Wolle37 am 24 Okt 2023 12:55:56 Hallo, ich bin dabei eine AHK bei meinem Dethleffs Just Go nachzurüsten. Was genau bedeutet die die Formulierung Zentralachsanhänger im in der Homologation Bescheinigung. Genauer gefragt, darf ich einen Zweiachser-Anhänger ziehen? Danke für Feedback im Voraus. Viele Grüße Wolle
ollimk am 24 Okt 2023 13:02:17 Falls du mit "Zweiachs-Anhänger" einen Anhänger mit Doppelachse meinst, bei dem die beiden Achsen weniger als 1 m voneinander entfernt sind: Ja, darfst du ziehen, weil das dann als EINE Achse gewertet wird.
ollimk am 24 Okt 2023 13:03:57 ollimk hat geschrieben:Falls du mit "Zweiachs-Anhänger" einen Anhänger mit Doppelachse meinst, bei dem die beiden Achsen weniger als 1 m voneinander entfernt sind: Ja, darfst du ziehen, weil das dann als EINE Achse gewertet wird.
Tandemachse heißt das, nicht Doppelachse
Wolle37 am 24 Okt 2023 13:20:04 :dankeschoen: , ja ich meine einen Tandemachser bzw. wie einige Anbieter auch Zweiachser nennen. Ich beabsichtige einen Kofferanhänger mit Tandemachse kaufen.
fomo am 24 Okt 2023 13:24:40 Wolle37 hat geschrieben:Genauer gefragt, darf ich einen Zweiachser-Anhänger ziehen?
Das hängt vom Führerschein ab: Klasse 3: Tandemachse ist erlaubt, wenn der ganze Zug dann nicht mehr als 3 Achsen (Tandemachsen zählen wie eine Achse) hat. Klasse 2: keine Einschränkung in der Anzahl der Achsen Klasse B: keine Einschränkung in der Anzahl der Achsen, aber Anhängermasse bis 750 kg (bei Tandemachse unüblich) oder Gespanngewicht bis 3500 kg. Klasse C/C1: keine Einschränkung in der Anzahl der Achsen, aber Anhängermasse bis 750 kg (bei Tandemachse unüblich) Klasse *E: keine Einschränkung in der Anzahl der Achsen
WoMoNK19 am 24 Okt 2023 13:29:59 Hallo, Wolle37 hat geschrieben:.... Ich beabsichtige einen Kofferanhänger mit Tandemachse kaufen.
jede professionelle Firma, die Anhänger verkaufen, kann nach Sichtung der Zulassungsbescheinigung Teil, hieß vor der Zeitenwende noch Fahrzeugschein, sofort feststellen, ob der Tandemanhänger von Deinen Wohnmobil gezogen werden darf oder nicht. Solche Firmen bauen in der Regel auch die Anhängerkupplung ans Auto inkl. TüV Vorführung / Abnahme. In Verbindung mit dem Kauf eines Anhängers in der Regel zu einem unschlagbaren Preis - so jedenfalls bei dem "Anhänger-Profi" hier in meiner Gegend. Hab ich schon 2 mal so gemacht. Nur so mal als Tip, wenn Du nach einem neuen Anhänger Ausschau hällst. WoMo NK19
Wolle37 am 24 Okt 2023 14:07:24 Danke Fomo, jetzt bin ich etwas unsicher, hab Führerschein Klase C, ich darf also Anhängermasse nur bis 750 kg (Anhänger-Leergewicht + Nutzlast) zeigen? Mein Dethleffs Just Go hat max. zGG 3500kg. Spielt dann keine Rolle ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist? Genauer gesagt, sollte ich diesen Anhänger BOX 3015/2 C 2T --> Link von Temared o.ä. mit meinem Just Go ziehen? Und bin dannn auf der Straße automatisch als LKW eingestuft?
Wolle37 am 24 Okt 2023 14:46:14 Den Anhänger werde ich sicher bei einem namenhaften Anbieter kaufen. Im meinem Führerschein steht außer Klasse C auch Klasse BE, daher darf ich Anhänger bis 3500 kg zGG ziehen. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kilogramm Anhänger) begrenzt. So ADAC, bin ich da richtig?
Pechvogel am 24 Okt 2023 14:46:57 Wolle37 hat geschrieben:...Was genau bedeutet die die Formulierung Zentralachsanhänger im in der Homologation Bescheinigung...
Ein Zentralachs- oder auch Starrdeichsel-anhänger hat eine feste Verbindung zwischen der Deichsel und dem Rahmen des Anhängers. Das Gegenteil dazu wäre ein Drehschemelanhänger bei dem über die Deichsel die Vorderachse des Anhängers gelenkt wird. Grüße Dirk
Pechvogel am 24 Okt 2023 14:52:42 Wolle37 hat geschrieben:Den Anhänger werde ich sicher bei einem namenhaften Anbieter kaufen. Im meinem Führerschein steht außer Klasse C auch Klasse BE, daher darf ich Anhänger bis 3500 kg zGG ziehen. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kilogramm Anhänger) begrenzt. So ADAC, bin ich da richtig?
So sehe ich das, nur bei "BE" und "C" auch. Grüße Dirk
hermannjosefb am 24 Okt 2023 16:01:33 Wolle37 hat geschrieben:Den Anhänger werde ich sicher bei einem namenhaften Anbieter kaufen. Im meinem Führerschein steht außer Klasse C auch Klasse BE, daher darf ich Anhänger bis 3500 kg zGG ziehen. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kilogramm Anhänger) begrenzt. So ADAC, bin ich da richtig?
............... und woher kennt der ADAC das in Deinen Fahrzeugpapieren als max. zulässiges eingetragene Zuggesamtgewicht? Deshalb bitte zuerst mal das zul. Zuggesamtgewicht überprüfen! LG Hejo
hermannjosefb am 24 Okt 2023 16:02:43 Wolle37 hat geschrieben:Den Anhänger werde ich sicher bei einem namenhaften Anbieter kaufen. Im meinem Führerschein steht außer Klasse C auch Klasse BE, daher darf ich Anhänger bis 3500 kg zGG ziehen. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kilogramm Anhänger) begrenzt. So ADAC, bin ich da richtig?
............... und woher kennt der ADAC das in Deinen Fahrzeugpapieren als max. zulässiges eingetragene Zuggesamtgewicht? Deshalb bitte zuerst mal das zul. Zuggesamtgewicht überprüfen! LG Hejo
Gast am 24 Okt 2023 16:52:39 hermannjosefb hat geschrieben:............... und woher kennt der ADAC das in Deinen Fahrzeugpapieren als max. zulässiges eingetragene Zuggesamtgewicht? Deshalb bitte zuerst mal das zul. Zuggesamtgewicht überprüfen! LG Hejo
Die ADAC-Aussage bezieht sich doch auf den Führerschein und hier darf man dann eben max. 7t fahren, max 3,5t vorne und als Anhänger auch max 3,5t. Wenn dann im KFZ-Schein drin steht, dass das zZGG nur 6t sein darf, dann darf eben ein 3,5t wiegendes Womo nur 1,5t hinten dran hängen, auch wenn der Führerschein mehr zulassen würde. Gruß Axel
Gast am 24 Okt 2023 16:57:23 Wolle37 hat geschrieben:Hallo, ich bin dabei eine AHK bei meinem Dethleffs Just Go nachzurüsten. ......
Du solltest auf eines achten: Oft wird das zGG bei Anhängebetrieb um die Stützlast erhöht. Wenn also Dein Womo ein zGG von 3,49t hat und im Feld Bemerkungen steht dann drin "+75kg bei Anh.Betrieb", dann fährst Du mit Anhänger plötzlich ohne gültigen Führerschein, da das zGG dann plötzlich bei 3,65t ist. Diese Erhöhung kann man aber bei der TÜV-Eintragung streichen lassen. Gruß Axel
Pechvogel am 24 Okt 2023 17:59:41 Trikeflieger hat geschrieben:…Wenn dann im KFZ-Schein drin steht, dass das zZGG nur 6t sein darf, dann darf eben ein 3,5t wiegendes Womo nur 1,5t hinten dran hängen…
:gruebel: 3,5 + 1,5 = 6 ?? :gruebel: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Grüße Dirk
Gast am 24 Okt 2023 19:43:58 Pechvogel hat geschrieben::gruebel: 3,5 + 1,5 = 6 ?? :gruebel: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Grüße Dirk
War gut, dass ich Feierabend gemacht habe, war ein langer Tag :lach:, muss natürlich 2,5t heißen, wenn man das dann auch dran hängen dürfte. Gruß Axel
Tinduck am 25 Okt 2023 10:09:31 Wie kommt man eigentlich an die Führerscheinkombination BE plus C?
Nach Umtrag des alten 3ers sollte man eigentlich neben BE auch C1E haben. Und wer macht C ohne E? :gruebel:
bis denn,
Uwe
fomo am 25 Okt 2023 10:59:20 Tinduck hat geschrieben:Und wer macht C ohne E?
Das habe ich mich auch gefragt. Warum werden hier immer Vereinsmitteilungen (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)) zitiert? Lest doch bitte in der FeV nach, die ist "amtlich" und über --> Link abrufbar.
Tramp678 am 25 Okt 2023 15:55:26 Wolle37 hat geschrieben:.....Was genau bedeutet die die Formulierung Zentralachsanhänger im in der Homologation Bescheinigung.....
Ein Zentralachsanhänger ist ein Anhänger mit einer Achse oder 2 Achsen, deren Abstand <1.000mm beträgt -> Tandemachse. Dazu gibt es (zur Info) den Deichselachsanhänger (oben als Drehschemelanhänger erwähnt). Dieser hat 2, 3 oder 4 Achsen, wobei die vordere(n) Achse(n) über die Deichsel gelenkt wird. 4-Achsanhänger: --> LinkWolle37 hat geschrieben:Danke Fomo, jetzt bin ich etwas unsicher, hab Führerschein Klase C, ich darf also Anhängermasse nur bis 750 kg (Anhänger-Leergewicht + Nutzlast) zeigen?.....
Wolle37 hat geschrieben:Den Anhänger werde ich sicher bei einem namenhaften Anbieter kaufen. Im meinem Führerschein steht außer Klasse C auch Klasse BE, daher darf ich Anhänger bis 3500 kg zGG ziehen. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kilogramm Anhänger) begrenzt. So ADAC, bin ich da richtig?
Wie die Kollegen schon anmerkten ist die Kombi BE, C äußerst ungewöhnlich. Lt. Klasse C darfst Du ein Kfz > 3,5t fahren mit einer max- Anhängelast von 750kg. Die Klasse BE erlaubt Dir das Führen eines Kfz bis 3,5t mit einem Anhänger bis 3,5t, was auch die max. Last für eine Kugelkopfzugvorrichtung ist. Mit Deinem BE darfst Du also WoMo mit zGG 3,5t mit einem Anhänger z.B. 2,0t (s. Fz-Schein WoMO Q1) fahren. Im Fz-Schein steht kein zul. Zuggesamtgewicht (s. COC-Papier). Es würde nur dann ein zul. Zuggesamtgewicht im Fz-Schein stehen, wenn die Summe der zGG Zugfahrzeug und Anhänger größer wären als das zul. Zuggesamtgewicht, was m.E. mehr als unsinnig wäre.
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