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Van länger als 6 Monate in Griechenland


Coryfin am 24 Okt 2023 15:33:52

Hallo zusammen, erstmal möchte ich mich kurz vorstellen. Ich heiße Klaus und lebe seit kurzem im Van (Boxer 4x4 Selbstausbau), mit dem aktuellen Ziel dem Winter in Deutschland zu entfliehen.

Dazu direkt eine Frage an die Community. Ich habe gelesen das man in der EU seinen Van (oder KFZ allgemein) nicht länger wie insgesamt 6 Monate in einem 12 Monats Zeitraum in einem Land führen darf. Das wird z.b. bei Überwinterungen in Griechenland ziemlich knapp. Gibt es hier überhaupt jemanden bei dem das bereits kontrolliert wurde? Wie kontrollieren die Cops das? Was kostet solch ein Vergehen?

Vielen Dank für eure Infos und Erfahrungen.

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mafrige am 24 Okt 2023 16:09:44

Coryfin hat geschrieben:... Ich habe gelesen das man in der EU seinen Van (oder KFZ allgemein) nicht länger wie insgesamt 6 Monate in einem 12 Monats Zeitraum in einem Land führen darf.Gibt es hier überhaupt jemanden bei dem das bereits kontrolliert wurde? Wie kontrollieren die Cops das? Was kostet solch ein Vergehen? ...

Hallo Klaus,

erstmal Willkommen im Forum.
Das wird kontrolliert über dein Aufenthalt auf dem Campingplatz, da musst du ja dich Anmelden, steht ja von/bis.
Eigentlich kein Problem.
Da kann man mit dem Campingplatzbesitzer reden, also sozusagen die Dauer unterbrechen, bezahlen und neu anmelden/Platz wechseln ... !

mafrige am 24 Okt 2023 16:27:06

Coryfin hat geschrieben:... Ich habe gelesen das man in der EU seinen Van (oder KFZ allgemein) nicht länger wie insgesamt 6 Monate in einem 12 Monats Zeitraum in einem Land führen darf ...


Hallo Klaus,

deine Rente aus dem Heimatland ist in Spanien steuerpflichtig, wenn du länger als 183 Tage im Jahr dort lebst.
Da gibt es bestimmte Abkommen mit Deutschland mit einigen Ländern
Auch gibt es eine Begrenzung deiner Krankenversicherung, je nach Krankenkasse kannst du das aber eine längeren Aufenthalt anmelden.
Also nachfragen.

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rabi am 24 Okt 2023 16:46:42

mafrige hat geschrieben:
deine Rente aus dem Heimatland ist in Spanien steuerpflichtig, wenn du länger als 183 Tage im Jahr dort lebst.
Da gibt es bestimmte Abkommen mit Deutschland mit einigen Ländern
Auch gibt es eine Begrenzung deiner Krankenversicherung, je nach Krankenkasse kannst du das aber eine längeren Aufenthalt anmelden.
Also nachfragen.


Öhmmm...habe ich jetzt was falsches verstanden? Ich dachte es geht um Griechenland und wie lange man da mit deutschen Kennzeichen sich aufhalten darf. Von Rente und Krankenversicherung und Spanien habe ich in der Frage nichts gelesen.

gordan am 24 Okt 2023 17:03:36

Coryfin hat geschrieben:Hallo……. nicht länger wie insgesamt 6 Monate in einem 12 Monats Zeitraum in einem Land führen darf. Das wird z.b. bei Überwinterungen in Griechenland ziemlich knapp…...


Warum soll das knapp werden? Wenn du z.B. in eine Woche los fährst, kannst du ruhig bis Ende April in Griechenland bleiben. Da fängt schon die Sommersaison an und ist kein Überwintern mehr!? Außerdem, wenn dir das nicht ausreicht, kannst du nach Italien oder Türkei ausweichen und deine Aufenthalt am Mittelmeer verlängern. Übung (Erfahrung) macht den Meister! :)

Gordan

mafrige am 24 Okt 2023 17:44:53

rabi hat geschrieben:... Öhmmm...habe ich jetzt was falsches verstanden? Ich dachte es geht um Griechenland und wie lange man da mit deutschen Kennzeichen sich aufhalten darf. Von Rente und Krankenversicherung und Spanien habe ich in der Frage nichts gelesen.


Wir sind EU und fast alle Länder haben solche Regeln!
Spanien ist nur ein Beispiel!
Wenn du in einem Land länger verbleibst muss man aufpassen, das die nicht solche Abkommen haben.
Auch Krankenkasse ist meist auf 90 Tage begrenzt, egal in welchem EU Land du bist.

In Griechenland, bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten sind u.a. deutsche Staatsangehörige verpflichtet, ihren Aufenthalt der Ausländerpolizei zu melden. Das hat Gründe und die sind meist finanzieller Art.

Pechvogel am 24 Okt 2023 17:49:36

Und woher wissen die Behörden in den jeweiligen Ländern / meine Krankenkasse zu Hause, wie lange ich schon im Land bin?
Oder ob ich alle 2 Monate meinen alten Arbeitskollegen für ein Wochenende besuche?



Grüße
Dirk

WoMoNK19 am 24 Okt 2023 17:58:01

Hallo,

Zitat:
Bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten sind u.a. deutsche Staatsangehörige verpflichtet,
ihren Aufenthalt der Ausländerpolizei zu melden.


aus:
--> Link

Jeder, deutsche Staatsbürger, der das möchte, kann sich ja gerne um die bestehende Gesetze in dem
von ihn favorisierten Land drücken und mit dem damit verbundenen Risiko leben.


WoMo NK19

mafrige am 24 Okt 2023 18:16:01

Pechvogel hat geschrieben:Und woher wissen die Behörden in den jeweiligen Ländern / meine Krankenkasse zu Hause, wie lange ich schon im Land bin?
Oder ob ich alle 2 Monate meinen alten Arbeitskollegen für ein Wochenende besuche?
Grüße
Dirk

Hallo Dirk,

normalerweis wird das nicht erfasst und alles ist gut.
Aber es gibt Bsp. wie Boris Becker, der war im Ausland gemeldet und hat sich in Deutschland mehr als 6 Monate aufgehalten, das war Steuerhinterziehung, weil man Steuern in dem Land zahlen muss, wo man sich länger aufhält. Glaube er hat damals 2 Jahre auf Bewährung und 1,7 Mill. Steuernachzahlung bekommen!
Was hat das jetzt mit einen Camper zu tun, der sich in Griechenland länger als 6 Monate aufhält?
Weil jedes EU Land, wo du dich länger aufhältst, deine Steuern möchte, schließlich nutzt du ja dort die Infrastruktur und die kostet!
Krankenkassen wollen das du einen Aufschlag bezahlst und sichern so, dein größeres Risiko ab.
Also es geht ums Geld.
Wie kommen sie darauf das du länger dort bist, am meisten, weil es jemand weitermeldet!
Das kann Streit, Neid oder ein Gerechtigkeitsgefühl sein und ja, es kann hier in Deutschland oder im Ausland gemeldet werden.

PS: das gilt in der Regel für alle EU Länder ... :lol:

Tinduck am 25 Okt 2023 10:14:49

Pechvogel hat geschrieben:Und woher wissen die Behörden in den jeweiligen Ländern / meine Krankenkasse zu Hause, wie lange ich schon im Land bin?
Oder ob ich alle 2 Monate meinen alten Arbeitskollegen für ein Wochenende besuche?



Grüße
Dirk


Die wissen erstmal gar nix.

Doof nur, wenn du dir da z. B. nen Haxen brichst und die Krankenkasse dann anfängt, unangenehme Fragen zu stellen. Die Nachweispflicht, dass du nicht zu lange im Ausland warst, liegt dann bei dir.

bis denn,

Uwe

rtiker am 25 Okt 2023 10:24:34

Tinduck hat geschrieben:Doof nur, wenn du dir da z. B. nen Haxen brichst und die Krankenkasse dann anfängt, unangenehme Fragen zu stellen. Die Nachweispflicht, dass du nicht zu lange im Ausland warst, liegt dann bei dir


Ich habe neben meinem Wohnsitz in D einen Wohnsitz in F und PL. In F gibt's z B. keine Meldepflicht und in PL hat noch nie jemand gefragt wie lange ich da bin. Und die Krankenkasse hat von mir auch noch keinen Nachweis verlangt. Übrigens bezahle ich beim Tanken, Gastronomie und Einkaufen immer bar.

spinnerei am 25 Okt 2023 10:35:12

Das Problem tritt dann auf, wenn was passiert. Bei einem notwendigen Kranken-Rücktransport durch den ADAC musste ich nachweisen, wann wir Deutschland verlassen haben. War zwar relativ einfach durch die letzte mit der auf mich lautenden Karte bezahlte Tankquittung, wäre aber bei Barzahlung etwas schwieriger.

Man muss halt bei solchen Planungen auch den, hoffentlich nicht notwendigen, Notfall einrechnen.

Tinduck am 25 Okt 2023 10:41:48

Na ja, das Thema ist komplex.

Die Basisversorgung ist in EU-Ländern unabhängig von der Aufenthaltsdauer für gesetztlich Versicherte gewährleistet, allerdings nach den Sozialgesetzen des Aufenthaltslandes. Kann also völlig umsonst sein, oder doch mit fetten Zuzahlungen, je nachdem wie das vor Ort geregelt ist. Und erstattet werden nur unaufschiebbare Dinge.

Rücktransporte sind damit aber nicht abgedeckt, und die relevanten Versicherungen dafür (z. B. der ADAC) haben eben die maximale Aufenthaltsdauer im Vertrag.

Für Privatversicherte gilt die Versicherung im EU-Ausland nur bis zu einem Monat (normaler Urlaub) oder unbegrenzt, wenn man sich dort anmeldet. Was dazwischen liegt (Langzeitaufenthalte, z. B. Überwintern), muss man dann mit seiner Versicherung individuell klären. Zusatztarif, Zusatzversicherung... whatever.

Ausserhalb der EU-Staaten braucht man als gesetzlich Versicherter generell eine spezielle Auslands- oder weltweite Versicherung. Die gesetzliche deutsche KV ruht dann. Bei privat Versicherten ist das indidviduell zu klären.

Hat aber alles nichts mit dem Van zu tun, ist genauso, wenn man im Hotel oder bei Privatleuten ist. Für Vanlifer gibts keine Extrawürste :-)

bis denn,

Uwe

Logitech12 am 25 Okt 2023 10:43:04

Pechvogel hat geschrieben:Und woher wissen die Behörden in den jeweiligen Ländern / meine Krankenkasse zu Hause, wie lange ich schon im Land bin?
Oder ob ich alle 2 Monate meinen alten Arbeitskollegen für ein Wochenende besuche?



Grüße
Dirk


Naja wir hatten dieses Jahr das Pech das meine Frau in Italien für 1 Woche ins Krankenhaus musste.

Da wir beim ADAC eine Premium Mitgliedschaft Haben habe ich die auch sofort informiert.

Und was soll ich sagen die Wollten wissen wann wir Zuhause gestartet sind und wie lange die Reise dauern sollte.

Und sollte Beweise einreichen.

Darauf ich wir sind mit dem Wohnmobil unterwegs wie soll ich das jetzt machen.

Kein Problem sie haben bestimmt Tankbeläge vor und nach Grenzübertritt .

Wir waren erst 3 Wochen unterwegs also kein Problem.

:lach:

BikeAir am 25 Okt 2023 16:40:22

Tinduck hat geschrieben:Na ja, das Thema ist komplex.

Für Privatversicherte gilt die Versicherung im EU-Ausland nur bis zu einem Monat (normaler Urlaub) oder unbegrenzt,..

Das stimmt so nicht generell und jeder sollte das mit seiner PKV abklären. Meine, b ei der Debeka gilt ohne Einschränkungen weltweit un dohne zeitliche Einschränkung.
Tinduck hat geschrieben:Ausserhalb der EU-Staaten braucht man als gesetzlich Versicherter generell eine spezielle Auslands- oder weltweite Versicherung.
Stimmt, gibt es für kurze Zeit und wenig Taler an vielen Stellen und für Monate oder Jahre beim ADAC.

Pechvogel hat geschrieben:Und woher wissen die Behörden in den jeweiligen Ländern / meine Krankenkasse zu Hause, wie lange ich schon im Land bin?
Oder ob ich alle 2 Monate meinen alten Arbeitskollegen für ein Wochenende besuche?

Außerdem, warum sollte ich nachweisen, das ich weniger lang im Ausland bin? Muß nicht derjenige, der mir das vorwirft, nachweisen, daß ich zu lange im Ausland bin?

Benzinquittungen habe ich eh keine, sammel ich nicht, da ich eh knapp an der 3,5t Grenze bin :lol: :lol:

Ich würde mir deswegen keinen Kopf machen.

Grüße

wolfherm am 25 Okt 2023 18:38:30

Der wirft dir das nicht vor, der fragt danach. Und wenn der Zweifel an deinen Aussagen hat, zahlt er nicht. Dann kannst du klagen. Kenne solche Fälle aus früheren Zeiten. Also, nicht ganz so lässig ran gehen…..

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