Schafe. Kernaussage Achtet auf die Einstufung, was ist bei Glasbruch versichert. Lest die Bestimmungen genau durch, inzwischen gehen Versicherer dazu über, zB Scheinwerfer und Rücklichter nicht mehr zu bezahlen. Grund, die Teile sind aus Plastik. So ein (Dach)Fenster ist im Womo auch nicht aus Glas. Ebenfalls zahlen einige Versicherer NUR bei Haarwild, andere zahlen auch bei Federn(Vögel,Tauben). . Was willst du jetzt hören :?: dass man bei der HDI-Schwenger besonders aufpassen :?: Natürlich sollte man das Angebot genau durchlesen und dann mit Police vergleichen, da steht manchmal was anderes drin. Bin darauf aber nur einmal reingefallen. Frag dein Versicherungs Mensch, viele Versicherungen übernehmen solche sonder Einstufungen für gute Kunden und wichtiger als die SF Klasse ist auch der Beitrag
Und ein Wildschwein ist kein Haarwild, das sind bei den Versicherungen nur Rehe, Hirsche und Hase. In Berlin fallen allerdings auch freilaufende Löwinen darunter. Und Hunde und Katzen sind kein Wild sondern Haustiere! Also fragen!! Gruß Andreas Hallo Andreas, woher stammt die Info mit dem Wildschwein? Meiner Meinung nach zählen die auch zum Haarwild. Zumindest in meiner aktiven Zeit als Jäger war das bis vor wenigen Jahren noch so. Hier zum Nachlesen: --> Link Als Wildunfall gilt offiziell der Zusammenprall mit sogenanntem Haarwild. Zum Haarwild gehören Tiere wie Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Murmeltiere, Füchse, Dachse, Luchse, Gämsen und Fischotter. Nicht zum Haarwild gehören Wildtiere wie Vögel, Kriechtiere oder Igel. Ebenfalls nicht zum Haarwild gehören Haustiere oder Nutztiere wie Hunde, Katzen, Kühe oder Pferde. Die meisten Versicherungen decken in den Basis-Tarifvarianten mit dem Teilkaskoschutz lediglich Wildunfälle mit Haarwild ab. Bei Unfällen mit Haus- und Hoftieren wie Hunden, Kühen oder Pferden übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Besitzers die Schadenregulierung. Gruß Michael
Sofern sie eine Versicherung haben :!: Katzen sind teilweise Freiläufer oder verwildert. Da dürfte es schwierig werden, den Beitzer haftbar zu machen. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Wer Pferde, Kühe, Schweine also Nutztiere hält, ist verpflichtet diese anzumelden und dann bekommt man eine Betriebsnummer und die bekommt man nur, wenn man eine Haftpflicht abgeschlossen hat.
Hallo, Wir haben keine Nutztiere, aber wir haben eine Betriebsnummer. Die Betriebsnummer habe ich beantragt und bekommen - also nicht übernommen aus einem Betrieb, wo vorher Tiere waren. Soweit ich weiß, ist die Betriebsnummer nur von der Landwirtschaftlichen BG abhängig. Da sind wir drin. Wenn Du bei uns einen Hund anmeldest (Hundesteuer), dann musst Du eine Haftpflichtversicherung für den Hund haben. Kann aber sein, nicht überall, das ist Stadt- oder Ländersache. .
Pauschal kann man das nicht sagen...Hier mal ein aktueller Auszug aus den Bedingungen: Glasbruch A.2.2.8 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck- und Seitenscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von elektronischen Mess-, Assistenz- und Kamerasystemen, Solarmodulen, Monitore sowie Leuchtmittel. Folgeschäden sind nicht versichert. Eine Entschädigung erbringen wir im Reparaturschadenfall nur gegen Vorlage der Reparaturrechnung Kann jeder selbst in seinen Bedingungen nachlesen. Wichtiger zu prüfen wäre: Ist ein Schutzbrief dabei? Bin ich auf einer Fähre versichert? Sind Eigenschäden mitversichert? Erweiterte Wildschadenklausel (alle Tiere)? Marderbiss oder Tierbiss versichert? Tierbissfolgeschäden limitiert oder unbegrenzt? etc... Gruß Carsten
Die Info stammen von meiner damaligen Versicherung, der Würtembergischen und von meinem Schwiegervater AL. Ein Wildschwein hat genauso wie der Igel kein Fell sondern Borsten! Bei meinem Versicherungsvergleich 2020 habe ich dies abgefragt, es ist immer noch aktuell. Der Jäger mag das anders sehen. Es gibt aber Versicherungen, die diese Trennung aufgehoben haben und nicht mehr von "Haarwild" sprechen sondern nur von Wilsschäden, z.B. meine jetztige Jahn & Partner. Gruß Andreas Hallo Andreas, Im Zusammenhang mit dem Wildunfall gehörten Wildschweine schon immer zum Haarwild. Das sehen nicht nur Jäger so. Das sieht auch die Versicherungswirtschaft so. Ich persönlich kenne im Gegensatz zu dir keine Versicherung, die explizit Wildschweine ausschließt. Ein Igel gehört natürlich nicht dazu. Das liegt aber nicht an den Stacheln. Das liegt daran, dass er nicht zum jagdbaren Wild gehört. Also hat man mit einem Igel auch keinen Wildunfall.
Da gebe ich dir vollkommen recht wenn du das Wort explizit verwendest. Bei mir haben sie sich damals auf das Wort "Haar" spezifiziert und waren der Meinung Wildschwein ist kein Haarwild. Ich weiß, im Sinne der Jäger ist es Haarwild. Lustigerweise ist das Wildschwein in meiner WGV Versicherung explizit, namentlich erwähnt, mit eingeschlossen, bei der Nürnberger Vers. ist nur noch von "Wild aller Arten" als versichert die Rede. Also kann ich auch die Berliner Löwin überfahren. Man sieht, es gibt schon bei zwei Versicherungen unterschiedliche Interpretationen von "Wildunfall" Ich möchte da auch nicht weiter diskutieren, muss jeder selber wissen was in seinen AGB bzw. in seinem Kleingedruckten steht und danach auswählen. Natürlich ist das Wortklauberei, aber dummerweise machen die Versicherungen genau dies wieso mancherrfahrung weis. Freundlichste Grüße, Andreas |
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