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Blitzer wegen Höhe


Mobiviper am 11 Aug 2023 10:42:26

Hallo in die Runde,

letzte Woche bekam ich einen Strafzettel über 30€, da ich angeblich im Juli auf der A61 statt der erlaubten 80 km/h 88 km/h gefahren wäre. Da der Blitzer nicht im Baustellenbereich war, bin ich eigentlich sicher, dass dort keine allgemeine Begrenzung auf 80 war. Ich hatte schon mal gehört, dass es in Frankreich Blitzer gibt, die PKW und LKW separat erfassen würden. Gibt es sowas mittlerweile in Deutschland auch? Unterscheiden die die Höhe und halten mich für einen LKW der zu schnell war? Ich will jetzt wegen 30€ kein Fass aufmachen, aber Grundlos bezahlen natürlich auch nicht.

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Pechvogel am 11 Aug 2023 10:50:13

Mobiviper hat geschrieben:...Ich hatte schon mal gehört, dass es in Frankreich Blitzer gibt, die PKW und LKW separat erfassen würden. Gibt es sowas mittlerweile in Deutschland auch?...

Ja, gibt es!
Es gibt "Blitzer" die, anhand der Länge eines Fahrzeugs, LKWs z.B. in Innenstädten blitzen wenn dort ein entsprechendes LKW-Fahrverbot gilt oder es gibt auch "Blitzer" die die Breite eines Fahrzeugs "vermessen" und dann ggf. blitzen, z.B. in Autobahnbaustellen wenn die linke Spur "breiter 2,2m" gesperrt ist.



Grüße
Dirk

ManfredK am 11 Aug 2023 10:54:51

Mobiviper hat geschrieben:...bin ich eigentlich sicher, dass dort keine allgemeine Begrenzung auf 80 war.


'Vielleicht postest du den Autobahnkilometer und die Fahrtrichtung damit einer der hier im Forum in den nächsten Tagen auf dieser Strecke mal unterwegs ist nach einer 80iger Begrenzung schauen kann. Wenn die nicht da ist, Widerspruch fristgerecht einlegen.

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chrisc4 am 11 Aug 2023 11:02:33

Mit der Fahrzeuhöhe oder der Silhouette. Ich wurde mit dem Wohnmobil schon öfters geblitzt und es kam danach nichts
Mein Wohnmobil ist unter 3500 Kg. Vermutlich kann der Blitzer erstmal nicht unterscheiden. Bei der vermutlich automatischen Sichtung wird dann aussortiert. Bei dir wird evtl eine falsche Interpretation stattgefunden haben oder wiegt dein Wohnmobil über 7,5 Tonnen?

MilesandMore am 11 Aug 2023 11:14:00

Einfach widersprechen mit der Begründung Wohnmobil und nicht LKW.

Beste Gruesse Bernd

purplenew am 11 Aug 2023 11:54:44

Mobiviper hat geschrieben:...einen Strafzettel über 30€.


Welche Paragraphenkette steht denn in dem Schreiben. Daraus kann man eigentlich ableiten, ob dort ein Vz gestanden haben soll. Wenn Dein Wohnmobil falsch eingestuft worden ist, dann würde ein Verstoß nach §18 Abs.5 Satz2 StVO vorliegen, bei einem Vz nach §41 Abs.2 Anlage 2 (Vorschriftzeichen) StVO i. V. m. Zeichen 274.
Einfach so Widerspruch einlegen (ohne sich sicher zu sein, dass dieser berechtigt ist und anerkannt wird) treibt die Kosten in die Höhe. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, dann folgt nämlich ein Bußgeldbescheid (in diesem Fall ohne Punkteintrag in FL) mit entsprechenden Verwaltungskosten (in der Regel 25€ plus Auslagen).

Thomas

WomoToureu am 11 Aug 2023 11:55:54

Mobiviper hat geschrieben:..da ich angeblich im Juli auf der A61 statt der erlaubten 80 km/h 88 km/h gefahren wäre. Da der Blitzer nicht im Baustellenbereich war, bin ich eigentlich sicher, dass dort keine allgemeine Begrenzung auf 80 war.

Leider schreibst Du nicht wo in etwa im Streckenverlauf.

Auf der A 61 oberhalb Mendig sind ja eine Schilderbrücken mit Textanzeige und Wechsel Verkehrzeichen, dort ist häufig ein Überholverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW.

kamikaze am 11 Aug 2023 13:07:05

War der Blitzer in Rheinland-Pfalz?

Bin ebenfalls grundlos geblitzt worden auf einer BAB dort. 88 anstelle 80, da ich ja ein LKW sei, obwohl allgemein 100 gegolten hat.
Widerspruch mit 12. Ausnahmeverordnung zur STVO begründet. Es kam ein solcher Blocksatzmist zurück, natürlich abgelehnt wie dann auch mein 2. Widerspruch. Danach ADAC-Rechtsanwalt eingeschaltet. Verfahren wurde umgehend eingestellt.
Lasst euch von dieser ignoranten Behörde nichts gefallen, wenn ihr im Recht seid.

Drücke Daumen
Günter

Camper510 am 11 Aug 2023 14:38:30

kamikaze hat geschrieben:..Lasst euch von dieser ignoranten Behörde nichts gefallen, wenn ihr im Recht seid..

Aber sich deswegen sicher sein, denn sonst wird es teurer.

pluplus am 11 Aug 2023 15:49:49

Mobiviper bist du über oder unter 3,5 to?

Wir sind diese Jahr bestimmt schon 10x geblitzt worden, über 3,5 to, und haben nicht einen Strafzettel bekommen. 2x auch in RLP.
Manchmal hat man auch einen Lauf... 8)
Ich verlass mich natürlich nicht darauf das man als Wohnmobil immer automatisch unter 3,5 to von der Bußgeldstelle eingestuft wird.

Viel Glück Holger

Mobiviper am 11 Aug 2023 16:20:56

Ich habe jetzt mal nachgeschaut. Es war die A61 km 294,8 in Richtung Süden. Vorwurf gemäß $18 Abs.5, $49 STVO $24 Abs. 1,3 Ne.5. Ist in der Region Bingen und unser Womo hat 4.4 Tonnen.

bernds2 am 11 Aug 2023 16:30:17

Kannst Du die Bedeutung des Paragraphenverhaus mal erklären bitte?!?

WomoToureu am 11 Aug 2023 16:39:30

Ich hatte im Bereich Trier etwas ähnliches, hatte dort angerufen und nach Besprechung hat sie es geändert.
Ich kann Dir nur raten bei der angegebenen Telefonummer nachzufragen, was mir Dir vorwirft.

chrisc4 am 11 Aug 2023 16:40:52

Dort ist ziemlich starkes Gefälle auf der A61, evtl ist oder war dort Geschwindigkeitsbegrenzung oder auch ein Schild bei Nässe Tempo 80...

Handfest am 11 Aug 2023 16:46:45

Der Vorwurf sollte im Originaldokument auch noch "etwas genauer" beschrieben sein...

Meiner Meinung nach steht dann da sowas:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener
Ortschaften um km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *) km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **) km/h.

§18 Abs. 5, §49 StVO;24 Abs. 1,3 Nr. 5StVG;

Dann sollte bei einem Wohnmobil >3,5t <7,5t der Hinweis auf die ""12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 866), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3678) geändert worden ist""
--> Link
ausreichen, um den Vorwurf zu entkräften.

Oder verstehe ich das falsch?

Gruß Handfest (mit 3,5t unterwegs ;-))

WoMoNK19 am 11 Aug 2023 16:50:11

Hallo, Mobiviper,

Mobiviper hat geschrieben:... Ich habe jetzt mal nachgeschaut. Es war die A61 km 294,8 in Richtung Süden. Vorwurf gemäß $18 Abs.5, $49 STVO $24 Abs. 1,3 Ne.5. Ist in der Region Bingen und unser Womo hat 4.4 Tonnen....


da scheinen sich die Deine Finger auf der Tastatur wohl etwas in die Quere gekommen zu sein,
weil beim § 24 geht es um ... Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder,....
und solche Sachen.

§ 18 definiert Geschwindigkeiten - ergo es hat geblitzt weil Du zu schnell warst
§ 49 defininiert Ordnungswidrigkeiten

Ergo: Du warst zu schnell und hast Dich damit im Verkehr falsch verhalten.

Kann man ja beim Amt mal nachfragen, wie denn dort der Verstoß gesehen, bzw. begründet ist. Kann aber sein
dass man am Telefon keine Auskunft bekommt wegen Datenschutz.

WoMo NK19

bernds2 am 11 Aug 2023 16:51:41

chrisc4 hat geschrieben:Dort ist ziemlich starkes Gefälle auf der A61, evtl ist oder war dort Geschwindigkeitsbegrenzung oder auch ein Schild bei Nässe Tempo 80...
dann bezöge sich die Begründung auf einen 80 Bereich.
Das tut sie aber nicht, sondern begründet die Überschreitung mit §18 StVO. Also der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h auf Autobahnen bei über 3,5t.

Wenn der TE mit seinem Gewicht keinen Anhänger mitgeführt hat, wird er straffrei bleiben.

Auch ich rate dringend, vor einem Einspruch erst mal persönlich telefonisch Kontakt aufzunehmen. Meistens ist das Problem dann schon erledigt.

purplenew am 11 Aug 2023 16:53:24

Mobiviper hat geschrieben:Ich habe jetzt mal nachgeschaut. Es war die A61 km 294,8 in Richtung Süden. Vorwurf gemäß $18 Abs.5, $49 STVO $24 Abs. 1,3 Ne.5. Ist in der Region Bingen und unser Womo hat 4.4 Tonnen.


Dann haben sich Dich als Wohnmobil über 3,5t erfasst. Wenn Dein Wohnmobil max 3,5t wiegt und Du keinen Anhänger mitgeführt hast, dann gilt die Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO):

§ 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.


Hier mal §18 Abs.5 StVO:

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. für
a) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie
c) Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
80 km/h,

Als mit Kopie des Fahrzeugscheins Widerspruch einlegen.

Thomas

WoMoNK19 am 11 Aug 2023 16:58:00

Hallo,

purplenew hat geschrieben:...
Dann haben sich Dich als Wohnmobil über 3,5t erfasst. .....
Also mit Kopie des Fahrzeugscheins Widerspruch einlegen.
...


Mobiviper hat geschrieben:... unser Womo hat 4.4 Tonnen.


na dann ist ja alles tutti. Das 4,4t WoMo war schneller als 80 km/h.
Also einfach Geldbeutel zücken, bezahlen und nächstes mal mit angepasster Geschwindigkeit fahren.

WoMo NK19

purplenew am 11 Aug 2023 16:59:00

purplenew hat geschrieben:Wenn Dein Wohnmobil max 3,5t wiegt und Du keinen Anhänger mitgeführt hast, dann gilt die Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO):

§ 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.


Das muss natürlich heissen: Wenn Dein Wohnmobil mehr als 3,5t und unter 7,5t wiegt, dann gilt die...

Thomas

purplenew am 11 Aug 2023 17:01:54

WoMoNK19 hat geschrieben:da scheinen sich die Deine Finger auf der Tastatur wohl etwas in die Quere gekommen zu sein,
weil beim § 24 geht es um ... Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder,....


Es geht hier um §24 StVG (Straßenverkehrsgesetz) Bußgeldvorschriften!

Thomas

Mobiviper am 11 Aug 2023 17:25:31

3362233622

Anbei ein Bild, sollte so einfacher sein.

purplenew am 11 Aug 2023 17:48:58

§ 18 Abs.5 StVO sagt, dass

a) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie
c) Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger

auf Bundesautobahnen nur 80km/h fahren dürfen.

Dein Wohnmobil wiegt 4,4t und somit wirft man Dir vor, dass Du schnell als die erlaubten 80 km/h gemäß Buchstabe a §18 Abs.5 der StVO gefahren bist. Hätte dort ein 80 km/h gestanden, dann wäre der Vorwurf §41 Abs.2 (Zeichen 274) in Verbung mit §49 StVO und §24 StVG gewesen. Diese "beschilderte" Höchstgeschwindigkeit hätte dann aber für alle dort fahrenden Kraftfahrzeuge gegolten.

Nach der 12. Ausnahmeverordnung der StVO dürfen Wohnmobile größer 3,5t und kleiner 7,5t auf Bundesautobahnen aber 100km/h fahren (ich habe selbst auch einen 4ter). Somit ist der erhobene Vorwurf nicht zutreffend. Bedingung für die 100km/h ist aber, dass das betroffene Fahrzeug im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet ist.

In meinem Fahrzeugschein steht

Fahrzeugklasse: M1
Aufbauart: SA
FZ.z.Pers.bef.b.8 Spl
Wohnmobil

Somit kann ich mit meinem Wohnmobil berechtigt 100km/h auf Bundesautobahnen fahren. Wie bereits geschrieben, mit Kopie des Fahrzeugschein und Hinweis auf die 12. Ausnahmeverordnung der StVO zurück an den Absender.

Thomas

WomoToureu am 11 Aug 2023 18:01:32

Mobiviper hat geschrieben:Unterscheiden die die Höhe und halten mich für einen LKW der zu schnell war? Ich will jetzt wegen 30€ kein Fass aufmachen, aber Grundlos bezahlen natürlich auch nicht.


Auf deinem Scan steht doch ganz deutlich ... das du als Führer des LKW LB-DK xxx unterwegs warst.

Mobiviper am 11 Aug 2023 18:28:14

Klar, Du hast Recht. Das LKW habe ich völlig überlesen. Ich glaube ich brauche eine Brille.

Danke an alle, also Widerspruch einlegen und es sollte gut.
Jetzt weiß ich auch, dass manche Blitzer nach Größe unterscheiden.

WomoToureu am 11 Aug 2023 22:03:55

Mobiviper hat geschrieben:Klar, Du hast Recht. Das LKW habe ich völlig überlesen. Ich glaube ich brauche eine Brille.

Ich fürchte, dass wird eher ein Blindenhund werden :lach: :lach: :lach:
Weiß echt nicht wie Du das überlesen konntest.
Ja wir haben ebenfalls Blitzererlebnisse gehabt wo unser WOMO für ein LKW gehalten wurde, meines Wissens geht es aber nicht über die Höhe sondern um die Induktivität die von einer Drahtschleife in der Fahrbahn gemessen wird.
Anders gesagt viel Eisen auf der Fahrbahn = LKW = Blitzen.
Einspruch wie Du schon geschreiben hast, wenn möglich per DE-Mail oft ist ein Formular zu finden und man kommt eine Bestätigung usw.

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