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Liebe Community groß und klein, was kann das für ein Schwachsinn sein? Ich war letzte Woche im Urlaub, bei dem dann mein Fahrzeug, genau ein Jahr alt, mit 10.009 KM auf der Uhr stehen blieb. Nach langem hin- und her mit den Abschleppdiensten, da sich wohl keiner genau sicher zu sein schien, wie man ein Wohnmobil mit 7,40 m Länge abschleppt, wurde am Tag drauf (Samstag) dann das Wohmo abgeschleppt und zu einem hiesigen Händler gebracht. Gestern dann der Anruf der Werkstatt, dass es sich um ein elektronisches Teil handelt, welches ausgetauscht werden muss. Fiat wird es am Donnerstag liefern, Fahrzeug wird dann voraussichtlich am Freitag fertig. So weit, so gut. Schade um den Ärger und vor Allem den Trip, aber was macht man nicht alles, um die Fehler anderer auszubügeln. Heute dann der Anruf von Fiat, dass der Leihwagen spätestens am 15.07.21 (Donnerstag) zurückgegeben werden muss. Die Mobilitätsgarantie greift nur 5 Tage lang. Auf meine Bitte hin, dann einfach zu hinterlegen, dass in ihrem Wissen das Fahrzeug in dieser Zeit noch nicht fertig ist, wurde ich mit einem schnellen "da kann man nix machen" abgespeist. Auch eine Durchstellung/Rückruf eines Vorgesetzten "wird nicht passieren." Ich muss nicht erwähnen, dass mir da deutlich der Kragen geplatzt ist. Dabei hatte ich noch Glück, weil der Plan war, nach Österreich zu fahren. Der Schaden ist allerdings noch 3 Stunden Autofahrt von meinem Zuhause entstanden. Ich bin stinksauer! - Durch Verschuldung von Fiat wird der restliche Urlaub gecancelt - Völlige Überforderung in der Abwicklung bis zum Abschleppdienst - Nun möchte Fiat, dass ich den Leihwagen 3 Stunden zurück fahre, dann (wie auch immer) wieder 3 Stunden nach Hause, um dann (noch nicht sicher) 3 Stunden hoch zu fahren, um das Wohmo zu holen - Nach Rücksprache mit der Werkstatt ist es eine 50/50 Chance, ob die Teile tatsächlich pünktlich kommen und das Fahrzeug Freitag fertig ist. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich hier noch eine Chance habe, den völligen Schwachsinn von 5 Tagen zu umgehen? Ich blicke nicht, wieso Fiat die überhaupt angibt und nicht einfach sagt, dass bei so einem Fall der Leihwagen so lange zur Verfügung steht, bis das Fahrzeug fertig ist. Falls es Freitag nicht fertig wird, müsste ich irgendwie wieder 3 Stunden nach Hause kommen… Anstatt alles dafür zu tun, dass der Kunde mit seinem Neufahrzeug so wenig Tumult wie nötig zu erleiden hat, wird man komplett im Regen stehen gelassen. Vielleicht hatte schon jemand eine ähnliche Erfahrung? Habt vielen Dank! Moin, ist es möglich das Fahrzeug auf eigene Kosten einen Tag länger zu behalten? Wie sehen denn die Bedingungen der Mobilitätsgarantie bei Dir ganz genau aus, hast Du mal im Vertrag nachgesehen? Auf der einschlägigen Fiat-Seite --> Link heißt es zum Ersatzwagen tatsächlich nur 4 Werktage: "ERSATZFAHRZEUG Wenn die Reparatur Ihres Fahrzeugs länger als vier Stunden dauert, können Sie sich auf ein Ersatzfahrzeug verlassen, das Ihnen für vier Werktage und darauffolgende arbeitsfreie Tage zur Verfügung gestellt wird." Allerdings steht dort auch: "RÜCKFÜHRUNG DES REPARIERTEN FAHRZEUGS Bei einem Stillstand Ihres Fahrzeugs mehr als 50 km von Ihrem Wohnsitz entfernt, dürfen Sie dennoch ganz unbesorgt sein: Ihnen werden die Reisekosten für die Rückführung des reparierten Fahrzeugs erstattet." Grundsätzlich ist die Mobilitätsgarantie ja eine Garantie die Fiat freiwillig gewährt hat. Damit können / dürfen die natürlich auch da rein schreiben was sie wollen. Vielleicht könnte man es über den Abschleppdienst machen? Wenn Du bei Fiat einen Schaden an einem Womo meldest und die sich nicht einig sind wie man so etwas abschleppt, .... :nixweiss: Grüße Dirk
Das muss ich noch mit dem Vermieter, der auch gleichzeitig der Abschleppdienst war, klären. Bisher habe ich ihn leider nicht erreicht. Aber selbst wenn - das kann doch nicht sein, dass man nicht nur Nerven, sondern jetzt auch noch Geld liegen lässt? Schlimm genug, dass das Vertrauen in das Fahrzeug beschädigt ist.
In den Vertrag muss ich noch schauen. Ich meine mich aber daran zu erinnern, dass etwas mit der Rückführung des Fahrzeuges drin stand. Danke für den Hinweis!
Tatsächlich war es so, dass der erste Abschlepper nur einen für PKW hat. Nachdem er sich vor lauter Fluchen beruhigt hat, hatte er erzählt, dass Fiat das tatsächlich absichtlich machen würde, weil sie wissen, das er so ein großes Fahrzeug nicht holt. Schon witzig, da mir der Sinn nicht erschließen möchte. Einen hin schicken, der es sowieso nicht mitnimmt :razz:
Also wenn das freiwillig ist, was ja durchaus sein kann, dann sollte ich aber meinen entstandenen Schaden auch freiwillig in Rechnung stellen können sollen. Wir reden nämlich jetzt von 2 Arbeitstagen, die mir entfallen, zusätzliche Spritkosten, Leihwagen und evtl. geschäftliche Termine, welche auf diese Woche angesetzt und gecancelt wurden. Wenn das Teil älter wäre - klar kein Thema. Aber deswegen kauft man ein Neufahrzeug, damit man damit keine Probleme hat uns sich drauf verlassen kann. Wenn dann doch mal was passiert - ok, kann passieren. Aber dann doch bitte so, dass man den Schaden so gering wie möglich hält. Die Mobilitätsgarantie ist halt eine zusätzliche Leistung des Herstellers zu der dieser gesetzlich ja gar nicht verpflichtet ist. Gibt es im Falle des Liegenbleibens einen Leihwagen bis zu einer Woche, dann will sicher irgendeiner eine Woche und 2 Tage. Ich hab die Mobilitätsgarantie bei meinem Pkw als super Sache empfunden und verstehe, dass die Leistung irgendwo begrenzt sein muss. Wer mehr will muss halt einen entsprechenden Schutzbrief (gegen zusätzliches Geld versteht sich) abschließen. Nicht alles ist Vollkasko im Leben ;)
Die Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung schließt aber mit Sicherheit jede Art von Folgeschäden aus! D.h. Du bekommst zwar Dein Fahrzeug repariert ( u.U. sogar mit Wertausgleich den Du noch zahlen darfst ) aber nicht z.B. den entfallen Urlaub! Grüße Dirk
Sollte ja der Kunde nicht entscheiden dürfen, sondern die Werkstatt. Sicher ist es eine freiwillige Leistung, allerdings gibt es ja auch die zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Also so ganz zu 100% freiwillig ist die Mobilitätsgarantie nicht. Wobei die gesetzliche Gewährleistung NIX mit irgendwelchen zusätzlich gewährten Garantien zu tun hat, wie auch immer die heissen mögen. Bei einer "normalen" Gewährleistung gibts üblicherweise keinerlei Ansprüche auf z.B. einen Leihwagen oder ähnliches, geschweige denn Ansprüche auf entgangenen Urlaub ....
Die Gewährleistung bzw neuerdings Sachmängelhaftung geht aber nicht gegen den Hersteller sondern gegen den Händler! Und dann bedeutet die Sachmängelhaftung auch nur dass die Sache, beim Verkauf, frei von Mängeln war. Was hat das mit Mobilitätsgarantie zu tun?? Grüße Dirk Stammt der Mietwagen von einer der grossen Ketten wie Avis, Europcar, Sixt? Wenn ja - einfach am Heimatort abgeben und vor der Rückfahrt wieder einen holen, dann wird der nur für zwei Tage gebraucht. So hab ich das bei PKWs schon gemacht, war kein Problem. Hallo, außerdem kommt bei der Sachmangelhaftung noch der Faktor der Beweislastumkehr nach 6 Monaten dazu. Das ist auch der Punkt was die Hersteller mit Ihrer Garantie überhaupt übertrumpfen können. Nur für klare Verschleißteile wie Reifen, Bremsen,Wischer u.ä. wird auch im Garantieversprechen der Hersteller eine Klausel gesetzt. Gruß Andi
Verstehe nicht, was du meinst. Es gibt eine gesetzlich angeordnete Garantie, welche 2 Jahre beträgt. Die betrifft nicht den Händler, sondern den Hersteller. Genau so, wenn ich Güter in den Verkehr bringe. Wenn mein Geschirrspüler innerhalb von zwei Jahren kaputt geht, haftet nicht Mediamarkt, sondern Miele.
Leider nein, habe ich vom hiesigen Abschlepper gemietet. Das Auto muss also zurück. Ich kann mir jetzt wohl aussuchen, ob ich auf gut Glück pünktlich abgebe und evtl. im Wohmo übernachten darf, oder ob ich in der Nähe ein Hotel finde, welches mich beherbergt.
Kannst du das nochmal kurz näher erläutern? Zur Info: Ich habe nun mit meiner Versicherung gesprochen. Sie übernehmen die restlichen Kosten des Leihwagens bis zu 8 Tagen. Wenn die Reperatur allerdings länger dauert, wird auch die Abgabefrist verlängert. Und das ohne Erhöhung meines Beitrages. Voraussetzung ist, dass es kein Eigenverschulden ist (was es in meinem Fall nicht war) und dass die Werkstatt dies bestätigt. So macht das ganze auch eher für mich Sinn…
Klar: Der Gesetzgeber hat die Sachmangelhaftung 2002 auf 2 Jahre erhöht. Der Gesetzgeber sieht aber nur in den ersten 6 Monaten vor, dass der Hersteller dir beweisen müsste das Du den Schaden verursacht hast. Danach ist der Käufer verpflichtet dem Händler zu beweisen, dass der Schaden schon bei Übergabe vorlag. Wenn du etwas in Netz dazu suchst wirst Du schnell fündig wie das formuliert wird. Gruß Andi
Dann lese hier einmal, wie lange manche Neuwagenbesitzer auf Ersatzteile von FIAT gewartet haben. FIAT müsste dann eine Flotte von Leihwagen unterhalten! :lol: Und bei diesem Beispiel... --> Link Einige Wohnmobilfreunde waren zu dieser Zeit ja auch mit dem Mobil unterwegs. Da standen Mobile teilweise über drei Monate und eine Menge Urlaubsplanungen sind gewaltig ins Wasser gefallen. Leihwagen? Fehlanzeige. Und dieser Fall? --> Link Es ist bestimmt bei den anderen Herstellern auch nicht besser? LG Carsten
Vollkommen falsch, was du da schreibst. Geh mal hier in die Suche und informiere dich mal genau über den Unterschied zwischen Garantie, Gewährleistung (Sachmängelhaftung) und wer da für was zuständig ist. Bei der Qualität, die Fiat so in den letzten Jahren abliefert, werden Erinnerungen an die 70er wach. Fehler in allen Teilen, Fix it again Tony… das waren so die Erklärungen damals, was Fiat heisst. Unsere Schwiegereltern durften bei ihrer Überführungsfahrt vom Händler nach Hause (nagelneuer Eura) den Wasserdampf ihres eigenen Kühlsystems im Fahrerhaus goutieren. Fiat hatte den Wärmetauscher für die Alde nicht komplett fertig montiert, ein Schlauch hing daneben. Als der Motor Betriebstemperatur erreichte, flog der Stopfen aus dem Schlauch und setzte das Fahrerhaus unter Wasserdampf, auf der Autobahn… Frontscheibe komplett von innen beschlagen, Nebel im Fahrerhaus… zum Glück ist nix passiert. Fiat hats repariert und das Kühlwasser aufgewischt, fertig. Bei so ner extrem peinlichen Panne an einem Neufahrzeug würde man vielleicht etwas mehr Kundenpflege erwarten. Ein Angebot für ein Leihfahrzeig gab es von Fiat zu keinem Zeitpunkt. Solange ich die Wahl habe, wirds alles, aber kein Fiat. bis denn, Uwe
Vollkommen falsch, was du da schreibst. Geh mal hier in die Suche und informiere dich mal genau über den Unterschied zwischen Garantie, Gewährleistung (Sachmängelhaftung) und wer da für was zuständig ist.[/quote] Dann eben die Gewährleistung, nicht die Garantie
Vollkommen falsch!! In Deinem Beispiel haftet Mediamarkt!! ( sofern Du denen nachweisen kannst dass es ein Produkt(ions)fehler war!! ) Du hast Dein Womo nicht bei Fiat gekauft sondern bei einem Händler! Genauso wie Du in Deinem Beispiel den Geschirrspüler nicht bei Miele sondern vom Mediamarkt gekauft hast! D.h. Deine Vertragspartner sind der Händler bzw Mediamarkt!! Grüße Dirk
Das ist leider falsch, das war mal so, ist lange her. Es gibt keine "gesetzliche angeordnete Garantie" sondern eine EU weite 2 jährige Sachmängelhaftung oder auch Gewährleistung genannt. Und für die Abwicklung ist der Verkäufer und nicht der Hersteller zuständig. Die Mobilitätsgarantie ist wieder etwas anderes, das ist eine freiwillige Versicherung des Herstellers oder des Verkäufers. Das muss man in den AGBs nachschauen. Bei Fiat ist das eine Tochtergesellschaft Gruß Andreas Über die Qualität der Fiat-Kfz kann ich nichts sagen, "Montagsmodelle" gibt es wohl überall. Aber über die Qualität des Fiat/FCA "Kundendienst" in FFM ... eine Katastrophe! Die "Mobilitätsgarantie" ist ein Witz. Von "Service" kann keine Rede sein. Von "Kundendienst" noch weniger. Unser Resümee: Nie wieder Fiat. hab es gerade nochmal nachgelesen: zu meiner Zeit (vor vier, fünf Jahren) war das "Ersatz"-Fahrzeug (ein PKW für ein Wohnmobil !!) noch auf sieben Tage und max 350,- Euro limitiert - allerdings konnte die "Fiat Professional Werkstatt" das Wohnmobil nicht in der Zeit reparieren, da Fiat die nötigen Ersatzteile nicht zeitnah liefern konnte. Wir mussten das Wohnmobil in England zurücklassen, nicht wissend, wann wir es wiedersehen würden. Der Fiat "Kundendienst" hat noch nicht einmal den Koffer ersetzt, den wir vor Ort kaufen mussten, um das Nötigste aus dem WoMo einpacken und mit nach hause nehmen zu können. Es wurden zwar einige Hotel-Übernachtungen bezahlt - nicht jedoch der Mehraufwand für Verpflegung. "Essen müssen Sie ja sowieso" ... das die Verpflegung unterwegs in Restaurants/Hotels um ein Vielfaches teurer ist, als die Selbstversorgung im Wohnmobil, interessierte den Fiat-"Service" nicht. Wie gesagt: Nie wieder Fiat!
Es heißt ja auch "Mobilitätsgarantie"! D.h. Du sollst mobil bleiben nicht Deinen Urlaub fortsetzen. Und wenn die Dir nu´ ´n Womo als Ersatz gegeben hätten wäre das kein Alkoven. Oder doch ´n Alkoven! Und nur 150PS! Oder keine AHK!.... Und zum Fiat-Service in FFM: ICH fahre mit meinem Ducato extra 170km nach Mario Wendt. Über den Fiat-Prof. kannst Du hier im Forum genug lesen und der ist vom Frankfurter Hauptbahnhof gerade mal 60km entfernt. Grüße Dirk
Glaubst du denn, dass sowas bei anderen "Mobilitätsgarantien" bezahlt werden würde??? Dann unterliegst du einem kräftigen Irrtum .... sowas zahlt dir niemand. Der eine geht zum Würstelstand, der andere will ein 6-Gänge-Menü .... das ist dein persönliches Problem. Die von FIAT gewährte "Mobilitätsgarantie" ist keine freiwillig gewährte Leistung. Grundsätzlich könnte gem. dem verlinkten BGH Urteil Nutzungsausfallentschädigung eingefordert werden und der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung endet nicht am 5. Tag... --> Link Der Händler (Fiat) wird natürlich alle Leistungen, die über die "Mobilitätsgarantie" hinausgehen ablehnen. Der Anspruch muss ggf. gerichtlich eingefordert werden.
Das sind doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe: die Mobilitätsgarantie kommt vom Hersteller ( Fiat ). Der hat nix mit der Sachmängelhaftung ( Gewährleistung ) zu tun!! Der hat das Fahrzeug auch nicht an den Endkunden geliefert! Der hat gar keinen Vertrag mit dem Womoeigner!! Jeden Anspruch auf Nutzungsausfall hätte man gegen den Händler. Der aber hat nix mit der Mobilitätsgarantie zu tun! ( sofern er nicht eine eigene hat ) Grüße Dirk
Wieder was gelernt! Als Update: Gestern Abend hat mich die Dame der Mobilitätsgarantie nochmals angerufen und mir mitgeteilt, dass der Leihwagen nun doch verlängert wird. Grund seien die 3 Stunden Fahrt für einen Weg. Das wusste man zwar schon zu Anfang - aber ich will damit glücklich sein. Somit reduziert sich der Aufwand erheblich und von Mobilität kann aus meiner Sicht wieder die Rede sein.
Warum macht diese zeitliche Begrenzung der Leistung für Dich Sinn, die zeitliche Begrenzung von Fiat aber nicht ? Ich wäre sicher genauso sauer und ärgerlich würde wohl versuchen ob mir der ADAC weiterhilft. Ich musste bisher zweimal den FIAT Dienst in Anspruch nehmen . War beidemale in Sizilien unterwegs Fall 1 wurde super abgewickelt man hat sich komplett um alles gekümmert und die zusätzlichen Kosten die ich für den Wagen zahlen musste waren meine Schuld Da gab es auch noch diese FIAT APP Fall 2 vor 3 Wochen war leider nicht so positiv, da hat mir dann der ADAC besser geholfen (wenn auch genauso holprig und da hatte ich auch erst einen Vollpf.... am Telefon. )
Das freut mich Gruß Andreas
Weil eine rein zeitliche Begrenzung, ohne Absprache wann das Wohmo wieder fertig, vor dem Hintergrund, dass Fiat zu 100% die Schuld trägt, für mich hier keinen Sinn macht. Wenn allerdings das Fahrzeug, welches ich bekommen habe um die 3 Stunden nach Hause zu fahren, so lange bei mir bleibt, bis ich mein Fahrzeug auch wieder mit nach Hause nehmen kann, für mich das Wort "Mobilitätsgarantie" widerspiegelt. Oder kurz gesagt: So lange, bis mein Fahrzeug wieder läuft, so lange behalte ich das Ersatzfahrzeug. Ich hätte hier vielleicht noch erwähnen sollen, dass die Werkstatt mich darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass das Fahrzeug am Montag fertig wird. Daher der Sinn. Der Grund des Schadens war übrigens der Kabelbaum, welcher aufgrund von Ölaustritt einen Kurzschluss hatte. Dann hat man noch gesehen, dass der Partikelfilter eine Rückruf Aktion hatte (vllt. interessant für den Ein - oder Anderen). Bei Fiat liegt da einiges im Argen. Letztes Jahr fiel mein Ducato-8 (war drei Monate alt und 4500km gelaufen) für über drei Monate aus. Motorschaden wegen eines fehlerhaft montierten Kühlwasserschlauchs. Ohne ADAC wären wir aufgeschmissen gewesen. Der Camper-Service versucht mit schönen Worten zu beruhigen, Taten erfolgen keine. Rückrufe erfolgen in den allermeisten Fällen nicht. Die Sachbearbeiter sind plötzlich nicht mehr zu erreichen. In diesem Jahr das selbe Spiel. Das Fahrzeug steht schon wieder seit über drei Wochen in der Werkstatt. Für einen Ölstandsensor gibt es keinen Liefertermin. Die Zusage des Camper-Service bei der Ersatzteilbeschaffung hilfreich zu sein wird zur Makulatur. Da funktionieren einige Prozesse nicht richtig (aus Kundensicht - aus der Sicht von Fiat funktioniert es u.U. genau so, wie es soll). Garantie, Gewährleistung, ... steht alles auf dem Papier - Papier ist geduldig. Der Verkäufer duckt sich weg und verweist auf Fiat, der Hersteller (Itineo) reagiert auf Anfragen überhaupt nicht. Uwe Ich verstehe nicht wirklich warum die Emotionen da so hochkochen müssen. Ein Defekt kann immer an einem Auto passieren ohne dass da irgendeine "Schuldfrage zu klären wäre. Der Fehler wurde anstandslos behoben. Die Mobilitätsgarantie hat vertragsgemäß gegriffen und der KFZ Versicherer hat auch noch geholfen. Die Enttäuschung über den anderen Reiseverlauf ist verständlich - aber die Wut auf "die Fehler der anderen" ist total vergeudete Energie. Manchmal hat man eben etwas Pech und dagegen gibt es keine "Vollkaskoversicherung".
Sehr ärgerlich, aber was ich mich immer Frage bei Problemen mit nicht lieferbaren Ersatzteile vom Vertragshändler, gibt's die Teile nicht im freien Handel, so ein Sensor ist ja eigentlich nichts besonderes. Ist klar das man es vielleicht erst mal selbst bezahlen muss, aber man kann wieder fahren, das währe mir mehr Wert,wenn der Preis im Rahmen bleibt.
Soo viele verschiedene Hersteller für z.B. die Sensoren gibt es nicht. Und die Hersteller, die eine vergleichbare Qualität liefern, beliefern eben nicht nur den freien Handel. :mrgreen: Ein nicht lieferbares Ersatzteil / Einzelteil für ein Fahrzeug ist für den Fahrzeug-Hersteller ein viel größeres und teureres Ärgernis als für den Kunden. Grüße Dirk
Solche Geschichten ( bedauerliche Einzelfälle) gibts bei jedem Hersteller. Im Grunde ist wirklich egal was du kaufst.
Für moderen Fahrzeuge würde ich das fast bejahen, aber man muss sich ja schon fragen, ob man lernfähig ist, wenn man nach schlechten Erfahrungen insbesondere beim Service eines Herstellers demselben nochmal Geld in den Rachen wirft. Klar kann mal was kaputtgehen, aber wenn da Schlamperei bei der Montage vorliegt oder man dann im Regen stehen gelassen wird, gewinnt das gleich eine ganz andere Qualität. Interessant wirds bei Gebrauchtfahrzeugen, die eh aus der Gewährleistung und Garantie sind. Da sind die Kinderkrankheiten (meistens) ausgestanden und Hilfe vom Hersteller bekommt man eh nicht mehr, da ist dann schon die Frage, bei wem treten mehr Schäden auf und wer landet öfter in der Werkstatt. Hab dazu leider keine Statistik nach Hersteller gefunden. bis denn, Uwe |
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