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Welche Versicherungen übernehmen HDI-SF-Sondereinstufung?


peter6622 am 08 Jul 2023 15:59:08

Hallo zusammen,
ich bin seit knapp 3 Jahren über Accura bei der HDI versichert.
Grund war damals die sofortige Sondereinstufung in SF8 wodurch günstiger als andere?
Jetzt gab's heuer bei mir 2 Schadensfälle bei denen ich mit der HDI-Abwicklung unzufrieden war.
Wenn ich aber wechseln würde dann würde evtl. statt SF's10 (=HP 45%, VK 35%) in HP bzw. VK jeweils SF2 weitergegeben werden...und somit der Vertrag deutlich teurer als bisher.

Nun die Frage...habt ihr diesbezüglich Erfahrung?
Anscheinend gibt's Versicherungen welche eine Sondereinstufung vom alten Versicherer (HDI) übernehmen...aber welche sind das?
Wer von euch hat bereits von Accura (HDI) weggewechselt und ist zufrieden mit der neuen Versicherung?
Merci

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Energiemacher am 08 Jul 2023 16:03:09

Sondereinstufungen werden nicht übermittelt.
Es wird also nur die "normale" Einstufung an die neue Versicherung weitergegeben.

Ob du dort wieder eine Sondereinstufung vereinbaren kannst, ist dein pers. Verhandungsgeschick.


Grüße

peter6622 am 08 Jul 2023 16:16:33

Energiemacher hat geschrieben:Sondereinstufungen werden nicht übermittelt.
Es wird also nur die "normale" Einstufung an die neue Versicherung weitergegeben.

Ob du dort wieder eine Sondereinstufung vereinbaren kannst, ist dein pers. Verhandungsgeschick.


Grüße


Okay...die Dame von Accura (dem Vermittler) meinte, dass die Versicherungen mit denen sie zusammenarbeiten, eine Sondereinstufung übernehmen würden...
Daher meine Frage hier ins Forum...

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Energiemacher am 08 Jul 2023 16:21:41

peter6622 hat geschrieben:Okay...die Dame von Accura (dem Vermittler) meinte, dass die Versicherungen mit denen sie zusammenarbeiten, eine Sondereinstufung übernehmen würden...
Daher meine Frage hier ins Forum...


Und diese Antwort gefällt dir nicht oder warum dann die Frage hier im Forum?

Wenn du doch die Zusage hast, dass deine Einstufung erhalten bleibt passt doch alles.
Im Zweifel, lass dir das in deinem Versicherungsantrag bestätigen und alles ist gut.


Grüße

sternezaehler am 08 Jul 2023 17:05:05

Schau in deine Vertragsunterlagen, dort steht schwarz auf weiß wie weit du zurückgestuft wirst.
Wechselst du den Versicherer wird die Einstufung des Vorversicherers übernommen.
Wird der Vorversicherer womöglich noch verschwiegen, zieht das ein fristlose Kündigung nach sich.
Danach wird es schwer werden überhaupt einen Versicherer zu finden.

Für Schäden gibt es nun mal keine Belohnung, absondern immer eine Rückstufung!

peter6622 am 08 Jul 2023 17:23:46

Alles klar... schönen Dank auch für die nette Hilfe.
Mfg

PS. ich habe übrigens keinen Schaden zu melden gehabt, welcher eine Rückstufung nachsichziehen würde.

SidOmsa am 08 Jul 2023 21:41:42

Hi,

Bei der RMV geht es nur um Dein Alter.
Sehr günstig, Rabatte sind aber nicht übertragbar

Gruß

Reibi am 09 Jul 2023 16:58:07

Hallo Sternenzaehler,

sternezaehler hat geschrieben:Schau in deine Vertragsunterlagen, dort steht schwarz auf weiß wie weit du zurückgestuft wirst.


Peter6622 hat von 2 Schäden geschrieben aber nicht ob dies KH oder VK betreffen. Es können ja auch zwei TK Schäden sein die nicht Schaden belastend sind.

sternezaehler hat geschrieben:Wechselst du den Versicherer wird die Einstufung des Vorversicherers übernommen.

Zum Versicherer Wechsel wird immer das Rabattgrundjahr an den nachfolden Versicher per Datennträgeraustausch übermittelt. Dies ist dann das Jahr ohne die Sondereinstufung.

Findet man dann einen Versicherer der eine Sondereinstufung übernimmt, wird dies mit Vorlage der Police des Vorversicheres (oder letzte BR auf der dies vermerkt ist) nachgewiesen.
Auch hier gilt dann weiterhin, es basiert alles im Hintergrund auf dem Rabattgrundjahr welches weitergegeben wurde.

Mann am 09 Jul 2023 17:25:43

diese Sondereinstufungen und auch Einstufungen sind ja eh nur Locke, bzw. das Papier nicht wert, sieht man ja z.b. hier gerade wieder, entscheident ist doch letzlich nur der Beitrag und die Konditionen.

peter6622 am 10 Jul 2023 16:11:08

Hallo Reibi, hallo SidOmsa,
danke für eure Unterstützung;-).
Tatsächlich ging es bei den beiden Schäden um TK's (ua einen Hagelschaden) bei denen ich mit dem Kundenservice der HDI nicht zufrieden war, und der Beitrag würde sich unabhängig davon in Kürze auch noch erhöhen.
Wie auch immer...ich denke zumindest Mal über einen Wechsel nach...
Jetzt muss ich eben selber herausbekommen welche Alternativen es gibt, die preislich wie leistungsmäßig vergleichbar sind und infrage kommen.
RMV werde ich auch Mal anfragen...
Merci für den Tipp.
Lg

oven-alk am 02 Aug 2023 11:13:25

Hallo Peter,

bei den üblichen Vergleichsplattformen im Internet kannst Du Angebote für PKW selbst berechnen, indem Du die Tarifierungsmerkmale alle selbst eingibst. Leider geht das nicht für Wohnmobile. Wenn Du Dich aber an einen Makler in Deiner Nähe wendest, kann dieser für Dich sowohl Prämie als auch Leistung für eine Wohnmobilversicherung vergleichen.

Viel Erfolg und Gruß

Carsten

Julia10 am 02 Aug 2023 11:39:13

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Es gibt auch "normale" Versicherungen, die inzwischen Womotarife anbieten. Einfach mal bei der "eigen" Versicherung nachfragen. LVM z.b. führt auch diese Tarife. Ob sie preislich passen :gruebel: :gruebel: :?:

peter6622 am 02 Aug 2023 11:50:43

Hallo Oven-alk, hallo Julia,
danke auch euch für eure Tipps.
LG

Ahorne7500 am 02 Aug 2023 16:36:49

Hallo,
gehört vielleicht nicht ganz hier hin..

Hatte neulich ein 'Thekengespräch' mit wem aus einem Versicherungsbüro.

Sie warnte vor 'BilligAnbietern', klar gibt es überall die schwarzen Schafe.

Kernaussage
Achtet auf die Einstufung, was ist bei Glasbruch versichert.
Lest die Bestimmungen genau durch,
inzwischen gehen Versicherer dazu über,
zB Scheinwerfer und Rücklichter nicht mehr zu bezahlen.
Grund, die Teile sind aus Plastik.

So ein (Dach)Fenster ist im Womo auch nicht aus Glas.

Ebenfalls zahlen einige Versicherer NUR bei Haarwild, andere zahlen auch bei Federn(Vögel,Tauben).
.

Bergbewohner1 am 02 Aug 2023 17:02:30

Was willst du jetzt hören :?: dass man bei der HDI-Schwenger besonders aufpassen :?:
Natürlich sollte man das Angebot genau durchlesen und dann mit Police vergleichen, da steht manchmal was anderes drin. Bin darauf aber nur einmal reingefallen.

huskimarc am 02 Aug 2023 17:43:00

Frag dein Versicherungs Mensch, viele Versicherungen übernehmen solche sonder Einstufungen für gute Kunden und wichtiger als die SF Klasse ist auch der Beitrag

andwein am 03 Aug 2023 10:33:37

Ahorne7500 hat geschrieben:.......Ebenfalls zahlen einige Versicherer NUR bei Haarwild, andere zahlen auch bei Federn(Vögel,Tauben).
.

Und ein Wildschwein ist kein Haarwild, das sind bei den Versicherungen nur Rehe, Hirsche und Hase. In Berlin fallen allerdings auch freilaufende Löwinen darunter. Und Hunde und Katzen sind kein Wild sondern Haustiere!
Also fragen!!
Gruß Andreas

wolfherm am 03 Aug 2023 10:44:51

Hallo Andreas,

woher stammt die Info mit dem Wildschwein? Meiner Meinung nach zählen die auch zum Haarwild. Zumindest in meiner aktiven Zeit als Jäger war das bis vor wenigen Jahren noch so.

Hier zum Nachlesen: --> Link

Trollo am 03 Aug 2023 10:48:00

Als Wildunfall gilt offiziell der Zusammenprall mit sogenanntem Haarwild.

Zum Haarwild gehören Tiere wie Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Murmeltiere, Füchse, Dachse, Luchse, Gämsen und Fischotter.

Nicht zum Haarwild gehören Wildtiere wie Vögel, Kriechtiere oder Igel.

Ebenfalls nicht zum Haarwild gehören Haustiere oder Nutztiere wie Hunde, Katzen, Kühe oder Pferde.

Die meisten Versicherungen decken in den Basis-Tarifvarianten mit dem Teilkaskoschutz lediglich Wildunfälle mit Haarwild ab. Bei Unfällen mit Haus- und Hoftieren wie Hunden, Kühen oder Pferden übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Besitzers die Schadenregulierung.

Gruß

Michael

Julia10 am 03 Aug 2023 11:12:32

Trollo hat geschrieben:Die meisten Versicherungen decken in den Basis-Tarifvarianten mit dem Teilkaskoschutz lediglich Wildunfälle mit Haarwild ab. Bei Unfällen mit Haus- und Hoftieren wie Hunden, Kühen oder Pferden übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Besitzers die Schadenregulierung.



Sofern sie eine Versicherung haben :!:

Katzen sind teilweise Freiläufer oder verwildert. Da dürfte es schwierig werden, den Beitzer haftbar zu machen.

Bergbewohner1 am 03 Aug 2023 17:52:23

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Wer Pferde, Kühe, Schweine also Nutztiere hält, ist verpflichtet diese anzumelden und dann bekommt man eine Betriebsnummer und die bekommt man nur, wenn man eine Haftpflicht abgeschlossen hat.

Ahorne7500 am 04 Aug 2023 07:06:04

Bergbewohner1 hat geschrieben:Wer Pferde, Kühe, Schweine also Nutztiere hält, ist verpflichtet diese anzumelden und dann bekommt man eine Betriebsnummer und die bekommt man nur, wenn man eine Haftpflicht abgeschlossen hat.

Hallo,

Wir haben keine Nutztiere, aber wir haben eine Betriebsnummer.
Die Betriebsnummer habe ich beantragt und bekommen
- also nicht übernommen aus einem Betrieb, wo vorher Tiere waren.

Soweit ich weiß, ist die Betriebsnummer nur von der Landwirtschaftlichen BG abhängig.
Da sind wir drin.

Wenn Du bei uns einen Hund anmeldest (Hundesteuer),
dann musst Du eine Haftpflichtversicherung für den Hund haben.
Kann aber sein, nicht überall, das ist Stadt- oder Ländersache.
.

oven-alk am 04 Aug 2023 11:35:26

Ahorne7500 hat geschrieben:Grund, die Teile sind aus Plastik.

So ein (Dach)Fenster ist im Womo auch nicht aus Glas.

Ebenfalls zahlen einige Versicherer NUR bei Haarwild, andere zahlen auch bei Federn(Vögel,Tauben).
.


Pauschal kann man das nicht sagen...Hier mal ein aktueller Auszug aus den Bedingungen:

Glasbruch A.2.2.8 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck- und Seitenscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von elektronischen Mess-, Assistenz- und Kamerasystemen, Solarmodulen, Monitore sowie Leuchtmittel. Folgeschäden sind nicht versichert. Eine Entschädigung erbringen wir im Reparaturschadenfall nur gegen Vorlage der Reparaturrechnung

Kann jeder selbst in seinen Bedingungen nachlesen.

Wichtiger zu prüfen wäre: Ist ein Schutzbrief dabei? Bin ich auf einer Fähre versichert? Sind Eigenschäden mitversichert? Erweiterte Wildschadenklausel (alle Tiere)? Marderbiss oder Tierbiss versichert? Tierbissfolgeschäden limitiert oder unbegrenzt? etc...

Gruß Carsten

andwein am 05 Aug 2023 17:47:15

wolfherm hat geschrieben:Hallo Andreas,
woher stammt die Info mit dem Wildschwein? Meiner Meinung nach zählen die auch zum Haarwild. Zumindest in meiner aktiven Zeit als Jäger war das bis vor wenigen Jahren noch so

Die Info stammen von meiner damaligen Versicherung, der Würtembergischen und von meinem Schwiegervater AL. Ein Wildschwein hat genauso wie der Igel kein Fell sondern Borsten! Bei meinem Versicherungsvergleich 2020 habe ich dies abgefragt, es ist immer noch aktuell. Der Jäger mag das anders sehen.
Es gibt aber Versicherungen, die diese Trennung aufgehoben haben und nicht mehr von "Haarwild" sprechen sondern nur von Wilsschäden, z.B. meine jetztige Jahn & Partner.
Gruß Andreas

wolfherm am 10 Aug 2023 07:51:47

Hallo Andreas,

Im Zusammenhang mit dem Wildunfall gehörten Wildschweine schon immer zum Haarwild. Das sehen nicht nur Jäger so. Das sieht auch die Versicherungswirtschaft so. Ich persönlich kenne im Gegensatz zu dir keine Versicherung, die explizit Wildschweine ausschließt.

Ein Igel gehört natürlich nicht dazu. Das liegt aber nicht an den Stacheln. Das liegt daran, dass er nicht zum jagdbaren Wild gehört. Also hat man mit einem Igel auch keinen Wildunfall.

andwein am 10 Aug 2023 15:58:16

wolfherm hat geschrieben:Ich persönlich kenne im Gegensatz zu dir keine Versicherung, die explizit Wildschweine ausschließt.

Da gebe ich dir vollkommen recht wenn du das Wort explizit verwendest.
Bei mir haben sie sich damals auf das Wort "Haar" spezifiziert und waren der Meinung Wildschwein ist kein Haarwild.
Ich weiß, im Sinne der Jäger ist es Haarwild.
Lustigerweise ist das Wildschwein in meiner WGV Versicherung explizit, namentlich erwähnt, mit eingeschlossen, bei der Nürnberger Vers. ist nur noch von "Wild aller Arten" als versichert die Rede. Also kann ich auch die Berliner Löwin überfahren.
Man sieht, es gibt schon bei zwei Versicherungen unterschiedliche Interpretationen von "Wildunfall"
Ich möchte da auch nicht weiter diskutieren, muss jeder selber wissen was in seinen AGB bzw. in seinem Kleingedruckten steht und danach auswählen. Natürlich ist das Wortklauberei, aber dummerweise machen die Versicherungen genau dies wieso mancherrfahrung weis.
Freundlichste Grüße, Andreas

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